Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für de« Oberamts-Bezirk Nagold.

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! Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donners- l tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier ! (ohne Trägerlohn) 80 4, in dem Bezirk 1 .6 außerhalb des Bezirks 1 20 Monats­

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Samstag den 21. Januar

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1888 .

Bestellungen

auf den

für den Monat Februar können bei allen Postboten bezw. den betreffenden Poststelle n gemacht w erden. __

Gestorben: Den 17. Jan. zu Stuttgart Schul­lehrer a. D. Joh. Hezer (früher in Nothfelden), 79 I. alt .

Amtliches.

Bekanntmachung der K Landgestütskom- miffiorr, betreffend die Patentierung der Privatbefchälhengste für die Teckperiode 1888.

In Gemäßheit der Beschälordnung vom 25. Dezember 1875 (Reg.-Bl. S. 599) tz. 12 ff. findet die Patentierung derjenigen im Besitze von Privaten befindlichen Hengste, welche von ihren Besitzern wäh­rend der Deckperiodc 1888 zum Beschälbetrieb ver­wendet werden wollen, zur nachbezcichnetcn Zeit in folgenden Orten statt:

in H o r b am Mittwoch den 1. Februar, vormittags 11 Uhr,

in Crailsheim am Donnerstag den 2. Febr., vormittags 8 Uhr,

in Heilbronn (Bahnhof) an demselben Tage, mittags 12 Uhr,

in Anlendorf am Freitag den 3. Febr., vormittags 8 Uhr,

in Lauphcim an demselben Tage, nachmittags 2 Uhr,

in Geislingen am Samstag den 4. Febr., vormittags 11 Uhr.

Diejenigen Hengnbcsitzer, welche Patente für die Deckperiodc 1888 zu erlangen wünschen, werden auf- gefordert, ihre Hengste in einem der oben genannten Orte zu der bezeichneten Zeit der Patenticrnngskom- mission vorzuführen.

Die Erteilung des Patents setzt voraus, daß der Hengst, für welchen das Patent gelten soll, nicht unter drei Jahren alt, vollkommen entwickelt ist, keine erblichen Gebrechen und Formfehler hat und vermöge seines Körperbaus, seiner Knochenstärke und seines Ganges zur Erzeugung brauchbarer Pferde als ge­eignet erscheint, sowie daß der um das Patent Nach­suchende in den Orten, wo er das Beschälgcwerbe be­treiben will, ein Beschällokal mit einer den Anblick des Beschälbetriebes abwehrenden Umfassung besitzt.

Der Patentbewerber hat der Patentierungskom­mission ein obrigkeitliches Zeugnis über das Zutref­fen der in Betreff des Beschällokals gemachten Vor­aussetzung, sowie, wenn der Hengst schon im Jahre 1887 patentiert war, die Patenturkunde des Jahres 1887 vorzulegen.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die für ausgezeichnete Privatzuchthengste bestimmten Staatsprämien nur solchen Hengstbesitzern zuerkannt werden können, welche ihre Hengste der Patentierungs­kommission an den oben bezeichneten Zeiten u. Orten behuss einer vorläufigen Auswahl vorführen werden.

Stuttgart, den 11. Jan. 1888.

K. Landgestütskommission.

_ _ Bätzner ._

Lehrerkonferenz

in Nagold am 25. Januar (Mittwoch).

Lokal der oberen Mädchenklasse, Anfang 9 Uz Uhr. !

Programm:

1) Männerchöre und gemischter Chor (Bühler-Döl-

ker Nr. 34. 33. 27. Choralbüchlein Nr. 120.)

2) Lehrprobe (Einführung in ein neues Musikstück).

3) Referat von Thesen über den Rechtschreibunter­richt.

Konf.-Dir. Finckh.

Tagss-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

* Nagold, 20. Jan. Noch sind die frohen Stunden, die der Liederkranz durch die Christbaum­seier seinen Mitgliedern geschossen, in frischer, ange­nehmer Erinnerung, und schon wieder bereiten sich die lieben Sänger, gleichwie voriges Jahr, zu einem sog. Scherzkrauz vor, der, wie wir hören, am 11. Febr. stattsindcn soll. Daß solcher allen Mitgliedern einen recht heiteren Abend bereiten wird, glauben wir jetzt schon verraten zu dürfen.

Pfalzgrafenweiler, 16. Januar. Unter Leitung des Ingenieurs Kröber aus Stuttgart wur­den am letzten Samstag die zur hiesigen Wasser­leitung erforderlichen Bauarbeiten im Submissions­weg vergeben. Fast sämtliche Arbeiten kamen in die Hände hiesiger Geschäftsleute. Die Abgcbote an dem ! Kosienvoranschlag betragen über 9000 l Stuttgart, 18. Jan. Auf dem Salon bei Ludwigs-

! bürg starb der bekannte Waldhornvirtnose Hofmusikus a. D.

^ W. Fohmann, der durch sein schönes Spiel Jahre hindurch ! viele Tausende entzückt hat.

^ Ehingen, 14. Jan. Die Lotterie zur An­schaffung von Glocken für die Konviktskirche wurde ^ von der Staatsregierung unter der Bedingung ge- . uehmigt, daß der Verschluß der Lose durch die Geist- ^ lichkeit besorgt werde. Das Kirchenbaukomite hat sich nun an das hochw. bischöfliche Ordinariat ge­wendet mit der Bitte, das Unternehmen der Beihilfe ! der Geistlichkeit zu empfehlen, was denn auch in . einem Erlasse des bischöflichen Ordinariates geschehen ist. Es dürfen 20 000 Lose ausgegeben werden.

! Die Gewinne werden Geldgewinne sein.

In sehr offener und entschiedener Weise hat die Regierung des Königreichs Sachsen er­klärt, es werde die auswärtige Politik Deutsch­lands nur der Kaiser und der Reichskanzler zu machen haben. Diese Erklärung hat der Minister v. Nostiz-Wallwitz in dem Landtag in Dresden ab­gegeben. Er sagte:Die sächsische Regierung hat keine auswärtige Politik zu machen und macht keine auswärtige Politik, sie überläßt das denjenigen Or­ganen , welchen das nach der Reichsverfassung zu­kommt; und das kann auch gar nicht anders sein. Die Politik eines Reiches wie Deutschland und na­mentlich in der jetzigen allgemeinen Weltlage kann überhaupt nicht von einer Mehrheit von Regierungen geführt werden, ja nicht einmal von einer Mehrheit von Personen, sondern überhaupt nur vom Kaiser und dem Reichskanzler. (Sehr richtig!) Das ha­ben die Regierungen jederzeit anerkannt und daran ! wird auch dadurch nichts geändert, wenn die (halb- ! amtliche)Leipziger Zeitung", ich will einmal sagen,

! eine Ungeschicklichkeit begeht. Weiteres kann man im schlimmsten Fall ihr nicht vorwerfen."

Koblenz, 18. Jan. Auf der hiesigen Haupt­wache ist in voriger Nacht ein Gewehr entwendet worden. Der Dieb ist vermutlich ein Unbekannter in langem Ueberrock.

(Deutscher Reichstag). Am Dienstag wurden die Si­tzungen nach den Ferien mit der zweiten Beratung des Ma­rineetats wieder ausgenommen, welcher unverändert genehmigt wurde. Darauf wurde zum Etat des Reichsamtes des In­nern übergegangcu, die Sitzung aber auf Mittwoch 1 Uhr vertagt. (Anträge betr. Verweisung der politischen und Preß- vcrgehen an die Schwurgerichte, Wiedereinführung der Beru­fung). Admiralitätschef von Eaprivi betont einer Bemerkung

j des Abg. Rickert gegenüber, weitere Neuforderungen für Ma- l rine seien jetzt nicht zu erwarten. Schiffe und Mannschaften

> seien völlig vorbereitet und eingeübt, so daß wir im Ernst- j falle Niemand zu fürchten hätten. Beim Etat des Innern ! wünscht Abg. Baumbach (freist) Förderung des Fabrikinspek- ! tiouswesens im Interesse der Unfallverhütung und bittet, den ! freien Hilfskaffen keine Schwierigkeiten zu bereiten. Ferner

befürwortet Redner die Errichtung gewerblicher Schiedsgerichte und bedauert die Zunahme der Kinderarbeit, die namentlich im Königreich Sachsen zu Tage trete. Staatssekretär von Bötticher erwidert, bezüglich der Fabrikinspektoren seien be­reits Verordnungen ergangen, auch würde die Zahl dieser Beamten vnmehrt werden. Das Krankenkassengesetz habe sich im Allgemeinen bewährt, auch die Arbeiter seien zufrieden damit. Das vom Reichstage beschlossene Arbciterschutzgesctz beschäftige noch den Bundesrat. In seiner gegenwärtigen Form würde cs die Zustimmung der verbündeten Regierun­gen allerdings nicht erhalte».

Im Reichstage ist das neue Sozialistengesetz ein­gegangen, für welches Giltigkeit bis zum 30. Scpt. 1893 ge­fordert wird. Neue Bestimmungen sind: Wer eine verbotene oder beschlagnahmte Druckschrift verbreitet, fortsctzt oder wie­der abdruckt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 ^ oder Ge­fängnis bis zu einem Jahr bestraft. Als Verbreitung ist auch das Auslegen verbotener Druckschriften in Verkaussloka- lcn, Schankwirtschaften re. anzusebcn. Gegen gewerbsmäßige sozialdemokratische Agitatoren ist auf Gefängnis nicht unter 2 Jahren zu erkennen; Einschränkung des Aufenthaltes ist zulässig. Auf Zulässigkeit der Einschränkung des Aufenthal- ^ tes kann erkannt werden, wenn eine Verurteilung auf Grund des tz 129 des Strafgesetzbuches erfolgte und festgestellt ist, daß der Verurteilte einer Verbindung angehört, deren Zweck ^ ist, die Ausführung des Sozialistengesetzes durch ungesetzliche

> Mittel zu verhindern. Im letzteren Falle, wie gegen verur­teilte gewerbsmäßige sozialistische Agitatoren, oder bei Be­teiligung an einem verbotenen Verein kann auch auf die Zu-

i lässigkeit der Entziehung der Staatsangehörigkeit erkannt wcr- ' den. Durch ein solches Erkenntnis crhäjt die Zentralbehörde des Heimatsstaatcs des Verurteilten die Befugnis, den Letz­teren seiner Staatsangehörigkeit für verlustig zu erklären und ! ans dem Bundesgebiet auszuwcisen. Personen, welche so ihrer Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt sind, verlieren ! dieselbe für das ganze Reich und können dieselbe ohne Ge- i nchmigung des Bundesrats nicht von Neuem erwerben. Ein , Ausgcwiescner, der ohne Erlaubnis in das Reichsgebiet zn- j rückkehrt, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu drei ! Jahren bestraft. Die Beteiligung von Deutschen an einer

> sozialdemokratischen Versammlung im Auslande wird mit Ge­fängnis bestraft, auch kann auf Zulassung der Entziehung

! der Staatsangehörigkeit erkannt werden.

Berlin. Im Bundesrat haben, wie nach- ! träglich bekannt wird, die bayerische und die würt- ! tembergische Negierung gegen die neuesten Verschär- l jungen des Sozialistengesetzes Widerspruch erhoben.

^ Berlin, 16. Janr. In der Thronrede ist u.

! a. ein Gesetz angekündigt, wodurch die Bestreitung der Kosten der Ortspolizei in Stadtgemeinden mit königlicher Polizeiverwaltung geregelt werden soll. Es handelt sich auch hier um eine weitere Entlassung der Gemeindeverbände, insbesondere soll das Stan- , desamtswesen den Gemeinden überhaupt abgenommen ! und auf die Staatskassen übertragen werden.

! Berlin, 17. Janr. DerReichsanzeiger"

^ veröffentlicht eine Bekanntmachung des Reichskanz­lers, wonach der Bundesrat beschlossen hat, daß j Betriebe, welche sich erstrecken auf Bohnen der Fuß- ! böden, Anbringung, Abnahme, Reparatur von Oefen j und anderen Fcuerungsanlagen oder von Tapeten ^ bei Bauten, auf Anbringung, Abnahme oder Repa- j ratur von Wettervorhängen und Läden (Rouleaux, Marquisen, Jalousien) oder von Ventilatoren bei ^ Bauten, auf Ausführung anderer noch nicht gegen Unfall versicherter Arbeiten bei Bauten, vom 1. Jan. 1888 ab unfallversicherungspflichtig sind. (Fr. I.)

Berlin, 17. Janr. Der Abgeordnete Dr. WindtHorst begeht heute seinen 77. Geburtstag. Zu Ehren des rüstigen Zentrumsführers fand am ver­gangenen Sonntag ein Festmahl statt, an welchem alle hier anwesenden Zentrumsmitglieder des jpreußi- schen Landtages teilnahmen. Im nächsten Mai feiert