a) wenn sie am Anfänge des Steuerjahres bereits 6 Monate in Württemberg wahne», unbedingt
b) andernfalls aber blas dann zu besteuern, wenn in dem Heimatlande derselbe» die Württembergs' eine gleiche »der ähnliche Steuer trifft.
IV. Die nach Ziff. I. oben abzugebenden Erklärungen , Fassivnen)
1> über das Kapital- und Rcnten-Ein- kvmmen können entweder mündlich in das von der Ortsstenerkommission ,;n führende Aufnahmeprotokvll, oder schriftlich nach de» in K. 17, Ziff. 1 der Instruktion vom ll). Juni 1843 gegebenen, aus den Fassionsformularicn ersichtlichen näheren Bestimmungen abgegeben werden. Dagegen sind
2« die Fassioncn über das Dienst und Berufs Einkommen in der Regel schriftlich nach dem vorgeschriebenen Formular zu übergeben: cs kann aber im zweiten und dritten Jahre einer Etatsperiode die Erklärung, das; das Einkommen des Fatenten dem des Vorjahres gleich geblieben fei, auch miiud sich in das Aufnahmeprotokoll abgegeben werden.
V. Bon der Fassivnspflicht befreit sind bezüglich des oben Ziff. II. I bezeichneten Kapital- nnd Renten Einkommens die im Gesetz Art. ll
a. I>. A. genannten Anstalten, die im Gesetz Art. ll V. o. erwähnte allgemeine Sparkasse in Stuttgart und diejenigen, weiche in diese Sparkasse Ersparniß- Einlagcn gemacht haben, hinsichtlich der denselben aus diesen Einlagen zufließenben Zinse, ferner die in Art. 3 -V. f. genannte Kasse des Wvhlthätigkeitsvereins, sowie bezüglich des Dienst- u. Berufs-Einkommens die Landjäger und die militärischen Forst-, Zollgrenz und Stencrschutzwüchter und diejenigen Personen, deren Dienst- und Berufs-Einkommen den jährlichen Betrag von 350 ZL nicht übersteigt. «Mn- kommeussteuergcsetz Art. ll L. a. und b. und Gesetz vom 20. August 1861, Reg.-Bl. S. 186, Art. ll und Gesetz vom 24. Juni >875, Reg.-Bl. S. Illl, Art. 1). Ilebrigens mus; auf etwaiges Aufordcru der Ortsstenerkommission gleichwohl die in K. 14, Abs. 2 der Instruktion vom 10. Juni 1853 vorgeschriebene Anzeige abgegeben werden.
VI. Wenn weitere > s. Ziff. V. oben, im Gesetz Art. ll V. o. I. genannte Anstalten, oder wenn Institute der im Ge>etz Art. ll a. e. ä. ll. bezeichneten Art Steuerbefreiung ausprechcn. desgleichen, wenn auf Grund der Bestimmungen im Gesetz Art. ll V. b. ein ststchcr Anspruch erhoben werden will, so sind diese mit vollständigen Nachweisen zu begründeten Ansprüche durch die Ortsstenerkommission beim Ka- meralaint anznbringen. Tie den Mitgliedern des Kapitalisten Vereins in Stuttgart früher cinge- räumte, seit 1. Juli 1859 aber aufgehobene Steuer- frechcit für ihre Einlagen in diesen Verein bleibt laut der vom K. Stcuerkvllegium auf Grund des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 1861 «Reg.-Bl. Seite 185, unterm 1. Juli 1864 «A. Bl. S. 85, getroffenen Verfügung ausgehoben: die Mitglieder dieses Vereins werden daher ausgefordert, die Zinse aus diesen Einlagen gleich ihren übrigen Kapitalzinsen zu fatiren. Ebenso haben die Mitglieder der Allgemeinen Rcntcuanstalt in Stuttgart die Renten, welche sie von dieser Anstalt beziehen, zu fatiren und zu versteuern, da die Renteuanstalt seit 1. Juli 1860 nur die nach Abzug der auszubezahlenden Renten ihr verbleibenden Activzinse versteuert, welches Verhältnis; laut der vom K. Stenerkollegium unterm 9. August 1864 «A.-Bl. S. 99) auf Grund des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 1861 getroffenen Verfügung fortbcstehen bleibt. Desgleichen haben die Einleger in die mit der allgemeinen Rentenanstalt verbundene Spar- und Tepositenkasse als Gläubiger der Rentenanstalt die hieraus zu beziehenden Zinse gleich ihrem sonstigen Kapital- und Renteneinkommen, und ebenso haben die Mitglieder der an die allgemeine Renteuanstalt übergegangeuen sogenannten Rottcnburgcr Wittwcnkasse ihre diesfälligen Bezüge nach Art. 1 II. b. des EinkommenSsteuerge- setzctz zu versteuern.
VII. Wer sein der Besteuerung unterliegendes Dienst- oder Berufseinkommcn ganz oder thcilweise verschweigt, hat neben der verkürzten Steuer den zehnfachen Betrag derselben als Strafe zu bezahlen, welche auch nach dem Tod des Schuldigen angesetzt werden kann.
Die Stenergefährdung ist im Falle unvollständiger oder unrichtiger Fassion mit Ablage der schriftlichen oder mündlichen Erklärung an die Aufnahmebehörde, bei gänzlicher Unterlassung der Anzeige aber
mit dem Ablauf des Steuerjahres vollendet «Art. 11 Abs. ll des Gesetzes vom 19. September 1852). Als Stcuerjahr in dieser Beziehung gilt nunmehr der Zeitraum vom 1. April 1879 bis lll. März 1880 (Art. 4, Ziff. 1, Abs. 1 des Finanzgesetzes von 1878s. Den 4. April 1879.
Die Kameralämtcr Altenstaig, Hirsau, Reuthin.
Bekanntmachung der Centralstclle für die Landwirth- schaft, betreffend eine Versammlung von Schafzuchten! nnd Interessenten der Wollproduktiou.
Tie diesjährige Versammlung von Sachverständigen zur Berathung der Interessen der Schaf zucht nnd Wollprodnktion wird am Dienstag den 13. Mai d. I. unter Leitung der Unterzeichneten Stelle in Ehingen stattfinden, wozu die Schäfereibesitzer und Wollgewcrbctrcibenden des Landes hicmit cingeladen werden.
An demselben Tag nnd Ort wird auch die Zuerkennung von Preisen für ausgezeichnetes Schaf- vich vorgenommen, wofür nachfolgende Bestimmungen gegeben werden.
1) Die ausgesetzten tzgegeu früher vermehrten und erhöhten Preise sind:
a. für die besten höchstens vierschaufeligen Widder je 2 Preise zu 80 dH 70 -4L, 60 Z6., 50 ,46. nebst einer Medaille von Bronee;
b. für die besten höchstens vierschaufeligen Mutterschafe je 2 Preise zu 70 c46., 60 ,46, 50 Z6. 40 Zch nebst einer Medaille von Bronee. Zusammen 16 Preise mit 960 „/6.
2> Tie Bewerber um die für Mutterschafe ausgesetzteu Preise haben wenigstens 20 Stück Mutterschafe von der gleichen Altersklasse aufzustellcn. Bei der Zuerkennuug der Widderpreise wird die Anzahl guter Zuchtthiere, die der einzelne Bewerber zur Konkurrenz vorführt, berücksichtigt werden.
ll', Sämtliche Bewerber haben obrigkeitlich beglaubigte Zeugnisse beizubringen, das; die Thiere entweder von ihnen selbst oder hoch im Inland erzogen worden sind.
4) Diejenigen, welche im letzten Jahre «in Heidenheim) für Böcke oder Schafe einen Preis erhielten, können für die gleichen Thiere in diesem Jahre nicht als Bewerber auftrcten. Auch kann kein Züchter auf mehr als einen Preis für Widder oder Schafe Anspruch machen.
5) Bei Zuerkenunng der Preise werden sowohl die gute Beschaffenheit der Wolle, als auch die Reich- wolligkeit, der Körperbau nnd die gute Pflege der Thiere berücksichtigt werden.
6) Die Mitglieder des Preisgerichts werden von der Ecntralstelle ernannt.
7) Die Schafzüchter, welchen einer der 16 Preise zuerkannt wird, empfangen denselben erst auf dem im September d. I. abzuhaltenden laudwirthschaftlichen Hauptfest in Cannstatt. Auch haben die Preisträger eine kleinere Anzahl ihrer betreffenden Preisthiere auf dem Fest in Cannstatt vvrzuführen, wofür ihnen eine bestimmte Rei eeutschädigung verabreicht wird.
7) Die Preisbewerbcr müssen ihre Thiere am lll. Mai um 7 Uhr Vormittags in Ehingen auf dein Musterungsplatz aufgestellt haben.
Der Platz für die Musterung wird durch Anschlag an den Eingängen der Stadt bekannt gemacht werden.
Stuttgart, den 4. April 1879.
Für den Präsidenten:
S ch i t t e n h e l m.
DU erste Schulstelle in Herrenberg wurde dem Schullehrer Sa ttler daselb st übertragen.
Tages-Nenigkeiterr.
Deutsches Reich.
* Nagold, 9. April. Wenn die Bauernregel: Früher Donner, später Hunger, auf Erfahrung gegründet, so haben wir auf eine gute Ernte zu rechnen; denn gestern Abend hatten wir ein ganz anständiges, mit Blitz, Donner und Regen begleitetes Gewitter.
ist Altcnstai g Stadt, 6. April. In unsrem benachbarten Altenstaig Dorf hat man gestern einen Alaun zu Grabe getragen, dessen herbes Schicksal allerwärts Mitleiden erregen muß. Es war der 43 Jahre alte Schullehrer Kiefer von Ne berbcrg. Kiefer war nicht nur ein fleißiger Schulmann, was auch an seinem Grabe von seinen beiden Vorgesetzten: Pf. H. und Stpf. M. von hier in warmen Worten anerkannt wurde, sondern er war auch ein rühriger Landwirth und erfahrener Hopfengürtner. Vor nicht
ganz 2 Jahren riß ihn ein Schlaganfall aus seiner- reichen Tüchtigkeit heraus, er suchte Hilfe in Wildbad. doch vergebens. Nach anfänglicher Besserung traf ihn ein zweiter Schlag, welcher den kräftigen Mann so sehr lähmte, daß er kein Glied mehr rühren konnte und wie ein kleines Kind über 1 Jahr verpflegt werden mußte, lind noch einmal schien es der Besserung zugehen zu wollen im letzten Vierteljahr, da erlöste ein 3. Lchlagansall den schwer Geprüften von seinen langen Leiden! Im Rainen der zahlreich anwesenden Kollegen sprach Sch. K. von hier an des Freundes Grab, betonend, daß wir einen braven Alaun begraben haben. Kiefer hintcrläßt eine Wittwe und 5 unmündige Kinder. — Friede feiner Asche!
Die in Nr. 40 d. Bl. gebrachte Nachricht von Nagold, 4. April, bedarf einer Berichtigung: Der betreffende Mann ist S-traßcuwart Brün »in g aus Walddorf, welcher am 3. April wie gewöhnlich seinen Dienst angetreten hat, und oberhalb der Holzpolter, wo die Nagold hart an die Straße fließt, ohne Zweifel in Anwandlung einer Schwäche, während er Nebenwege ebnete, die Böschung hinunter und inS Wasser gefallen war, von wo er sich selber wieder erhob und jenseits der Straße sich zur Erholung niederlcgte. Die zwei HandwerkSburschcn machten den Knecht des Schwaneuwirths von Pfalzgrafenweiler hierauf aufmerksam, welcher ihn nach Altenstaig mitnahm, sein Tochtermann, welcher zufällig dort war, brachte ihn nach Hause, wo er dann während der Fahrt verschied. «Was Einsender in Obigem wesentlich zu berichtigen sucht, können wir nicht recht verstehen, denn „ohne Zweifel" ist der Sturz in das Wasser in Folge Anwandlung einer Schwäche schon deßhalb nicht glaubhaft, weil Br. sich dann wieder mit eigener Kraft ans Land geholfen haben soll: es wäre denn, daß das Wasser belebend und erfrischend auf denselben gewirkt hätte. Die Red.)
Ludwigsbnrg, 7. April. Eine Abtheilung der Musik des 4. Infanterie-Regiments gab gestern im Local der Aktien-Brauerei ein Concert zum Besten der Nothleidendcn im Spessart. Die Unteroffiziere des hiesigen Ariillerie-Regiemeuts haben ca. 300 Laibe Commis-Brod nach dem Spessart gesandt.
Vaihingen a. d. E., 2. April. Der „B.-Fr." schreibt: Die Geflügelseuche hat sich über den ganzen Bezirk verbreitet. Ein Sachverständiger schreibt diese Krankheit einem Schmarotzerthierchen, ähnlich der Trichine - Gregoriuc genannt — zu. Er warnt, die gefallenen Thiere ja nicht ans den Dunghaufen u. drgl. zu werfen, sondern sie sorgfältig zu verscharren, oder besser zu verbrennen.
München, 5. April. Aus dem baher. Oden- waldc kommen in neuester Zeit sehr traurige Berichte. Noch ist die Lmmmlung für die Nvthleideuden im Spessart nicht beendigt, so steht eine weitere für den Odenwald in Aussicht. Nachrichten aus der Gegend von Amorbach geben die Zahl der arbeitslosen Bau- Handwerker und Taglöhner auf mehrere Tausend an. Frauen der arbeitslosen Arbeiter, welche keine Nahrung für ihre Kinder hatten und von guten Leuten etwas erbitten wollten, wurden vor Hunger ohnmächtig nach Hause getragen.
Kassel, 6. April. Die heutige Versammlung war von ungefähr 120 Tabaks-Interessenten aus allen Theilen Deutschlands besucht. Dieselbe beschloß, eine Eingabe an die Regierung zu richten, worin betont werden soll, daß wenn überhaupt eine erhöhte Besteuerung als unumgänglich von den gesetzgebenden Behörden bezeichnet werde, solche noch in der laufenden Reichstags-Periode ihre Regelung erfahren möge, damit endlich die Ungewißheit und Unsicherheit im Geschäft aufhöre. Die Versammlung beschloß ferner, eine Eingabe an den Reichstag zu richten, in welcher darauf hingewiesen werde, daß die Einführung hoher Steuersätze schwer schädigend sei und 42 Mark Zoll aus ausländischen und 22V? Mark Steuer ans inländischen Tabak die höchsten Sätze seien, welche die Branche vielleicht tragen vermöge. sFr. I.)
Kassel, 6. April. Der heute hier tagende Steuerausschuß des Brauerbundes genehmigte einstimmig den vorgelegten Entwurf einer Eingabe an den Reichstag, beschloß Abhaltung einer Versammlung sämtlicher Brauer am 5. Mai in Berlin, Absendung einer Deputation, welche die Reichstagsabgeordneten auf die mit der Steuererhöhung verbundenen Gefahren aufmerksam machen soll und sprach sich für die Beibehaltung der rationellen Gewichtsbesteuerung und gegen die Einführung der veralteten Maßbesteuerung aus.
Es laufen falsche Reichskassenscheine in