digung des Gebrauchs vor eingetretcner Verkühlung nicht aufbewahrt werden. 3) Im Freien ist die Aufstellung und Benützung von Lokomobilen nur dann zulässig, wenn sie mit einem zweckentsprechen­den Funkenfänger versehen sind und der Ort der Ausstellung von Gebäuden wenigstens 6 Meter und von leicht entzündlichen Gegenständen, Waldungen oder öffentlichen Straßen und Wegen so weit ent­fernt ist, daß. eine Gefahr für die Nachbarschaft nicht zu befürchten ist. 4) Den Ortpolizeibehörden liegt ob, über die gehörige Einhaltung dieser Be­stimmungen zu wachen und nach Umständen die zu Vermeidung von Gefahr etwa weiter erforderlichen Anordnungen zu treffen.

8 16. Fackeln, Windlichter, Pechkränze und Leuchtpfannen dürfen in der Nähe von Gebäuden nur mit ortspolizeilicher Erlaubnis und unter Ein­haltung der hiebei ergehenden Anordnungen benützt werden.

tz 17. Das Brennen und Verpichen der Fäs­ser darf innerhalb der Ortschaften nur zur Tages­zeit und nur bei windstiller Witterung auf solchen Plätzen stattfinden, wo nach dem Ermessen der Po­lizeibehörde keine Feuersgefahr zu befürchten ist. Die Vornahme dieses Geschäfts auf öffentlichen Plätzen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Ortspoli- zeibehörde und unter genauer Einhaltung der hiebei angeordneten Sicherungsmaßregeln zulässig.

§ 18. Hinsichtlich des Schießens aus Feuer­gewehren und des Abbrennens von Feuerwerk sind die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich § 367 Ziff. 8 und 368 Ziff. 7, sowie des Gesetzes vom 1. Juni 1853, betreffend den Besitz und Gebrauch von Waffen, Art. 8 und 10, maßgebend.

_ (Schluß folgt.) _ '

Die Gerichtsvollzieher

werden angewiesen, die pro 1885 neu anzulegendcn Haupiregister und Kassentagbücher, welche mit ge­druckten Blattzahlen versehen und unter Angabe des Orts und Jahrgangs ordnungsmäßig überschrieben sein müssen, behufs Beglaubigung der Blatrzahl un­fehlbar im Laufe des nächsten Monats hieher ein­zusenden.

Die Blattzahl ist so zu bemessen, daß sie auf ein Jahr voraussichtlich gut ausreicht.

Nagold, den 28. November 18884. _ O.-A.-N. Daser.

Tages-Nerrigkeiten.

Deutsches Reich.

In Bondorf wurde der Knecht des Oeko- nomen Friedrich Gauß vorgestern (24.) abend beim Ausspannen eines Pferdes von demselben so unglück­lich auf die Brust geschlagen, daß er einige Minu­ten nachher seinen Geist aufgab.

Horb, 25. Nov. Es mag etwa 6 Wochen her sein, daß die Ehefrau des Straßenwärters Fi­scher von Salzstetten und ihre Tochter Magdalene wegen fortgesetzter Mißhandlungen ihres Pflegkindes, die dessen Tod zur Folge harten, vom Schwurge­richte in Rottweil zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Sicherem Vernehmen nach ist nun die schon früher kränkliche Magdalene Fischer nach kaum 14tägigem Aufenthalt in der Strafanstalt Gotteszell gestorben.

Stuttgart, 28. Nov. (62. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Beratung des Gesetzes, bctr. die Gemeinde­angehörigkeit. Die Generaldebatte eröffnet Berichterstatter Beutler. Er legt zuerst die Gmndzüge des Gesetzes dar und hebt hervor, daß das Resormbedürjnis der gesetzlichen Rege­lung der Gemeindeangehörigkeit, worüber die Bestimmungen noch aus dem Jahre 1833 datieren, allgemein anerkannt wer­den müsse. Redner konstatiert, daß sodann der Entwurf als ein Mittel für die Erreichung des zunächst vorliegenden Ziels die Reform des Bürgerrechtsgcsetzes vom Juli 1849 in der Richtung bezeichnet, dah das gemeindliche Wahl- und Wähl- barkcitsrecht, welches daselbst anher den Gemeindebürgern, unter bestimmten Boraussetzungen auch nicht bürgerlichen Einwoh­nern sich eingeräumt findet, de» letzteren wieder entzogen und wieder ausschließlich den Bürgern gewährt werden soll. Der Entwurf wolle dies nicht einsach durch Aufhebung der maßge­benden Bestimmungen des Gesetzes von 1849 bewirken, son­dern dadurch, daß die Grundsätze über den Erwerb des Bür­gerrechts geändert werden, daß die Wiedereinräumung des ausschließlichen Wahlrechts an die Bürger nicht eine ungerecht­fertigte Einschränkung des Kreises der Wahlberechtigten zur Folge habe. Beantragt schließlich, in die Beratung des Ge­setzes einzutreten. Mohl sucht auszusührcn, daß das Gesetz große Gefahren für das öffentliche Wohl, das Recht und die Ordnung mit sich bringe. Das Gesetz stehe im Widerspruch mit dem Beamieugesctz wegen der Wählbarkeitsrechtc der Be­amten zu Gemeindeämtern. Redners Angriffe gegen das Ge­setz werden immer schroffer. Er meint u. A. er sei kein Re­aktionär, aber so lange er atmen könne, werde er gegen ein

Gesetz kämpfen, durch das eine Partei sich der Rathäuser be­mächtigen könne, welche Eigentum als Diebstahl, die Ehe als Unsinn, die Pariser Kommune als leuchtendes Vorbild hinstellc. Redner spielt hiebei an aus die billigen Gebühren, welche in dem Gesetz für Erwerbung des Bürgerrechts angelegt sind. Minister v. Hölder beleuchtet die Beweggründe, welche die Ein bringung des Gesetzentwurfs herbei führten. Der Minister wen­det sich gegen den Vorredner Hans v. Ow. Wenn dieser meine, mau hätte mit der Einbringung des vorliegenden Gesetzes gleichzeitig eine neue Gemcindeordnnng cinbringen sollen, so weise er (der Minister) auf seine politischen Erfahrungen hin, denen zufolge er es besser finde, Punkt für Punkt vorzugcben, als die ganze Materie auf einmal zu erfassen. Mit der Re­gelung der Bürgerrechtsverbältniffe zu warten bis zur reichs­rechtlichen Regelung des Unterstützungswohnsitzcs. hieße die Frage bis ins Ungewisse vertagen. Betont im Lause seiner Ausführungen die Notwendigkeit der Beschränkung des Bür­gerrechts auf männliche Personen, die Auffassung desselben als ein politisches Recht. Als Grundsatz möchte auch ausge­stellt werden, daß die gemeindebürqerlichcn Wahl- und Wähl­barkeitsrechtc auf Bürger beschränkt werden. Wenn man ins Auge fasse, wie sehr der vorliegende Entwurf den Eintritt in das Bürgerrecht gewähre, so könne nicht von einer Einschrän­kung des Wahlrechts gesprochen werden. Der Minister wen­det sich sodann gegen die Ausführungen des Abgeordneten Mohl und seine Befürchtungen hinsichtlich der Vermehrung der sozialdemokratischen Wähler. Im großen Ganzen würden die Wähler durch das Gesetz nicht vermehrt, erinnert dabei an den Verlust des Wahlrechts durch Wegzug. Diese Bestim­mung wirke gerade wegen der fluctuircnden sozialdemokratischen Bevölkerungen sehr heilsam. Die Debatte wird hier abgebro­chen. Das' hohe Haus vertagt sich bis morgen 9 Uhr. Fort­setzung der heutigen Beratung.

Tübingen, 29. Nov. In der gestrigen Ver­sammlung der deutschen Partei teilte der Vorsitzende Hr. Prof. Dr. Eimer u. a. mit, daß am letzten Mitt­woch eine Eingabe an den Reichstag, die Anfechtung der Wahl des Herrn Payer enthaltend, von hier ab­gegangen sei. Die Anfechtung stützt sich darauf, daß seitens einzelner Anhänger des Herrn Payer an ver­schiedenen Orten des Wahlkreises gesetzwidrige Mittel zu Gunsten der Wahl desselben in Auwendnng ge­bracht wurden, wofür in der Anfechtungsschrift posi­tive Nachweise erbracht sind. Da Hr. Payer ohne diese von seinen Anhängern in Anwendung gebrachten gesetzwidrigen Mittel die absolute Mehrheit, die von der ihm zugefallenen Stimmenzahl bekanntlich nur mit 43 (worunter noch 11 beanstandete) überschritten wurde, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erlangt hätte, so ist an der Ungiltigkeitserklärung seiner Wahl seitens des Reichstags nicht zu zweifeln.

Ebingen, 27. Nov. Gestern hat Hr. Sie­gel zur Eselmühle sein beim landwirtschaftlichen Fest prämiiertes Schwein geschlachtet. Die Wiegung er­gab das riesige Gewicht von 770 Pfd. tot gewogen. Das Resultat ist ein um so bedeutenderes, als das Tier nicht einer der gröberen, sondern der bekannten feineren und beliebten Jorkshirer-Race angehörte.

Um dem verderblichen Treiben der Viehwuche- rer entgegenzutreten, haben die Gemeindebehörden von Spa ich in gen die Einrichtung getroffen, daß von solchen gewissenlosen Wucherern bedrängte Fa­milien durch Vermittlung der Gemeinde Vieh auf Abzahlung in Raten erhalten. Dieses Beispiel ver­dient Nachahmung.

Das Staatsministerinm des Aeußern in Bay­ern hat demCentralblatt der Bauverwaltung" zu­folge, am 8. Oktober d. I. beschlossen, den dortigen Behörden die thunlichste Vermeidung überflüssiger Fremdwörter im dienstlichen Schriftwechsel zu em­pfehlen. Aus Verlanlassung dieser Entschließung hat die Generaldirektion der Bayerischen Verkehrsanstal­ten allen Nachgeordneten Dienststellen diese Empfeh­lung in einer Verfügung vom 24. Oktober zur Nach­achtung mitgeteilt.

Die baare Hinterlassenschaft des Herzogs von Braunschweig soll sich auf 10 Mill.kL belaufen.

Für den internationalen Zusammenhang und Zusammenhalt der sozialistischen Umsturzelemente ist es bezeichnend, wie die sozialistischen Blätter der ver­schiedenen Länder dem Wahlsieg der deutschen Sozial­demokraten zujubleln. So schreibt der in Paris er­scheinendeCri du peuple":Die französische Ar­beiterpartei ist nicht die einzige, welche dazu beige­tragen hat, den deutschen Sozialdemokraten zu dem Triumphe zu verhelfen, den sie nach der Wahlschlacht vom 28. Oktober feiern. Belgien, Holland, Oester­reich, England, ja sogar die Vereinigten Staaten haben dem deutschen Proletariat in Form von klin­gender Münze Hilfstruppen gesandt, nnd der Sieg, der auf diese Weise errungen worden ist, ist ein Ge­meingut des internationalen Sozialismus.Nicht für Deutschland allein", ruft die WienerWahrheit" aus,haben unsere deutschen Brüder gekämpft, ge­litten, gesiegt. Die Arbeiter aller Länder triumphieren

mit ihnen und weisen ihnen dankbar und freudig den Platz an der Spitze der sozialistischen Bewegung an, der ihnen gebührt."

Seitens der Böttchereien sind Klagen darüber geführt worden, daß die Fässer, in welchen Petro­leum importiert wird, nur wenig wieder nach Ame­rika zurückgclangen, sondern in Deutschland für die verschiedensten gewerblichen Zwecke, nachdem sie ge­hörig gereinigt, verwendet weiden, wodurch der Zoll­satz von 10 c,)L für Fässer illusorisch wird. Der Reichskanzler hat infolge dessen beim Bundesrat den Antrag gestellt, daß die Fässer, in welchen Petro­leum in Deutschland eingefübrt wird, dem Zollsätze für Böttcherwaren, also 10 vtL, unterworfen werden sollen.

Der Reichstag hat die Wahlen für die stän­digen Kommissionen, welche in jeder Sission gebil­det werden, vollzogen. Von Württembergern gehö­ren der Kommission für die Geschäftsordnung an v. Lenz und Erbgraf zu Neipperg; der Kommission kür die Petitionen Utz; der Kommission für den Neichshaushaltsetat Härle.

Berlin, 23. Nov. (Reichstag. Etalsberatung.) Ge­genüber Bebels Angriffe» auf die Militärverwaltung erklärt der Kriegsminister Bronsart, daß unser Hecressystem ein vor­zügliches sei. Er wiederlegt die Beliauptuiig, daß die Mili- tärpensioiicu stets zunehmc». Bei Pensionierung liegen säst durchweg Jnvaliditätszcugniffc vor. Man müsse inaner die s höchsten Ansprüche bezüglich vollkommener KriegSlüchtigkeit stellen. Deutschlands Stellung im Rat der Völker beruhe zum nicht geringsten Teil auf der starken Armee, woran mau nicht rütteln dürfe. Lenschuer (srcikonservativ) sührt ebenfalls ge­gen Bebel ans, der vorgelegte Etat beweise keineswegs das Fiasko der neuen Zoll- und Wirtschaftspolitik. Staatssekretär Burchard weist jede Mitschuld der Regierung am Hcreinbre- chen der Zuckerkrisis zurück. Schließlich werden dem Antrag Benda (naliönallib.) gemäß mehrere Kapitel der Budgetkvmmis- sion überwiesen. Nächste Sitzung Montag. (Dampsersubvcn- tionsvorlage.)

Berlin, 27. Nov. Zu den Bemerkungen des Reichskanzlers über die Benützung der Fceifahrts- karten seitens mancher Abgeordneten gibt dieNordd. Allg. Ztg." folgenden Kommentar:Bei ausgiebiger Benützung der Freikarten zeichnen sich namentlich solche Abgeordneten aus, welche in Berlin wohnen und also die allerkürzeste Entfernung von ihrem Do- micil bis zum Reichstagsgebüude zurückzulegen haben. Dieselben haben in den gedachten 8 Monaten ihre Freikarte, der eine für 17 204 Kilometer benutzt, andere, gleichfalls Einwohner Berlins, für 5235, 5523, 9533 und ähnliche Zahlen. Auch ein ellüßi- scher Abgeordneter, der, wie die meisten seiner Lands­leute, seinen Sitz im Reichstag in der Regel leer ließ, hat seine Freikarte auf 12 794 Kilometer be­nützt, und die Ziffern von 8 1 l 000 Kilometer ge­hören nicht zu den Seltenheiten, während die Ent­fernung des Wohnorts des reiselustigen Teils der Abgeordneten von Berlin doch nur in seltenen Fällen 300 Kilometer überschreitet. Die Meistbeteiligten unter ihnen wohnen, mit Ausnahme der elsäßischen Abgeordneten, entweder in Berlin oder in größerer Nähe der Residenz. Es kommt noch dazu, daß die uns zugänglichen Nachweisungen nicht ohne Lücken sind und die in Wirklichkeit zurückgelegte Kilometer­zahl sich noch höher stellen würde. Es führt das zu der Vermutung, daß die Beschlußunfähigkeit des Reichstags bisher ebenso oft mit der Reiselust man­cher seiner Mitglieder, als mit anderen Gründen in Zusammenhang gebracht werden kann.

Berlin, 27. Nov. In konservativen Kreisen wird der Gratulationsbesuch des Reichskanzlers bei der Kronprinzessin anläßlich deren letztem Geburts­tage eifrig besprochen. Da Fürst Bismarck seit mehreren Jahren im kronprinzlichen Palais nicht er­schienen war, dürfte diesem Besuch in Hofkreisen be­sondere Aufmerksamkeit geschenkt worden sein.

Berlin. Die Thronrede, welche der Kaiser im Weißen Saale verlesen hat, war von der Reichs­druckeiei in besonders großen und deutlichen Lettern gedruckt worden. Früher wurde das Exemplar, wel­ches der Kaiser benutzte, von einem Kalligraphen ge­schrieben. Da aber der greise Monarch Geschriebenes ohne Brille nicht mehr so schnell überfliegt und eine solche in Uniiorm bei so feierlichen Anlässen nicht aufzuietzen liebt, so wird die Thronrede jetzt stets für den Kaiser gedruckt.

Der Jägerianer-Verein in Berlin feierte die­ser Tage in den Festräumen des Beau'schen Etab­lissements in der Kommandantenstraße sein zweites Stiftungsfest. Die Mehrzahl der Festgenossen war im Normal-Ballkostüm erschienen. Die Herren tru­gen schwarzen Sanitätsrock, weiße, sogenannte Rit-