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Nagolder TagblattDer Gesellschafter"

Samstag, den IS. August Mi

Kandel und «evVedv

Bausparkasse der deutschen Volksbanken A.-G.

Die ordentliche Hauptversammlung am 27. 5. genehmigte die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung per 31. 12. 1910. Wiederum wird eine Dividende von 3 Prozent verteilt. Die Reserven sind weiter gestärkt. Bei einem Hypothekenbestand von rund RM. 5 512 00V. betrugen das Aktienkapital am 31. 12. 1940 RM. 500 000. und die gesetzliche Rücklage sowie die Hypo­thekenausfallreserve rund RM. 281500.. Der Gesamtvertrags­bestand beläuft sich aus RM. 30,2 Mill. Vausparsumme. Am 1. 4. 1941 ist die dem Reichsstand des Deutschen Handwerks nahestehende bisherGesellschaft für zweistelligen Erundkredit, Deutscher Bausparer, Aktiengesellschaft" firmierende Kasse in die

Bausparkasse der Deutschen Volksbanken, Aktiengesellschaft" umgewandelt worden. Das Aktienkapital wurde aus 1 Mill. RM. erhöht. Gleichzeitig ist eine weitgehende Senkung der Gebüh­rensätze durchgeführt worden. Infolge der grundsätzlichen Bereit­schaft der Volksbanken, der gewerblichen Zentralkassen und der Deutschlandkasse, die Bausparverträge vorzufinanzieren, ist die Bausparkasse der d-eutschen Volksbanken in der Lage, ihren Kunden bei Vorhandensein oder nach Ansparung des notwen­digen Eigenkapitals von 2025 Prozent in finanzieller Hinsicht den jederzeitigen Baubeginn zu ermöglichen. Durch entsprechende Abmachungen sind auch die bisher üblichen Bedingungen für Vorfinanzierungskredite entscheidend herabgesetzt worden. Danach ist bei dieser Bausparkasse das Problem der Wartezeiten prak­tisch überwunden.

Wildsleisch in zweifacher Menge. Wie die Wirtschaftsgruppe Gaststätten- und Veherbergungsgewerbe mitteilt, ist ab 1. August 1941 das Belieferungsverhältnis geändert, und zwar erfolgt die Abgabe von Wildfleisch nunmehr in zweifacher Menge auf die f für die einzelnen Abschnitte festgesetzten Eewichtsmengen. Wild- ! ragout mutz auch weiterhin ohne Fleischmarken abgegeben wer- den. Als Schalenwild gelten Rot-, Dam-, Reh-, Schwarz-, Elch-, Renn-, Muffel-, Gems- «nd Sikawild. Beim Bezug von Wild­fleisch gelten die Abschnitte der Reichsfleischkarte für die Laufzeit der Stammkarte ohne Rücksicht auf die Geltungsdap°r der eiu- zelnen Abschnitte.

Druck u.Verlag de« ^Gesellschafter-", B.W.Zaiser, Inh. Sar! Zalftr, eugl. Anzeiger, leite». v'iankworriiSi.Sckrristleiierrflrih Scolang, Naoold. Zrt. ist Preisliste Nr. 8

Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten

Amtliche Bekanntmachung

Rartoffelkäfer-Bekämpfung

I. Wegen der überaus starken Ausbreitung des Kartof­felkäfers im Kreise Calw ordne ich auf Grund von Z 5 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Abwehr des Kartoffel­käfers vom 22. April 1941 (RGBl. I S. 227) in Verb, mit Abs. I Ziffer 3 des Erlasses des Württ. Wirtschaftsmini­sters vom 5. Juni 1941 (Reg.-Anz. Nr. 42) die sofortige Bespritzung aller mit Kartoffeln bestellten Grundstücke im Kreis Calw an.

Zur Bespritzung sind die Nutzungsberechtigten verpflich­tet. An ihrer Stelle können die Gemeinden die Bespritzung vornehmen. Die Durchführung hat nach den Weisungen der Bezirksstelle für die Kartoffelkäferbekämpfung zu erfol­gen. Die angeordnete Pflichtspritzung must bis zum 31. Au­gust 1941 in allen Gemeinden durchgeführt sein.

Bei der Bespritzung ist folgendes zu beachten:

1. Vor der Bespritzung der Kartoffelbestände sind blühende Unkräuter oder zwischengepflanztes Gemüse und sonstige Erzeugnisse nach Möglichkeit zu entfernen, da die Spritzung mit giftigen Mitteln eine gewisse Gefährdung mit sich bringt, die bei der Verwertung und im Ver­brauch dieser Erzeugnisse besondere Vorsicht fordert. Der Verkauf von bespritztem Gemüse ist verboten. Bespritztes Kartoffelkraut darf nicht als Streu für Vieh verwendet werden.

2. Der Beginn der Spritzung ist von der Ortspolizeibe­hörde ortsüblich bekanntzumachen, damit die Imker die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutze der Bienen treffen können.

II. Der Suchdienst must auch nach der Spritzung mit größ­ter Sorgfalt und Gründlichkeit durchgeführt werden. An demselben haben sich nach meiner Anordnung vom 6. Juni 1941 sämtliche Eemeindeeinwohner, soweit erforderlich, zu beteiligen.

Calw, den 15. August 1941.

Der Landrat: Dr. Haegele.

VHilckbvrg, dsn 15. August 1941

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Gottesdienst-Ordnung

Evangelische Kirche _

S"o"n nuh.: 9.ZO!I. Pred., anschl. KGD, 1! Uhr Christen!. (.); >9.30 !>hr Orgelseierslunde (Ki.). Mittwoch, 20 Uhr Kriegs- bctstunde sKi)'

Iselshausen: 9.30 Uhr Christen- Ichroiottesdient!, anschl. KGD.; 14 Uhr Trauergoltesdienst.

Methodistenkirche

Sonntag, 9.30 Uhr Gottesdienst.

20 Uhr Abendgoltesdienst. Mittwoch, 20.15 U. Bibel- u Gebet­stunde.

Katholische Kirche

Rohrdorst 7.30 Uhr.

Nagoid: 9 Uhr.

Als Vermählte grüßen

Anton Rhein Regina Rhein geb. misch

Gündrtirgen (Kreis Horb a. N.), il. Aug. ig4I.

Samstag 2c> Äbv

Sonntag -14, 16.26 nnd 20 4lhv

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Die FltischerschLkZe weiß um ihr Geheimnis.

Demi alle-, wo- dr!» Ist, da- klebt auch Äst Fkeischerschürzel So eine Fleischerfchiirze mrrA «lel aufnehmen: Lluk und Feld Fleisch. uo0 Epeckreste, Schmutzflecke aller Art, besonders v»0 fetilgem, eiweißhattigem Schmutz. ES wäre ua» nötige Dergeudung, wollte man dazu Seife u»0 Waschpulver nehmen. Diesen zähklebenden Fett» schmutz bringt man auf einfachere Welse viel schneller heraus! mit einen, Mittel, da- speziM für solchen zähsitzenden Schmutz geschaffen iA Mit diesem Mittel - e« ist ftä» - wird -in» geweicht und gekocht. Lu- Waschen ist also ds» sonders einfach. E- geht »i«f schneller. SI» krauchen keine Seife. Und trotzdem wird das Gewebe geschont. Litte probieren Siet