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Nr 17

Donnerstag, äen 2!. Januar 1943

117. Jahrgang

limiichis organnieven neue wettwivtßchaft

GesteigkNe wir tschafrtrche Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Italien und Japan Umfassende Verträge abgeschloffen

UiiterzeichnungsaLt zwischen Ribbentrop und Oshima im Führerhauptquartier

Tie ncucu wirtschaftlichen Vereinbarungen zwischen Deutsch- lond, Italien und Japan bilden bereits den Gegenstand näherer Würdigung in der deutschen Presse. Die Berliner Morgenaus­gaben vom heutigen Tage unterstreichen kraftvoll die weitgehende Bedeutung, der neuen Bcrträge. Der ..Völkische Beobach­ter^ schreibt:Die Verträge vom 20. Januar 1943 bedeuten das Ende der alten, kapitalistischen Mcltordnung und sind der Schwerpunkt sür die Organisation einer neuen Weltwirtschaft".

DieDeutsche Allgem. Zeitung" erklärt, die ncuen politischen Verträge sind die konsequente Wcitersiihrung der politisch militärischen Abmachungen zwischen den Dreierpakt- uftichftn. Auch die Berliner Börsenzeitung unterstreicht nts Ziel der neuen Berträge die Ausstellung einer neuen Welt­ordnung

DNB Aus dem Führerhauptquartier, 21. Januar. Der Reichs- Minister des Auswärtigen von Ribbentrop und der kaiser­lich japanische Botschafter Hiroshi Oshima haben am 20. Ja­nuar d. I. im Führerhauptquartier einenVertrag zwischen Deutschland und Japan über die wirtschaftliche Zu­sammenarbeit" unterzeichnet. Am selben Tage wurde in Nom ei« gleichlautender Vertrag zwischen Italien und Japan durch den königlich italienischen Minister der auswärtigen Angelegen­heiten, Graf Galeazzo Ciano, und den kaiserlich japanischen Ge­schäftsträger, Lhunichi Käse, gezeichnet.

Diese Verträge, die di« gleiche Geltungsdauer wie der Drei­mächtepakt haben und diesen in wirtschaftlicher Hinsicht ergänzen, stelle« eine kraftvolle weitere Ausgestaltung des Paktes der drei verbündeten Nationen dar. In konsequenter Fortsetzung der politischen Grundidee dieses Bündnisses der drei Großmächte auf längste Sicht wird nunmehr in umfassenden Verträgen eine großzügige Wirtschaftsplanung oorgenommen. Damit werden die Grotzwirtschastsriftlme Europa und Ostasiens mit o ^en ihren Kräften sür den totalen Krieg gegen unsere Feinde m vollen Einsatz gebracht. Gleichzeitig wird mit diesen Vertri-.. n sür die Nachkriegszeit die Grundlage für die danernde wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Wirtschastsgrohräumen gelegt. In de» Verträgen wird der Austausch der wirtschaftlichen Leistungen jedr Art und ihre weitestgehende Förderung bestimmt und die Zusammenlegung in allen wirtschaftlichen und finanziellen Fragen festgelegt.

Der Wortlaut des Vertrages

Der zwischen Deutschland und Japan über die wirtschaftliche Zusammenarbeit abgeschlossene Vertrag hat folgenden Wortlaut:

Di« Regierung des Deutschen Reiches und die kaiserlich japa- »ifche Negierung haben beschlossen, ihre wirtschaftliche Zusam­menarbeit noch enger zu gestalten, um in diesem Krige für den Ausbau der neuen Ordnung in Europa und Großostasien mit ihren gesamten wirtschaftlichen Kräften einander zu unterstützen und nach siegreicher Beendigung des Krieges, jede in ihrem Mrtschastsraum, durch umfassende Aufbauplanung eine Neuord­nung dnrchzuführen, di« Wohlstand und Gedeihen aller beteilig­te» Völker sicherstellt.

Sie haben daher folgendes vereinbart:

Artikel 1

Deutschland und Japan werden den Austausch wirtschaftlicher Leistungen zwischen ihren Wirtschaftsräumen in jeder Hinsicht und mit allen Kräften fördern und ausbauen.

Sie werden sich bei der Beschaffung von Waren und der Er­richtung von Anlagen gegenseitig unterstützen und eine enge technische Zusammenarbeit durchführen.

Artikel 2

Deutschland und Japan werden eine enge finanzielle Zusam­menarbeit durchsühren, um die sich aus der Durchführung des Artikels 1 ergebenden Zahlungen zu erleichtern.

Artikel 3

Deutschland und Japan werden enge Verbindung mitein­ander halten, um ihre Zusammenarbeit für die Durchführung ihrer Wirtschaftspolitik immer wirksamer zu gestalten.

Die beiden Regierungen werden zu diesem Zweck die Ent­wicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Län­dern durch Sonderbeauftragte ständig beobachten lassen.

Artikel 4

Die zuständigen Stellen der beiden Regierungen werden die zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Einzelheiten vereinbaren.

Artikel 5

Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und bleibt ebensolange in Geltung wie der Dreimächtepakt zwischen Deutsch­land, Italien und Japan am 27. September 1940, entsprechend dem 27. Tage des 9. Monats des 15. Jahres der Aera Sywa.

Durchsührunasabkommen in Tokio abgeschlossen

DNB Tokio, 21. Januar. Gleichzeitig mit der im Führer­hauptquartier erfolgten Unterzeichnung des Vertrages zwischen Deutschland und Japan über die wirtschaftliche Zusammenarbeit sind in Tokio zwischen dem deutschen Botschafter Ott und dem Leiter der deutschen Wirtschaftsdelegation Staatsrat Wohltat einerseits und dem kaiserlich japanischen Minister für auswär­tige Anlegenheiten Tani andererseits drei Durchs üh- ruugsabkommen abaeslblollen morden die konkrete Enicel-

»:r!teii über den Warenverkehr, die technische Zusammenarbeit und den Zahlungsverkehr enthalten.

Verhandlungen über die Einzelheiten zur Durchführung des Vertrages zwischen Italien und Japan sind noch im Gange.

Zur Unterzeichnung der Berträge

Ziel und Bedeutung

Der Dreimächtepakt vom 27. September 1840 bestimmt, dass Japan seinerseits die Führung Deutschlands und Italiens bei der Schaffung einer neuen Ordnung in Europa, und Deutsch­land und Italien andererseits die Führung Japans bei der Schaffung einer neuen Ordnung im großostasiatischen Raum an­erkennen, das; die drei Mächte auf dieser Grundlage Zusammen­arbeiten wollen und die Verpflichtung übernehmen, sich mit allen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Mitteln gegenseitig zu unterstützen.

Nach dem Kriegseintritt Japans ist durch Vertu g vom 11. De­zember 1941 zwischen den drei Ländern weiter vereinbart wor­den, daß sie die Waffen nicht niederlegen werden, bis der gemeinsame Krieg gegen die Vereinigten Staaten von Nordamerika und England zum siegreichen Ende geführt worden ist, daß sie diesen Krieg mit allen ihnen zu Gebote stehenden Machtmitteln gemeinsam führen und auch danach zum Zweck der Herbeiführung einer gerechten Neuordnung auf das engste Zusammenarbeiten werden.

Auf der gleichen grundsätzlichen Uebereinstimmung der Dreier- paktmächte hinsichtlich einer totalen und vorbehaltlosen gegen­seitigen Unterstützung beruht auch der neue Vertrag über die wirtschaftliche Zusammenarbeit, der gleichzeitig und gleichlautend zwischen Deutschland und Italien einerseits und Japan andererseits gezeichnet worden ist. Eine solche Abmachung auch zwischen Deutschland und Italien zu tref­fen war nicht nötig, weil zwischen den beiden Achsenmächten eine solche wirtschaftliche Zusammenarbeit schon seit langem be­steht.

Der neue Vertrag umreitzt die im Dreimächtepakt selbst vereinbarte wirtschaftliche Zusammenarbeit und ichafft die feste Grundlage für die zu ihrer Durchführung er­forderlichen Maßnahmen. In seiner Geltungsdauer ist er mit dem zunächst auf zehn Jahre abgeschlossenen Dreimächtepakt ge­koppelt. Als Zielsetzung der abgesprochenen Zusammenarbeit sieht er die vollständige Zusammenfassung aller wirt­schaftlichen Kräfte der verbündeten Staaten, Deutsch­lands, Italiens und Japans, zur gegenseitigen Unterstützung beim Aufbau der neuen Ordnung in Europa und Großostasien einmal für die Zeit des Krieges und darüber hinaus auch für die Zeit des geplanten umfassenden Aufbaues nach der sieg­reichen Beendigung des Krieges vor, um durch die gemeinsame Arbeit und sinnvolle Entwicklung und Ergänzung -er beider­seitigen wirtschaftlichen Möglichkeiten den Wohlstand und das Gedeihen aller beteiligten Völker sicherzustellen.

Es handelt sich also um einen Vertrag, der in seiner Ziel­setzung und Bedeutung weit über ein gewöhnliches -Handelsabkommen hinausgeht. Während der Drei­mächtepakt den Grundsatz der gegenseitigen Unterstützung mit allen politischen, wirtschaftliche» und militärischen Mitteln fest­legt, und durch den Vertrag vom 11. Dezember 1911 in Tunch-

5 AB Vigo. 20. Jan. Der bolivianische Innenminister Pedro Zilvetti gab dieser Tage wieder einmal eine amtliche Erklärung zu dcn Unruhen heraus, die in den Erzminen von Catavi im Dezember vorigen Jahres ausgehrochen waren. Dieses Mal gibt die Erkläruna zu. daß die Zwischenfälle von einer revolutio­nären Linkspartei, dem Pir, ausgingen. Wir erinnern uns daran, daß im Anschluß an die Unruhen verschiedene Kommunistensiihrrr verhaftet wurden.

Im einzelnen berichtet die amtliche Erklärung: Die Arbeiter c,rr tknminen von Catavi hätte« am 13. Dezember eine« Streik um die Zahlung >iickständiger Löhnung eingeleitet. Di? Regie­rung hätte daraufhin zuletzt zur Erhaltung der Ordnung den Bela­gerungszustand erklärt. Am 18. Dezember seien kompatte Arbei- termassc,, mit Frauen und Kindern nach Catavi marschiert, um ihre Forderungen durchzusetzen. Der Militärkommandant hätte hieran?, um Blutvergießen zu vermeide», die Zahlung der rück­ständigen Lohne bei der Mine angcordnet. Die Agitation sei aber trotzdem weitcrgegangcn und am 21. Dezember hätte« Arbciter- kolonucn mit roten Fähnchen die Posten der Garnison über­rumpelt und die Kasernen angegriffen, woraus die Soldaten feuerten, was vier Tote und 18 Verletzte zur Folge hatte. Mit neuem Zuzug verstärkt, hätten daraufhin an 5000 Mann die Kaserne erneut mit Dqnamitpatronen angegriffen, was die Sol­daten mit Feuer beantworteten, wodurch es wieder neun Tote und l7 Verwundete qeqebcn hätte. Die Aufständischen Hüften dann die Starkstromleitungen zerschnitten, eine» Eisenbahnzug angegriffen und ein Krankenauto gesprengt. Die Arbeit war in­zwischen wieder ausgenommen worden, nachdem die Regierung die Pflicht erfüllt hätte, dem Land den blutigen Bürgerkrieg zu ersparen.

Soweit die amtliche bolivianische Erklärung. Wie anders lau­tete dagegen die Regierungserklärung vom Dezember, als offi­ziell versucht wurde, den ganzen Streik Agenten der Achseu-

'ührung dieses Grundsatzes aus militärischem Gebiet ei» Militär­bündnis abgeschlossen wurde, wird nunmehr durch den neuen Beitrag auf wirtschaftlichem Gebiet die schon bisher geübte Zu­sammenarbeit zu einem formellen Wirtschaft?« bündnis ausgebaut und über den Krieg hinaus auch sür die Friedenszeit festgelegt.

Die Möglichkeiten, die sich aus diesem Wirtjchaftsbündnis der drei Länder und ihrer Wirtschastsräume ergeben, sind so groß, daß man ihr Ausmaß heute noch kaum völlig überblicken kann. Die Wirtschaftsräume ergänzen sich in der deutbar glücklichsten und vollkommensten Weise: Europa unter deutsch-italienischer Führung mit seinen hochentwickelten technischen Leistungen und Fähigkeiten, seiner ungeheuer vielfältigen Jndustricerzeugung und seinen erprobten Entwicklungserfahrungen einerseits und Großostasien mit seinen gewaltigen Schätzen an unentbehrlichen, wichtigen Rohstoffen andererseits. Es ist für den ncuen Wirt- ichastsgeist der jungen Völker kennzeichnend, daß sie die berüch­tigten, auf kolonialer Ausbeutung beruhenden Rohstoffmonopole der anglo-amerikanischen Mächtegruppe nicht zerschlagen haben, um an ihre Stelle neue nach plütokratisch-kapilalistischen Ge­sichtspunkten arbeitende Monopole zu setzen, sondern bewußt auch :n dem neuen Vertrag die Wohlfahrt und das Ge­deihen der beteiligten Völker und Wirtschafts­räume er st reden. Sie stellen nicht die Gesichtspunkt privat­wirtschaftlicher Rentabilität in den Vordergrund, sondern die Idee eines planvollen, für den Eesamtraum und für die Hebung des Lebensstandards seiner Bevölkerung gedeihlichen wirtschaft­lichen Aufbaus. Die Grundlagen und Voraussetzungen für diese neue Wirtschaftsordnung in den Dreierpakträumen werden schon jetzt geschaffen. Sie zeigen sich in Europa, wo trotz des Krieges die Koordinierung der wirtschaftlichen Kräfte zwischen den ver­schiedenen Ländern immer weiter fsrtschrcitet und die Er- ichließungsarbeiten in den neu gewonnenen Ostgebieten bereit» die ersten Erfolge aujweisen. Gleichzeitig hat im großost- asiatischen Raum unter der zielbswußten japanischen Führung .eine planvolle verwaltungsmäßige und produktionsordnende Neuorientierung des Wirtschaftshebens eingesetzt und bereit« große Ergebnisse gezeitigt.

Im Gegensatz zur anglo-ameritanischen Mächlegruppiernng entwickeln die Dreierpaktmächte nicht theoretische Programme, sondern gehen planmäßig durch die Tat an den Aufbau einer neuen Wirtschaft. Und während im gernerischen Lager sich die beiden Hauptpactner über die Auslegung ihrer gemeinsamen Atlaniik-Charta immer noch nicht einigen konnten, sich vielmehr in den wichtigsten Fragen, nicht nur aus politischem und militärischem, sondern auch aus wirtschaftlichem Gebiet i» dauernden schweren Meinungsverschiedenheiten befinden, herrWt zwilchen den Dreierpaktmächten völlige Harmonie und totale Solidarität.

Wenn auch di« naturgegebene gegenseitige wirtschaftliche Er­gänzung des europäischen und grohostasiatischen Wirtschaft»« raumes erst nach der schon heute stchergestellten siegreichen Be­endigung des Krieges für die Dreierpaktmächtr zur vollen Ent­faltung gelangen kann, so bilden doch fetzt bereits der unbeug­same Wille der beteiligten Völker und die durch den neuen Ver­trag wiederum bekräftigte zielbewußte Zusammenarbeit ihrer Regierungen die sicher« Garantie für di« Erreich»«« diese» Zieles.

Mächte in die Schuhe zu schieben. Für diese Behauptung wollte man sogar einen Beweis in Händen haben. Bald aber ließ die Regierung nichts mehr zu diesen Verdächtigung-« hören und sah sich dagegen gezwungen, mehrere kommunistische Führer ver­haften zu lassen. Umso erstaunlicher ist es. daß die bolivianische Regierung es nach all diesen Ereignissen in ihrer neuesten Er­klärung noch einmal versucht, die Unruhe» in Catavi derFüus- ten Kolonne" zuzuschreiben. Die seltsam« Behauptung, daß kom­munistische Aufrührer für die Achse gearbeitet hätten, versucht man damit zu beweisen, daß die Aufständischen Propaganda ge- pen den angloamerikanischen Kapitalismus gemacht und gegen ihre Versklavung protestiert hätten. Mit dem überwälftgeuden Beweis, daß nur Achsenuntertanen ein Interest« daran haben könnten, gegen die Demokratie und ihre Fronten zu protestieren, schließt der bolivianisch« Minister seine neueste Erklärung zu dem Bergarbeiterstreik in Catavi. Wir könne» die Logik des demokratischen Gedankenganges nur bestaunen.

USA. stoppt Aussuhrbewilligungen DRV Bigo, 20 Jan. Große Unruhe hat nach Berichten aus Buenos Aires in argentinischen Wirtschaftskreisen eine lakonische Mitteilung des USA.-Staatsdepartcments in Wa­shington hervorgerufen, nach der bis zum März 1934 keiner­lei neue Ausfuhrbewilligungen nach Argentinien, Chile, Kolum­bien, Bolivien, Ekuador, Peru und Venezuela ausgcgeben werden können, da der notwendige Schiffsraum nicht zur Verfügung stehe. Man bringt diese neue Verordnung i» Zusammenhang mit den gesteigerten Ansprüchen, die der neue Kriegsschauplatz in Nordafrika an di« USA.-Transport- fkotte stellt. In diesem Zusammenhang wird von der idero- amerikanischen Wirtschaft der Ausfall der 13 Tanker in der vergangenen Woche als besonders katastrophal angesehen.

ckr-mmuAiMfche L-nvuhen in Bolivien

Seltsame Behauptung des bolivianischen InnenministersFünfte Kolonne verantwortlich"