z Seite Nr. 53

Nagolder TagblattDer Gesellschafter"

Dienstag, de« 4. März 1S41

Mayold undAmgebuny

Was wir sind, ist nichts: was wir suchen, ist alles.

Friedrich Hölderlin.

4 März: 1916 Rückkehr des HilfskreuzersMöwe" von seiner ersten erfolgreichen Feindsahrt 1936 Erste Probe­fahrt des LIHindenburg". j

NdLN-Gv. 24/401 «agold

Heute 19.30 Uhr alles zur Hauptprobe in derTraube". Kostüme und Kuchen mitbringen.

VevatuisSftellen füv werdende Mütter

Auf Weisung des Reichsministers des Innern bzw. des Wrtt. Innenministers werden jetzt in allen Kreisen, soweit noch nicht geschehen, Beratungsstellen für werdende Mütter eingerichtet. Sie sind gerade während des Krieges besonders wichtig und dringlich, sollen sie doch mit dazu beitragen, daß die Zahl der Fehl-, Früh- und Totgeburten verringert und die Gesundheit der Mutter und des werdenden Kindes erhalten rmd gefördert wird.

Die Beratung erfolgt kostenlos; eine Behandlung findet nicht statt, vielmehr werden die werdenden Mütter im Be­darfsfall an ihren Hausarzt verwiesen. In der Sprechstunde gelangt das auch in der Schwangerschaft so wichtige Vitamin L m Form des Cebionzuckers zur Verteilung.

In Nagold findet am ersten Mittwoch jeden Monats, erstmals am 6. März 1941, nachmittags von 34 Uhr die Sprechstunde im Staatlichen Gesundheitsamt, Hohestraße 8, durch Dr. van Gelder-Nagold statt. In Calw wird die Sprechstunde vom selben Arzt jeweils am 3. Mittwoch jeden Monats, erstmals am 19. März 1941, in der Zweigstelle des Staatlichen Gesundheitsamts, Altburgerstr. 12, abgehalten.

Stele SSael sind schon da!

An Hecken und Zäunen und im Geäst der Bäume macht sich bereits ein lebhaftes Gezwitscher vernehmbar. Bor- srühlingsstimmung lockt die gefiederten Sänger auf den Konzertplatz.Alle Vögel sind schon da" dürfen wir noch nicht anstimmen, aber viele sind schon zur Stelle.

Berdimkreiunaszeiten:

4. März: von 18.07 Uhr bis 8.01 Uhr

5. März: von 19.09 Uhr bis 7.59 Uhr k. März: von 19.19 Uhr bis 7.57 Uhr

Lebensmittelzuteilungen vom 19. März bis 8. April

Wie der Reichsernährungsminister durch Erlaß bekannt gibt, gilt sür die Zeit vom 10. März bis 6. April 1911, die 21. Zu­teilungsperiode, folgende Verbrauchsregelung:

Die laufend gewährten Rationen an Brot, Fleisch, Schweine-' schlachtfetten. Butter, Butterschmalz, Margarine, Quark, Getreide­nährmitteln, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeugnissen, Kaffee-Er­satz- und Zusatzmitteln, Vollmilch, Marmelade, Zucker, Kunsthonig und Kakaopulver bleiben unverändert. Jeder Verbrauchungsbrech- tigte erhält jedoch auch in der 21. Zuteilungsperiode wieder Sonderzuteilungen. Es werden ausgegeben eine Sonderzuteilung non 12 5 Gramm Reis, und eine Sonderzuteilung von 125 Gramm Kunsthonig. Die Sonderzuteilung von Kunsthonig wird nicht mehr, wie früher, auf die Fleischkarten, sondern auf die Abschnitte N 26 der rosa Nährmittelkarten für Normalverbrau­cher sowie für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren ab­gegeben. Diese Abschnitte haben zur Erleichterung des Waren­bezugs den Aufdruck 1125 Gramm Kunsthonig-Sonderzuteilung" erhalten. Den Reis müssen die Versorgungsberechtigten von dem­selben Verteiler beziehen, der die Vorbestellung von Hülsenfrüch­ten entgegengenommen und den Stammabschnitt der Nährmittel­sarte 17 mit seiner Firma und dem Zusatz28" oderHülsen- lruchte" versehen hat. Außerdem wird in der neuen Zuteilungs- Periode die K ä s e r a t i on um 62,5 Gramm erhöht, beträgt also 1s Kilogramm in der Zuteilungsperiode. Die Käseration kommt damit wieder auf die normale Zuteilungshöhe. 2m Rahmen der Ausgabe vonFettenist auch in der 21. Zuteilungsperiode wie­der ein Bestellschein über 100 Gramm Butterschmalz mit dem dazugehörigen Einzelabschnitt auf den Karten vorgesehen. Soweit «terschmalz nicht mehr bei den Kleinverteilern vorhanden ist, rammen anstelle von 100 Gramm Butterschmalz 125 Gramm Mar- ^sue zur Verteilung. Die Verbraucher haben die Bestellscheine rrnWetzlich der Bestellscheine 21 der Reichseierkarte und der /nichskärte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom ^ Ja z. März 1911 bei den Verteilern abzugeben. In diesem -Mmmenhang sei zur Verteilung der Gemüsekonserven eine trr- Auffassung, die vereinzelt in der Öffentlichkeit auf- ? ""dn ist, richtiggestellt. Unabhängig von einem etwaigen an- Ausdruck der Fristen auf den Konservendosen wird von i imnoiger Stelle festgestellt, dag die Konserven ohne Gefährdung d etwa Mitte April aufgehoben werden können.

Außerdem ist zur Einschränkung des Weizenverzehrs angeord- i- daß in den süddeutschen Gebieten vom

N ^ 1911 "b die Mehlmeng e, die auf den Abschnitt

awr Nährmittelkarte bisher bezogen werden konnte, um Gramm auf 500 Gramm gekürzt wird.

^ Selbstversorger (Inhaber der blauen Nährmittelkar- kommt die Mehl-Bezugsberechtigung auf den Nährmittel- «men gänzlich in Wegfall.

ricküi ^??>"ven vorschriftsmäßig behandeln! Wie wichtig die '"Aaudlung von Konserven für die Verbraucher ist, be- von Fulda, wo sieben Personen durch den Genuß

drei T^nensalat unter Vergiftungserscheinungen erkrankt und bereits gestorben sind. Der Bohnensalat war aus um»» hergestellt worden, jedoch ohne daß die Bohnen

iu»°r vorschriftsmäßig abgekocht wurden.

Oberst"""*!** iür die Marinesanitätsofsizierslaufbahn. Das

anwöi>i° r- Kriegsmarine stellt im Herbst 1941 Offiziers- hierHi,' ^ Marinesanitätsoffizierslaufbahn ein. Bewerber ax!tall-»k - Schüler höherer oder diesen gleichzuachtender Lehr» 8, Reifezeugnis besitzen oder mindestens in die

MH

/--MM

vikinreA

kkiccsswnvv

Altersjubilare

Oberjettingen. Frl. Friederike Christein wird heute 71, Frl. Sofie Kober am Donnerstag 79, Frau Barbara Henne geb. Baitinger am 14. März 71 und Matthäus Baitinger, Polizeidiener a. D. am 16. März 75 Jahre alt. Allen unsere herzlichen Glückwünsche und alles Gute sür die Zukunft!

Srr Anbau der Kohlrübe ober Mute

Die Kohlrübe ist aus dem Raps hervorgegangen. Sie fit eine alte, wahrscheinlich im Mittelmeergebiet beheimatete Kul­turpflanze, deren Anbau für viele Lagen Norddeutschlands eine recht große Bedeutung hat. Der wirtschaftliche Wert beruht auf ihrer Anspruchslosigkeit an Wärme, ihrer Massenwüchsigkeit und nicht zuletzt auf der Gunst der Arbeitsverteilung (Pflanzung nach der Frühjahrsbestellung, roden nach der Kartoffelernte) und auf der Möglichkeit, selbst im rauhen, Morddeutschen Klima durch Voraufgehenlassen von Wickroggen in einem Jahre zwei Ernten zu erzielen.

Der stärkste Kohlrübenbau kommt in Schleswig-Holstein, Nordhannover und Ostpommern vor. Auch im westlichen Teil der Rheinprovinz und in einigen höheren Lagen Württembergs und Bayerns sind die Anbauflächen ziemlich erheblich. In der Küche ist die Kohlrübe gerade jetzt im Krieg sehr willkommen.

Es sind die klimatischen Verhältnisse, die den Kohlrllben- bau in bestimmten Gegenden besonders hervortreten lassen. Sie ist eine Kulturpflanze des kühlen, feuchten Klimas. Die Kohl­rübe ist nicht nur unempfindlich gegen naßkalte Witterung, son­dern sie bevorzugt diese bei weitem und wächst noch im kühlen Oktober trotz nebliger Nächte erheblich. In ihrer Verbreitung über die Küstengebiete und die höheren, feuchteren Lagen kom­men ihre klimatischen Ansprüche deutlich zum Ausdruck. Ein großer Vorteil besteht in ihrer geringen Frostempfindlichkeit. Temperaturen bis zu8 Grad schädigen die Kohlrüben nicht. In der norddeutschen Tiefebene wird die Kohlrübe oft auf Sand­böden gebaut. Diese müssen nur von Natur einen hohen Grund­wasserstand aufweisen oder der Wasserbedarf mutz durch entspre­chende Niederschlagsmengen gedeckt werden.

Für die Kohlrübe gelten bezüglich der Düngung die selben Grundsätze wie für die Runkelrübe. Stickstoff, Kali und Phos- phorsäure müssen in ausreichenden Mengen zur Erzielung einer Hohen Ernte vorhanden sein. Zur Kohlrübendüngung ausge­brachter Stalldung mutz gut verrottet sein, damit der Dünger bei der in der Regel im Juni stattfindenden Pflanzung der Kohlrüben diesen die Nährstoffe bereits zu bieten vermag. Wie bei der Rübendüngung sind die Handelsdünger unentbehrlich und vor der Auspflanzung, soweit es sich nicht um Salpeter­stickstoff handelt, zu geben. Kali und die Phosphorsäure in» der heute in der Hauptsache zur Verfügung stehenden Form des Tbomasphosphates werden am besten in einem Arveitsgang miteinander gemischt ausgebracht. Durch das Thomasphosphat erhält der Böden leicht a'ufnehmbare Phosphorsäure. Der Hohe Kalkanteil dieses Düngers trägt zur Verbesserung des Bodens bei. Das Wachstum der Kohlrübe ist erst in den Herbstmonaten abgeschlossen, so daß die Wirkung der Nährstoffe auch noch ver­hältnismäßig spät zur Erzielung einer hohen Ernte eintritt. Die Hauptniihrsioffaufnahme verteilt sich über die Monate Juli bis September, während im Oktober trotz der Gewichtszunahme, der Rübe pur noch wenige Stoffe ausgenommen werden. Bei der Bodenvorbereitung ist für den Anbau bzw. Auspflanzung der Kohlrübe darauf zu achten, daß nach Möglichkeit die Feuch­tigkeit des Bodens erhalten bleibt.

Letzte Llach«t<tzte«

Rudolf Heß beim weiblichen Arbeitsdienst

DNB München, 4. März. In Vertretung des Reichs­arbeitsführers gab Generalarbeitsführer Decker dem Stell­vertreter des Führers der NSDAP, einen Ueberblick über die Kriegsleistung des weiblichen Arbeitsdienstes und die Ausbildung und Erziehung des Führerinnenyachwuchses.

Englische Entstellungen der Ereignisse in Bulgarien

DNB Berlin 4. März. Angesichts des Einmarsches deut­scher Truppen in Bulgarien, der dieses Land den sriedens- störerischen Plänen der Londoner Kriegsausweiter entzieht, weiß sich die englische Agitation im Gefühl ihrer Ohnmacht nicht anders zu Helsen, als daß sie zu dem alten Mittel der Lüge und Entstellung greift.

So behauptet der Londoner Nachrichtendienst, Minister­präsident Filoff habe von einem deutschen Druck gesprochen, der Bulgarien zum Dreimächtepakt gepreßt habe. Dabei hat doch der bulgarische Ministerpräsident selbst wiederholt in seiner Erklärung festgestellt, daß zwischen Bulgarien und Deutschland Freundschaft bestehe und daß die bulgarische Re­gierung den Beitritt zum Dreimächtepakt beschlossen habe im Hinblick auf die Lebensinteressen Bulgariens.

Alfons xm. vorläufig in Rom beigesetzt

DNB Rom, 4. März. Die sterblichen Ueberreste AlfonsXIH. wurden am Montag vormittag vom Sterbehaus nach der

Basilika Maria Degli Angeli gebracht. Dem feierlichen Toten­amt wohnten hohe Persönlichkeiten bei. Nach dem Gottesdienst wurde der Sarg im Trauerzug zur spanischen Nationalkirche Monserrato geleitet, wo die sterblichen Ueberreste bis zu ihrer Ueberführung nach Spanien unter dem Monument von Papst Borgia beigesetzt wurden.

Musterung für die Hird-Organisatiou

DNB Oslo, 3. März. Bei der großen Hirdmusterung in Bek»! gen hielt der Stabschef der Hirds, die uniformierte Gliederung Nasjonals Sämlings, Ovar Säther, eine große Rede. Er sagte u. a., daß die Engländer lügen, weil sie uns fürchten. Zwei Rich-j Zungen haben um die Macht immer gekämpft, die nordisch-ger« manische Richtung und die anglo-jüdische. Der Traum von der! Sammlung aller germanischen Völker hat im norwegischen Volkt^ gelebt und jetzt ist die Zeit der Wiedererrichtung des nordische» Volkes gekommen. Am 25. September gab Gauleiter Tcrbovest uns Gelegenheit, die neuen Gedanken und Ideen zu verwirv licken.

Dr. Frick vor den Wettkämpfern der deutschen Polizei

Kitzbühl, 3. März. Zum Abschluß der Polizeiskiwettkämpse 1941 traten alle Teilnehmer am Sonntagnachmittag auf dem fahnen­geschmückten Marktplatz zu Kitzbühl zur Siegerehrung an. Nach­dem General Daluege mit kurzen Dankesworten an die Wett­kämpfer die Preisverteilung vorgenommen hatte, ergriff Reichs­minister Dr. Frick das Wort zu einer Ansprache, in der er sich besonders an die Gäste aus Norwegen wandte. Im gemeinsamen mehrwöchigen Trainingslager hätten die Männer der deutschen Polizei und ^ mit ihren Sportkamerad.en der norwegischen Hird- Bewegung und der norwegischen Polizei persönlich Fühlung ge­nommen, und daraus sei auf grund der sportlichen Zusammen­arbeit eine Kameradschaft entstanden, getragen von der Stimme des gleichen germanischen Blutes, die gerade in diesen Tage« des ritterlichen Wettkampfes ihre schönste Bewährung gefunden hätte. Durch Körperschulung und sportliche Ausbildung diene der deutsche Polizeimann am besten seinm Volk und Führer und trage bei zur siegreichen Beendigung des Schicksalkampses un­seres Volkes. Mit dem Gruß an den Führer und der Flaggen««, einholung wurde die Feier beschlossen.

Gevichtssaal

Schwere Strafen für Devisenschieber

Stuttgart. Der 43jährige frühere Betriebsführer Fritz Fa8- lchecr aus Reutlingen wurde vom Sondergericht nach mehrtägiger Verhandlung wegen eines Verbrechens gegen das Volksverrats- gesetz und wegen Devisenverbrechen zu der Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren Zuchthaus, drei Jahren Ehrverlust und 500 000 RM. Geldstrafe verurteilt, weitere 230 000 RM, werden zugunsten des Reiches eingezogen. Das Sondergericht hielt es auf Grund der umfangreichen Vorcrheüungen und der eingehenden Beweisaufnahme für erwiesen, daß der Angeklagte ein in De­visen angelegtes, in Deutschland steuerpflichtiges Auslandsver­mögen im Gegenwert von mindestens 230 000 RM. besitzt, das er dem zuständigen Finanzamt Reutlingen verschwieg und auch nicht bis spätestens 3l Dezember a"--i"te, be-w, d" Reichsbanl zum Kauf anbot. Schon im Sommer 1939 war der Angeklagte i«. seiner Eigenschaft als Betriebsführer von der Strafkammer we­gen Erschleichung der Freigabe von annähernd 400 000 RM. Sperrmark bei der Devisenstelle zu 1)4 Jahren Gefängnis, 100 OOÜ RM. Geldstrafe und 240 000 RM. Einziehung verurteilt worden.. Diese Strafe hat er inzwischen verbüßt.

Gefängnisstrafe für einenFrauenschreck"

Stuttgart. Ein in den Flegeljahren steckengebliebener junger Raufbold, der 19jährige Walter B. aus Eßlingen a. N., verbrei­tete im November v. I. unter dem enthemmenden Einfluß de» Alkohols durch nächtliche lleberfälle auf berufstätige Frauen in Eßlingen und Mettingen Furcht und Schrecken. Er sprach in zwei kurz aufeinanderfolgenden Nächten allein auf dem Nachhauseweg begriffene Frauen an, drängte sich ihnen auf und schlug ihnen, wenn sie sich die Belästigung verbaten, mit der Faust ins Ge­sicht. Die Strafkammer verurteilte den noch nicht vorbestrafte«! V., der seine skandalöse Aufführung jeweils auf Betrunkenheit! zurückzuführen versuchte, wegen fünf Vergehen der Körperver-i letzung in Tateinheit mit Beleidigung zu insgesamt 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis.

Zuchthausstrafen für Schwarzschlächter

Mannheim. Wegen Schwarzschlachtungen verurteilte das Mann­heimer Sondergericht den Metzger Emil Müller aus Plitters­dorf bei Rastatt zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus, 400 RM. Geldstrafe, 4000 RM. Wertersatz und drei Jahren Ehrverlust. Ferner wurde Berufsverbot ausgesprochen. Seine Frau Theresia Müller geb. Fritz, die Seele des Geschäfts und Führerin des Eeheimbuches", erhielt zweieinhalb Jahre Zuchthaus, 400 RM. Geldstrafe und 4000 RM. Wertersatzstrafe sowie drei Jahre Ehr», vertust. Der Metzger Eugen Fritz, der in Rastatt eine neue Metz­gerei betrieb, kam mit 20 Monaten Gefängnis davon. 40 RM. Geldstrafe und 500 RM. Wertersatz mutz er allerdings auch zah­len. In der Metzgerei Müller sind über 160 Tiere schwarzgeschlach­tet worden.

Fünf Jahre Zuchthaus für einen alten Sünder

Karlsruhe. Als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher verurteilt« die Strafkammer den 70jährigen geschiedenen Albert Schaufler aus Wilferdingen wegen Riickfalldiebstahls in fünf Fällen und Betrugs zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren, sowie fünf Jahren Ehrverlust. Der 27mal vorbestrafte Angeklagte, der über 20 Jahre hinter Gefängnis- und Zuchthausmauern gesessen hat und zuletzt am 15. April 1940 aus dem Zuchthaus entlassen wor­den war, hatte im Sommer letzten Jahres auf dem Karlsruher Hauptbahnhof drei Koffer mit Inhalt im Werte von über 609 RM., im Zeitungskiosk Bücher und Glückwunschkarten sowie in einer Wirtschaft am Vahnhofsplatz zwei Tischmesser entwendet.

Verstöße gegen die Berbrauchsregelung

Konstanz. In dem im Landkreis Konstanz liegenden Städtchen Tengen hatte die Milchgenossenschaft viele Zentner Butter mar­kenfrei abgegeben. Der Rechner, der die Bestellungen machte und sogar auf der Straße Frauen anhielt und ihnen markenfreie But­ter anbot, wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, der Vor­sitzende des Aufsichtsrates zu fünf Monaten Gefängnis und eine Angestellte zu 200 RM. Geldstrafe. '

Die letzte Warnung drei Jahre Zuchthaus

Konstanz. Der 42 Jahre alte Hermann Senger aus Lörrach wurde vom Landgericht zu drei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Einige Zechbetrügereien in Pfullen- dorf ließen ihm den Boden zu heiß werden. Er fand Unterschlupf bei einer Familie in Engelsreute, die er bestahl. Dem oft Vor­bestraften wurde beim Urteil angekündigt, daß ihm das nächste­mal die Sicherungsverwahrung blüht.