Verbindungen zwischen Geryville und Lagbouat sind untcrbro- chen. Es sind Maßregeln getroffen, welche erlaube», ans eine rasche Unterdrückung zu hassen.
Florenz, 2. Febr. Man schreibt ans Rom, der Pabst sei ernstlich erkrankt. Die Regierung treffe Vorsichtsmaßregeln, um allen Eventualitäten vorzubeugen.
Garibaldi will in Uebereinstimmung mit Ricciardi zur Zeit des Concils eine Freidcnkerversammlung nach Neapel ein- berusen.
Der Coroner und seine Todtenjnry haben am 29. v. Mts. zu London eine Leichenschau über eine verhungerte Mutter und deren verhungertes Kind gehalten. Sic wohnte auf der Jsle of Dogs in Peplar (London) an der Themse, ein Stadttheil voller Werften, wohin die Kanffahrer aus allen Weltteilen Schätze Zusammentragen. Man fand die Leichen in einer Dachkammer ans einein Haufen Lumpen, in Lumpen. Neben der Leiche lag ein Klumpen Salz, mit Spuren von Zähnen daran, das war das letzte Mahl gewesen. Der Vater war abwesend, — er war am Sonnabend wahnsinnig geworden und man hatte ihn nach dem Armenhaus geschafft, weil das Irrenhaus schon „zu voll von wahnsinnig gewordenen Armen ist". Als Zeugen des Elendes erschienen vor dem Coroner Elende — die „Nachbarn"— die „Mitbewohner" des Sterbehanses, das von Armen „wimmelte". Hannah Rollisen sah die Katharina Spencer sterben und gab ihr den letzten Trank, eine Tasse Thee. Der Pfandleiher hatte das Meiste, was sie besessen, und den Nest hatte der Exekutor für schuldige Miethe abgeholt, welche 1 Schilling per Woche betrug. Hannah Rollisen und Maria Halt glaubten kaum, daß Katharine Spencer an Hunger gestorben, „denn sie und andere im Hanse lebten ja noch und hätten doch Alle nichts zu essen." Warum sollte Einer eher sterben als der Andere! Der Vater war seit dritthalb Jahren arbeitslos und die Armenhansvorsteher sandten ihn am 5. d. M. in den Arbeitshof ans Stcinklopfen, aber gaben ihm nur so viel, als seine eigene Ernährung erforderte. - Einer der Geschworenen erzählte, daß ein Armer sich äußerte: „Es nützt doch alles nichts mehr. Die Armenbehörde muß uns begraben."
Der Gerichtsaktuar Sstrjanofs in Petersburg ist bei dem Petersburger Landesgerichte mit einer Civilklage eingekommen, für die er an Stempel 19,000 Silberrubel oder 91,000 Gulden entrichtet hat. Die Summe, wegen welcher geklagt wird, muß demnach 4,000,000 Rubel oder 6(s Millionen Gulden betragen. Klägerin ist die Gräfin Suboff. Es handelt sich, wie verlautet, um ein gefälschtes Testament.
mal aus Rost), oder in der Aufwallung, in krankhafter Leidenschaft einen verbrecherischen Streich ausgeübt, wo er nur vielleicht
die feinsten Mordthaten, die listigsten Betrügereien, die meisten Ehebrüche u. drgl., wenigstens aber doch gerade so viele, wie unter den armen und ungebildeten Volksklassen, und unter dem Prolctariate.
Wir finden aber täglich, daß die größte und vorwiegendste Anzahl der Sträflinge, die in Gefängnissen sitzen, ungebildete und arme Teufel sind!
Wenn alle Vergehen, die in hochcivilisirten Staaten, in den feinsten Kreisen, so gleichsam zur Mode und fast so selbstverständlich geworden sind, wie Las Schminken des Gesichts der Pariserinnen — zur Klage und Strafe kämen, bei Gott die Hälfte der Gotteshäuser dürfte man in Strafhäuser nmwandeln, um all die liebenswürdigen und galanten Salonherren und Grazien der Hautvolöe unterzubringen.
^ Man gehe nach London, Paris n. drgl. andern großen Ltädten und beobachte die Asyle der Laster, beobackte den moralischen Pfuhl, schaudere vor der Verderbtheit vieler ans den sogenannten besseren Ständen — und man wird sich wundern, dag so wenige gehängt werden und die Strafhäuser noch so ge- ringzählig sind. (Wien und Berlin, München und Hamburg rc. sind hier nicht ausgenommen.)
Und erst die großen Reihen der feinen Banquerotteurs, der großen Taschendiebe an Staat-, Kirchen- und anderen Gütern, der betrügerischen professionsmäßigen Schuldenmachcr an gras u. s. w.
Das find gescheidte, pfiffige Leute, sagt man. Das sind Genies, urtheilt die gewöhnliche Welt, die nur auf Erfolge sieht und bewundert oft noch die Verbrecher!
Aehnliches kommt eben fast täglich vor, und man ist fast daran gewöhnt. Sollen wir das Bild weiter ansmalen? Wir wollen hier aber keine Ulsroira soanllalLUsc! schreiben.
Das moralische Bewußtsein der Menge ist ein gar eigen, gar elastisches Ding.
v Vox xopnli — vox «liaboti! könnte man viel richtiger sagen als Vox popnti — vox Del! Gar oft sprich: ans dem Volksmnnde des Teufels und nicht Gottes Stimme.
lLchlub folgt.)
Allerlei.
Kleine und große Verbrecher.
„Ihr-laßt die Armen schuldig werden, !
— Dann übergebt ihr sie der Pein." , G ö t h e. !
Gegenüber den, trotz Einführung der Geschworenengerichte ^ in der Zunahme begriffenen Justizmorden bezeichnet Dr. Joh. ! Aug. Schilling in seinem neulich erschienenen, trefflichen Buche > über die „Zurechnungsfähigkeit oder Verbrechen und Seclenstö- ! rung vor Gericht" (Augsburg I. A. Schlosser's Buch- und Kunst- i Handlung 1866) als das einzige und sicherste Mittel, um falsche Wahr- und Urtheilssprüche seltener Vorkommen zu lassen, „nächst der ruhigen Fragestellung — eine genaue ärztliche Controlirung des körperlichen und geistigen Zustandes aller Beklagten von Seiten eines tüchtig gebildeten anthropologisch-psychiatrischen Arztes. Nicht bloß vollendete Geistesstörung, sondern auch andre Leiden seien mit in Betracht zu ziehen, wo es sich um die Frage der Zurechnungsfähigkeit und der psychischen Freiheit handelt. ! Sehr weit geht der Verfasser, indem er selbst die Bildungslosig- ! keil und Dummheit theilweise als Entschnldignngsgrnnd, als ei- ! neu, die Zurechnungsfähigkeit vermindernden Umstand zur Gel- ! imig bringen will. !
Es ist aber gewiß sehr schlagend, wenn der Verfasser, zur ^ Begründung seiner Forderung Folgendes anführt: i
„Der routinirte, sogenannte ansstndirte Verbrecher vom Fache, ^ ausgerüstet mit allen Kenntnissen eines feinen und gebildeten i Geistes, ausgerüstet mit der Kenntnis; der Strafgesetzgebung u. ^ drgl., wird sich häufig der Schuld und Strafe zu entziehen wis- ! sen. Der gute dumme Kerl, wie man zu sagen pflegt, der ein- j
(W n r st wide r W u r st.) In der Provinzialstadt B. stand vor Kurzem der Fleischerlehrling A. Schulz vor Gericht. Er war, als er ein Beil zum Schleifer trug und über das Trottoir rannte, von einer Bulldogge angefallen und durch den Stiefel bis aus den Knochen gebissen morden. Als Antwort auf diese bissige Begrüßung hatte er das Beil genommen und der Dogge den Schädel gespalten. Der Herr, den die Dogge zehn Fricd- richsd'or gekostet hatte, klagte auf Schadenersatz und der Richter, obwohl genügend überzeugt, daß der Bursche nur ans Nothwehr gehandelt, fragte doch, warum er sich den Hund nicht mit dem Stiel des Beiles abgewehrr habe anstatt mit der Schärfe. „Ich hätte auch ganz gewiß nur den Stiel genommen", antwortete der Bursche naiv, „hätte mich die Bestie mit dem Schwanz gebissen. Da sie mich aber mit den Zähnen packte, so dachte ich, wie mein Meister immer sagt: Wurst wider Wurst! und hieb mit der Schärfe." Unter allgemeinem Gelächter ward der Kläger abgewiesen.
— Kurz ausgedrückt ist ein Apotheker ein: Gesnndhcits- wiederhersteUnngsinittelzusammenmischnngsverhällnißkundigcr.
— Menschliche Ungerechtigkeit. Bäcker: Schon in aller Früh wieder auf und bei der Arbeit, Herr Schmiede- mcifrer! Na, Ihnen laßt man doch Gerechtigkeit widerfahren, wenn man Sie lobt, denn Sie haben ein recht schweres Brod! Schmied: Ja, Herr Nachbar , so ist'S; aber Sie sind doch auch schon in aller Früh auf und recht fleißig, und gerade bei Ihnen haben die Leute keine Einsicht. Noch keiner hat gesagt, daß L>ie ein schweres Brod haben!
A.tatu.ii, Truck und Verlag der G. W. Zalier'ichen Buchkarwruna.