Der GMschaster.

Amts und Intelligenz-Blatt für den Oderamts-Bezirk Nagold.

Erscheint wöchentlich 8mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet halbjährlich hier (ohne Trägerlohn) 1 60-1, in dem Bezirk 2

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1882.

Abonnements-Einladung.

Auch für die Monate Airgust H Septemder

nimmt jedes Postamt resp. die betreffenden Post­boten Bestellungen auf denGefellfHaftor" an.

Amtliches.

Nagold.

An die Grlsvsrsteher.

Die Unterzeichnete Stelle sieht sich veranlaßt, auf die Tarifnummern 18, Ziffer 4 des Sportel- Gesetzes vom 24. März 1881 hinzuweifen und dar­auf aufmerksam zu machen, daß bei der Bestellung von Officianten (Bauschaumitglieder, Felduntergänger, Feuerschauer u. dgl.) mit Ausnahme der nieder Be­diensteten (Hirten, Schützen u. s. w.) Sporteln an­zusetzen sind.

Den 24. Juli 1882.

_ K. Oberamt. Güntner.

Nagold.

Kekarrtttmachttng, betreffend die Einleitung der Iahrcsschiilrirng der Gebäude.

Nach dem Erlaß des K. Verwaltungsraths der Gebäudebrandversicherungs-Anstolt vom 10. d. M., Nr. 1772 in obigem Betreff (Minist.-Amtsbl. Seite 294) ist mit den Einleitungen zu der Jahresschätzung der Gebäude und ihrer Zubehörden und zu der hier­nach auf den 1. Januar des nächsten Jahres zu vollziehenden jährlichen Aenderung der Feuerversiche­rungsbücher zu beginnen.

Es wird daher Folgendes angeordnet:

I. Hinsichtlich der Schätzung derjenigen Neu­bauten und Aenderungen, welche an Fabriken, sonsti­gen größeren gewerblichen Anlagen und werthvollen Gebäudezubehörden feit der letzten Schätzung einge­treten sind, werden die Gemeinderäthe unter Hin­weisung auf Artikel 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 und auf Ziffer 9, Abs. 15 des Normaler- laffes vom 16. März gleichen Jahres (Klumpp's Handausgabe S. 15 11t. a) beauftragt, die Bethei­ligten zur unverweilten Anmeldung mit Angabe des Werths aufzufordern, hierauf die Durchsicht der auf Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feuerversicherungsbuches vorzunehmen und die hienach sich ergebenden Aenderungsanträge spätestens auf 1. September ds. Js. dem Oberamt anzuzeigen.

In der zu erlassenden öffentlichen Aufforderung sind die betheiligten Gebäudebesitzer noch besonders auf diesen Endtermin unter dem Anfügen aufmerksam zu machen, daß spätere Anmeldungen entweder, wenn der Brandversicherungsinspektor keine Zeit mehr dazu findet und bereits im betreffenden Ort oder Bezirk geschätzt hat, gar nicht berücksichtigt oder jedenfalls nur als außerordentliche auf Rechnung der Fabrik­besitzer vorzunehmende Schätzungen behandelt werden können.

II. Hinsichtlich der sonstigen Gebäude haben die Gemeinderäthe sämmtliche Brandversicherungsan­schläge der Gebäude ihrer Gemeinden unter Bei­ziehung der Ortsfeuerschauer zu prüfen, hiebei das Feuerversicherungsbuch von Nummer zu Nummer zu durchgehen und zur neuen Schätzung diejenigen Ge­bäude zu verzeichnen, deren Anschlag zu ändern ist. Auch ist an die Eigenthümer der zur Theilnahme an der Brandversicherungsanstalt verpflichteten Gebäude die vorgeschriebene öffentliche Aufforderung zur An­meldung etwaiger Aenderungen alsbald zu erlassen.

Schließlich sind die feit der letzten Einschätzung vorgekommenen Neubauten und Bauveränderungen, sowie die auf die Klasseneintheilung Einfluß haben­

den Aenderungen der inneren Einrichtungen, des Ge­werbebetriebs u. s. w. vorschriftsmäßig zu verzeichnen. Das hierüber von dem Ortsvorsteher zu führende Verzeichniß ist seinerzeit der Schätzungskommission bei ihrem Eintreffen in der Gemeinde zu übergeben.

Spätestens bis zum 1. Oktober d. I. ist von den Ortsvorstehern dem Oberamt summarisch anzu­zeigen, ob und wie viele Gebäude des Gemeindebe­zirks einer neuen oder veränderten Schätzung oder Klasseneintheilung zu unterwerfen sind. Diesem Be­richt des Ortsvorstehers ist von dem Gemeinderath die Beurkundung beizufügen, daß die jährliche Prüfung der Gebäudeversicherungsanschläge unter Zuziehung der Ortsfeuerschauer der Vorschrift gemäß von Num­mer zu Nummer vorgenommen worden ist.

Im Uebrigen wird auf die Vorschriften des Eingangs erwähnten Erlasses des K. Verwaltungs­raths verwiesen, welche genau zu beachten sind.

Den 24. Juli 1882.

K. Oberamt. Güntner.

D. L. Das Bombardement von Alexandrien

hat nicht nur für das Cabinet Gladstone's, sondern sofern wir den Blättern unserer Demokratie Glau­ben schenken dürfen auch für den Fürsten Bis­marck unangenehme Folgen gehabt. Für den letzteren insoferne, als das Ereigniß vom 11. ds. Mts. un­widerleglich dargethan haben soll, Fürst Bismarck fei gar nicht der große Politiker, für den man ihn bis jetzt gehalten habe.

DerBeobachter" deutet dies etwas verschämt an, indem er sagt:Das deutsche Gemüth beschleicht ein unheimliches Gefühl, als sei der große Staatsmann mit dem Versuch, das mittelländische Meer zu dem zu machen, wozu es eigentlich von der Natur bestimmt ist, zu einem deutschen See, viel glücklicher nicht gewesen, als mit dem Versuch, das Elend aus der Welt zu schaffen oder wenigstens dem deutschen Bürger eine rauchbare und billige Cigarre zu verschaffen" und an einer andern Stelle macht dasVolksblatt aus Schwaben" darauf auf­merksam, daß der Reichskanzler eigentlich doch nicht der große Steinitz (Schachspieler) sei, der alle Chancen des politischen Schachspiels beherrsche.

Biel freier von der Leber weg spricht die in München erscheinende demokratischeSüddeutsche Presse", indem sie nnt bemerkenswerthem Freimuth sich wie folgt vernehmen läßt:Der Nimbus, mit welchem man den Reichskanzler zu umgeben suchte als einen Leiter der großen Politik, der geheimnißvoll seine Hand mit im Spiel habe bei der Regelung der orientalischen Fragen dieser Nimbus ist zer­stört und wir sehen den Kanzler wieder in seiner wirklichen Gestalt als biederen pommerschen Land­junker, um den man in der hohen Politik sich wenig kümmert, wenn es sich nicht um Dinge handelt, welche direkt sein Pommern u. die damit zusammenhängen­den Gebiete berührt. Wir sind darüber nicht böse, wir brauchen gar keinen Minister, der am grünen Tisch der sogenannten Diplomatie das große Wort führt und auf unsere Kosten mitspielt, wir haben schwer genug zu tragen an den Lasten, welche uns die innere Politik auflegt. Aber wir konstatiren die Unmaßgeblichkeit des Bismarck'schen Kabinets im Rathe der Völker."

Nun ist's heraus: Fürst Bismarck ist nichts mehr als ein pommer'scher Junker, um den sich in Europa Niemand mehr kümmert.

Nachdem die Demokratie während des Streits um das Tabaksmonopol haarscharf nachgewiesen hat,

daß der Reichskanzler in wirthschaftlichen Dingen der reinste Stümper ist, weist sie nun ebenso un­widerleglich nach, daß er in der auswärtigen Politik gleichfalls eine höchst unbedeutende Erscheinung ist, die man in Varzin ihren Kohl bauen läßt, ohne sich weiter um sie zu kümmern.

Die Herrenvon der linken Seite" marschiren schnell in der Erweiterung ihrer Erkenntniß, so schnell, daß ihnen die übrige Menschheit nicht Nach­kommen kann.

Doch will uns scheinen, als verfolgen sie ihr Ziel nach einem längst bekannten Recept, das sich schon einmal als falsch erwiesen hat.

Der erste Napoleon kleidete es in die Worte: II kaut avilir ä'akorä la krusso ot puls 1a äömo- lir« (Man muß Preußen zuerst erniedrigen und dann zerstören). Bei jeder Gelegenheit empfahl er dies Recept seinen Staatsmännern und Generalen und erhielt es in steter Uebung. Schließlich ist es ihm schlecht bekommen.

Nicht anders wird es bei unseren Herren von der demokratischen Partei gehen, die in ihrem neuer­dings sie beherrschenden Uebermuth 1866 und 1870 ganz vergessen zu haben scheinen.

Was bei Napoleon I. gefährlich war, ist bei den Leute» des Beobachters und der Südd. Post einfach lächerlich.

Mögen die Herren nur so fortfahren, um so rascher wird der tolle Hexensabbath wieder aufhören, den sie sich gegenwärtig bei uns aufzuspielen sich erlauben!

Die erledigte evangelische Pfarrei Eningen wurde dem Stadtpfarrer Hosfmann in Haiterbach, die in Jlshofen dem Pfarrer St oll in Breitenholz und die in Oberwälden dem Pfarrer Zündel in Ocdenwaldstetten gnädigst übertragen.

( Tages Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

'/'Alten st aig Stadt, 24. Juli. Unsere obere Nagoldthalstraße ist seit gestern fahrbar und dem freien Verkehr übergeben. Zur Begehung beziehungsweise Befahrung derselben fand gestern eine gesellschaftliche Vereinigung in der Bauhütte statt, welche sich begünstigt durch schönes Sommer­wetter, zu einem äußerst belebten Waldfest gestaltete. Mittags 2 Uhr fuhren die bürgerlichen Collegien und Techniker, welchen sich zu Wagen und zu Fuß Jung und Alt aus hiesiger Stadt anschloffen, mit Musikbegleitung von der Sammlungunter den Ei­chen" ab und mit Ausnahme desForellenstichs," dessen Korrektion durch neuerlich verwilligten Staats­beitrag nun auch gesichert ist, ging es munter vor­wärts auf den ebenen, wesentlich erbreiterten und tüchtig eingewalzten Thalstraße. Rechts und links liegen die Ruinen der alten Straße als Merkzeichen der guten alten Zeit. Ehrenpforten, Bekränzung, Beflaggung und Böllerschüsse empfingen die Fest­gäste, welchen sich die Vertreter der bei dem Stra­ßenbau mitbetheiligten Gemeinden Beuren und Hoch­dorf angeschloffen hatten. Die Festrede hielt Hr. Stadtschultheiß Walther. In gedrängten Zügen führte Redner die Geschichte des betr. Straßenbaus hervor, schilderte die Nothwendigkeit, Zweckmäßigkeit und gelungene Ausführung des Werkes und schloß im Hinblick auf den gnädigst verwilligten Staatsbei­trag mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kö­nig. Gewerbevereinsvorstand Schullehrer Knieser berührte mit kurzen Worten die Thätigkeit des Ge­werbevereins bezüglich der Thalstraße und toastirte auf den eifrigen Förderer der Sache, unfern verehr-