digung des Gebrauchs vor eingetretcner Verkühlung nicht aufbewahrt werden. 3) Im Freien ist die Aufstellung und Benützung von Lokomobilen nur dann zulässig, wenn sie mit einem zweckentsprechenden Funkenfänger versehen sind und der Ort der Ausstellung von Gebäuden wenigstens 6 Meter und von leicht entzündlichen Gegenständen, Waldungen oder öffentlichen Straßen und Wegen so weit entfernt ist, daß. eine Gefahr für die Nachbarschaft nicht zu befürchten ist. 4) Den Ortpolizeibehörden liegt ob, über die gehörige Einhaltung dieser Bestimmungen zu wachen und nach Umständen die zu Vermeidung von Gefahr etwa weiter erforderlichen Anordnungen zu treffen.
8 16. Fackeln, Windlichter, Pechkränze und Leuchtpfannen dürfen in der Nähe von Gebäuden nur mit ortspolizeilicher Erlaubnis und unter Einhaltung der hiebei ergehenden Anordnungen benützt werden.
tz 17. Das Brennen und Verpichen der Fässer darf innerhalb der Ortschaften nur zur Tageszeit und nur bei windstiller Witterung auf solchen Plätzen stattfinden, wo nach dem Ermessen der Polizeibehörde keine Feuersgefahr zu befürchten ist. Die Vornahme dieses Geschäfts auf öffentlichen Plätzen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Ortspoli- zeibehörde und unter genauer Einhaltung der hiebei angeordneten Sicherungsmaßregeln zulässig.
§ 18. Hinsichtlich des Schießens aus Feuergewehren und des Abbrennens von Feuerwerk sind die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich § 367 Ziff. 8 und 368 Ziff. 7, sowie des Gesetzes vom 1. Juni 1853, betreffend den Besitz und Gebrauch von Waffen, Art. 8 und 10, maßgebend.
_ (Schluß folgt.) _— '
Die Gerichtsvollzieher
werden angewiesen, die pro 1885 neu anzulegendcn Haupiregister und Kassentagbücher, welche mit gedruckten Blattzahlen versehen und unter Angabe des Orts und Jahrgangs ordnungsmäßig überschrieben sein müssen, behufs Beglaubigung der Blatrzahl unfehlbar im Laufe des nächsten Monats hieher einzusenden.
Die Blattzahl ist so zu bemessen, daß sie auf ein Jahr voraussichtlich gut ausreicht.
Nagold, den 28. November 18884. _ O.-A.-N. Daser.
Tages-Nerrigkeiten.
Deutsches Reich.
In Bondorf wurde der Knecht des Oeko- nomen Friedrich Gauß vorgestern (24.) abend beim Ausspannen eines Pferdes von demselben so unglücklich auf die Brust geschlagen, daß er einige Minuten nachher seinen Geist aufgab.
Horb, 25. Nov. Es mag etwa 6 Wochen her sein, daß die Ehefrau des Straßenwärters Fischer von Salzstetten und ihre Tochter Magdalene wegen fortgesetzter Mißhandlungen ihres Pflegkindes, die dessen Tod zur Folge harten, vom Schwurgerichte in Rottweil zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Sicherem Vernehmen nach ist nun die schon früher kränkliche Magdalene Fischer nach kaum 14tägigem Aufenthalt in der Strafanstalt Gotteszell gestorben.
Stuttgart, 28. Nov. (62. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Beratung des Gesetzes, bctr. die Gemeindeangehörigkeit. Die Generaldebatte eröffnet Berichterstatter Beutler. Er legt zuerst die Gmndzüge des Gesetzes dar und hebt hervor, daß das Resormbedürjnis der gesetzlichen Regelung der Gemeindeangehörigkeit, worüber die Bestimmungen noch aus dem Jahre 1833 datieren, allgemein anerkannt werden müsse. Redner konstatiert, daß sodann der Entwurf als ein Mittel für die Erreichung des zunächst vorliegenden Ziels die Reform des Bürgerrechtsgcsetzes vom Juli 1849 in der Richtung bezeichnet, dah das gemeindliche Wahl- und Wähl- barkcitsrecht, welches daselbst anher den Gemeindebürgern, unter bestimmten Boraussetzungen auch nicht bürgerlichen Einwohnern sich eingeräumt findet, de» letzteren wieder entzogen und wieder ausschließlich den Bürgern gewährt werden soll. Der Entwurf wolle dies nicht einsach durch Aufhebung der maßgebenden Bestimmungen des Gesetzes von 1849 bewirken, sondern dadurch, daß die Grundsätze über den Erwerb des Bürgerrechts geändert werden, daß die Wiedereinräumung des ausschließlichen Wahlrechts an die Bürger nicht eine ungerechtfertigte Einschränkung des Kreises der Wahlberechtigten zur Folge habe. Beantragt schließlich, in die Beratung des Gesetzes einzutreten. Mohl sucht auszusührcn, daß das Gesetz große Gefahren für das öffentliche Wohl, das Recht und die Ordnung mit sich bringe. Das Gesetz stehe im Widerspruch mit dem Beamieugesctz wegen der Wählbarkeitsrechtc der Beamten zu Gemeindeämtern. Redners Angriffe gegen das Gesetz werden immer schroffer. Er meint u. A. er sei kein Reaktionär, aber so lange er atmen könne, werde er gegen ein
Gesetz kämpfen, durch das eine Partei sich der Rathäuser bemächtigen könne, welche Eigentum als Diebstahl, die Ehe als Unsinn, die Pariser Kommune als leuchtendes Vorbild hinstellc. Redner spielt hiebei an aus die billigen Gebühren, welche in dem Gesetz für Erwerbung des Bürgerrechts angelegt sind. Minister v. Hölder beleuchtet die Beweggründe, welche die Ein bringung des Gesetzentwurfs herbei führten. Der Minister wendet sich gegen den Vorredner Hans v. Ow. Wenn dieser meine, „mau hätte mit der Einbringung des vorliegenden Gesetzes gleichzeitig eine neue Gemcindeordnnng cinbringen sollen, so weise er (der Minister) auf seine politischen Erfahrungen hin, denen zufolge er es besser finde, Punkt für Punkt vorzugcben, als die ganze Materie auf einmal zu erfassen. Mit der Regelung der Bürgerrechtsverbältniffe zu warten bis zur reichsrechtlichen Regelung des Unterstützungswohnsitzcs. hieße die Frage bis ins Ungewisse vertagen. Betont im Lause seiner Ausführungen die Notwendigkeit der Beschränkung des Bürgerrechts auf männliche Personen, die Auffassung desselben als ein politisches Recht. Als Grundsatz möchte auch ausgestellt werden, daß die gemeindebürqerlichcn Wahl- und Wählbarkeitsrechtc auf Bürger beschränkt werden. Wenn man ins Auge fasse, wie sehr der vorliegende Entwurf den Eintritt in das Bürgerrecht gewähre, so könne nicht von einer Einschränkung des Wahlrechts gesprochen werden. Der Minister wendet sich sodann gegen die Ausführungen des Abgeordneten Mohl und seine Befürchtungen hinsichtlich der Vermehrung der sozialdemokratischen Wähler. Im großen Ganzen würden die Wähler durch das Gesetz nicht vermehrt, erinnert dabei an den Verlust des Wahlrechts durch Wegzug. Diese Bestimmung wirke gerade wegen der fluctuircnden sozialdemokratischen Bevölkerungen sehr heilsam. Die Debatte wird hier abgebrochen. Das' hohe Haus vertagt sich bis morgen 9 Uhr. Fortsetzung der heutigen Beratung.
Tübingen, 29. Nov. In der gestrigen Versammlung der deutschen Partei teilte der Vorsitzende Hr. Prof. Dr. Eimer u. a. mit, daß am letzten Mittwoch eine Eingabe an den Reichstag, die Anfechtung der Wahl des Herrn Payer enthaltend, von hier abgegangen sei. Die Anfechtung stützt sich darauf, daß seitens einzelner Anhänger des Herrn Payer an verschiedenen Orten des Wahlkreises gesetzwidrige Mittel zu Gunsten der Wahl desselben in Auwendnng gebracht wurden, wofür in der Anfechtungsschrift positive Nachweise erbracht sind. Da Hr. Payer ohne diese von seinen Anhängern in Anwendung gebrachten gesetzwidrigen Mittel die absolute Mehrheit, die von der ihm zugefallenen Stimmenzahl bekanntlich nur mit 43 (worunter noch 11 beanstandete) überschritten wurde, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erlangt hätte, so ist an der Ungiltigkeitserklärung seiner Wahl seitens des Reichstags nicht zu zweifeln.
Ebingen, 27. Nov. Gestern hat Hr. Siegel zur Eselmühle sein beim landwirtschaftlichen Fest prämiiertes Schwein geschlachtet. Die Wiegung ergab das riesige Gewicht von 770 Pfd. tot gewogen. Das Resultat ist ein um so bedeutenderes, als das Tier nicht einer der gröberen, sondern der bekannten feineren und beliebten Jorkshirer-Race angehörte.
Um dem verderblichen Treiben der Viehwuche- rer entgegenzutreten, haben die Gemeindebehörden von Spa ich in gen die Einrichtung getroffen, daß von solchen gewissenlosen Wucherern bedrängte Familien durch Vermittlung der Gemeinde Vieh auf Abzahlung in Raten erhalten. Dieses Beispiel verdient Nachahmung.
Das Staatsministerinm des Aeußern in Bayern hat dem „Centralblatt der Bauverwaltung" zufolge, am 8. Oktober d. I. beschlossen, den dortigen Behörden die thunlichste Vermeidung überflüssiger Fremdwörter im dienstlichen Schriftwechsel zu empfehlen. Aus Verlanlassung dieser Entschließung hat die Generaldirektion der Bayerischen Verkehrsanstalten allen Nachgeordneten Dienststellen diese Empfehlung in einer Verfügung vom 24. Oktober zur Nachachtung mitgeteilt.
Die baare Hinterlassenschaft des Herzogs von Braunschweig soll sich auf 10 Mill. „kL belaufen.
Für den internationalen Zusammenhang und Zusammenhalt der sozialistischen Umsturzelemente ist es bezeichnend, wie die sozialistischen Blätter der verschiedenen Länder dem Wahlsieg der deutschen Sozialdemokraten zujubleln. So schreibt der in Paris erscheinende „Cri du peuple": „Die französische Arbeiterpartei ist nicht die einzige, welche dazu beigetragen hat, den deutschen Sozialdemokraten zu dem Triumphe zu verhelfen, den sie nach der Wahlschlacht vom 28. Oktober feiern. Belgien, Holland, Oesterreich, England, ja sogar die Vereinigten Staaten haben dem deutschen Proletariat in Form von klingender Münze Hilfstruppen gesandt, nnd der Sieg, der auf diese Weise errungen worden ist, ist ein Gemeingut des internationalen Sozialismus. „Nicht für Deutschland allein", ruft die Wiener „Wahrheit" aus, „haben unsere deutschen Brüder gekämpft, gelitten, gesiegt. Die Arbeiter aller Länder triumphieren
mit ihnen und weisen ihnen dankbar und freudig den Platz an der Spitze der sozialistischen Bewegung an, der ihnen gebührt."
Seitens der Böttchereien sind Klagen darüber geführt worden, daß die Fässer, in welchen Petroleum importiert wird, nur wenig wieder nach Amerika zurückgclangen, sondern in Deutschland für die verschiedensten gewerblichen Zwecke, nachdem sie gehörig gereinigt, verwendet weiden, wodurch der Zollsatz von 10 c,)L für Fässer illusorisch wird. Der Reichskanzler hat infolge dessen beim Bundesrat den Antrag gestellt, daß die Fässer, in welchen Petroleum in Deutschland eingefübrt wird, dem Zollsätze für Böttcherwaren, also 10 vtL, unterworfen werden sollen.
Der Reichstag hat die Wahlen für die ständigen Kommissionen, welche in jeder Sission gebildet werden, vollzogen. Von Württembergern gehören der Kommission für die Geschäftsordnung an v. Lenz und Erbgraf zu Neipperg; der Kommission kür die Petitionen Utz; der Kommission für den Neichshaushaltsetat Härle.
Berlin, 23. Nov. (Reichstag. Etalsberatung.) Gegenüber Bebels Angriffe» auf die Militärverwaltung erklärt der Kriegsminister Bronsart, daß unser Hecressystem ein vorzügliches sei. Er wiederlegt die Beliauptuiig, daß die Mili- tärpensioiicu stets zunehmc». Bei Pensionierung liegen säst durchweg Jnvaliditätszcugniffc vor. Man müsse inaner die s höchsten Ansprüche bezüglich vollkommener KriegSlüchtigkeit stellen. Deutschlands Stellung im Rat der Völker beruhe zum nicht geringsten Teil auf der starken Armee, woran mau nicht rütteln dürfe. Lenschuer (srcikonservativ) sührt ebenfalls gegen Bebel ans, der vorgelegte Etat beweise keineswegs das Fiasko der neuen Zoll- und Wirtschaftspolitik. Staatssekretär Burchard weist jede Mitschuld der Regierung am Hcreinbre- chen der Zuckerkrisis zurück. Schließlich werden dem Antrag Benda (naliönallib.) gemäß mehrere Kapitel der Budgetkvmmis- sion überwiesen. Nächste Sitzung Montag. (Dampsersubvcn- tionsvorlage.)
Berlin, 27. Nov. Zu den Bemerkungen des Reichskanzlers über die Benützung der Fceifahrts- karten seitens mancher Abgeordneten gibt die „Nordd. Allg. Ztg." folgenden Kommentar: „Bei ausgiebiger Benützung der Freikarten zeichnen sich namentlich solche Abgeordneten aus, welche in Berlin wohnen und also die allerkürzeste Entfernung von ihrem Do- micil bis zum Reichstagsgebüude zurückzulegen haben. Dieselben haben in den gedachten 8 Monaten ihre Freikarte, der eine für 17 204 Kilometer benutzt, andere, gleichfalls Einwohner Berlins, für 5235, 5523, 9533 und ähnliche Zahlen. Auch ein ellüßi- scher Abgeordneter, der, wie die meisten seiner Landsleute, seinen Sitz im Reichstag in der Regel leer ließ, hat seine Freikarte auf 12 794 Kilometer benützt, und die Ziffern von 8 — 1 l 000 Kilometer gehören nicht zu den Seltenheiten, während die Entfernung des Wohnorts des reiselustigen Teils der Abgeordneten von Berlin doch nur in seltenen Fällen 300 Kilometer überschreitet. Die Meistbeteiligten unter ihnen wohnen, mit Ausnahme der elsäßischen Abgeordneten, entweder in Berlin oder in größerer Nähe der Residenz. Es kommt noch dazu, daß die uns zugänglichen Nachweisungen nicht ohne Lücken sind und die in Wirklichkeit zurückgelegte Kilometerzahl sich noch höher stellen würde. Es führt das zu der Vermutung, daß die Beschlußunfähigkeit des Reichstags bisher ebenso oft mit der Reiselust mancher seiner Mitglieder, als mit anderen Gründen in Zusammenhang gebracht werden kann.
Berlin, 27. Nov. In konservativen Kreisen wird der Gratulationsbesuch des Reichskanzlers bei der Kronprinzessin anläßlich deren letztem Geburtstage eifrig besprochen. Da Fürst Bismarck seit mehreren Jahren im kronprinzlichen Palais nicht erschienen war, dürfte diesem Besuch in Hofkreisen besondere Aufmerksamkeit geschenkt worden sein.
Berlin. Die Thronrede, welche der Kaiser im Weißen Saale verlesen hat, war von der Reichsdruckeiei in besonders großen und deutlichen Lettern gedruckt worden. Früher wurde das Exemplar, welches der Kaiser benutzte, von einem Kalligraphen geschrieben. Da aber der greise Monarch Geschriebenes ohne Brille nicht mehr so schnell überfliegt und eine solche in Uniiorm bei so feierlichen Anlässen nicht aufzuietzen liebt, so wird die Thronrede jetzt stets für den Kaiser gedruckt.
Der Jägerianer-Verein in Berlin feierte dieser Tage in den Festräumen des Beau'schen Etablissements in der Kommandantenstraße sein zweites Stiftungsfest. Die Mehrzahl der Festgenossen war im Normal-Ballkostüm erschienen. Die Herren trugen schwarzen Sanitätsrock, weiße, sogenannte Rit-