Amtsblatt für den Akeramts-Aezirk Aagold.

M 132.

Erscheint wöchentlich 3mal und kostet halbjährlich hier (ohne Trägerlohn) 1 ^ 60 für den Bezirk 2 außerhalb des Bezirks 2 ^ 40

Donnerstag den 7. November.

Jnserationsgebühr für die Ispaltige Zeile aus ge­wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 bei mehrmaliger je 6 -4.

1878.

Für die Monate November und Dezem­ber nimmt jedes Postamt und die Postboten Bestellungen auf denAesellI «Hafter" an.

Eisenbahnzüge der Station Nagold

vom 15. Oktober an.

Nach Calw: 6,s», 10,4s, 6,«>, 9,2,.

Nach Horb: 5,r, 8,so, 3,», 7,4.

Amtliches.

Tübingen.

Bekanntmachung.

Bei der heute vorgenommenen Wahl der Schöffen für die Civilkammer des Kreisgerichtshofs dahier sind für die nächsten 2 Kalenderjahre als gewählt zu de' trachten:

1. als Schöffen:

1) Gun her, Christian, Kaufmann in Tübingen;

2) Koch, Ferdinand, Kaufmann in Tübingen;

3) Schneider, C. H., Kaufmann in Tübingen;

4) Bantlin, Louis, Kaufmann in Reutlingen;

5) Knapp, August, Kaufmann in Reutlingen;

6) Deusch, Karl, Kaufmann in Reutlingen;

7) Krauß, Josef, Fabrikant in Pfullingen;

8) Staelin, Julius, Fabrikant in Calw;

9) Pichler, Hermann, Kaufmann in Urach.

8 als Ersatzmänner:

1) Baur, Louis, Kaufmann in Tübingen;

2) Schweickhardt, Albert, Kaufmann in Tü­

bingen ;

3) Engel, Karl, Banquier in Rotlenburg.

Dieß wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß etwaige Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl spätestens binnen 3 Tagen von dieser Bekanntmachung an auf der Kanzlei des Kreisgerichtshofs dahier münd­lich oder schriftlich anzubringen und gehörig zu beschei­nigen sind.

Den 31. Oktober 4878.

Für den Direktor deS K. Kreisgerichtshofs:

Kreisgerichtsrath Bofsert.

Nagold.

An die Ortsvorsteher.

Nachstehender Erlaß k. Ministeriums des Innern vom 15. v. Mts., Minist.-Amtsblatt Nro. 16, haben die Ortsvorsteher zur Kenntniß der Bau- und Feuer- schaumitglieder, sowie der Bau-Controleure zu bringen. Auch sind die Hcrdfabrikanten auf die gegebenen Vor­schriften hinzuweisen und zu einer Construktion ihrer Herde, welche die Einhaltung derselben zuläßt, zu veranlassen. Von dem Geschehenen ist Eintrag in das Schultheißenamts-Protokoll zu machen mit Eröffnungs- Urkunde.

Den 4. November 1878.

K. Oberamt. Güntner.

Erlaß des K. Ministeriums des Innern an die K. Stadtdirektion Stuttgart und an die sämtlichen K. Oderämtrr, betreffend die Anwendung der Vorschrif­ten des 8. 13, Abs. 2 und des ß. 2, Ziff. 2 d. der Verfügung über die Herstellung von Feuerungsein­richtungen vom 26. Dezember 1872.

Vom 15. Oktober 1878. Nr. 1581.

Aus Anlaß eines Spezialfalls ist es zur Kennt niß des Ministeriums gekommen, daß die Vorschrift des §. 13, Abs. 2 und §. 2, Ziff. 2d der Verfügung über die Feuerungseinrichtungen vom 26. Dezember 1872, wonach bei auf Balken angelegten Kochherden von gewöhnlicher Größe die Aschenfälle, wenn sie nicht von Eisen hergestellt, sondern gemauert werden, mit­telst einer auf der feuersicheren Unterlage des Herdes anzubringenden Stein- oder Cementplatte von minde­stens 9 om Dicke, oder durch eine zwei Schichten hohe in den Fugen überbindende Mauerung von Backsteinen

zu verwahren sind, nicht immer genügende Beachtung

findet, und daß namentlich auch die Fabrikanten solcher Herde die Oeffnungen der Aschenfälle vielfach nicht in einer solchen Höhe an den Herden anbringen, daß die Einlegung einer doppelten Backsteinschichle zur Ver­wahrung des Aschenfalls noch möglich ist

Man will daher die Stadtdirektion und die Oberämter angewiesen haben, den genannten Bestim mungen ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und insbe­sondere dieselben den mit der Vornahme der Baukon trole und Oberfeuerschau beauftragten Organen in Erinnerung zu bringen. Auch sind die Herdsadrikanlen aus diese Vorschriften hinzuweisen und zu einer Kon­struktion ihrer Herde, welche die Einhaltung derselben zuläßt, zu veranlassen.

Stuttgart, den 15. Oktober 1878.

K. Ministerium des Innern.

Sick.

Nagold

Schifffahrt und Flößerei an der untern Heidelberger Neckarbrücke betreffend.

Nachstehende Verordnung wird zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht.

Den 4. November 1878.

K. Oberamt. Güntner.

Verordnung, die Schifffahrt und Flößerei an der un­tern Heidelberger Neckarbrücke betreffend.

Aus Grund des §. 148 des Polizeistrafgesetzbuches wird zum Schutz des durch den Neckar gelegten Tele­graphenkabels verordnet was folgt:

Auf der durch Warnungszeichen kenntlich gemachten Strecke des Neckars zunächst unter­halb der neuen Brücke zwischen Heidelberg und Neuenheim ist das Ankerschleppen und Floß­sperren untersagt.

Karlsruhe, 19. August 1878.

Großherzogliches Handelsministerium.

Turban.

An die K. ev. Pfarrämter.

Die Lhalmühle Conferenz findet diesmal auf der Thalmühle selbst Montag den 11. November statt. Etwaige Bestellungen zu einem einfachen Mittagessen für die entfernteren Theilnehmer nimmt der Unlerzeich nete entgegen. Auf Tagesordnung steht ein Referat über das Württ. Kinderlehrbuch und Besprechung über einige allgemeinere Punkte aus den Verhandlungen der letzten Landessynode.

Nagold, den 4. November 1878.

K. Dekanatamt.

K e m m l e r.

In Mühringen, OA. Horb, ist eine Telegra- phenstatiou errichtet und mit beschränktem Tagesdienst für den allgem. Verkehr eröffnet worden.

Tag es-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

Stuttgart, 1. Nov. (Aus dem Gerichtssaal) Vor der Strafkammer des K. Kreisgerichtshof wurde heute ein Prozeß verhandelt, wie er selten vorkommt. Ein Ange­klagter. Reallehrer in Amt und Würden, ist wegen schwerer Beleidigung der hiesigen Gerichte, Obertridunal, Kreisgerichts- hof und Stadtgericht, gegen die er in 3 Eingaben an den Hrn. Justizminister die schwersten Beschuldigungen geworfen, vor Gericht geladen. Natürlich wurde derselbe, der Real­lehrer Ehr. G. Maysenbölder, dafür in Anklagestand wegen Beleidigung der Richter gesetzt. Veranlassung gab demselben eine Reihe von Prozessen, die derselbe seit mehreren Jahren in civilrechtlicher und strafrechtliche Hinsicht hatte, und die ihn viel Geld und schwere Strafen kosteten. Dies« Prozesse brachten den Angeklagten nach und nach aus einen solchen Standpunkt der Erbitterung, daß derselbe von 3 als Sachverständigen vernommenen Aerzten, Stadtdirektionsarzt vr. Gußmann, Ober-Medicinalrath vr. v. Landenberger und Professor vr. v. Liebermeister in Tübingen in höchstinteres- santer Ausführung übereinstimmend als unzurechnungsfähig erklärt wurde, indem er an dem gewissen Querulanten eigenen VersolgungSwahn leide, der in der speziellen Ange­legenheit jede Zurechnungsfähigkeit ausschlicße. Die Prozesse,

die ihn zu seinem Vorgehen veranlaßten, sind Ehedissidien,

ein Ehescheidungs- und ein Alimentations-Prozeß und endlich eine allerdings sehr hoch erscheinende Strafe von 100 die er erhielt, weil er einem unverschämt in seine Wohnung eingedrungenen Lehrbuben 2 wohlverdiente Ohrfeigen gegeben hat. Der Staatsanwalt ließ in Folge des ärztlichen Gut­achtens die Anklage fallen und der Gerichtshof sprach den Beichuldigten frei, aber nur aut Grund dieser Unzurechnungs­fähigkeitserklärung der Sachverständigen. Der Beschuldigte will dieses nicht anerkennen, sondern er will unschuldig sein, weil er gar nicht beleidigt habe oder nicht beleidigen wollte.

Stuttgart, 4 Nov. Ihre Majestäten der König und die Königin mit Gefolge sind gestern Abend um 6 Uhr in erwünschtem Wohlbefinden glück­lich hier angekommen und wurden sowohl bei der An­kunst im Bahnhofe als beim Etnsteigen in die Wagen in der Friedrichsstraße von dem zahlreich anwesenden Publikum mil lebhaften Hochrufen empfangen.

Wangen, O A Cannstatt, 1. Nov. Ein Be­weis, daß es doch auch noch ehrliche Leute aus der Welt gibt, ist Folgendes: Heute Abend, als schon die Lichter brannten, kam ein Mann von Ruilh mit seiner Tochter hier im Wirthshaus zurGermania" an, um auf dem Heimweg noch einen guten Schoppen mitzu­nehmen. Als er denselben bezahlen wollte, fand er in seinem Geldbeutel zu seinem Erstaunen, daß er in Unlertürkheim für Filderkraut, das er dort verkauf­te, in der Dunkelheit statt einer Mark ein 20-Mark- stück eingenommen. Derselbe machte sich nun in dunkler Nacht sofort auf den Weg dorthin, um es der Frau, von welcher er es erhalten hatte, wieder zurückzugeben. Als er wieder hieher kam, sagte er, daß die Frau beinahe geweint habe und ihm ein Trinkgeld geben wollte, welches er aber nicht angenommen.

In Lomersheim, OA. Maulbronn, brannte am 3. Rov. die Scheuer des Bauern Johs. Fegert bis auf die Grundmauer nieder. Sämtliche Vorräthe wurden ein Raub der Flammen.

In Flochberg, OA. Neresheim, ist die Woh­nung des Maurers Xaver Schönherr am 3. Novbr. abgebrannt.

Die große Zahl von Zeugenvorladungen (IM) in der Untersuchungssache gegen den Stadlschultheißen in Mergentheim ist durch Wahlfälschung bei einer Bür­gerausschußwahl veranlaßt.

Ellwan gen, 5. Nov. Auf der Dalkinger Jagd wurde gestern ein Bauernbursche todtgeschoffen, ein zweiter schwer verwundet.

Der Fränk.Grenzbote" bringt in einer seiner letzten Nummern einen Aussatz überSchlechte Zeiten", der so viel Wahres und Thatsächliches ent­hält, daß er unseres Erachtens auch in weiteren Kreisen bekannt und beherzigt werden darf. Zwar bespricht diesesEingesendet" an und für sich nur lokale Dinge und Vorkommnisse, aber mit einer Aenderung von Namen und Zahlen greift es auch hinein ins übrige volle Menschenleben und geißelt üble Gewohnheiten, wie sie anderwärts gerade so zu Tage treten als in loco Crailsheim. Der Verfasser sagt: Auf Schritt und Tritt verfolgt uns die Klage überSchlechte Zeiten", und wer wollte läugnen, daß unsere heutigen Zustände nicht manches zu wünschen übrig lasten? Der Bauer klagt über den geringen Werth seiner Produkte, über die Konkurrenz des Auslandes, über hohe Dienst­botenlöhne : der Gewerbetreibende klagt über den Mangel an Absatzgelegenheit, über das Auftreten der Wander­lager, über hohe Steuern u s. w, und alle diese Klagen sind bis zu einer bestimmten Grenze berechtigt. Wie kommt es nun aber, daß dieschlechten Zeiten" keine Wirkungen äußern auf dieöffentlichen Vergnü­gungen?" Hat man einmal gelesen:Wegen schlechten Zeiten halte ich Heuer die sonst übliche Metzelsuppe nicht?" Im Gegentheil, es werden nicht nur die her­kömmlichen Gelgenheiten gehalten, es werden auch neue cingeführt. Wo bleibt nun oder die schlechte Zeit? Ja, das ist was ganz anderes I Geride wegen der schlechten Zeiten muß man das Wirthshaus öfter be-