4. S«ite - Nr. 26ö » c

Sofkavte» sind kviegswichiig

Zur Bcreinsachunq und Vereinheitlichung des Verichtsioesens in der Wirschaft wird gegenwärtig zuuäckir sür die deutschen Industriebetriebe das System derReichsbetriebsnummerung" durcygeiiihrt das späterhin auch auf Handel. Handwerk. Verkehr und Landnirtschast ausgedehnt werden soll. Hierbei handelt cs sich darum, jedem einzelnen Betrieb eine geschlüsselte Kennziffer zu geben, durch die stichwortartig die geographische Lage, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Wirtichaslsgruppe usw. ge­kennzeichnet wird. In Verbindung mit einer Stammkartei, aus der alle wissenswerten Daten und sonstigen Angaben über den Betrieb ersichtlich sind, bildet die Kennziffer ein wertvolles Hilfsmittel im Geschäftsverkehr mit den Behörden und dient zugleich der leichteren und schnelleren Durchführung aller im Wirtschaftsbereich notwendigen Erhebungen.

Maßnahmen solcher Art sind mr die Sicherstellung ratio­nellster Arbeitsverfahren natürlich gerade während des Krieges ganz besonders wichtig. Um so stärkere Beachtung verdient die Tatsache dag auf einem der Wirtschafts- und auch kriegswichti­gen Gebiete, der Landwirtschaft, bereits im Jahre 1037 eine Regelung eingeführt wurde, die mit ausgezeichnetem Erfolg den gleichen Zielsetzungen dient und die nunmehr also bereits im sechsten Jahre ihrer Bewährung steht. Die Hofkarte mit ihren rund 150 Einzelangaben. di: inzwischen für das ganze Reichsgebiet und für einen grofzen Teil der neu hinzuqekom- menen Gebiete einqefiihrr wurde, vermittelte der Ernährungs- führung die einheitlich angelegte Beschreibung aller landwirt­schaftlichen Betriebe bis herab zur Betriebsqrösze von 2 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Wie Oberlandwirtschaftsrat Dr. Bürkle in der NS.-Lanüpost ssitstellt. ist gerade die Hoskarte zu einer Einrichtung geworden, ohne die mau sich die Praxis und Verwaltung der Landwirtschaft kaum noch denken könnte. E-> wurden bisher rund 3 Millionen Betriebe mit inehr als 90 v. H. der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche erfaszt.

Der besondere Wert der Hoskarte liegt darin, dasz sie Uber die betriebswirtschaftlichen «Verhältnisse und Produktionsmöglich­keilen. über Leistung und Bedarf. Struktur und Entwicklung jedes einzelnen Betriebes zu jeder Zeit vollkommenen Auf- schlujz gibt und damit die Möglichkeit bietet Auswirkung und Erfolg aller Lenkunqsmafznahmen bis in die letzten Einzelheiten zu kontrollieren. So konnten schon in den Aufbaujahren auf Grund der umfassendeil Uebersicht alle Anordnungen im Nahmen der Erzeugunqsschlacht jeweils den Besonderheiten der Ein­zelbetriebe angepaszt werden. Neben der Förderung und Lenkung der landwirtschaftlichen Erzeugung kam es vor allem aber auf die lückenlose Ersassuna aller Ertrüge an. wobei es aalt, die Ablieserungsverpflichtunq in jedem Einzelfall den Produk­tionsmöglichkeiten der Betriebe anzupasjen und in ein gerechtes Verhältnis zu den für die Eigenversorqung und als Futtermit­tel benötigten Erzeugnissen zu setzen. Diese Aufgabe wurde dem Reichsnährstand und seinen ausführenden Organen wesentlich durch die in der Hofkarte geschaffene Uebersicht erleichtert.

Dasz es nicht nur volkswirtschaftlich notwendig ist. sondern auch im eigensten Interesse jedes landwirtschaftlichen Betriebes liegt die Hofkarte einwandfrei und lückenlos zu führen, ergibt sich mit aller Deutlichkeit im Hinblick auf die Zuteilung derjenigen Betriebsmittel, deren Beschaffung durch die Krieqsoerhältnisse erschwert ist. An Hand der Hofkarte lässt sich beurteilen, wie weit im Einzelfall die Zuteilung von Saat­gur. Dünge- und Futtermitteln. Maschinen Kohle und Treib­stoffen. Leder oder sonstigem, wichtigem Bedarf im Einklang steht mit den Erfordernissen der Allqemeinversorqung. Diesen allein entscheidenden Richtlinien entsprechend gestaltet sich unter Zugrundelegung der aus den Hofkarten gewonnenen Uebersicht auch die Zuteilung von Hilfsarbeitern, sowie der Einsatz von Maschinen und Zugtieren. Dasz die Hofkarte in mannigfaltiger Hinsicht eine zuverlässige Handqabe für die Lösung lebenswich­tigster Fragen und Aufgaben der landwirtschaftlichen Betriebe bietet, ist keineswegs nur eine einseitige Feststellung der Reichs- nährstandsorqane. sondern vielmehr eine unbestreitbare Tatsache, die täglich aus den Reihen der Praxis unseres Landvolkes bestätigt wird.

weg mit kedsv stiege!

Während der kälteren Jahreszeit treten in Wohnräumen. Küchen usw. nur noch vereinzelt Fliegen auf die meist geduldet werden. Jede weibliche fliege jedoch, die den Winter überlebt, kann in erheblichem Maße zur Entstehung der sommerlichen Flie­genplage und der damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren beitragen. Deshalb sollte jede im Spätherbst oder Winter auf- tretende Fliege schonungslos vernichtet werden. Ganz besondere Bedeutung kommt der Flieqenbekämpfung in den Stallungen auch während der kalten Jahreszeit zu. In Ställen mit genü­gend hoher Temperatur kann nämlich die Entwicklung der Flie­gen auch während der kalten Monate ununterbrochen vor sich gehen, so dasz die sommerliche Flieqenplage auf dem Lande sich oft schon früh in erheblichem Umfange bemerkbar macht. Vor allem ist für eine möglichst restlose Vernichtung aller Fliegeneicr sowie der Larven und der Puppen zu sorgen. Die Fortführung der Fliegenbekämpfunq während der kalten Jahreszeit ist somit eines der wirksamsten Vorbeuqunqsmittel gegen die Gefähr­dung der Gesundheit des Menschen und seiner Haustiere durch die Fliegen und ihre Brut.

Entschädigung im Lufischutzdienst

Nach neuen Bestimmungen werden bei einer Heranziehung zur Dienstleistung im Luftschutz innerhalb der Eemeindegrcnzen des Wohn-, Arbeits- oder Aufenthaltsortes als Entschädigung einmal wie bisher die notwendigen -raren Aufweichungen für die Benutzung öffentlicher Beförderungsmittel gewährt, wenn die Wegstrecke mindestens zwei Kilometer beträgt, oder, wenn öffentliche Vesörderunghmittel nicht zur Verfügung stehen. 10 Pfennig Wegegeld je Kilometer. Ferner wird bei stärkerer Abnutzung der eigenen Kleidung eine Entschädigung von 50 Psg. täglich gezahlt. Das Zehrgeld beträgt 1.50 Mark, wenn auszer- halb der Arbeitsstätte die Dauer der LufUchutzd'enstleistunq mindestens fünf Stunden beträgt und eine mindestens dreistün­dige Abwesenheit von der Wohnstätte erfordert, oder wenn bei Dienstleistungen im Luftschutz an der Arbeitsstätte die gewöhn­liche Arbe-tszeit um mindestens drei Stunden überschritten »grd.

Wenn die Tätigkeit an de: Arbettsst'i'.e einschließlich des Luftschutzdienstes eine zwölf Stunden übersteigeiche ununter­brochene Abwesenlp it von der Wohnung erfordert, eryöht sich das Zehrgeld auf 2 Mark, bei mehr als 24stündiger Abwesenheit «ui i Mark. Bei Heranziehung zur Dienstleistung im Luftschutz «ujzerhalb des Wahn-, Arbeits- oder Aufenthaltsortes wird für die Entschädigung neben den Fahrlosten ein Tagegeld von 6.50 Mg"k und ein Uebernachtungsgeld von 5.50 Mark bezahlt

Württemberg

Einem Verspotteten risz die Geduld

Tübingen. In einer größeren Gemeinde des Kreises Tübin­gen wohnt seit über zwei Jahren ein 48 Jahre alter Mann. Er wurde öfters auf offener Straße gehänselt. Schließlich riß ihm die Geduld, und er griff, was er allerdings nicht hätte tun dürfen, zur Selbsthilfe. Ein zehn Jahre alter Bube erhielt von ihm etwa zehn Schläge ins Gesicht und einige Fußtritte. Der Junge trug einige Beulen am Kopf und blutunterlaufene Stellen am Rücken davon, die aber ohne nachteilige Folgen blieben. Wegen Vergehens im Sinne des 8 228 a des StGB.

Nagolder TagblattDer Gesellschafter"

(gefährliche Körperverletzung) wurde der Täter nun vom Amts­gericht Tübingen unter Annahme mildernder Umstände zu einer Geldstrafe von 40 RM. oder 5 Tagen Gefängnis ver­urteilt. In der Begründung des Urteils wurde u. a. hetont. daß der Vorfall hoffentlich dazu beiträgt, daß in der fraglichen Gemeinde endlich einmal der grobe Unfug des Ausspottens aufhört.

Zwei Todesurteile des Sondergerichts

Stuttgart. Der 40 Jahre alte verheiratete Kurt Pätzold aus Görlitz wurde vom Sondergericht als Volksschädling und gefähr­licher Gewohnheitsverbrecher wegen sieben Verbrechen des Be­trugs im Rückfall, davon eines in Tateinheit mit Erpressung, und wegen Sittlichkeitsverbrechens zum Tod verurteilt. Der An­geklagte verübte gegenüber einer ganzen Reihe von Frauen, zum Teil unter Heiratsversprechen. Darlehensbetrügereien, wo­bei er meist mit einer angeblichen Erbschaft von 12 000 RM. operierte. Mit mehreren der von ihm betrogenen Frauen unter- « hielt der Angeklagte Liebesverhältnisse, die er mit den übelsten Machenschaften zustande brachte. Der seinen Opfern zugssügte geldliche Gesamtschaden belief sich auf über 6700 RM.; ein geringer Teil davon ist durch Rückzahlungen ersetzt worden. Im übrigen verbrauchte der Angeklagte das Geld mit der Finan­zierung eines großspurigen Lebenswandels, während er die Für­sorge für Frau und Kinder seinen Schwiegereltern überließ.

Als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher verurteilte das Son- oergericht ferner den 40 Jahre alten Peter Schummer aus Hiihnerfeld. Kreis Saarbrücken, wegen 18 teils vollendeter, teils versuchter Rückfalldiebstähle zum Tod. Der wegen Eigentums­delikten insgesamt neunmal, darunter auch mit Zuchthaus vor­bestrafte Angeklagte, war im Mai d. I. in Gemeinschaft mit einem inzwischen gleichfalls zum Tod verurteilten Mitgefangenen aus der Sicherungsverwahrung in Schw. Hall entwichen, worauf beide sich durch Einsteigen in ein Wochenendhaus und in ein landwirtschaftliches Anwesen in der Nähe von Schw. Hall Klei­der und Lebensmittel beschafften. Anfang Juni wieder festgenom­men, brannte der Angeklagte aus einem Krankenhaus, wohin er wegen Krätze eingeliefert worden war, erneut aus und konnte, erst Ende August im Saargebiet wieder ergriffen werden. In der Zwischenzeit verübte er auf eigene Faust weitere Einsteig- dicbstähle in den Kreisen Mergentheim und Eßlingen sowie im Remstal. Dabei erbeutete er Kleider, Schuhe, Wäsche. Lebens­mittel. Rauchwaren und Taschenuhren im Gesamtwert von über 800 RM. sowie über 700 RM. Bargeld.

Mittwoch, den 11. November 1842

nsg Stuttgart. (GesundheitspflegebeimBDM.)Jw Stuttgart fanden sich in der Haushaltungsschule des BDM Stuttgart-Berg die BDM.-Aerztinnen Württembergs zu einer Arbeitsbesprechung zusammen, die von der Eebietsärztin, Vann- mädelführerin Dr. Edith Heck, geleitet wurde. Auftakt zu dieser Besprechung war ein Referat von Eauschulungsleiter Ober­bereichsleiter Dr. Klett über die Aufgabenstellung der Partei im Kriege. Die Amtsreferentin im Gesundheitsamt der Reichs­jugendführung, Vannmädelführerin Dr. Eertrund Huhn, sprach über die Jugendgesundheitsführung.

nsg Stuttgart. (BDM. übernahm Reichssport- >4) ule.) Die Reichssportschule der HI. in Stuttgart-Degerloch konnte vom BDM. übernommen werden. Es wurde in dem Ge­bäude eine Reichsgymnastikschule eröffnet, in der Leiterinnen für die Arbeitsgemeinschaft Gymnastik für das BDM.-Werk Glaube und Schönheit" in 14tägigen Kursen ausgebildet wer­den. Die Leitung hat Mädelringführerin Hedda Eiters über­nommen.

Rötenberg. Kreis Kottweil. (Tödlicher Unfall.) Der 73 Jahre alte Andr. Lehrer aus Rötcnberg stürzte eine kleine Treppe hinunter, die zur Scheune führte.' Er erlitt hierbei euren Schädelbruch, an dessen Folgen er kurz darauf starb.

Bingen, Kr. Sigmaringen. (Tödlicher Sturz.) Der 84 Jahre alte Sattlermeister Karl Straub stürzte von der Haus­treppe und erlitt einen doppelten Schädelbruch. Der Verunglückte ist seinen Verletzungen nach wenigen Taaen erlegen.

Weinheim. (Kind ertrunken.) Das vierjährige Söhn- chen Franz der Familie Jahnke rutschte am Ufer der Wesch­nitz aus und fiel ins Wasser. Das Kind konnte nicht mehr ge­rettet werden.

Aus Bayern. (Der tödliche Hasenbiß.) Dieser Tage ist in Unteriglbach im Alter von 71 Jahren die Einwohnerin Viktoria Märtlbauer gestorben. Eine kleine unscheinbare Ver­letzung an einem Finger durch den Bitz eines Hasen hatte zu ihrem Tode geführt.

Gestorbene: Rosine Seeqer geb. Mast, 31 Jahre. Vösinqen; Anna Marie Hartmann. 03 Jahre Altensteiq; Christel Weiß­mann geb. Zeller, 28 Jahre, Wittendorf.

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