meinde oder in den Gemeinden, woselbst dje Verlobten ihren Wolmsitz haben: 2) wenn einer der Verlobten seinen gewöhn­lichen Aufenthalt außerhalb seines gegenwärtigen Wohnsitzes hat,, auch in 0er Gemeinde seines jetzigen Aufenthaltes, und wenn er seinen Wohnsitz innerhalb der letzten 6 Monate gewechselt hat, auch in der Gemeinde seines früheren Wohnsitzes. Die Bekannt­machung ist während zweier Wochen an dem Rathhaus auszu- häugen.

Das Aufgebot muß wiederholt werden, wenn feit dessen Vollziehung 6 Monate verstrichen sind, ohne daß die Ehe ge­schloffen worden. Eine Befreiung vom Aufgebot kann durch das K. Oberamtsgericht ertheilt werden.

Bei bescheinigter lebensgefährlicher Krankheit kann der Stan­desbeamte die Eheschließung auch ohne Aufgebot vornehmen.

Tie Eheschließung erfolgt in Gegenwart von zwei groß- jährigen Zeugen, die mit denselben und untereinander verwandt oder verschwägert sein können, durch die an die Verlobten ein­zeln und nach einander gerichtete Frage des Standesbeamten, ob sie erklären, die Ehe .mit einander eingehen zu wollen, durch die bejahende Antwort der Verlobten und den hierauf erfolgenden Ausspruch des Standesbeamten, daß er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre.

Ist eine Ehe aufgelöst, für ungültig oder für nichtig erklärt worden, so hat das Ehegericht zu veranlassen, daß dies auf Grund einer Ausfertigung am Rande der Heirathsurkunde vermerkt werde.

4) Sterberegister.

Jeder Sterbefall ist spätestens am nächstfolgenden Wochen­tage dein Standesbeamten des Bezirks, in welchem der Tod erfolgt ist, mündlich anzuzeigen. Verpflichtet zu der Anzeige ist das Familienhaupt, und wenn ein solches nicht vorhanden oder an der Anzeige behindert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat.

Tie Eintragung des Sterbefalls soll enthalten: l) Vor- und Familiennamen, Stand oder Gewerbe und Wohnort des An­zeigenden: 2) Ort, Tag und Stunde des erfolgten Todes; 3) Vor- und Familiennamen, Religion, Alter, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Geburtsort des Verstorbenen; 4) Vor- und Fa­miliennamen seines Ehegatten, oder Vermerk, daß der Verstor­bene ledig gewesen sek; 5) Vor- und Familiennamen, Ltand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern des Verstorbenen;

Ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde darf keine Be­erdigung vor der Eintragung stattfinden.

5) Vorübergehende Bestimmung.

Auf Gebnrts- und Sterbefälle, welche vor dem 1. Januar l876 sich ereignet haben, aber noch nicht eingetragen sind, fin­det das Gesetz mit der Maßgabe Anwendung, daß der Lauf der vorgeschriebenen Anzeigefristen mit dem 1. Januar 1876 beginnt. Ties gilt auch für den Fall, wenn nur die Vornamen eines Kindes an diesem Tag noch nicht eingetragen sind.

6) Strafbestimmungen.

Wer den im Gesetz vorgeschriebenen Anzeigepflichten lsicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 -ä, oder mit Haft bestraft. Die Strafverfolgung tritt nicht ein, wenn die Anzeige, obwohl nicht von dem zunächst Verpflichteten, Loch rechtzeitig gemacht worden ist.

Die Standesbeamten sind außerdem befugt, die zu Anzei­gen oder zu sonstigen Handlungen auf Grund dieses Gesetzes verpflichteten Personen hierzu durch Strafen anzuhalten, welche jedoch für jeden einzelnen Fall den Betrag von 15 -4L nicht übersteigen dürfen.

LageS-Ateuigk-ire»

Tis evangelische Pfarrei in Gültslein, Dekanats Herrenberg, ist dem Pfarrer Kies in Zieinheim, die in Nsudengstett, Dekanats Calw, dem Pfarrverweser Friedrich Schnapper in Oggenhausen und die zweite Helferstelle in Tübingen dem Helfer EisäLer in Nagold gnädigst Überträge» worden.

ABericht über die Naturwissenschaft l. Zusam» menkünfieauf der Po st. Wie bekannt, findet seit Beginn des Winters alle 14 Tage auf hiesiger Post eine gesellige Zusammenkunft von Freunden der Naturwissenschaft fftatt, wobei Gelegenheit gegeben ist, interessante und anregende Mittheiiungen aus dem Gebier der Naturkunde und verwandter Fächer zu geben oder zu vernehmen. Seit unserem letzten Bericht haben mehrere solcher Versammlun­gen staltgefunden, welche den Beweis lieferten, daß dieselben eurem vorhandenen Bedürsniß entsprechen, und daher jedesmal rege Theilnahme fanden. Am 14. Dez. fand eine solche statt, unter außerordentlichem Betheiligung von Seiten hiesiger und auswärtiger Naturfreunde. Eine kleine Ausstellung von Na- turgegenständeu, besonders aus dem Mineralreich (worunter eine Anzahl höchst interessanter Krebse und Pflanzenreste der ältesten Gebirgsformationen), sowie ein ausgestelltes, prachtvolles Mikroskop gab insbesondere Veranlassung, den naturwissenschaft­lichen Besprechungen ein reges Interesse zuzumendeu. Hr. Dok» lor Sch ü z v. Ealw demonstrirte eine Anzahl sehr seltener In- dipihpen ans der Tiefe des Meeres und knüpfte dann eine Er­klärung über die Handhabung und Verwendung des Mikroskops zum Zweck der Untersuchung solcher winzigen Lebewesen. Apoth.

> Kober fg,hc au seinem 14 Tage zuvor begonnenen Thema j über die Larwin'sche Lehre fori, und wies an der Hand der ausgestellten Ngturcttlen und verschiedener geognostischer Karten aus bie merkwürdige Thalsache hm, daß sich innerhalb der Gc- birgsschtchlcn wirklich eure ilusenweise Entwicklung der Organismen von der niedersten Linse bis zur höchsten verfolgen lasse. Zum Schluß e>freute Dr. Schütz die Versammlung auf deren Bitte durch eine Reihe lebeussrischer, höchst anziehender Schilderungen aus seiner Orieulreise, aus welchen er Gelegenheit hatte, nament­lich auch die türkischen Verhältnisse in staatlicher und häuslicher Beziehung kennen zu lernen. Dieser Versammlung folgte am 28. ds. ohne besondere Ankündigung eine dritte un engeren Kreise, bei welcher Apoth. Kober die Darwin'sche Theorie zum Abschluß brachte. Dieselbe beschränkte sich absichtlich aus einen kleine» Kurs von Fachmännern, da die Besprechung mehrerer Emdeckun- gen, Beobachtungen und Beweise, besonders für die sogenannte Selectionstheone, sowie eine Reihe Erscheinungen aus dem Ge biete der Embryologie doch sich iheilweise weniger für ein größe­res, gemischtes Publikum eigneten, und doch der Vollständigkeit wegen noch zu behandeln war. Diese Versammlungen werden voraussichtlich den Winter hindurch auch im neuen Jahr fort­gesetzt und alle 14 Lage Üattsindeu, und hat jeder, der sich für die Ralur üttcressicl, fielen Zutritt, und wird es, da verschiedene tüchtige Kräfte ihre Theilnahme zugesagt haben, an Abwechs­lung und Malerial zur Besprechung und Belehrung sicherlich nicht setzten.

Nagold, 2. Jan. Im avgelanfenen Jahre wurden in hiesiger Stadt 132 Kinder geboren, 69 männlichen, 54 weib­lichen Geschlechts. Unter diesen befinden sich 9 außerehelich Ge- borne, was 7,3"» ergibt. Todesfälle kamen in demselben Zeit­abschnitt 121 vor, worunter 68 männlichen und 53 weiblichen Geschlechts, jo Laß die Zahl der Geborenen um 11 größer ist, als cue der Gestorbenen. Konfirmier wurden im letzten Jahre 48 Kinder, uemlich 23 Söhne und 25 Töchter. Ehen wurden geschlossen 3l. Tue Gesammlbevölkeruug der Stadt belauft sich nach der neuesten Zählung auf 2973 Seelen.

-s Wie gefährlich es ist, Bettflaschen zugeschraubl ans den yeißen Ofen zu stellen, hat sich kürzlich wieder gezeigt. Der ui einer OberamlSstadt angesiellre Sohn eines Lehrers unserer Gegend kam durch die Vergeßlichkeit der Frau, die ihm sein Hauswesen besorgt, in große Gefahr: die Betifiasche explodirte und riß auch den Ofen m Stücke, von denen einzelne durch'S Fenster hmausfiogen. Nur durch Gottes besondere Bewahrung blieb der Bewohner des Zimmers mit einigen Schülern, die ge­rade bei ihm waren, ganz unbeschädigt.

Stuttgart, 29. Dez. Die hiesigeR. Bürger-Zlg.", welche un Gerüche skehi, daß sie dann und wann officiose Mit- theilungen empfängt, dringt heute einen Artikel über dieCentra- lisation und Decentralisation", her, anscheinend aus die Eisen­bahn-Frage bezüglich, eine sehr deutliche Sprache führt, indem er sichgegen jedes Zuviel Regieren von Berlin aus" unum­wunden erklärt undselbst dem großen Staatsmann Bismarck" die Möglichkeit abspcicht,von seinem Central-Punkt ans alles Das zu überblicken, was auch den einzelnen Lheilen des Reiches in ihren Sonder-Jnteresse» von 'Nöthen ist". Die Versailler Verträge, führt das Blair weiter aus, sind als die Grenze zu betrachten, bis zu welcher sich die Reichs Gewalt erstreckt; sie bleiben für unS so lange unantastbar, als Württembergs Regierung und Volks-Vertretung nicht selbst daraus aus erheblichen Gründen verzichten. Dem Reiche, was des Reichs, dem Einzel-Staat, was des Einzcl-SlaateS ist, fo lautet in nues das politische Maubens-Bekenntniß des gedachten Blattes, welches mit einer hierorts inreichstreuen" Kreisen seit lange unerhörten Ent­schiedenheit das Banner des Partikularismus entfaltet. (Fr. I.)

Murr Hardt, 26. Dez. Allgemeine Entrüstung erregt eine Unthar, welche am gestrigen Christfest Morgens in dem be­nachbarten Weiler Liegelsberg verübt wurde. Zwei Nachbarn geriethen mit einander in Streit, weil der eine auf der Wiese des andern 2 Schafe waiden ließ. Dieser, bekannt als exaltirlcr und streitsüchtiger Mensch, versetzte dem andern, dem daS Zeugniß eines ruhigen und geordneten Mannes nicht versagt werden kann, mit einem Happenmesser eine Schnittwunde in den Unter­leib von solcher Tiefe und Länge, daß sein Leben in Gefahr steht. Der Unwille über diese Handlung ist um so allgemeiner, als der Thäter zu den eifrigsten Stundengängern gehört und sich nicht scheute, am Nachmittag einer Andachlsstunde in ge­wohnter Weise anzuwohnen, der Verletzte aber Vater von 10 großcr.lheils unmündigen Kindern ist. ^

Karlsruhe, 3l. Dez. Bei der gestrigen Reichstags- wähl für den verstorbenen Mohl im Wahlkreise Douaueschingen wurde Gerwig (nat.-lib.) gegen Edelmann (ultramontan) gewählt.

Berlin, I.Jan. Bei dem heutigen Nenjahrs-Empfange der Generalität, welche vom Feldmarschall Wränge! geführt war, erwiderte der Kaiser aus Wrangel's Ansprache folgendermaßen : Ich danke Ihnen für die Worte, welche Sie im Namen aller Anwesenden bei der abermaligen Jahreswende an mich gerichtet, und «kenne in denselben gern den erneuten Ausdruck Ihrer längst bethätigten Gesinnung. Wenn Sie mir ein langes Leben

wünschen, so Feldmarschall der Erfüllung erhalten, so d Pflichten zu meine Herren Es ist eine Uniform nicht Uüiformir die bnntschäcki das mit Frew Berlin der Ai des Cultusmi ncr größeren Berathungcn langen) zu st berg Professo Pos» Gnescn vom gestern Abend des Domherr Abbüßung de strafe überlies Bei der Artikels auf Verwandies" derProviüz nären und österreichische! daß trotz des wirken und schiedenen, a steuernden E und daß ma Umtrieben ke seien zwar st überein, den Herstellen, bei des Grafen fassung,da reichs hcraba

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Schauspieler Kleidung ans der Zuschäue eines Mdtro Morris hak Seit Langem Londons vv" Kühnheit m ein alter, i Laden und solchen seit» Man zeigt i mit einem S Commis stüt nur bei dem und betracht! der Nähe, in eine Weck seinen Hern rafft er sie Mehre Poli verschwindet bloß einen dem Bedient während mek Thäters Hab und glaubte haben, bis s Handelsmali seine Thür

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