an fehlte. Entsetzt eilte der junge Mann nach dem nahe gelegenen Oppingen und Holle den Schultheißen. Auf dessen Befragen, wer denn das gethan habe, gab Scheiffele keine Auskunft. Nach Hause verbracht, sagte er zu seinem Sohne, es treffe Niemanden eine Schuld. Dem Geistlichen gegenüber, der ihm das Nachtmahl gab, äußerte er sich dagegen dahin, er sei von zwei Männern geschlagen worden. Dasselbe sagt ec auch zu dem Oberanus- wundarzt von Blaubeuren, welcher ihn wenige Minuten vor dem Tod, der vorgestern einlrat, untersuchte. Dabei bemerkte er aber weiter, er sei mit seinen Füßen in Steine gerathen und habe dann selbst, weil der Unterfuß nur noch so dagehängt sei, denselben mir seinem Taschenmesser vollends abgeschnitten! In der Hosentasche des Scheiffele fand sich allerdings ein Messer, ein gewöhnliches Schnappmesser, mit ganz blutiger Klinge vor. Die geringe Baarschaft, die Scheiffele Abenos zuvor rn der Wtrthschajl in Oppingen noch besessen halte und seine Taschen uhr trug er noch bei sich. Die Sektion ergab, daß Scheiffele den untersten Theii des Wadenbeins in komplizirier Werse gebrochen halte. Am übrigen Körper fanden sich, ein Paar vlaue Male am rechten Arm ausgenommen, keine Verletzungen vor.
Die Residenz München hatte bei den letzten Wahlen lauter Liberale in den Landtag geschickt und die Patrioten haben sie bei den Wahlprüfunge» alle über die Klinge springen lassen. Nun wurde noch einmal gewählt und die Liberalen wurden fau.mt und sonders wieder gewählt und zwar mir fast doppelt so großer Stimmenzahl. Die Klerikalen brachten's zu 4800, die Liberalen zu 9950 Stimmen. Ihr habt's so gewollt, sagen sie.
Eine Frau in Olbersdorf bei Zittau bekam mit der Post eine Torte zugeschickt „zum Geburtstag", sie wußte nicht woher und wofür. Die Torte sah wunderschön aus, aber sie traute ihr nicht und ließ sie in der Apotheke untersuchen. Da stellte sichs heraus, daß der Zucker auf der Torte Arsenik war, hinreichend, um drei Leute zu vergiften. Nach dem stillen Wohlthäter wird geforscht.
Berlin, 21. Mai. Englands Nichtbeitritt zu den Schrillen der andern Mächte, im Ministerrath beschlossen, soll hauptsächlich durch die Erwägung motivirt sein, ein starker Druck aus die Türkei würde die Insurgenten ermulhigen. England wird daher den Schritten der 5 Mächte in Konstantinopel auf Grund des Promemorias vom 13. Mai sich nicht anschließen. Wenn die Türkei die Vorschläge der 5 Mächte annimmt, so ist die Sache vorläufig erledigt. Wenn sie dieselbe beanstandet, so beginnen voraussichtlich Verhandlungen, welche einige Abänderungen in Bedingungen der Waffenruhe herbeiführen könnten. Dann könnte England nachträglich beitreten. Andrassy's Pesther Rede wird ähnlich aufgefaßt, daß nemlich der spätere Beitritt Englands eine europäische diplomatische Aktion offen hält.
Der kommandirende General des 8. Nrmeecorps v. Gäben ist unverheirathct (sonst wäre er vielleicht nicht Commandirender) und hat kürzlich den Sohn seines frühern Privat-Dieners, August Rauchheld, an Sohnes Statt angenommen. Letzterer ist von dem Kaiser unter Verleihung des Namens v. Gäben in den Adelstand erhoben worden. Der General hat sich des Sohnes seines Dieners seit dem Tage angenommen, an welchem diesem im zartesten Kindesalter die Mutter durch plötzlichen Tod entrissen wurde.
In Wisnawke bei-Flatow (Westpreußcn) hat, angefacht durch einen heftigen Nordostwind, ein im Kamin eines Hauses
entstandener Brand am 9. d. M. das halbe Dorf in Asche gelegt, während die Bewohner größtentheils auf dem Felde waren. 27 Gebäude liegen in Trümmern, ebenso sind die Viehstallungen mit dem darin befindlichen Vieh zu Grunde gegangen und viele Familien haben nur das gerettet, was sie auf dem Leibe trugen, sowie die Pferde, welche gerade aus dem Acker verwendet wurden.
Eine interessante Erbschaftsgeschichte wird dem „Mainzer Anzeiger" aus Kreuznach mitgetheilt. Ein Bäuerlein hatte mit seiner Frau einen Ehe-Contract abgeschlossen, wonach beim Ableben des einen oder anderen Theils die betreffenden Verwandten Erben der Hülste des gemeinschaftlichen Vermögens sein sollten. Plötzlich verstarb nun die Frau und — was die Betrübniß des überlebenden Ehemannes noch erhöhte — ohne ein Testament zu hinterlassen, welches die unbequeme Eontractsclausel aufheben und ihm das Gesammtvermögen erhalten sollte. Aber der Mann wußte sich Rath. Er legte die Tobte auf die Seite und lud eine gefällige Nachbarin, sich in das Bett derselben zu stecken, um die Rolle der Sterbenskranken vor einem Notar zu spielen, den er gegen Abend holte, und welchem die Nachbarin dann ein Testament völlig zu Gunsten des betrübten Wittwers in die Feder dictirte. Die Sache wäre soweit gut gegangen, wenn nicht der Notar am folgenden Tage den Arzt, welcher die Kranke behandelte, getroffen hätte, die beiden begannen eine Unterhaltung über den Todesfall und als der Notar sagte, die Frau sei am Morgen des Tags zuvor gestorben, behauptete der Arzt, daß sie schon Nachmittag einen Tag früher todt gewesen sei. Nachdem sich die beiden Männer eine Zeit lang gestritten, ging ihnen endlich ein Licht auf und unser Bäuerlein sitzt dafür im Schatten.
Gegen den Grafen Harry v. Arnim ist ein Steckbrief erlassen worden, welcher damit begründet wird, daß die gegen Arnim rechtskräftig erkannte achtmonatliche Gcsängnißstrafe nicht vollstreckt werden kann.
Herr Thiers soll der „Allg. Ztg." zufolge es abgelehnt haben, sich als Zeuge im ProzesseArni m vernehmen zn lassen.
Nachdem der Kaiser von Oesterreich und Graf Andrassy sich über die orientalische Frage und die Berliner Konferenz ausgesprochen, haben wir eine Aeußerung des Kaisers von Rußland über diese Fragen zu verzeichnen. Der Militär-Bevollmächtigte bei der österreichisch-ungarischen Botschaft in Petersburg, Oberst Anton Frhr. v Bechtolsheim, ist nämlich, wie man der „K. Z " aus Wien schreibt, vor seiner Abreise von der russischen Hauptstadt nach Wien von dem Kaiser Alexander in besonderer Audienz empfangen worden. Der Kaiser unterhielt sich Labei gegen seine Gewohnheit, solche Fragen anders als bei besonder» Anlässen zu berühren, mit ihm über die Wirren im Orient und ermächtigte ihn, in Wien an zuständiger Stelle zn versichern, daß Oesterreich-Ungarn in dieser Frage, wie in allen andern, nicht nur ans die Friedensliebe des Zars, sondern auch auf dessen festen Entschluß rechnen könne, von der Linie der bisher gemeinschaftlich mit dem Deutschen Reich und Oesterreich Ungarn eingehaltenen auswärtigen Politik nicht abzuweichen.
In der einen Nacht des 19. Mai hat ein Frost durch ganz Oestreich unberechenbaren Schaden an Saaten, Feldern und Weingärten angerichtet. Aus allen Theilen der Monarchie hat die meteorologische Centralanstalt in Wien Hiobsposten erhalten und sie amtlich veröffentlicht.
Amtliche und HZrivat-Bekauntmachuugeu.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Schulden-KquidatiMlen.
Zn nnchbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person der durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Uuterpsandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Gütcrpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen. ",
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zn deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern dicht hinreicht. Den übrigen Gläubiger läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage ner Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfiudet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
b
Ausschreiende Stelle.
Datum der
amtlichen Be-, jkanntmackung
K. Obcr- amtsgericht Nagold.
12. Mai 1876.
Name und Wohnort
des
Schuldners.
Johann Georg K a tz, teinhauer in Hailerbach.
Tagfahrt Ort
zur ' der
_Liquidation. Liquidation.
kl. August 1876,
^ Vormittags 10 Haiterbach.
Uhr.
Bemerkungen.
Liegenschafts-Verkauf am 31. Juli 1876, Vormittags 10 Uhr.