besessen werden, der Nießbraucher. Für die An­meldungspflicht ist es einflußlos, ob der Betrieb im Besitze von physischen oder juristischen Personen, des Reichs, eines Bundesstaates, eines Kommunalver­bandes oder einer Privatperson ist (vorbehaltlich der zu Ziffer 1s hinsichtlich der vom Reiche oder von einem Bundesstaate verwalteten Eisenbahnen rc. ge­machten Ausnahme.).

8) Die unter das neue Gesetz fallenden Be­triebe sind auch dann anzumelden, wenn sie in Ge­mäßheit des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juni 1884 schon früher angemeldet worden waren, z. B. Eisenbahn-Reparaturwerkstätten, mit Motoren betrie­bene Aufzüge in Speichereien und Kellereien, Dampf- krahnbetriebe auf Packhöfen. In solchen Fällen ist in der neuen Anmeldung auf die frühere Anmeldung Bezug zu nehmen.

9) Bei der Anmeldung ist der Gegenstand des Betriebes genau zu bezeichnen. Umfaßt ein Betrieb wesentliche Bestandteile verschiedenartiger Gewerbe­zweige, z. B. Speditions- und Fuhrwerksbetrieb, so

Staat. Regierungsbezirk,

sind die sämtlichen Bestandteile anzugeben, dabei der Hauptbetrieb besonders hervorzuheben.

10) Die Zahl aller in dem Betriebe durch­schnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Perso­nen muß in der Anmeldung angegeben werden, einer­lei, ob dieselben Inländer oder Ausländer, männli­chen oder weiblichen Geschlechts, ob sie erwachsene Arbeiter, junge Leute oder Lehrlinge mit oder ohne Lohn sind, ob sie dauernd oder vorübergehend be­schäftigt werden. Beamte mit mehr als 2000 cM Jahresverdienst sind nicht mitzuzählen. Tantiemen und Naturalbezüge, letztere nach Ortsdurchschnitts­preisen berechnet, bilden einen Teil des Jahresver­dienstes.

11) Bei Betrieben, welche regelmäßig nur eine bestimmte Zeit des Jahres arbeiten, ist die anzu­meldendedurchschnittliche" Arbeiterzahl diejenige, welche sich für die Zeit des regelmäßigen vollen Be­triebes ergibt.

12) Als in dem Betriebe beschäftigt sind die­jenigen anzumelden, welche in dem Betriebsdienste stehen und arbeiten, welche zn dem Betriebe der

Formular für die Anmeldung.

.... Kreis (Amt). Gemeinde (Guts-) Bezirk. Straße

Anmeldung

ben der Pächter, bei Betrieben, welche im Nießbrauch Speicherei rc. gehören, zu verrichten haben, ohne Rücksicht darauf, ob die Verrichtung innerhalb oder außerhalb der etwa vorhandenen Betriebsanlage (der Packhöfe re.) erfolgt.

13) Für die Anmeldung wird die Benutzung des gedruckten Formulars empfohlen.

14) Ist ein Unternehmer zweifelhaft, ob er seinen Betrieb anzumelden habe oder nicht, so wird derselbe gut thun, die Anmeldungsfrist nicht unbenutzt verstreichen zu lassen, wenn er sicher sein will, den aus Nichtanmeldung eines versicherungspflichtigen Betriebes sich ergebenden Nachteilen zu entgehen. ! Hierbei bleibt ihm unbenommen, in dem Formulare, ! SpalteBemerkungen", die Gründe anzugeben, aus denen er die Anmeldungspflicht bezweifelt.

15) Schließlich werden die beteiligten Betriebs­unternehmer noch besonders darauf aufmerksam ge­macht, daß, wenn sie die vorgeschriebene Anmeldung nicht bis zum 20. Juli 1885 bewirken, sie hierzu durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark angehalten werden können.

Nr.

Name des Unternehmers (Firma).

Gegenstand

des

Betriebes*)

Art des Betriebes**).

Zahl

der durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen

Bemerkungen***).

.

*) Z. B. Speditions- und Fuhrwerksbetrieb.

Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen.

**) Z. B. Verrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren.

***) Z- B. Bereits angemeldet auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884.

(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)

Tages-Neirigkeiten.

Deutsches Reich.

* Nagold, 25. Juni. In der gestern abend im Engel stattgehabten Plenarversammlung des hies. Verschönerungsvereins erstattete der Vorstand dessel­ben, Hr. Oberlehrer Schwarzmayer, Bericht über die Thätigkeit des Vereins resp. des Ausschusses, in­dem letzterem eigentlich die Ausführung der Zwecke des Vereins obliegt. Und wirklich hatte derselbe bei den bescheiden gebotenen Mitteln viel und sehr Dan­kenswertes geleistet. Wir erwähnen z. B. nur den nun bequemen Fußpfad zu dem schönen Aussichtspunkt auf dem BergTeufels Hirnschale", die weitere Ver­schönerung des sog. Hermannsplatzes auf dem Galgen­berg u. die Erstellung derBismarkslinde" gegenüber dem Bahnhof. Auch um den Fremdenverkehr durch Luftkurgäste hier mehr zu beleben und dem Bade Röthenbach eine größere Frequenz zu sichern, hat der Ausschuß durch Inserate in mehreren bedeutenden Tagesblättern u. in Reisehandbücher zu wirken gesucht. Der sehr ausführliche Vortrag des Vorstandes über die Thätigkeit des Verschönerungsvereins zeigte über­haupt, daß wenn zur Bequemlichkeit der Einwohner­schaft und besonders der Erholung suchender Frem­den noch manches zu wünschen übrig ist, so darf der Verein sich doch rühmen, Nagold zu einem Luftkur­ort umgestaltet zu haben, zu dessen Annehmlichkeiten und Naturschönheiten wohl nicht viele Orte des Lan­des sich ebenbürtig stellen können. Nur wäre zu wünschen, daß von vielen in Nagold selbst der Zweck des Vereins besser erkannt und gewürdigt werden möchte, damit demselben größere Mittel zur Verfü­gung käme, was besonders den Geschäftsleuten ge­sagt ist, die gewöhnlich den meisten Nutzen aus den Fremdenbesuchen ziehen, sich aber, wenn es einige Batzen zu opfern gilt, sich verständnislos bei Seite drücken. Rühmend und mit Dank wurde anerkannt, daß der Gemeinderat dem Verein wohlwollend zur Seite steht; besonderer verdienter Dank wurde dem Vorstande gezollt, durch dessen Bemühen der Verein neues Leben gewonnen; dieser selbst aber glaubte solche Ehre mehr dem Ausschuß und besonders Hrn. Stadtsörfter Weinland zuweisen zu mäßen. Der Kassenbestand wurde insofern als ein befriedigender bezeichnet, als diesmal mit einem kleinen Remanet und mit keinem Defizit abgeschlossen wurde. Neue Wünsche zur Beschattung und besserer Gangbarma- chung von Wegen wurden schließlich laut, müssen aber vorerst einer genaueren Prüfung der Ausführ­

barkeit unterstellt werden. Leider war die Versamm­lung selbst nur schwach besucht.

T Enzthal, 25. Juni. Bei der heutigen Schultheißenwahl war die Beteiligung eine sehr große. Von 99 Wahlberechtigten stimmten 92 ab. Gemeinderat und Holzhändler Erhard erhielt 69 Stimmen, also mehr als ^/s sämtlicher abgegebenen Stimmen und ist somit gewählt. Außerdem erhiel­ten noch Stimmen: Oberholzhauer Christian Roller 2l, und Holzhändler Jak. Fr. Girrbach 17. Die große Beliebtheit des Gewählten fand ihren Aus­druck in der Stimmenabgabe. Der Wunsch der ganzen Gemeinde ist, daß der Gewühlte lange und dauernd zum Wohl der Gemeinde wirken möge.

Stuttgart, 23. Juni. Aus Nills Tier­garten. Daß der Kuckuck seine Eier in fremde Ne­ster legt, daß er die Aufzucht seiner Jungen andern Vögeln überläßt, wissen wir aus der Naturgeschichte; wie wenige haben aber je einen wirklichen, lebendigen Kuckuck gesehen! Im Tiergarten ist seit gestern ein junges Exemplar, das von einem Rotbrüstchen ge­ätzt wird. Die aufopfernde Nährmutter hat gerade genug zu thun, dem nimmersatten Pflegling Futter anzuschaffen und in den Schnabel zu stopfen. Die Riesenschlange hat ca. 20 Eier (in der Größe von Gänseeiern) gelegt. Sie hat sich zum Brütegeschäft um dieselben gerollt und ihren Körper turmartig dar­über aufgebaut.

Stuttgart, 24. Juni. (Lehrkursus für Hufschmiede.) An der kgl. Thierarzneischule wird nach einer Verfügung des kgl. Ministeriums des In­nern auch in diesem Jahre ein 12 Wochen dauernder Unterrichtskursus für Hufschmiede in der Zeit vom 20. Juli bis 10. Oktober abgehalten werden. Die Kosten des Unterrichts werden von der Staatskasse getragen, jedoch haben die Schüler für ihren Unter­halt selbst zu sorgen. Ein Staatsbeitrag wird nicht gewährt. Meldungen sind bis spätestens 6. Juli an die Direktion der Tierarzneischule zu richten, welche im Einverständnis mit der kgl. Zentralstelle für Landwirtschaft über die Zulassung entscheidet. Die weiteren Bedingungen enthält der am Dienstag dieser Woche ausgegebene Staatsanzeiger.

Stuttgart, 24. Juni. Gegenwärtig finden hier Generalversammlungen der Mitglieder verschie­dener Industriezweige zum Zweck der Bildung von süddeutschen Berufsgenossenschaften statt. Diesen Versammlungen, die sich aus ganz Süddeutschland eines lebhaften Besuchs erfreuen, präsidiert Geh.-Rat Bötticher vom Reichsversicherungsamt. Gestern hiel­

ten die Interessenten der Edel- und Unedelmetall­branche ihre Versammlung ab, heute die Eisen- und Stahl-Industriellen, morgen kommen die Interessen­ten der Holzbranche u. s. w. Es handelt sich bei diesen Verhandlungen in der Hauptsache um die Feststellung der Statuten der einzelnen Genossen­schaften, ihres Sitzes (Stuttgart resp. Frankfurt a. M.), Einteilung ihrer Sektionen, sowie um ihre Organisation und Verwaltung. Der Bezirk fast al­ler süddeutschen Berufsgenossenschaften soll sich über Bayern, Württemberg. Baden, Großherzogtum Hes­sen-Nassau, Hohenzollern, bei der Eisen- und Stahl­berufsgenossenschaft auch über den Kreis Wetzlar (Rheinprovinz) erstrecken.

In W elzh eim hat ein Abschlag des Schweine­fleisches auf 48 Pfennig das Pfund stattge­funden. Trotz der Beseitigung der amerikanischen Konkurrenz ist demnach kein Mangel an Schweinen vorhanden.

Bönnigheim, 24. Juni. In heutiger Mo­natsversammlung beschloß der hiesige konservative > Verein die Absendung einer Vertrauensadresfe an ; Stöcker.

In Friedrichshafen passieren täglich jetzt 44 Dampfschiffe aus und ein.

Frankfurt a. M., 23. Juni. Die Gegensätze im hiesigen sozialdemokratischen Lager ver­schärfen sich täglich. Gestern fand eine stürmische Versammlung der Anhänger Sabors statt, in wel­cher Frohme niedergeschrieen wurde. Die Versamm­lung wurde aufgelöst.

Kassel, 24. Juni. Dem Korr. v. u. f. Deutsch!, wird gemeldet: Es verlautet aus zuverlässiger Quelle. Hofprediger Stöcker bewerbe sich um eine vakante Stelle in der lutherischen Kirche von Kassel. (Wir gestatten uns doch einigen Zweifel an derZuver­lässigkeit" dieser Information.)

Ems, 23. Juni. Von der nächtlichen Reise ermüdet, verbrachte der Kaiser den gestrigen Nach­mittag im Lehnstuhl am Fenster, wohin die Menschen­menge beständig hinaufichaute. Der Kaiser hat heute früh sein erstes Glas Kränchen im Zimmer getrunken, er wird nachmittags eine Spazierfahrt machen und morgen mit den Bädern beginnen. Ob der Kaiser während der dreiwöchentlichen Kur den Brunnen im Zimmer oder draußen trinken wird, ist noch ungewiß. Jedenfalls wird der Kaiser während der nächsten Tage wegen großer Schwäche in den Füßen die frische Luft blos im Wagen genießen können. Die Kaiserin wird heute nachmittag zum Besuch von