Politik fortsetzt, eines Tages zwischen zwei Gegnern befindet, welche Revanche nehmen wollen und auch nehmen werden."
Die russische Ernte. Aus Kiew erhält der „B. B. C." folgende Zuschrift: „Wir haben im ganzen Gouvernement Kiew eine vollständige Mißernte. Die Gutsbesitzer ernten nicht die Hälfte ihres Staatsbedarfs. Ein Großgrundbesitzer der im vorigen Jahre 500 000 Pud Korn verkaufte, hat in diesem Jahre 30000 Pud angekauft. Die Bauern kommen in die Stadt, um Korn für Hausbedarf und Aussaat zu kaufen. Etwas günstiger, aber auch nicht sehr erfreulich, lauten die Nachrichten aus Podolien, Volhymen und Kursk, noch besser die aus den Gouvernements Pultawa und Jekaterinoslaw.
Serbien.
Des jungen Königreichs Serbien Staatsschuld beträgt bereits die artige Summe von 360 Millionen Dinaren (Franken).
Türkei.
Major v. d. Goltz, welcher als Bedingung seines Verbleibens in türkischen Diensten eine genaue Umgrenzung seiner Stellung verlangt hatte, ist zum Untervorsteher des türkischen Generalstabs ernannt worden.
Amerika.
Newyork, 1. Aug. Johann Most wird nach Verbüßung seiner Gefängnisstrafe auf Blackwells Island bei Newyork voraussichtlich auch in Chicago prozessiert werden. Bei dem augenblicklich daselbst stattfindenden Anarchistenprozesse ist nämlich der Beweis erbracht worden, daß Most die Verbreitung seines Handbüchleins für das Volk: „Revolutionäre Kriegswissenschaft" in jener Stadt selbst betrieben und sich dadurch der Aufreizung gegen die bestehende gesetzliche Ordnung schuldig gemacht hat. Hoffentlich wird dann Most noch auf ein paar weitere Jahre unschädlich gemacht.
Newyork, 1. Aug. Samuel Tilden hat ein Vermögen von 5 Millionen Dollars hinterlassen; ein Drittel desselben hat er seinen Verwandten vermacht, während der Nest öffentlichen Unternehmungen, wie der Gründung von Volksbibliotheken in Newyork, Neu-Libanon und Jankers, gewidmet ist. China.
Durch eine Feuersbrunst sind am 15. Juni in dem chinesischen Teil der Stadt Canton 150 Häuser eingeäschert worden. _
Handel Uerkehr.
Tettnang, 12. Aug. (Hopfen.) Bezahlt wurde gestern und heute für schöne trockene Ware einschließlich Trinkgeld 110—115 per Zentner. Der Ertrag in Frühhopfen ist sehr gering; von den Späthopfen verspricht man sich in-
desscn mehr und dürfte mit der Ernte derselben etwa nach Verfluß einer weiteren Woche begonnen werden.
Konkurseröffnungen. Nachlaß des vcrst. Baltas Stierle, gcw. Sonnenwirts (vormals Radwirts) in Ebingen (Balingen). Michael Spannagel, Wilhelms Sohn, Weingärtner in Reutlingen. Josef Herrmann, Taglöhner in Oberflacht (Tuttlingen).
Allerlei.
— (Eine Wundsalbe für das Vieh.) Es gibt der Arzneimittel in Hülle und Fülle für Wunden, allein keine ist so ausgezeichnet für alle äußerlichen Wundschäden am Vieh, wie gerade nachstehende Salbe. Schreiber dieses hat die Bereitung, Anwendung und Erfolge dieser Salbe bei den'Kalmücken an der unteren Wolga kennen gelernt. Die Bereitung der Salbe ist einfach, wie auch die dazu genommenen Bestandteile. Sie besteht aus Schießpulver und Fett, wobei ersteres, fein pulverisiert, dem Fette untermischt wird. Da die Kalmücken Muhamedaner sind, so nehmen sie zu diesem Zwecke nicht Schweinefett, sondern Hammeltalg. Doch ist das unwesentlich, und ich habe später zur Bereitung dieser Salbe stets Schweinefett verwendet, da das Fett nur als Bindemittel zu betrachten ist. Die im Schießpulver enthaltenen Teile, Kohle und Salpeter, wirken antiseptisch, d. h. arbeiten dem Füulnisprozesse entgegen. Wenn sich z. B. Rosse infolge starken Schweißes wund gerieben haben, so ist nichts besser, als diese Salbe, die nicht nur die wunden Stellen schnell heilt, sondern auch an den haarlosen Stellen glänzendes Fell erzeugt, d. h. Haarwuchs hervorruft. Ferner: wenn man Rosse im Sommer, selbst wenn sie gesund sind, mit dieser Salbe gut einschmiert und sie darauf in der Schwemme mit Seife und Bürste abwäscht, so bekommen sie nicht nur ein glänzendes Fell, sondern werden von Fliegen und anderen Insekten wenig oder fast gar nicht belästigt. Allen Laudwirten ist diese Salbe zum Gebrauch zu empfehlen, da ein jeder sie sich selbst bereiten kann.
— (Getrockneter Waldmeister.) In der „Gewerbe-Zeitung" lesen wir unter anderem nachfolgendes über diese Pflanze: „Der herrliche Geschmack des Maitrankes brachte mich auf den Gedanken, daß dasselbe Aroma doch auch in der getrockneten Pflanze fortbestehen müsse; ich beschloß einen Versuch zu machen, sammelte Waldmeister in der Blütezeit, riß die Blätter sorgfältig ab, so daß keine Stengel dabei waren, und trocknete diese Blätter in der vollen Mittagshitze auf Papierbögen, bis sie ganz zusam- menschrumpften und schwarz wurden, dann hob ich
sie auf. Eines Tages im Winter holte ich den Waldmeister hervor und bereitere ihn zu Thee — ich staunte über dieses herrliche Aroma, die schöne goldbraune Farbe. Setze ich ihn Bekannten vor, so sind sie voll Lobes über das wunderbare Getränk und wollen es nicht glauben, daß das getrockneter Waldmeister und nicht der feinste asiatische Thee sei. Wer den Versuch macht, wird dasselbe Resultat finden. Vielleicht läßt sich der Waldmeister im großen kultivieren.
— Den Maßen und Gewichten wird im Publikum häufig der männliche Artikel „der" vorgesetzt. Das ist aber unrichtig. Die erst vor einem Jahr wieder revidierte Maß- und Gewichts-Ordnung des Reiches schreibt vor, daß alle Maße und Gewichte sächlichen Geschlechtes seien. Es muß also heißen : „das" Liter, „das" Ar, „das" Kilometer.
— Natürliche Ursache. Fürst (auf der Durchreise zum Schulzen): Sagen Sie mir, mein lieber Schulze, wie kommt es, daß ich in dieser Gegend gar so viele Kinder barfuß umherlaufen sehe? — Schulze: Ja, Durchlaucht, so kommen sie bei uns auf die Welt.
— Gut durchgclogen. Ein Schriftsteller hatte seinen Verleger einen Betrüger genannt und wurde dafür verurteilt , dem Beschimpften öffentlich Abbitte zu leisten, was er auf folgende Art that: „Ich habe Sie einen Betrüger genannt — es ist wahr. Ich soll Ihnen Abbitte leisten — es thut mir sehr leid. Sic sind ein ehrlicher Mann — ich habe gelogen."
— Humor im Gerichtssaale. Au einem Münchener Gerichte wurde ein ländlicher Angeklagter nach der Rede seines Verteidigers vom Vorsitzenden befragt, ob er derselben noch etwas beizufügcn habe. „Nein, Herr Präsident", erwiderte der Beschuldigte, „i kann die Sach' doch net so schön durcheinandbringa, wie mein Advokat."_
Rätsel.
Mein Thun und mein Treiben mag schuld daran sein. Daß ich mich dem Bergmann vergleiche.
Auch stimmt die Farbe der Kleidung mit ein;
Doch hört wie ich ab von ihm Weiche:
Vom Tageslicht dringt der Bergmann hinab In düstre Schluchten der Erde,
Vollbringet die Schicht und entsteigt dem Grab, Zucilend dem freundlichen Herde.
Ich dring' aus dem Dunkel der Erde hinauf,
Begrüße die freundlichen Lüfte,
Und nehme ganz eilig dann wieder den Lauf Hinab in die düstersten Grüfte.
Bergmännische Arbeit bewirket ein Loch,
Erhöhung verursachet die meine.
Entgegen sich strebende Zwecke sind doch Einander oft ähnlich im Scheine.
Verantwortlicher Redakteur Steinwandel in Nagold. — Druck und Berka, der G. W. Halle rUchen Luchbandlung in Nagold.
Amtliche und Mival-Aekannlmachungen.
Bekanntmachung,
das landwirtschaftliche Kaufest betreffend.
Das dritte Gaufest des X. landw. Gauverbandes, der aus den Oberämtern Calw, Nagold, Neuenbürg und Freudenstadt besteht, wird am Samstag den 18. September d. I. in Neuenbürg gefeiert werden. Bei diesem Feste, dessen Zweck es ist, die bisherigen lobenswerten Bestrebungen der Landwirte des X. Gauverbands für Fortschritte insbesondere auf dem Gebiete der Tierzucht öffentlich anzuerkennen, sowie zur Nachahmung auszumuntern, werden namhafte Preise im Gesamtbeträge von ca. 1500 ^ zur Verteilung kommens; dieselben werden vom Gauausschuß demnächst im Einzelnen festgestellt und sodann in diesem Blatte bekannt gemacht werden. Zweck der heutigen Bekanntmachung ist, die Besitzer von ausgezeichneten Farren, trächtigen Kühen u. Kal- beln und Schweinen, mit welchen sie um einen Preis konkurrieren wollen, zur vorläufigen Anmeldung
spätestens bis zum 14. August
bei dem Unterzeichneten aufzufordern, damit sofort die vorgeschriebene Vormusterung vorgenommen werden kann. die bis zum 1. Sept. vollzogen sein muß. Im Allgemeinen gelten für diese Konkurrenz folgende Bestimmungen:
1) Die Preise werden nur für ausgezeichnete Zuchttiere vergeben, von deren Eigenschaften sich eine günstige Einwirkung auf die Verbesserung der Tierzucht erwarten läßt.
Die Preisträger erhalten neben den Geldpreisen Diplome.
2) Nur Mitglieder eines der vier zum X. Gauverband gehörenden landwirtschaftlichen Vereine können sich um die ausgesetzten Preise bewerben. Nichtmitglieder werden zur Konkurrenz nur zugelassen, wenn sie bei der Anmeldung den Vereinsbeitrag für das laufende Jahr vorausbezahlen und sich für weitere 3 Jahre zur Mitgliedschaft verpflichten.
3) Gewerbsmäßige Viehhändler sind mit Tieren, die sie nicht selbst gezüchtet haben, von der Preisbewerbung ausgeschlossen.
4) Niemand kann mehr als einen Peis für ein männliches und einen Preis für ein weibliches Tier derselben Rasse und Gattung erhalten.
5) Prcisbewerbcr können nicht Mitglieder des Preisgerichts sein.
6) Sämtliche bei den einzelnen Vereinen angemeldeten Tiere, mit Ausnahme der Schweine, werden auf Kosten der Vereine einer Vormusterung unterworfen, auf deren Grund die Anmeldungsformulare ausgefertigt und mit
einer schultheißenamtlichen Beglaubigung versehen werden müssen. Die Schweine werden ohne solche Formulare angemeldet.
7) Die vorgeführten Farren müssen mit Nasenringen versehen sein.
8) Im Falle des Zweifels über die Trächtigkeit eines weiblichen Tieres wird der auf dasselbe fallende Preis zurückbehalten, bis der Nachweis des erfolgten Kalbens geliefert wird.
9) Die nicht prämiierten Tiere erhalten aus den Vereinskassen eine Reise- kosten-Entschädigung, deren Größe festzustellen den einzelnen Vereinen überlassen bleibt.
Mit der Vieh-Ausstellung soll auch eine Ausstellung von landwirtschaftlichen Produkten aller Art, wofür ebenfalls Preise und Diplome gegeben werden, sowie von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten und von solchen gewerblichen Erzeugnissen, welche zu der Landwirtschaft in Beziehung stehen, verbunden werden, und sind die Landwirte und Gewerbetreibende hiemit freund- lichst eingeladen, bei dieser Gelegenheit ihre Erzeugnisse zur Anschauung zu bringen.
Nagold, den 1. August 1886.
Der Vorstand des landw. Vereins:
G ü n t n e r.
Mindersbach.
Farren-Verkauf.
WA-
Einen von drei Farren, mit Zulaffungs - Schein versehen. setzt dem Ver- kastff'äüs und wird für den Dienst garantiert.
Johannes Köhler.
In Commission haben wir 2 Ex. Christian Gottlob Barth, Doktor der Theologie, nach seinem Leben und Wirken, gezeichnet von Karl Werner, Pfarrer in Fellbach, 1. Band a 1 abzugeben.
G. W. Zaiser'sche Buchh.
W i l d b e r g.
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können äus meiner Stiftung gegen gesetzliche Versicherung sogleich ausgeliehen werden. I. Walz, Kaufm.
KrelisDnlilhe Zlhä-eu
Knochen- und Fußgcschwüre haben schon in den hartnäckigsten Fällen durch Nr. 1 des berühmten Schrader'schcn Indian-Pflasters, bereitet von Apoth. ,7. 8dirL<7er, sieusrdadi- StuttKLrt, vollständige Heilung gefunden. Gicht und Rheuma, ebenso nasse und trockene Flechten durch Nr. 2, Salzfluß und langwierige nässende Wunden durch Nr. 3, Pag. 3. Zu beziehen durch die Apotheken.
^Stuttgart, Hirschapothckc.