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Der GMschasler.

Amts- md Intelligenz-Blatt für den Oderamts-Bezirk Nsgllid.

39 .

Erscheint wöchentlich 3inal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet halbjährlich hier (ohne Trägerlohn) 1 ^ 60 U. in dem Bezirk 2 außerhalb des Bezirks 2 40 Vierteljähr-

! lickes und Monatsaboniument nach Verhältnis;.

Dienstag den 4. April.

^ Jnserlivnsgebühr sür die ispallige Zeile ans ge­wöhnlicher Schrisl bei einmaliger Einrückung 9 N i bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen i -spätestens Nlorgens 8 Uhr am Tage vor der j Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgcgebcn ' ! sein.

1882 .

Abonnements-Einladung.

Bestellungen auf denGesellschafter" für das 2. Quartal können bei jedem Post­amt und den P ostboten gemacht nierden.

Amtliche s.

Nagold.

Äclranntmnchttttg.

Nachstehender Erlas; K. ÄUnisteriuins des In­nern vom 13. ds. Mts. wird hiemit zur öffentlichen Kenntlich gebracht.

Den 31. März 1882.

K. Oberamt. Gun tu er.

Erlaß -es Ministeriums des Inner« an die K. Kreisregiernngen. die K. Stadt- direktion Stuttgart, die K. Gderamter nnd die Gemeindedehörden, -«treffend de« Uerftcht der Kerlin-Kalnifchen Fenerver- stchernngs-AktiengefeUfchaft;« Berlin ans den A-fchlntz «ener Uerstchernngsvertrage in Württemberg.

Nachdem von der Berlin-Kölnischen Feuerver­sicherungs-Aktiengesellschaft zu Berlin ans den Ab­schluß neuer und auf die Prolongation bestehender Versicherungsverträge in Württemberg verzichtet wor­den ist, wird dies den vorgenannten Behörden mit dem Anfügen zur Kenntlich gebracht, daß hienach von der genanntem Gesellschaft im Königreich keine neuen Versicherungen gegen Fenersgefabr mehr über­nommen noch bereits abgeschlossene Versicherungs- Verträge über die Zeit ihrer vertragsmäßigen Wirk­samkeit hinaus verlängert werden dürfen. Dagegen bleiben die bereits abgeschlossenen Verträge bis zum Ablauf ihrer vertragsmäßigen Dauer in Kraft, soweit sie nicht im Wege der Vereinbarung schon vor die­sem Zeitpunkt aufgehoben werden.

Die StadMreltiou Stuttgart nnd die Ober­ämter werden beauftragt, durch Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung in den Bezirksamts­blättern für die möglichste Verbreitung derselben zu sorgen.

Stuttgart, den 13. März 1882.

K. Ministerium des Innern: _ Hölde r._

N a g o 1 d.

An die Grtsvorstrher.

Sportel-Verzeichnisse betreffend.

Die Sportel-Urkunden pro mit. März 1882 sind binnen 8 Tagen einzusenden.

Zugleich wird wiederholt ans die vberamtliche Bekanntmachung vom 16. Februar 1882, Amtsblatt Nro. 21, in obigem Betreff zur Nachachtung hinge­wiesen, mit dem Bemerken, daß der Vorschrift nicht entsprechende Sportel-Verzeichnisse zurückgegeben wer­den müßten?)

Den 1. April 1882.

_ K. Ob eramt. Güntne r.

Der russische Priesterstand.

Wohl in keinem anderen Land befindet sich der Priesterstand in einer so eigenthümlichen Lage als in Rußland. In der Kirche hochgeehrt nnd geachtet, wird der russische Pope auf der Straße vom russischen Bauer, überhaupt von jedem Russen fast mit Spott und Hohn behandelt, ohne irgend welchen Respekt vor seinem geistlichen Stande. Der Russe ist daran gewöhnt, daß sein Batjuschka (Mi­ch Die richtigen Formulare werden am Mittwoch den 5. Apr. von der G. W. Zaisettschen Bucht,, versendet werden.

terchen), der Pope ein großer Freund des Alkohols ist, sich nichts daraus macht, sich öffentlich einen tüchtigen Rausch zu holen, und so nnd so viel Mal im Jahr in seiner Gemeinde die Runde macht, um, wie es euphemistisch heißt, seine Gemcindcmitgliedcr zu segnen, in Wahrheit aber zu betteln und zugleich gratis mit Branntwein öewirthet zu werden. Der Hang der russischen Popen zu spirituösen Getränken ist sprüchwörtlich geworden und manche ergötzliche Geschichte weiß sich das Volk über diese Leiden­schaft seiner Seelsorger zu erzählen. Der einfache Russe kann sich überhaupt schwer einen Popen vor- stellen, der frei von dieser Leidenschaft ist. So er­zählt mau sich in St. Petersburg folgende Geschichte: Ein General fragte den Vorsteher einer reichen Kirche, wie die Gemeinde mit dem neuen Diaconus zufrieden sei.Ausnehmend , Excellenz", antwortet der Kirchenvorsteher, ein biederer Getreidehündler, derMann hat einen Baß, daß man bis iirs in­nerste Herz erzittert, wenn er das Evangelium vor­liest. Er hat aber einen großen Fehler, durch den er die Gemeinde ganz irre gemacht hat. Denken Sie sich Excellenz, er trinkt keinen Schnaps! Kön­nen Sie sich nun einen Diaconus vorstellen, der kei­nen Branntwein trinkt?"

Uebrigens sind die Popen wir sprechen nicht von den Geistlichen in den Residenzen und größeren Städten, die nicht nur materiell sehr gut gestellt sind, sondern auch sehr gebildete und hochgelehrte Männer aufzuweisen haben; wir meinen die Dorf- geistlichen durch die Bedingungen, unter denen sie leben, gezwungen, manches zu thun, was sie in den Augen ihrer Gemeindemitglieder herabsetzt und sie selbst aus eine abschüssige Bahn bringt. Der Dorfgeistliche bezieht kein festes Einkommen, sondern ist rein ans den guten Willen seiner Gemeinde ange­wiesen. Wie schon oben gesagt, stattet er zwei oder drei Mal im Jahre seinen Eingepfarrten an hohen Festtagen Besuche ab, um seinen Segen zu ertheilen. In einigen Häusern erhält er reiche Gaben, in ande­ren wird er aber schnöde als ein zudringlicher Bett­ler abgewiesen. Allerdings ist ihm eine Waffe in die Hand gegeben, die sich aber auch sehr leicht ge­gen ihn kehren kann. Der Pope musz für jede Amts­handlung und sei es auch nur für das Weihen von Wasser bezahlt werden. Diese Bestimmung bringt manchem Popen ein gutes Einkommen, veranlaßt ihn aber auch in seiner Gemeinde den Aberglauben nach Möglichkeit zu unterstützen, was ihn um seine Stelle bringen kann, denn es ist constatirt, daß in den Gemeinden solcher Popen das Scctenwesen be­sonders gedeiht. Als Beweis für das zuletzt Gesagte diene folgender Vorfall, der sich im tscherkaskischen Kreise im Gouvernement Kijew unlängst ereignet. Die Russen sind bekanntlich von heilkräftiger Wir­kung des am 6. Januar geweihten Wassers fest überzeugt und legen sich stets einen Vorrath von diesem Wasser an, das dann gegen alle möglichen Krankheiten und Seuchen an Menschen und Thieren gebraucht wird. Diesen Glauben des Volkes machte sich in einem Dorfe ein Pope zu Nutzen und trieb offenen Handel mit geweihtem Wasser. Zu diesem Zwecke weihte er das Wasser in seiner Küche und verkaufte es in kleinen Gläsern den Bauern, welcher Handel ihm erheblichen Bortheil brachte! Derselbe Pope vollführte keine Trauung, keine Taufe, beerdigte keinen Todten, bevor ihm vorher die geforderten Ge­bühren entrichtet waren. Es kamen Fälle vor, daß Leichen nicht beerdigt wurden oder erst nach längerer Zeit die kirchliche Weihe erhielten, weil das nöthige

Geld dem Popen nicht geschasst werden konnte. Den Bauern ging schließlich die Geduld aus, sie klagten beim Consistorilim und der Pope wurde seines Am­tes entsetzt.

Solche Beispiele kommen in Menge vor. In Folge dessen soll die Regierung gegenwärtig ernstlich auf Reformen bedacht sein, die in Bezug auf den Pricsterstand vorzunehmen sind. :Fr. J.>

Der Bahnmeister Hvsmeister i» Hvrb wurde wegen durch körperliches Leiden tzerbeigesühricr Dienüumüchttgkei! auf sein Ausuchen zur Nutze gesetzt.

Die Schulstelle in Auendors, Bez. Göppingen, wurde dein Schullehrer Weireter in Ettmauusweilcr übertragen.

Tages-Uenig-eilen.

Deutsches Reich.

* Nagold, 3. April. Der gestrige frühe Sonntagmorgcn brachte uns zwischen 2 und 4 Uhr ein schwaches Gewitter mit Blitz und Donner: des Nachmittags aber umdüstertc sich der Himmel der­art, daß schon ein respektables Gewitter vorausgesagt werden konnte. Und wirklich gegen 5 Uhr zuckten die Blitze am südlichen nnd westlichen Horizonte, starke Donner rollten nach und die Wolkenschichten ließen ahnen, daß es an einzelnen Orten auch nicht an tüchtigem Regen mangeln werde. Diesen Mor­gen nun vernehmen wir, daß es an mehreren Orten, z. B. in Schietingen und Ebhausen, auch gehagelt habe; in Horb schlug der Blitz in das von der Stadt 1 Viertelstunde entfernteGutleuthaus", (das zu Aufnahme bei Epidemieen bestimmt ist, im Augen­blick aber keine Jnsaßen hat), wodurch das ganze Gebäude mit etwa 250 Ctr. Frucht- und Heuvor- räthen abbrannte. Die Feuerwehr hatte beim Er­scheinen auf dem Brandplatze nurmehr die Ausgabe, das angrenzende Badwirthshaus zu retten. Hier hatten wir nur wenig Regen. Weitere Nachrichten (s. auch Walddorf) werden wohl Nachfolgen, denn es läßt sich schließen, daß das Gewitter eine größere Ausdehnung genommen.

e Walddorf, 3. April. Gestern Abend zwischen 6 und 7 Uhr kam ein Gewitter vom Sü­den nach Norden ziehend über unfern Ort und Mar­kung, wie wir noch selten ein solches erlebten. Blitz folgte aus Blitz und gleichzeitig der Donnerschlag mit solcher Gewalt, daß Gegenstände in Häusern erzitterten. Der Blitz schlug in ein niedriges Haus mit einer mit Blech bedeckten Hohlkehle ein, ohne jedoch großen Schaden anzurichteu. Der Blitz nahm seinen Weg von der Hohlkehle an der Pfette eines nicht bewohnten Zimmers vorüber auf eine Säule und an der Dachrinne berunter aus die Erde, den Speis im Inneren des Zimmers nnd aus der Säule einige Holzsplitter mit sich nehmend. Hätte der Blitz gezündet, so wäre ein großer Theil Gebäude in Ge­fahr gekommen. Hagelkörner sielen, aber ohne Be­deutung.

Nach der sür scimmtlichc Aushebungsbezirke des deutschen Reichs ausgestellten tabellarischen Uebersicht der bei der Loo- snng im Jahr 1881 von den Militärpflichtigen der jüngsten Altersklasse gezogenen höchsten Loos nummern und der nach K. 57, 2 der Ersatzordnnng festgestellten Abschluß­nummern ergibt sich in den nachgen. AuShcbungsbezirkcn fol­gendes Resultat: Hcrreubcrg höchste Loos Nr. 215, Abschluß- Nr. 202, Nagold h. L.-Nr. 269. A.-Nr. 243. Calw b. L.-Nr. 293, A.-N. 293.

Tübingen, 1. April. Der 32jährige Holz­händler Michael Kuß maul von Beihingen, OA. Na­gold, gerieth vorgestern Abend in Unterjesingen unter seinen mit Brettern schwerbeladenen Wagen, wobei ihm die Räder der einen Seite über den rechten Arm gingen. Der Arm wurde so stark verletzt, daß er in der chirurg. Klinik dahier, wohin der Verun-