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Nagolder TagblattDer Gesellschafter"

Montag, den 20. Oktober Ml

Amtliche Bekanntmachung

Abgabe von Bohnenkaffee

In der 31. Zuteilungsperiode vom 15. Dezember 1841 bis 11. Januar 1942 erhalten die Versorgungsberechtigten einschl. Selbstversorger, die bis zum 16. November 1941 das 18. Lebens­jahr vollendet haben, die Möglichkeit, an Stelle von 125 Gramm Kaffee-Ersatz- oder Zusatzmitteln 6« Gramm Bohnenkaffee zu beziehen. Dabei ist folgendes zu beachten:

1. Diejenigen Bezugsberechtigten, die Bohnenkaffee beziehen wollen, haben als Bestellschein die beiden Einzelabschnitte di 28 und dl 29 der rosa und blauen Nährmittelkarte 29 für Normal­verbraucher zusammenhängend bis zum 25. Oktober 1941 bei ihrem Verteiler abzugeben. Die mit dem AufdruckIgd" ver­sehenen Einzelabschnitte der Nährmittelkarten für Jugendliche, sowie die mitI" gekennzeichneten Einzelabfchnitte di 28 und di 29 sind zur Vorbestellung von Bohnenkaffee nicht zugelassen.

Die Verteiler haben bei der Entgegennahme der Vorbestel­lung den Stammabschnitt der Nährmittelkarte di 29 für Normal­verbraucher mit ihrem Firmenstempel zu versehen. Die Bezugs­berechtigten haben den abgestempelten Stammabschnitt der Nähr­mittelkarle 29 züm Nachweis der Vorbestellung gut aufzube­wahren.

2. Die Verteiler haben die gesammelten zusammenhängen- ven Abschnitte di 28 und di 29 auf Bogen übersichtlich aufzu- tlebe« und bei ihrer Kartenausgabestelle zur Ausstellung von Bezugscheinen überKaffee" spätestens bis zum 1. November 1941 einzureichen. Die Bezugscheine sind von den Verteilern unverzüglich an ihre Lieferanten weiterzugeben.

Die Verteiler haben durch Aushang an ihren Ladengeschäften darauf hinzuweisen, dag Vorbestellungen bis zum 25. Oktober 1941 bei ihnen entgegengenommen werden.

3. Die Abgabe des Bohnenkaffees wird später geregelt. In der 33. Zuteilungsperiode ist eine weitere Kaffeezuteilung vor­gesehen.

4. Für anstaltsmägig untergebrachte oder sonstwie in Ge­meinschaftsverpflegung befindliche Versorgungsberechtigte, die keine Nährmittelkarte haben (Reichsarbeitsdienst, außerhalb der Wehrmacht bestehende Schutzgliederungen, Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten usw.s, werden den Anstalten, Lagerleltun- aen usw. auf der Grundlage von Bedarfsmeldungen je nach Wunsch für alle Versorgungsberechtigten oder nur für einen Teil von ihnen Bezugscheine über Bohnenkaffee an Stelle von Kaffee-Ersatz- und -Zusatzmitteln ausgestellt. Dabei sind -für jeden Versorgungsberechtigten, der bis zum 16. November 1941 das 18. Lebensjahr vollendet hat, 60 Gramm Bohnen­kaffee an Stelle von 125 Gramm Kaffee-Ersatz- oder -Zusatzmit­teln zugrunde zu legen.

Diese Bezugscheine sind umgehend bei der Stelle zu beantra­gen, die die Bezugscheine für die übrigen Lebensmittel ans- stellt. Sie werden nur bis zum 8. November 1941 ausgestellt.

Calw, den 17, Oktober 1841. Der Landrat.

Ernährungsamt Abt. 8.

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Bezug d. d. Buchhandlung G W. Baiser. Nagold

Oberschwandorf, den 19. Okt. l941

Todes-Auzeige

Mein lieber Mann, unser guter Vater, Groß­vater, Schwiegervater, Bruder, Schwager und Onkel

Jakob Brenner senior

ist am 18. Oktober im Alter von 73 Jahren nach langem, mit Geduld ertragenem Leiden in die ewige Heimat abberusen worden.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Die Gattin Emilie Brenner geb. Müller mit K'ndern und Enkel nebst Angehörigen.

Beerdigung Dienstag 1 Uhr.

Danksagung

Sulz, 17. Okt. 1941

Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme, die uns bei dem so schmerz­lichen Verlust meines lieben, unvergeß­lichen Mannes "

Fritz Köhler

in so reichem Maße zuteil wurden danken wir herzlich. '

Im Namen aller Angehörigen:

Die trauernde Gattin Lene Köhler.

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