Ragolder TagblattDer Gesellschafter'

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Chrueig für nationale Leistungen

Dr. Goebbels überreichte Anerkennungsurkunden DNB Berlin, 11. Nov. Gauleiter Reichsminister Dr. Goeb­bels überreichte am Mittwoch einer Gruppe von Betriebs- u.hrern und Betriebsobmännern die Anerkennungsurkunden des Neichsorganisationsleiters der NSDAP, und des Reichsmini- 5:rs für Bewaffnung und Munition für vorbildlichen Lei- t.mgseinsatz der Vetriebsgemeinschaften. In einer kurzen An- 'nrache betonte Dr. Goebbels, daß die gewaltige Leistung der ' mischen Schaffenden in entscheidendem Maße immer und berall die Möglichkeit zur Entfaltung der Initiative zu geben. Dies zeigt sich gerade jetzt wieder, wo die hinterhältigen und ilkerrechtwidriaen Aktionen unserer Gegner durch schnelle und ' rrke Eegenschläge des Führers beantwortet würden. Der rutsche Arbeiter wisse im Gegensatz zum Weltkriege heute nau, daß es in diesem Völkerringen um Sein oder Nichtsein r Nation und damit auch um seine eigene Zukunft gehe. Nur m sei sein rücksichtsloser Arbeitseinsatz zu verstehen, der ihm ne vergessen werden dürfe. Arbeiter und Arbeitsführung, die ' tzt für ihre im besten Sinne nationalen Leistungen eine so l .che Ehrung empfingen, könnten des Dankes des ganzen Vol­kes gewiß sein.

Erklärung der neuen dänischen Regierung DNV Kopenhagen, 11. Nov. Die unter der Führung des ^ußen- und Staatsministers Scavenius stehende dänische Regierung hat eine Programmerklärung abgegeben, in der es u. a. heißt: Die neu gebildete Regierung, die ihre "unktionen übernommen hat, wird nach innen die bisher ge­führte Politik fortsetzen, indem sie ihre Aufmerksamkeit aus rile Unternehmungen auf dem wirtschaftlichen, finanziellen und leschäftigungsmäßigen Gebiet hierzulande richten und auf die- i n Gebieten für eine gesunde, für Volk und Land nützliche Entwicklung arbeiten wird. Nach außen wird die Regierung es Us ihre wichtigste Aufgabe ansehen, für eine Stärkung und Befestigung des guten und nachbarfreundlichen Verhältnisses -ruschen Dänemark und Deutschland zu wirken und - ne gegenseitige vertrauensvolle Zusammenarbeit -1 fördern, in dem Wunsche, fortgesetzte Entwicklunasmöglich- ^iten für die befruchtende Wechselwirkung zwischen Dänemark rnd Deutschland zu schaffen, die durch die Zeiten hindurch io -roße Bedeutung gehabt hat. In Erkenntnis der europäischen ^chicksalsgemeinschaft ist sich die Regierung der Verantwortung l.nvußt, die auch ein kleines Land wie Dänemark im Hinblick l-uf den Aufbau des kommenden neuen Europa zu leisten Hai. Rer Standpunkt der Regierung gegenüber dem Kommunismus i'k klar. Seit der Annahme des Gesetzes vom 22. August 1911 Ut kommunistische Betätigung hierzulande ungesetzlich. Das fand s ine Bestätigung durch Dänemarks Beitritt zum Antikomin- ternvakt.

Letzte MaivviAterr

Neue» Präsident der deutsch-niederländischen Gesellschaft

DNV. Berlin. 12. Nov. Zum Präsidenten der deutsch-nieder­ländische» Gesellschaft wurde Dr. Karl Ritter von Halt Berlin berufen.

Empörung einer spanischen Schiffsbesatzunq über unerhörte Behandlung _

DNB. Madrid, 12. Nov. Die Besatzungsmitglieder des spanischen SchiffesNave Mar", das mit einer Ladung aus Nordamerika eingetrosfen ist. berichten übereinstimmend und mit starker Empörung über die unerhörte Behandlung, die sie sich besonders in Baltimore von den USA.-Behörden gefallen lassen mußten. Matrosen und Offiziere sind deshalb besonders so befremdet, weil sowohl Rooftvelt wie der amerikanische Bot­schafter in Madrid immer wieder freundschaftliche Gefühle ge­genüber Spanien vorgeben, die in Wirklichkeit nicht bestehen.

Der Großmufti von Jerusalem an die Araber und Mohammedaner der ganzen Welt.

DNB. Rom. 12. Nov. Der Großmufti von Jerusalem sprach am Mittwoch vor Vertretern der arabischen Welt, des Islams, der Diplomatie und Presse in Rom und über de» Rundfunk zu Arabern und Mohammedanern der ganzen Welt anläßlich des Gedenktages für die Märtyrer der arabischen Unabhängigkeit.

Seit über zwanzig Jahren, so führte er aus stehen die Araber in einem ununterbrochenen Kamps um Freiheit. Unabhängig­keit, Einheit und Selbstherrschaft gegen Engländer und Juden in Aegypten, Palästina, Irak, Syrien und der arabischen Halb­insel. Bestes arabisches Blut ist durch englischen Verrat geflossen. Heute nach zwanzig Jahren Kampf hat die arabische Welt die starken Feinde Englands und des Judentums als eigene Bun­desgenossen. Die Araber sind in diesem Kriege nicht neutral: denn die Ergebnisse dieses Krieges werden auch die Zukunft Le r arabischen Welt in weitgehendem Maße beeinflussen. Sollte England gewinnen was Gott verhüten möge, wie der Großmufti einschaltete so werden die Juden die Welt be­st rrschen. Sie werden sich nicht auf Palästina beschränken, son­dern ihren Machtbereich auch aus andere arabische Länder km nahen Osten und Nordafrika ausdehnen. Wenn England jedoch diesen Krieg verliert, so wird die jüdische Frage, die für uns die große Gefahr darstellt, endgültig gelöst sein und jede Be. drohuaq der arabischen Länder ausschalten.

Eedeuljeiern st-uslanstsdsui^ru zum 9. November. Auch die Auslandsdeurjcheu hatten sich am 9. November zu würdigen! Gedenkfeiern an die ersten Blutzeugen der nationalsozialistrschen^ Bewegung und die Gefallenen des ersten und des jetzigen Welt»! trieges zusammengefunden. 2n den Feiern der reichsdeutscheu! Gemeinschaften, die von der. Landesgruppen der AO. deri NSDAP, veranstaltet wuttrri, sprachen meist Redner der! NSDAP, aus dem Reicli

_ Donne rstag, de« 12. November 1942

schleppen mußte. Nach jedem Einkauf wurde ein Strich einge­ritzt, und es war genau vorgeschrieben, wieviele solcher Eintra­gungen in jeder Woche gemacht werden durften. Wie uns ein Zeitgenosse drastisch berichtet, bedienten sich bei einem Streit, der einmal unter den Käuferinnen ausbrach, die Frauen der Be­zugstafeln als Waffen und zerbrachen dabei viele dieser kostbaren Ausweise!

* Bezugscheins«flicht für Rundfunkgeräte. Die Produktion von Funkgeräten muß im Kriege in erster Linie den Bedarf der Wehrmacht decken. Soweit noch in beschränktem Umfange Rund­funkgeräte für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden, Zollen sic nur für vordringlichen Bedarf eingesetzt werden; als solcher gilt der Bedarf von Opfern des Krieges und der Arbeit, die über kein Gerät verfügen, von Haushalten, die einen Total­schaden erlitten haben und von anderen. Um die im Handel vorhandenen Bestände und die aus der laufenden Produktion bcreitgestellten Geräte planmäßig derartigen Zweckest vorzubehal- ten, hat der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse angeordnet, daß Rundfunkgeräte vom 10. November an nur gegen Bezugschein geliefert werden dürfen. Dies gilt auch für die beim Groß- und Einzelhandel vorhanenen Bestände. Bezug­scheine werden nur in Fällen der genannten Art erteilt. An­träge sind bei dem örtlich zuständigen Wirtschaftsamt zu stellen.

* Keine Zinkgesäße zur Aufbewahrung von Lebensmittel«! Alljährlich werden Vergiftungsfälle beobachtet, die auf die Verwendung von Zinkgefäßen oder verzinkten Gefäßen bei der Zubereitung oder Aufbewahrung von Lebensmitteln zurückzu- Hihren sino. Häufig werden in unüberlegter Weise Zinkeimer ooer Zinkwannen, die für die Verwendung als Lebensmittel- l ehülter gar nicht bestimmt sind, bei der Zubereitung von Spei­st« verwendet (z. B. Verwendung von Zinkeimern beim Bee­rensammeln, Aufbewahren von frischem Fleisch in Zinkwannen usw.). Es muß deshalb darauf hingewiesen werden, daß Lebens­mittel, die Säuren enthalten oder leicht säuern (Salate aller Art einschl. Kartoffel- und Fleischsalat, ferner Fleisch, Milch, Sauerkohl, geschältes Obst, Beerenfrüchte, Obst- und Frucht- stiste .Marmeladen, Muse, Weine, Brotteig usw.) oft in kür­zester Zeit Zinkgcsäßc angrcifen, wobei sich das Metall in den Lebensmitteln auflöst und diese genußuntauglich und gesund- : ritsschüdlich inacht. Der unangenehme metallische Geschmack der zinkhaltigen Lebensmittel wird leider oft durch andere Stoffe verdeckt und daher nicht beachtet. Die entstehenden giftigen Zinkverbinbungen rufen nach dem Genuß der Speisen Magen- und Darmstörungen, Erbrechen. Durchfall, Leibschmerzen bis­weilen mit Fieber verbunden hervor. Es wird daher vor der Verwendung von Zinkgefäßen und verzinkten Gefäßen bei der Herstellung und Aufbewahrung von Lebensmitteln drin­gend gewarnt. Die Verwendung derartiger Gesäße ist außerdem nach dem Leben.'Mittelgesetz verboten.

nsg Was Selüstschutzlräfte leisten können. Bei einem der letzten Serrorangriffe der Briten aus Wohnviertel deutscher rotädte wurden 94,5 v. H. der abzeworfenen Brandbomben von Selbst- fchutzkrasten gelöscht, ehe sie zu Entstehungsbränden- führten. Weitere 4,8 v. H. verursachten kleinere Brände, die ebenfalls von den Hausfetierwehreu der Luftschutzgemeinschaften nieber- gekämpft wurden. Nur 0,7 v. H. riesen Brandschäden hervor, die von stärkeren Kreisten angegriffen werden inußjen. Auch die häufiger verwendeten Phosphorbrandbomden der britischen Brandstifter werden erfahrungsgemäß von einem wachen, cnt- schlußkrüstigen und gut ausgebildeten Selbstschutz aus das wirk­samste bekämpft. Entscheidend ist allerdings, die Angriffswaffen roie die Abwehrmittel zu erkennen.

Todesfall

Altensteig. Aus Innsbruck kam die Trauerkunde, daß dort der Bankdirektor Pg. Gustav Luz aus Altensteig gebürtig, im 57. Lebensjahre gestorben ist. Sein Vater war Mitinhaber der ehemaligen Gerberei Gebrüder Luz (jetzt Karl Luz und Söhne) in der Rosenstraße. Besonders herzlich nahm er die Sänger des hiesigen Liederkranzes auf. als sie ihn vor einigen Jahren auf ihrer Sängerreise besuchten.. Cr war Ehrenmitglied des Lie­derkranzes Altensteig.

Vom Standesamt Oktober 1942

Oberjettingen. Geburten: Georg Rinderknecht. Mechaniker.

1 Sohn: Gottlob Baitinger. Schreiner, 1 Sohn: Erwin Arm- bruster. Schmied, ein Sohn; Hermann Roll. Landwirt, eine Tochter. Eheschließungen: Karl Sindlinger, Schreiner in Mötzin- gen und Anni Friedrike Wolfer. Landwirtstochter von hier: Julius Rohm, Landwirt von hier, zurzeit Uffz. im Felde und Marianne Lung. Hausgehilfin in Tarrenz, Kreis Imst. Ster­befälle: Pauline Baitinger. Schneiders Ehefrau. 47 Jahre alt: Hedwiq Fortenbacher, Tochter des Wilhelm F.- 4 Jahre alt; Lina Roll. Tochter des Hermann Roll. 2 Tage alt.

Langemarck-Gedenken

Horb a. N. Am 19. November 1914 traten junge deutsche Re­gimenter zum Sturm auf Langemarck an. Zum Gedenken dieser Helden war am 10. November 16.39 Uhr ein^fnq der Wehrmacht und eine Ehrenformation der Hitlerjugend vor dem Krieger­denkmal in Horb angetreten, um ihrer zu gedenken. Die Kranz­niederlegung wurde vom stellv. K.-Bannführer, einem Leutnant der Wehrmacht und vom Hauptgemeinschaftsleiter der NSKOV. vorgenommen. *

Ernennungen im Deutschen Roten Kreuz

Freudenstadt. Von der Landesstelle V des Deutschen Roten Kreuzes wurden der Leiter der Verwaltungsabteilung der DRK.-Kreisstelle Freudenstadt, DRK.-Wachtführer Pfeffer, zum DRK.-Oberwachtfiihrer befördert und die DRK.-Aerztinnen Dr. Röhrig in Baiersbronn (Kniebis) und Dr. Schock in Pfalzgrafenweiler zu DRK.-Wachtführerinnen ernannt.

Betrug mit einem Postsparbuch Stuttgart. Die 24 Jahre alte Emilie Junker aus Knitt» cktttgen wurde von der Stuttgarter Strafkammer wegen schwe­rer Falschbeurkundung, Untreue, gewinnsüchtiger Urkundenfäl- ifchung, Betrugs und Amtsnnterschlagung zu einer Gesamt­strafe von einem Jahr und einem Monat Zuchthaus und hun­dert RM. Geldstrafe verurteilt. Die Angeklagte hatte als Post­angestellte und Schalterbeamtin iy Stuttgart-Zuffenhausen in das Postsparbuch ihres Ehemannes ohne dessen Wissen eine formrichtige Bareinlage von 350 RM. eingetragen, ohne jedoch eine solche zu leisten. Sie Hob dann ans verschiedenen Postäm­tern insgesamt 300 RM. von der fingierten Einlage ab, wob« sie die Rückzahlungsscheine auf die entsprechenden Beträge aus- stellte und a,n Schalter vorlegte. Sie hat der Reichspost de«' entstandenen Schaden inzwischen wieder ersetzt.

«sg Stntt-art. sGrf'rvnlich'er Geffitnbhe st"aVHs

Erfreulicherweise kann der. 3. Merteljahrsbericht des Galiantt»- für Volksgesundheit iin Kau Württemberg-Hohcnzollern in sei­ner Rückschau feststcllen, daß sich die Entwicklung in gesundheit­licher Hinsicht besser gestaltet hat, als allgemein erwartet werden konnte. So sind im letzten Vierteljahr keinerlei ernährungs­bedingte Mangelkrankheiten in Erscheinung getreten und der Zustand der Säuglinge und Kleinkinder ist trotz aller Schwierig­keiten als ausgezeichnet zu bezeichnen. An.Haferflockcn ist ein..

NayoldundAmgebimy

Anerkennung braucht jedermann. Alle Eigenschaften kön­nen durch tote Gleichgültigkeit der Umgebungen .zugrunde gerichtet werden. Jmmermann.

l2. Noyember: 1742 Friedrich Hoffmann, berühmter Medi­ziner. (Hofsmannstropfen). Universitätsprofessor, in Halle gest.

1755 General v. Scharnhorst geb. 1892 Gottfried Wage- »er. Naturforscher. Universitätsprofessor erwarb sich größte Verdienste um Japans Kultur- und Wirtschaftsaufschwunq, in Tokio gestorben.

A«S den Svaanksattonen dev Vav-er

HJ.-Ges. 24/401

Die Gefolgschaft tritt heute 20 Uhr am Haus der Jugend an.

Mädclgruppe 24/III/401

BdM-Werk-Grnpve: Heute 20 Uhr für sämtliche AG. monat­licher Pflicht-Heimabend. Handarbeiten. Ende 21.45 Uhr.

tKviegsteftament

Erleichterte Formvorschriften

Testamente können im allgemeinen errichtet werden vor dem Richter oder einem Notar, der Erblasser kann wenn er voll- lährtg ist das Testament auch eigenhändig schreiben und unterschreiben. Besondere erleichterte Bestimmungen gelten für den im mobilen Verhältnis stehenden Soldaten. Dieser kann ein Testament dadurch errichten, daß er 1. das Testament eigen­händig schreibt und unterschreibt. 2. es ohne daß es eigen­händig geschrieben wäre - selbst unterschreibt und es außerdem von einem Offizier oder einem Militärb.eamten im Offiziers­rang als Zeugen oder von zwei sonstigen Zeugen unterschreiben läßt, 3. über, seine mündliche Erklärung einen Offizier oder Militärbeamten im Offiziersrang unter Zuziehung entweder eines weiteren Offiziers oder Militärbeamten im Offiziers­rang als Zeugen oder zweier sonstiger Zeugen eine schriftliche Verhandlung aufnehmen läßt, die ihm dem Erblasser - vor- Mlesen, von ihm zu genehmigen und vom Ausnehmenden und den Zeugen zu unterschreiben ist. Schreibt der Soldat sein Testament selbst, so braucht er nicht zu befürchten, daß er gegen Formvorschriften verstößt. Enthält sein Testament z. B. keine Orts- und Zeitangabe die ja oft gar nicht gemacht werden kann, so ist das Testament trotzdem ohne weiteres gültig. Das Erfordernis der Volljährigkeit des Erblassers bei Errichtung eines eigenhändigen Testaments gilt für das sogenannte Mili- tärtestament nicht. Militärtestamente verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf eines Jahres nach dem Tag. mit dem für den Erb­lasser das mobile Verhältnis aufgehört hat. Auch Kriegsgefan­gene und Geiseln können Militärtestamente errichten, so lange sie sich in der Gewalt des Feindes befinden.

Geld in «Kinfthveibebvies

Man soll Geld grundsätzlich nicht im Einschreibebrief versen­den. wenn es sich um einen namhaften Betrag handelt, den man nicht auch ohne weiteres einem gewöhnlichen Brief anver- lrauen würde. Das Reichskrieqsjachschädenamt stellt in einer cheben ergangenen Eittfcheidunq klar daß beim Verlust von Geldbeträgen, die im Einschreibebrief versandt wurden, neben der Pauschalentschädigunq. die die Reichspost nach ihren Bestim­mungen gewährt, in der Regel kein Entschädigungsanspruch be- ileht. Es ging in diesem Falle um einen Einschreibebrief, der nach Angabe des Absenders 300 Mark enthielt und infolge Feiudeinwirkunq beim Brande eines Postgebäudes vernichtet mnrde. lieber die postalische Pauschalentschädigung (40 Mark) hinaus beanspruchte der Antragsteller Schadenersatz auf Grund »er Knegsschädenverordnunq. Der Antraq, dein zunächst voll entsprochen worden war, ging auf die Beschwerden des Vertre­ters der Reichsinteressen durch mehrere Instanzen. In der letz­te^ Entscheidunq heißt es:

Im Verkehr sei es nicht üblich, größere Geldsummen im ein­geschriebenen Brief zu versenden. Hätte der Geschädigte sich des normalen Weges über Zahlkarte. Postanweisung oder Wert­

brief bedient, so wäre ihm nach den postalischen Bestimmungen von der Reichspost voller Ersatz zuteil geworden. Um diese Möglich- leit habe sich der Antragsteller gebracht. Er nahm bewußt das Risiko auf sich, daß beim Verlust die Post nur den vorgeschrisbe- nen Pauschalbetrag von 40 Mark ersetzen würde. Es wäre nicht zu verstehen, weshalb im Falle des Verlustes durch ein Kriegs­ereignis die Entschädigung günstiger bemessen werden sollte. Der Entschädigungsanspruch gegen das Reich auf Grund der Kriegssachschädenverordnung sei deshalb im vollen Umfang zu versagen.

Es gibt «lles vovirvev ...

Im 4. Krieqswinter tappen wir wie iin allerersten im Dunkeln, nachdem wir uns aus kriegswirtschaftlichen Ersparnisgründen wieder von. der tagesverlängerndenSommerzeit" abgewandt haben. An den früb hereinbrechenden Abenden tauchen erneut die Fnßgänger-Verkehrsprobleme auf und die Verdnnklungs- abzeichen werden wieder modern. Die Glühwürmchen-Parade der aufblitzenden Taschenlampen beherrscht jetzt wiederum das abendliche Straßenbild. Wer ein kostbares Siqnalqerät besitzt, gehr sparsam und rücksichtsvoll damit um. weil die Belieferung mit Eriatzbahterien für den Heimatqebrauch natürlich nicht anders als ausgesprochen kriegsmäßig sein kann. Die Ver­dunklungsvorschrift verlangt auch für diesen Zweck ein gedämpf­tes blaues Licht. Dessen ungeachtet begegnet man immer noch zahlreichenBlendern", die einem mit weiß strahlender Helle einen Lichthieb ins Angesicht versetzen, daß man hintenach eine Weile nachtblind forttaumelt. Solchen nur aufs Eigenwohl bedachten Volksgenossen möchte man ja am liebsten eins in die Batterie" geben, wenn man nicht im Dunkeln stets befürchten müßte, so oder so den Falschen zu treffen! Man begegnet auch wieder denen, die aus der Not ihres Unbeleuchtetseins eine mitleidheifchende Tugend machen, indem sie ihren Heimweg wechselweise unter vernehmbarem Schlurfen und Räuspern suchen. In der feuchtkalten Novemberlust hat sich leicht einer bis zu seiner Haustür einen rechten Katarrh anqeräuspert. garnicht zu reden von dem Verschleiß der abqeschlurften Schuh­sohlen und Absätze. Trotz allen diesen Bemühungen die nur dann zum Ziele führen könnten, wenn jederBlindgänger" sein eigenes Nebelhorn hätte - ereignen sich auch wieder die unvermeidlichen Zusammenstöße im Dunkeln. Man ertrage sie mit Anstand, auch wenn der Partner sich einmal besonders hart im Nehmen erweisen sollte. Zudem währt der freud- und lichtlose Zustand nicht allzu lange: Es geht alles vorüber, es geht alles vorbei auf jeden Dezember folgt wieder ein Mai. Und vorher, weitaus vorher erfreuen wir uns wieder des zu­nehmenden Tageslichts.

Die Mavmovtafel als Lebensmlttslkavte

Bezugsscheine und Lebensmittelkarten gab es viel früher, als gemeinhin angenommen wird. Wenn wir in alten Stadtchroniken blättern, können wir zuweilen schon von strenger Marktregelung und Absatzkontrolle bei Getreide und Brot lesen, ja regelrechte Brotmarken, die an die Bevölkerung verteilt wurden, werden erwähnt. Aber noch viel weiter gehen die ältesten Bezugscheine zurück, von denen wir Kenntnis haben. In China tauchten sie bereits in vorchristlicher Zeit auf. So wird uns berichtet, daß sich um das Jahr 1100 v. Ehr., als die Tschou gegen die Tschang Krieg führten und durch eine Ueberschwemmung ein Teil der Reisernte vernichtet wurde, der Kaiser der Tschou-Dqnastie - sich gezwungen sah. eine Regelung des dringenden täglichen Bedarfs einzuführen. Es wurden Holzstückchen, die in eine nur dem Staat bekannte Beize getaucht waren und dadurch eine ganz bestimmte Färbung aufwiesen, an die Bevölkerung ab­gegeben. die hierfür ganz genau festgesetzte Mengen an Nah­rungsmitteln erhielt: die frühesten Anteilscheine" die wir nennen! Und als zur Zeit des Peloponcsischen Krieges (431 bis 404 v. Ehr.) Athen unter mangelnder Lebensmittelzufuhr empfindlich litt, wurden die Vorräte, wie uns überliefert wird, ebenfalls rationiert. Die Bezugscheine, die für Lebensmittel und Wein ausgegeben wurden, waren schwere Marmortafeln, die man zum Einkäufen auf Märkten und in Basaren init-