Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.
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Ireitag den 5. Januar.
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Amtliches.
An die OrtSvorsteher
Die Pfand-Visitalions-Protokolle sind umgehend hieher einzusenden.
Nagold, 2. Januar 1877.
K. Oberamtsgericht.
Kißling.
Nagold.
An die Wähler zur ReichStags-WahI.
Die Neichsiags-Wohl findet am Mittwoch den IO. Januar 1877, von Vormittags 10 Uhr bis Abends 6 Uhr in ununterbrochener Handlung statt.
Wähler ist jeder Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat, in dem Bundesstaate, in welchem er seinen Wohnsitz hat. (Wahlgesetz §, 1.)
Für Personen des Soldatenstandcs ruht das Recht zum Wählen, so lange sie sich bei der Fahne befinden. (Wahlgesetz §. 2.)
Ausgeschlossen von der Berechtigung zum Wählen sind:
1) Personen, welche unter Vormundschaft oder Cu- ratel stehen;
2) Personen, über deren Vermögen Concurs oder Fallit-Zustand gerichtlich eröffnet worden ist und zwar während der Dauer dieses Concurs- oder Fallit-Verfahrens;
3) Personen, welche eine Armen-Unteistützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im letzten der Wahl vorangcgangenen Jahr bezogen haben;
4) Personen, denen in Folge rechtskräftigen Erkenntnisses der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechle entzogen ist, für die Zeit der Entziehung, sofern sie nicht in diese Rechte wieder eingesetzt sind. Ist der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte wegen politischen Vergehen oder Verbrechen entzogen, so tritt die Berechtigung zum Wählen wieder ein, sobald die außerdem erkannte Strafe vollstreckt oder durch Begnadigung erlassen ist. (Wahlgesetz §. 3.)
Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt und einem zum deutschen Reiche gehörigen Staate seit mindestens einem Jahre angehört hat, sofern er nicht durch die vorstehenden Bestimmungen des §. 3 des Wahlgesetzes von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen ist. (Wahlgesetz §. 4.)
Zur Stimmabgabe find nur Diejenigen zuznlaffen, welche in die Wählerliste ausgenommen find. (Wahlgesetz §.'8.)
Das Wahlrecht wird in Person durch verdeckte, dem Wahlvorsteher zu übergebende und von diesem uneröffnet in eine Wahlurne niederzulegenoe Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt. Ab' wesende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl Theil nehmen. (§. 14 des Wahl-Reglements.)
Der Wähler, welcher seine Stimme abgeben will, tritt an den Tisch, an welchem der Wahlvorstand Platz genommen hat, nennt seinen Namen und gibt, wenn der Wahlbezirk ans mehr als einer Ortschaft besteht, seinen Wohnort, in Städten, in welchen die Wählerlisten nach Strafien und HanS-Nummern aufgestellt sind, seine Wohnung an
Der Wähler übergibt, sobald der Protokollführer seinen Namen in der Wählerliste ausgefunden hat, seinen Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder dessen Stellvertreter.
Der Wähler entfernt sich aus dem Wahllokal nicht früher, als bis s«n Name in der Wählerliste .aufgefunden und der von ihm abgegebene Stimmzettel in die Wahlurne eingelegt ist.
Die Stimmzettel muffen von weißem Papier und dürfen nicht mit einem äußeren Kennzeichen versehen sein. Dieselben sind außer
halb dcS Wahllokals, mit dem Namen des Eandidateu. welchem der Wähler seine Stimme geben will, handschriftlich orer im Wege der Vervielfältigung (durch Druck und dergl) zu versehen und müsse» bei der Uebergabe a» den Wahlvorsteher derart znsammengesaltet sein, daß der daraus verzeichnet«: Name verdeckt ist Stimmzettel, der welchen hiergegen verstoßen ist, welche nicht in solcher Weise znsammengesaltet oder nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind, hat der Wahlvorsteher znrnckznweisen. (§. 15 des Wahlgesetzes.)
Ungültig find:
1) Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier, oder welche mir einem äußeren Kennzeichen versehen sind:
2) Stimmzettel, welche keinen oder keine» lesbaren Namen enthalten;
3) Stimmzettel, ans welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist;
4) Stimmzettel, auf welchen mehr als Ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist;
5) Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. (§. 19dcs Wahl Reglements ) Schließlich wird noch bemerkt, daß den Wählern
der Zutritt zu der gesummten Wahlhandlung, einschließlich der Eröffnung der Stimmzettel zusteht.
Den 31. Dezember 1876.
K. Oberawt. Güutuer.
Nagold.
An die OrtSvvrstehcr.
Die Reichstagß-Abgeordneten-Wahl betreffend.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 24. Dezember v. I., Amtsblatt Nr. 153, wird den Ortsvorstehern, soweit solche noch im Rückstand sind, die umgehende Einsendung der verlangten Anzeige über die Bekanntmachung der Feststellung des Wahlbezirks, der Ernennung des Wahlvorstehers n. s. w. in Erinnerung gebracht.
Zugleich werden dieselben veranlaßt, das Haupt- Exemplar der Wählerliste, welches zur öffentlichen Einsicht aufgelegt war, umgehend zur Einsicht vor- zulcgen.
Den 1. Januar 1877.
- K. Oberamt. Güntner.
Nagold.
An die Ortsvorsteher.
Unter Beziehung auf den Erlaß k. Ministeriums des Innern vom 22. Dezember v. I.,
betr. die statistische Aufnahme des Ergebnisses
der neuen Reichstagswahlen, Ministerial-Amtsblatt Nr. 29, Seite 350, werden die Orlsvorsteher aufgcsordert, die in Ziffer 1 dieses Erlasses verlangten Notizen ohne Verzug hieher einzu- senden.
Den 3. Januar 1877.
K. Oberawt. Güntner.
An den Vorstand der Gewerbe-Vereine in Nagold und Calw zu Händen des Herrn L. Ramperger in Calw.
Stuttgart den 30. Dezember 1876.
Geehrte Herren!
Auf Ihre frühere Zuschrift vom 6. ds. schrieb ich Ihnen von Berlin aus und bat Sie, sich mit den Freunden des dortigen Wahlkreises, die meine Wiederwahl wünschen, in Verbindung zu setzen, mit dem Zusatze, daß ich persönlich mich gerne Ihren Abmachungen anschließen werde. Die letzten Gegenstände unserer Verhandlungen im Reichstag — Justiz-Gesetze und Ausgleichungs-Zölle — nöthigten mich, mehr an meine Pflichten, die mir Ihr Mandat auferlcglen, als an Wählscheiben und Umtriebe für eine Neuwahl zu
denken, und so ist es gekommen, daß ich erst in den letzten Tagen von Berlin zurückgekehrt bin.
Die Art und Weise, wie inzwischen der Wahlkampf getrieben wurde, ist nicht meine Art und Weise, sind schon während meiner Abwesenheit mehr die persönlichen als die sächlichen Dinge in den Vordergrund getreten, so wird dies im Wahlkampf selbst sich nur vermehren können; ich halte nun dafür, daß das dem Frieden und mit ihm auch der Wohlfahrt meines Wahlkreises nicht dienlich und förderlich sein kann. —
Diese Erwäqungcu haben mich veranlaßt, mich mit meinen Freunden im dortigen Wahlkreis sofort in Verbindung zu setzen, die nun meine Anschauungen '.heilen, mich meines gegebenen Versprechens entbunden haben, was mich in den Stand setzt, Ihnen die Mittheilung machen zu können, daß ich als Eandidat für die bevorstehende Wahl nicht auftreten werde.
So sehr dies nun meinen persönlichen Neigungen und Ihren gegen mich geäußerten Wünschen entspricht, so ausrichtig müßte ich doch bedauern, wenn Sie mir nicht Gelegenheit geben, mich vor Ihnen und meinen verehrten Wählern verantworten zu können, nnd Ihnen Rechenschaft über meine Thäligkeit im Reichstag sowohl in politischer als wirlhschaftlicher Beziehung zu geben, ich habe die volle Ueberzcugung, manche falsche Nachrichten über mich würden sich allerdings sowohl über meine Thäligkeit als über meine Ansichten für und über den „Schutz", den unsere Industrie bedarf, rectificiren. Uebrigens ist meine nun beinahe 30jährige Thäligkeit für Hebung der Würltembergischen Industrie hinlänglich bekannt, um bei einem guten Theil der Wähler des VII. Kreises mich über den Verdacht zu erheben, als hätte ich als Reichstags-Mitglied nicht in gleicher Richtung gearbeitet, allerdings gebe ich zu, daß nach meinen Anschauungen der Schutz und das Blühen der Industrie nicht allein abhängig ist von hohen Eingangszöllen, auch daß in der Gesetzgebung Fehler gemacht worden sind, an deren Verbesserung auch schon seit 2 Jahren gearbeitet wird, und vorbereitet sind schon verschiedene bezügliche Vorlagan für die nächste Reichstags-Periode, indessen wird auch damit nicht verhütet werden können, daß je und je schwere Zeiten über die Industrie kommen, wie denn heute dieser Druck sich in allen Ländern fühlbar macht, unter den verschiedensten Gesetzen und Systemen zum Schutze der Industrie.
Indem ich Sie noch vevollmächtige, von diesem Schreiben für die bevorstehende Wahl vollen Gebrauch zu machen, thcile ich noch mit, daß ich Abschrift desselben meinen Freunden mittheile.
Genehmigen Sie, geehrte Herren, den Ausdruck ausgezeichneter Hochachtung
Ihres ganz ergebenen
(gez>) Fr. CH ev alter.
Halw, 2. Jan. Nach einem gestern hier ein- gclaufenen Brief deS Herrn Commerzienraths F. Chevalier ist er von seiner Bewerbung um die Stelle eines Reichstags-Abgeordneten im VII. Wahlkreis zurückgctrelen. Ein Wahlkampf sei dem Frieden und damit der Wohlfahrt des Wahlkreises nicht dienlich, er trete zurück in Uebereinstimmung mit seinen Freunden in Neuenbürg, die diese seine Anschauungen theilen, und ihn seines Versprechens, wiederholt als Candidat aufzutreten, entbunden haben.
Wir begrüßen den Entschluß des Herrn Chevalier, wenn er uns auch zu so später Stunde mitge- theilt, nicht viel von den Mühen des Wahlkampfes erspart, der bis jetzt rein objektiv und niemals, wie Herr Chevalier behauptet, in persönlich angreisender Weise geführt wurde. Aber auch uns ist um des Friedens willen, der in den letzten Kampfestagen doch hätte leicht in Gefahr kommen können, diese Erklärung eine erfreuliche, und wir schätzen diese Friedfertigkeit, insbesondere an den Neuenbürger Freunden des Hrn. Chevalier. Unter allen Umständen war der Entschluß ein wohlbezründeter, auch über die angegebenen Motive