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Nagolder Tagblatt „Der Gesellschaster
ttagoltl, cken 12. bödr. 1943
Kllen breuncken unck bekannten teilen vir in tiekem Lctimerr mit, ckaL unser lieber Vater, Orokvater unck Lciiviezervster
I^u^olk von ^ncUer
Xzl. vörtt. Oberst a. v.
Witter dotier unck döcbster vrckeo
gestern sankt im 91. bedensjabr beimgegan- xen ist.
SerSa Xailler geb. bctiwarr, nebst 4 bnkeln, üarmlsäi
Ddeockor Kniller unä brau dtsrisone xeb. Setzicklo, Wien
vr. Saas Amtier, Korvettenkapitän r.V. a. D. unä brau litsr^ot ged. I.ücken, nebst
2 bnkeln, Dessau
vr. lag. Kart Quäler. Oberdaurat unä brau ltlsria zed. Llckweirer, kerlin-^larien- keläe
brau vr. Ilse wüsste xeb. Knckler, nebst
3 bnkeln, Wazolä
Tdeopdil tzos^ria, -Irickitekt AI. ä. b. d. K. unä brau klse geb. ^näler, nebst 1 bnkel, Lbemnitr.
Oie LinasÄierun^ tilget in LrutrZafl^im Oiensraß. 16. februar, um 11 statt.
Nagold-Jselshausen, 13. Februar 1943 Danksagung
Für alle Liebe und Anteilnahme zum Heldentod unseres lieben Sohnes und Bruders Fritz Kirn sagen wir herzlicken Dank. Besonders danken wir Herrn Sladt- pfarrer Kirschner für seine trostreichen Worte, den Altersgenossinnen für ihren Kranz und für alle Blumenipenüen.
Die trauernden Angehörigen.
Nagold, den 12. Februar 1943
Unerwartet rasch ist uns unser lieber, treusorgendcr Gatts, Vater, Großvater, Bruder, Schwager und Schwiegervater
Friedrich Frey
Zimmermeister
dllrch einen Unglücksfall entrissen worden. In stiller Trauer
oie Gattin Panline Frey geb. Stottele die Tochter Helene Schwark mit Gatten und Enkelkind, sowie allen Angehörigen.
Beerdigung Sonntag nachmittag 1.30 Uhr vom Kreiskrankenhaus aus.
Nagold, den 12. Februak 1913
Meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwiegermutter, Schwägerin und Tante
Katharine Ztottele
geb. Theurer
ist heute im Alter von 07 Jahren nach kurzer, schwerer Krankheit heimgegangen.
In tiefer Trauer
Christian Stottele mit Angehörigen.
Beerdigung Sonntag nachmittag 2.30 Uhr vom Krciskrantenhaus aus.
^ Ihre VermäbluvA reigen an ö //e/n? Sor/ame/-
^r. i. o. Li-en.-ke^.
I4agoIck(VVürtt.) 8cllamers3
t-ioke-Lrr. 7 k^recjcnjonau
14. bebi-. 1943
Am Montag, 15. Fcbr., 19.15 Uhr tritt
die gesamte Wehr
ohne Ausnahme am Gerätehaus zur Übung an. (Mütze) Der Wehrführcr.
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Ausruf r
!. Alle Deutschen sind von dem Willen beseelt nach besten Kräften an der schnellstmöglichen Erringung des Endsiegs mit- zuwirken Um diese Aktion des nationalen Willens zur höchstmöglichen Entfaltung zu bringen, hat der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz auf Grund besonderer Ermächtigung durch den Führer am 27. Januar 1943 verordnet, daß alle Man ner vom 10. bis zum 63 Lebensjahr und aste Frauen vom 17. bis zum 45. Lebensjahr, die im Reichsgebiet wohnen, sich bei dem für ihren Wohnort zuständigen Arbeitsamt zum Zwecke des Arbeitseinsatzes zu melden haben.
Von der Meldung sind befreit:
1. Ausländer, ohne Protektoratsangehöriqe. Schutzangehörige, lPolcn. Steiermärker und Kärntner) und Staatenlose.
2. Männer und Frauen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, sowie die zur Wehrmacht, zur Polizei und zum Reichsarbeitsdienst Einberufenen,
3. Männer und Frauen, die mindestens seit dem 1. Januar 1943 in einem Beschästigungsverhältnis stehen, dessen Arbeitszeit 48 Stunden oder mehr in der Woche beträgt.
4. selbständige Berufstätige, die am 1. Januar 1943 mehr als fünf Personen beschäftigt haben.
5. Männer und Frauen, die in der Landwirtschaft voll rätig sind, einschließlich der Kräfte, die bereits auf Grand der Verordnung über den Einsatz zusätzlicher Arbeitskräfte für die Ernährunqsstcherunq des deutschen Volkes vom 7. 3. 42 (Reichsgesetzblatt 1 S. 105) erfaßt sind.
0. Männer und Frauen, die hauptberuflich selbständig im Gesundheitswesen tätig sind.
7 Geistliche.
8. Schüler und Schülerinnen, die eine össentl. oder anerkannte private allgemeinbildende Schule (Mittel- oder Hökere Schule) besuchen.
9 Anstaltspfleglinge, die erwerbsunfähig sind,
10. werdende Mütter und Frauen mit einem noch nicht schulpflichtigen Kind oder mindestens 2 Kindern unter 14 Jahren. die im gemeinsamen Haushalt leben.
II. Aus dem meldepflichtigen Personenkreis werden hiermit z »nächst
zur Meldung aufgerufen:
1. Männer vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 65. Lebens sahr. mit Ausnahme derjenigen, die in einem Versicherungs- Pflichtigen Beschästigungsverhältnis stehen oder als selbständig Berufstätige im Gekamthcmdel (einschl. Reichsnährstands Handel). Handwerk. Gaststättengewerbe, Bank- und Versiche- rungsgewrrbc tätig sind und einer Wirtschastsgruppe. einer Innung oder dem Reichsnährstand als Mitglieder angchören
2. Ledige, verheiratete, verwitwete oder geschiedene Frauen ohne Kinder vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr, mit Ausnahme der Frauen, die in einem verjicherungspflichtigen ^beschästigungsverhältnis stehen, oder als selbständig Berufstätige im Gesamthandel (einschließlich Reichsnührstandshandel). Handwerk. Gaststättengewerbe, Bank- und Versicherungsgewcrbe tätiq find und einer Wirtschastsgruppe. einer Innung oder dem Reichsnährstand als Mitglieder angehören.
Besucher von Fach-. Berufs- und Hochschulen sowie Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen werden noch besonders zur Meldung ausgcrusen.
Ili. Die unter 1l aufgeruseuen Meldepflichtige» haben sich in der Zeit
vom 15. bis 20. Februar 1943
zu melden. Die Meldung hat schriftlich auf einem Formblatt zu erfolgen, das zusammen mit einer Karte für die Bestätigung ver Meldung vom Montag, den 15. Februar ab beim Arbeitsamt Nagold für die Stadt Nagold, bei der Nebenstelle Ealw für die Stadt Ealw. bei der Nebenstelle Wildbad für die Stadt Wildbad. bei der Nebenstelle Freudenstadt für die Stadck Freudenstadt, bei der Nebenstelle Horb iür die Stadt Horb und für die übrigen Gemeinden des Arbeitsamtsbezirks jeweils bei den Bürgermeisterämtern ausge- geben wird und dort abzuholen ist. Das Formblatt ist sorgfältig ausgefüllt innerhalb der Meldefrist, also spätestens am 20. Fcbr. 1943. bei den jeweiligen Ausgabestellen zusammen mit der vorbereiteten Mcldebestätiqung abzuqeben. Die vom Arbeitsamt vollzogene Meldebestätigung ist aufzubewahren und ans Verlangen dem Arbeitsamt vorzulegen.
IV. Die Meldcpflichtigen haben dem Arbeitsamt auf Verlangen alle notwendigen Unterlagen vorzulegen, sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sie werden in der Regel vom Arbeitsamt zu einer Aussprache über den Einsatz vorgeladen. Einer solchen Vorladung haben sie persönlich Folge zu leisten.
V Das Arbeitsamt kann von den'Meldepflichtigen die Meldung und das persönliche Erscheinen durch Zwanqsgeld bis zu 1000 NM. erzwingen.
Meldepflichtige die gegen die Verordnung vom 27 I, :943 und diesen Ausruf verstoßen, werden auf Antrag des Leiters des Arbeitsamts mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer sieser Strafen bestraft.
V'. Der Aufruf weiterer Personenkreise zur Meldung erfolgt demnächst.
Nagold, den 13. Februar 1943.
Der Leiter des Arbeitsamts:
Dr. Bareiß, Reg.-Rat. m.d.W.d.G.b.
Handelsregister
Amtsgericht Nagold, den 12. Februar 1943 Veränderung:
4 108 Firma Paul Dau. Apparatebau. Nagold Inhaber 'Paul Dau. Fabrikant in Nagold:
In das Geschäft ist Hans Oberländer. Oberingenieur in Berlin W 30. Neue Winterfeldstraße 26. als persönlich haftender 'Gesellschafter eingetreten:
Offene Handelsgesellschaft seit Januar 1943.
Die Firma ist geändert in Paul Dau Lr Co.
Zur alleinigen Vertretung ist der geschäftsführende Gesellschafter Paul Dau berechtigt.
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