Der Gesellschafter.

Amts- Md Intelligenz-Blatt für den Oberarnts-Bezirk Nagold.

^§ 115 .

Erscheint wöchentlich 8mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet halbjährlich hier (ohne Trägcrlohn) l 60 4, in dem Bezirk 2 außerhalb des Bezirks 2 ^ 40 -l. Vierteljähr­liches und Monatsabonnemcnt nach Verhältnis.

Dienstag den 3. Dktober.

Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus ge­

wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 4, bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegcben sein.

1882.

Zum Abonnement

auf den

HeseMafter"

mit dem jeden Samstag beigegebcnenDeutschen Un­terhaltungsblatt", Preis vierteljährlich bei der Expedi­tion 80 (ohne Trägerlohn), ^ 1 innerhalb des Bezirks und ^ 1. 20 außerhalb des Bezirks, laden wir freundlichst ein.

Nr. 1 des Deutschen Unterhaltungsblattes, die mit dem Gesellschafter vom 30. Septbr. ausgegeben wurde, wird den neu eiutretendcn Abonnenten auf Verlangen nachgeliefert.

Redaktion u. Expedition.

Amtliches.

Nagold.

Aumeldmrg von Klnrbefchadtgirrrgett.

Die Anmeldungen von Flurbeschädigungen an­läßlich des diesjährigen Manövers der 26. Division (1. K. W.) haben nunmehr unverzüglich zu geschehen und sind die Nachweisnngen der Resultate der Eini­gung bezw. Schätzung («kr. Beilage D, Reichsgesetz­blatt von 1878, Seite 241) von den Ortsvorstehern unverweilt anznlcgen.

Die Ortsvorstcher derjenigen Gemeinden, in welchen Flurbeschädigungen vorgekommen sind, haben die Zahl der Fälle innerhalb 8 Tagen hiehcr mit- zutheilen.

Den 30. Septbr. 1882.

K. Oberamt.

Spaeth, stv. Amtmann, St.-V.

Die Gerichtsvollzieher

werden an alsbaldige Einsendung des Hauptregisters und Kassentagbuchs erinnert.

Nagold, den 2. Okt. 1882.

K. Amtsgericht.

Daser, O.-A.-R.

U. L. Vom Reichs-Viehseuchen-Gesetz.

Das Pferd ist unbedingt das werthvollste Hausthier. Geht ein solches zu Grund, so ist in der Regel der Verlust ein totaler, da die zu ver- werthenden Theile desselben, etwa mit Ausnakune derjenigen Fälle, wo eine Pferdeschlächterei das Fleisch zu benützen ermöglicht, geringe Einnahme bringen.

Gewissen Ansteckungskrankheiten ist das empfind­lich organisirte Thier in hohem Grade ausgesetzt u. diese können zu einer Kalamität werden, welche nicht nur die Existenz einzelner, sondern, vorübergehend wenigstens, die Erwerbsfähigkeit größerer Kreise in Frage stellt.

Wenn hochwerthige Luxuspferde vermöge der Auswahl der Orte, an die es gebracht wird, weniger den Gefahren der Ansteckung von Krankheiten preis­gegeben ist, so kann man dagegen das Arbeitspferd, das die Straßen in vielen Richtungen durchwandert, kaum in nennenswerther Weise durch die Aufmerk­samkeit und Sorgfalt seines Besitzers schützen, und gegen die Eine KrankheilRotz" insbesondere, welche ihre Ansteckungsstoffe unsichtbar Wochen- und mo­natelang an Ställe und Stallrequisiten hängt, hilft keine Vorsicht des Reisenden.

Es ist daher eine weise Maßregel der Reichs­gesetzgebung gewesen, daß sie denRotz" an erster Stelle unter den entschädigungsberechtigenden Seuchen benannt hat.

Wie oft bilden ein oder mehrere Rosse die theuer bezahlte, ängstlich gepflegte und behütete

Grundlage des ganzen Erwerbs eines Mannes, der, wenn er seine Zugthiere verliert, damit einen Ver­mögensverlust erleidet, von dem er sich vielleicht nie mehr erholt.

Jeder von Lungenseuche angesteckte Stall voll Vieh kann mit einigem Verlust als Nahrung verkauft werden; wenn aber einem wenig begüterten Mann 4 Pferde unterwegs von Rotz angesteckt werden und zu Grunde gehen, wie neulich dem Untermüller S. in Kl. E. geschah, so liegt in vielen Fällen die Wahr­scheinlichkeit vor, daß er damit ruinirt ist.

Unter der segensreichen Wirkung des Reichs­viehseuchengesetzes hat der benannte Beschädigte 1575 Mark erhalten, gewiß ein schönes Resultat, nament­lich im Verhältnis zu dem obligatorisch von dem Besitzer erhobenen Jahresbeitrag von 40 ^ pr. Stück.

Wenn der Bauer einmal von Reichsseinden höhnisch gefragt werden sollte, was denn das Reich Gutes gebracht habe? so mag er sich neben vielem Anderem auch des Untermüllers von Kl. E. und des Reichsviehseuchen-Gesetzes erinnern!

Tages Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

Wildberg, 2. Oktbr. Letzten Sonntag Nachm. 3 Uhr ertönte die Feuerglocke. Es brannte das Wohnhaus des Fuhrmann Reutter in der sogen. Thurmgasse. Die hiesige Feuerwehr war bald alarmirt und so konnte das Feuer auf seinen Herd beschränkt werden. Ein 4jähriger Knabe, der in Abwesenheit seiner Eltern Zündhölzer zur Hand bekommen hat, ist der Stifter des Brandes. Auch in Effringen brach vorige Woche Feuer aus, das aber durch rechtzeitige Hilfe bald bewältigt und der Schaden nur unbedeutend war.

-o- Schutzwälle gegen den Wirths- hausbesuch der konfirmirten Jugend. Auf der letzten Bezirkssynode zu Nagold hielt Herr Stadtpfarrer Mezger in Altenstaig über diesen Ge­genstand einen sehr interessanten Vortrag, welcher in der Zaiser'schen Buchdruckerei im Druck erschienen ist und bei allen Freunden guter Volkssitten durch den herzlichsten Ausdruck schlichten Gesinnungsernstes dankbare Anerkennung und Beherzigung finden wird. Einsender erlaubt sich, diesen in so lichtvoller und sorgfältiger Weise bearbeiteten Vortrag einem zahl­reichen Leserkreis bestens zu empfehlen und mit dem Gefühle ernster Ergriffenheit über die mehr und mehr zu Tage tretende ungezogene Art des Benehmens der konfirmirten männlichen Jugend dem Schriftchen folgende Bemerkungen anzureihen. Wie oft sieht man nicht schon die armen Kleinen unter harten oder gleichgiltigen Eltern in einem halben Thierzustand emporwachsen, wie oft durch Frivolität, Leichtsinn und böse Gewohnheiten der nächsten Umgebung schlechten Einflüssen blosgestellt, zum Verderben reifen und durch die Schwachheit der Eltern verwöhnt und verzogen in Selbstsucht und Verkehrtheit ausarten. Wird nun solchen im 14. Lebensjahre aus der Dis- eiplin der Schule entlassenen Kindern, die als Tage­löhner, Handarbeiter, Dienstboten und Lehrlinge in neue Verhältnisse eintreten, wie es heutzutage viel­fach zutrifft, eine allzuplötzliche Ungebundenheit ge­währt, so darf man sich nicht wundern, daß die langjährige Mühe und Arbeit der Schule sowohl in Bezug auf den Unterricht als die Zucht vielfach verloren geht. Was sagen wir dann manchenorts zur Sonntagsfeier der Jünglinge? Die Verwüstungen, welche der übermäßige Biergenuß, das Cigarren­rauchen bei vielen Jünglingen anrichtet; das Vor­

drängen zu allen öffentlichen Vergnügungen und Versammlungen; dies Gewährenlassen seitens der Eltern, Vormünder, Lehrherrn ist sehr gefährlich, denn die Uebel wuchern immer weiter. Es greift das sittliche Verderben um sich, als ob kein Auge, kein Herz, keine Hand da wäre, Einhalt zu thun. Es entwirft sich uns in manchen Gemeinden ein Bild der Verwilderung, aus welchem schwere mora­lische Vergehen erwachsen. Und wie oft kommt es sogar vor, daß sich Eltern mit ihren Söhnen und Töchtern in stillschweigendem Einverständniß befinden l Die in die Augen springenden Folgen dieses Gebah- rens sind ein fortschreitender Abfall von allen guten Sitten und wird die Zahl derer immer größer, die von Kirche und Christenthum abwendig machen und abfallen. Es lebt gottlob im Schwabenvolke noch weit und breit ein in der Liebe thatiger Glaube. Das Evangelium ist noch Unzähligen eine Gottes­kraft und in sehr vielen Häusern wird das Familien­leben noch von dieser Kraft getragen. Aber ein Nothstand ist dennoch vorhanden, unter dem die jungen Gemüther frühzeitig verwelkt dahinfallen, verdrüssig werden und die guten Lehren ins Herz nicht mehr eindringen lassen. Hier ist weniger von der Pädagogik als von dem guten Vorbild der Ael- teren und von der Gesetzgebung Hilfe zu erwarten. Eltern und Lehrer, Haus, Schule und Staat müssen gemeinsam handeln, damit der jugendlichen Unge­bundenheit und der dumpfen Versunkenheit Einhalt gethan werde. Es hat deßhalb die Bezirkssynode dem K. Ministerium durch das K. Consistorium die Bitte um Erlassung gesetzlicher Maßregeln gegen den selbständigen Wirthshausbesuch der sonntagsschul­pflichtigen Jugend vorgelegt und erhoffen wir die baldige Beseitigung dieses Krebsschadens auf dem Wege der Gesetzgebung.

Horb, 27. Sept. (Schw. B.) Wie uns aus sicherer Quelle mitgetheilt wurde, haben dieser Tage die Herren Gebr. Kienle in Horb die ihnen voriges Jahr bei der allgemeinen deutschen Patent- und Mu­sterschutz-Ausstellung in Frankfurt zuerkannte silberne Medaille erhalten. Ferner wurden dieselben bei der landwirthschaftlichen Ausstellung in Freiburg am 11. Sept. d. Js. prämiirt und ihnen am 24. Sept. bei der gegenwärtig in Stuttgart stattfindenden Ausstel­lung des württembergischen Gartenbau-Vereins der erste Preis zuerkannt, was um so erfreulicher ist, da ihre Kartoffeln und Früchte stets immer mehr An­klang im Auslande finden.

Stuttgart, 29. Sept. Der gestrige Haupt­tag des Volksfestes veranlaßt« die k. Eisenbahn­verwaltung zwischen hier und Cannstatt 68 Extra­züge, neben den fahrplanmäßigen, zur Ausführung zu bringen. Die ländliche Bevölkerung fehlte fast gänzlich. Die Extrazüge aus weiterer Ferne, wie sie ausgeschrieben waren, kamen zum Theil gar nicht zur Ausführung; verstärkte Züge waren nur halb gefüllt. Die Züge zwischen Cannstatt und Stuttgart waren sehr stark in Anspruch genommen. Trotz rie­siger Frequenz ist ein Unfall nicht zu beklagen.

Stuttgart, 29. Sept. Heute Nacht erschoß sich der Soldat Schotter von Pfalzgrafenweilcr mit seinem Dienst­gewehr in der Kaserne. Als Motiv zur That wird angegeben Furcht vor Strafe, weil er über Urlaub auf dem Volksfeste geblieben war, und Aerger darüber, daß er nicht als Dispo- sitionsurlaubcr zur Entlassung gekommen sei.

Stuttgart, 29. Sept. I. M. der König und die Königin haben sich heute wieder nach Fried­richshafen zurückbegeben.

Stuttgart, 29. Sept. Die Betheiligung des Publikums bei dem heutigen Rennen war nur eine