Amts und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Donnerstag den 21. Februar

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1889 .

Amtliches.

Die Ortsvorsteher

von Beihingen, Beuren, Ebhausen, Egenhausen, Ett- mannsweiler, Gültlingen, Oberthalheim, Spielberg, Unterthalheim, Wildberg werden erinnert, zu berich­ten, ob die vorgeschriebenen Dienstsiegel vorhanden sind. (Amtsbl.ff 1888 Nr. 135 u. 137.)

Den 15. Febr. 1889.

Oberamtsrichter Daser.

Nagold.

Bekanntmachung.

betreffend die Zurückstellung von Reservisten, Lsnd- ivehrmännern, Ersahreserviilen in Berücksichtigung

häuslicher Verhältnisse.

Unter Hinweisung auf die Bestimmungen der 88- 118 Ziff. 36, 120 Ziff. 5, 122 und 123 der Wehrordnung vom 22. Nov. 1888, Regbl. 1889 S.

5 ff. werden diejenigen Reservisten, Landwehrmän­ner, welche bei notwendiger Verstärkung oder Mo­bilmachung des Heeres Anspruch auf Zurückstellung wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse erhe­ben wollen, aufgefordert, ihre diesbezüglichen Gesuche spätestens bis ;um Mustcrungstcrmin bei ihren Orts­vorstehern einzureichen, welche dieselben mit der vor­geschriebenen gemeinderätlichen Aeußerung alsbald dem Oberamt vorzulegen haben.

Den 8. Febr. 1889.

_ K. Oberamt. I)r. Gnge l._

Erlaß des Ministeriums des Innern «n die K. Kreisregierungen und die K Oberämtcr, betreffend die Vornahme von Schlachtungen au dem Publi­kum zugängliche» Orten.

Vom 8. November 1887. Nro. 9698.

Da man die Wahrnehmung gemacht hat, daß das Schlachten von Grotz- und Kleinvieh an Orten, welche dem Publikum zugänglich, oder dem Anblick des Publikums geöffnet sind, insbesondere das Schlachten des Kleinviehs ans Straßen und öffentlichen Plätzen, noch vielfach auch da geübt wird, wo die örtlichen Verhältnisse ein Schlachten in abgeschlossenen Räumen nicht ausschließen, so werden die K. Kreisregierungen und die K. Ober­ämter beauftragt, bei jeder sich bietenden Gelegen­heit aus die Erlassung polizeilicher Vorschriften hin­zuwirken, durch welche in Anwendung des Art. 51 des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 (Reg.-Bl. S. 391) und des ß 3 Abs. 2 der Ministerial-Verfügung vom 21. August 1879, betreff send die Beaufsichtigung des Verkehrs mit Fleisch (Reg.-Bl. S. 243), diesen Mißständen, soweit immer möglich entgegengetreten wird.

Stuttgart, den 8. November 1887.

K. Ministerium des Innern.

S ch m i d.

Die Ortsvorsteher

werden auf den vorstehenden Erlaß des K. Mini­steriums des Innern wiederholt mit dem Aufträge Hingewiejen, mit aller Strenge darüber zu wachen, daß Mißstände der vorbezeichneten Art nicht zu Tage treten; die Polizeiofficianten sind entsprechend zu instruieren und sind auch die bezüglichen Ge- werbetreibenden aus obigen Erlaß besonders hinzu­weisen. Ortspolizeiliche Vorschriften im Ginn obi­gen Erlasses sind, wo deren Erlassung als geboten erscheint, alsbald zu entwerfen und dem Oberamt behufs der Genehmigung vorzulegen.

Nagold, 18. Februar 1889.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Nagold.

An die Gemeindebehörden, betreffend rückständige Steuerlieferungeu.

Diejenigen Gemeinden, welche mit Steuerliefe­rungen an die Oberamtspflege noch im Rückstand sind, werden allen Ernstes aufgefordert, die rückstän­digen Zahlungen mit aller Beschleunigung nachzu- holcn; event. wird sich das Oberamt veranlaßt sehen, in jedem einzelnen Fall an der Hand der Einzugs­register zu prüfen, ob die Rückstände nicht auf ein schuldhaftes Verhalten der einzelnen Gemeindeorgane zurückzuführen seien.

Den 18. Febr. 1889.

_ K. Oberamt, vr. Gugel.

Nagold.

An die Grtsvorsteher:,

betreffend die Fortführung -er Flnrkarten und PrimLrkataster.

Diejenigen Ortsvorsteher, welche mit der Er-

ernteten die Mitspielenden den wohlverdienten stür­mischen Beifall der Gesellschaft. Nicht nur die Haupt­rollen, sondern auch die Nebenrollen wurden trefflich gespielt, die Pfarrerfamilie vom Lande wurde täuschend copirt, wobei die rührende Anhänglichkeit der Pfarr- magd, deSMadele", durch gelungenes Spiel deut­lich vor Augen trat. Auch die Scene im Wirtshaus versetzte uns lebhaft in das Sturmjahr 1848, wobei der sog. Franzosenhannes die Hauptrolle spielte. Den Mitspielenden wurde durch ein Gesellschaftsmitglied der gebührende Dank ausgesprochen und dabei der Wunsch ausgedrückt, das Lustspiel, auf welches so viel Zeit und Mühe bis zum Wohlgelingeu aufge­wendet wurde, möchte noch einmal über die Bühne gehen. Zur allgemeinen Freude wurde dieser Wunsch entsprochene und findet eine Wiederholung des Lust­spiels am nächsten Freitag statt. Besonderer Dank gebührt neben den Mitspielenden zunächst dem Gesell- . schaftsvorstand, welchem das Zustandekommen der für

stattung der Anzeige an das Oberamt dahier, wie! hiesige Verhältnisse großartigen Aufführung und die viele in den Flurkarten und im Primarkataster j Erstattung der sehr schönen und zweckmäßigen Bühne einzutragende Veränderungen seit 1. April 1888 ^ verdanken ist; sodann ist es der unermüdliche

angefallen, von wie vielen die Meßurkunden beigebracht sind und von wie vielen nicht, (Regbl. 1865 S. 96 ff.) noch im Rückstand sind, werden

Regisseur und Soufleur in einer Person, welcher in verhältnismäßig kurzer Zeit eine so große Künstler gesellschaft heranbildete, dem in diesen Zeilen daS

hiemit aufgefordert, das bis jetzt Versäumte unver-j Compliment gemacht wird, und endlich soll dem züglich nachzuholen. ! ziffnstler und Unfertiger des humoristischen Programms

Die Berichte, welche am 26. d. Mts. noch aus- § per verdiente Dank nicht fehlen. Wir hoffen, daß stehen, müssen durch Wartboten abgeholt werden. km der nächsten Aufführung durch zahlreiche Beteili- Hiebei wird bemerkt, daß die Zahl derjenigen gung die hier ausgesprochene Anerkennung betä- Parzellen, welche sich nur in der Kultur verändert sigt wird

haben, je besonders anzugeben ist.

Den 19. Febr. 1889.

K. Oberamt. vr. Gugel.

Nagold.

Rekrutierung 188S.

An die Ortsvorsteher, betreffend das An- und Abmelden der Militär- ! pflichtigen.

Unter Hinweisung auf den Erlaß des k. Ober­rekrutierungsrats vom 27. Aug. 1878, Ministerial- amtsblatt S. 252, wird den Ortsvorstehern einge- l schärft, bei jedem einzelnen Fall der An- und Ab- I Meldung eines Militärpflichtigen genau darauf zu i achten, ob der sich An- oder Abmeldende auch wirk- ' lich seinen dauernden Aufenthalt gewechselt hat und im Änstandsfall an das Oberamt Bericht zu er­statten.

Nach 8- 12 des Reichsmilitärgesetzes ist jeder Militärpflichtige in demjenigen Aushebungsbezirk gestellungspflichtig und entsprechend zum Militärdienst heranzuziehen, in welchem er seinen dauernden Auf­enthalt und in Ermanglung eines solchen, seinen Wohnsitz hat.

Militärpflichtige Dienstboten, Arbeiter, Hand­werksgesellen , Lehrlinge sind in demjenigen Aushe- bunqsbezirk gestellungspflichtig, zu welchem der be­treffende Arbeitsort gehört.

Den 20. Febr. 1889.

K. Oberamt. vr. Gugel.

^ E ^ Dem Jahres- unch R-ch-nschaftSberichte entnehmen

Joh. Georg Eberhard, 1851 Pfarrer in Warth, seit 1864 wir folgendes-. Die Verhältnisse unseres Landes Pfarrer in Oppelsbohm, 72 I. alt. , reichen auch bei den besten Ernten nicht aus, den

- -7F777177-Bedarf zu decken, weshalb der Handel Früchte aus

; Tastes-Neutgketten. dem Auslande herbeischaffen mußte, welche auf der

: Deutsches Reich. l Börse verkauft wurden und zwar aus Bayern,

8 Nagold, 20. Febr. Letzten Samstag wurde Mittel- und Norddeutschland, Ungarn und Rußland, in der Gesellschaft Museum durch einen Teil der- ^ Das schlechte Wetter hat allen Getreidearten in der ^ selben da- schwäbische LustspielNicht la." von Fr.' Ernte geschadet, ebenso den Wiesenertrag bedeutend Th. Bischer bei dicht besetztem Hause aufgeführt und beeinträchtigt, wogegen Cichorienwurzel, Zucker und

Nagold, 20. Febr. Homöopathischer Läienverein. Gestern (Dienstag) abend hielt der hom. Laienverein seine 1. Jahresversammlung. Der Verein zählt ca. 60 Mitglieder, der Kassenstand ist günstig; 2/z ver Mitglieder nehmen an einem hom. Lesezirkel teil. Im abgelaufenen Jahr wurden etliche Vorträge und Beratungen gehalten. In Aussicht steht für die nächste Zeit ein Vortrag über die Er­kennung der Krankheiten aus den Augen (nach dem berühmten Arzt vr. Peccely in Pest) und über die Wasserheilmethode von dem bair. Pfarrer Kneipp. Von einem Praktiker wurden wertvolle Winke für die Behandlung des Krampfhustens gegeben, der, wenn gleich im Anfang behandelt, in kurzer Zeit unterdrückt, wenn erst später in Angriff genommen, doch wesentlich gemildert und abgekürzt werden kann. Der Vorstand und Ausschuß wurden durch einstim­migen Zuruf wieder gewählt.

Großbottwar, 16. Febr. Die bürgerlichen i Kollegien von Großbottwar haben lautNeck.-Ztg."

! zum Zwecke des Baues einer Bottwarthalbahn 15 000 ; ^ zum Ankauf von Gütern verwilligt.

Horb, 18. Febr. Landjäger Funk hier hat sich heute nacht in seiner Dienstwohnung erschossen. ! Motiv unbekannt.

> Stuttgart, 19. Febr. Unter Leitung deS Vorstandes der Landesprodukten-Börse, deS Kunst­müllers Fritz Kreglinger, fand gestern Mittag die Hauptversammlung derselben im Stadtgarten statt.