Vorlegung des bayerischen Etats erst im März. Im Haus­haltsausschuß des bayerischen Landtag; erklärte Finanz- Minister Dr. Kr-ausneck auf Anfrage, daß er nach den letzten Be­sprechungen mit Staatssekretär Popitz mit dem Abschluß der Finanzausgleichsverhandlungen im Laufe des Februar rechne. Der Etat könne dann im März vorgelegt werden.

Große Koalition in Lippe-Detmold. Nach langwierigen Verhandlungen hat sich die Lippische Volkspartei zum Eintritt in die Regierung bereit erklärt. Damit ist das langerstrebte Ziel im Freistaat Lippe, die große Koalition zu schassen, end­lich erreicht. Die Regierung stützt sich jetzt auf die Sozialdemo­kraten, die Wirtschaftspartci und die Volkspartei.

Das Redeverbot gegen Hitler. Der Rechtsausschuß des Reichstages lehnte mit allen Stimmen gegen die der Rechten einen völkischen Antrag ab, der die Aufhebung des Redever­bots gegen Adolf Hitler verlangte, weil das Verbot verfas­sungswidrig sei. Ministerialdirektor Dr. Brecht erklärte, daß der völkische Antrag zu Unrecht von einer Verfassungswidrig­keit des gegen Hitler ergangenen Redeverbots spreche. Die Be­stimmungen der Reichsverfassung kämen Ausländern nicht zu­gute.

Der neue spanische Botschafter. Wie die Blätter aus Ma­drid melden, hat der König von Spanien den Erlaß unter­zeichnet, durch den der Generalsekretär im Ministerium des Aeußern, Fernando Espinosa de los Monteros an Stelle von Soler y Guardiola zum Botschafter in Berlin ernannt wird.

Tagung der Pockenkommission des Völkerbundes in Berlin. Im Berliner Robert-Koch-Jnstitut für Infektionskrankheiten tagte eine kleine Unterkommission der Hygienckommission des Völkerbundes, die zur Aufgabe hat, eine Standardisierungs­methode des Pockenschutzimpfstoffcs international festzustcllen. An der Kommissionsfitzung nahmen 10 Wissenschaftler aller Länder teil.

Amtsantritt Dufour-Feronces. Der neue deutsche Unter­generalsekretär des Völkerbundes, Dufour-Feronce, ist in Genf eingetroffen und hat seinen Dienst im Sekretariat des Völker­bundes angetreten. Er hat zunächst die Leitung der Abteilung für geistige Zusammenarbeit übernommen.

Peking verlangt Uebcrgabe der Konzessionen. Nach einer Meldung derAssociated Preß" haben Vertreter der Peking- rcgierung bet mehreren Vertretern der fremden Mächte in Tientsin die Uebcrgabe der dortigen Ausländerkonzcsstonen an die Chinesen angeregt.

Die neue Rüstungsvorlage der amerikanischen Regierung. Die neue Regierungsvorlage, die der Kongreß noch in dieser Session erledigen soll, verlangt den Bau von 10 weiteren leich­ten Kreuzern, die Erhöhung des Landheeres von 110 000 auf 119 000 Mann und den Bau weiterer 20 modernster Angriffs- jlugzeuge.

Aus aller Welt.

Hochwasser in der Provinz Sachsen.

Das Hochwasser der Schwarzen Elster hat erheblichen Scha­den verursacht. Besonders schwer betroffen sind die Kreise Hersfeld und Schweinitz. Die Stadt Schweinitz liegt inmitten eines riesigen Sees und ist fast von jeder Verbindung auf dem Landwege abgeschnitten. Aus Torgau wird starkes Ansteigen der Flut gemeldet. Die größte Welle der Mulde scheint vor­über zu sein. Aus Eilenburg wird Rückgang des Hochwassers gemeldet.

Niesenfeuer auf einem mecklenburgischen Rittergut.

Auf dem 'Rittergut Lichtenfeld bei Neustrelitz bvannte oin großes Vorwerk nieder, wobei über 100 Kühe, sömtl r! Schweine und das Jungvieh sowie 2000 Zentner Getrüide den Flammen zum Opfer fielen. Die benachbarten Gebäude, die ebenfalls Feuer fingen, und schwer beschädigt wurden, konnten nur mit Mühe gerettet werden. Das Feuer ist anscheinend auf Kurzschluß zurückzuführen.

- Grippe in der englischen Atlantikflotte.

In der gegenwärtig in Portland liegenden britischen At­lantikflotte, die nach dem Mittelmeer auslaufen sollte, ist die Grippe ausgebrochen. Ein Zerstörer, auf dem die Krankheit sich stärker bemerkbar machte, ist von den übrigen Schiffen iso­liert worden.

Hitzewelle in Australien.

Nach Meldungen aus Sidney herrscht augenblicklich in ver­schiedenen Teilen Australiens starke Hitze. In Australien sind zahlreiche Todesfälle zu verzeichnen, so in einem Altersheim in Adelaide allein 7. Als Folge der Hitzewelle werden zahlreiche Brände in verschiedenen Landestoilen berichtet. Einzelne Be­zirke leiden empfindlich unter Wassermangel.

Der Barmatprozetz.

Am zweiten Verhandlungstage des Barmatprozesses waren nur die beiden Barmats sowie die Angeklagten Klenske, Dr. Hcllwig und Versicherungsdirektor Hahlow anwesend. Das Ge­richt wird sich über die Folgen des Ausbleibens der anderen sechs Angeklagten noch schlüssig werden und beschloß, die Ver­handlung in ihrer Abwesenheit fortzusetzen.

Vor Eintritt in die Verhandlung beantragte die Verteidi­gung, Barmat Gelegenheit zu geben, sich über seine Vermögens­verhältnisse noch einmal zusammenfassend zu äußern. Ange­klagter Julius Barmat verlas hierauf eine Reihe von Briefen amerikanischer Bankfirmen, wonach er 1920 aus eigenen Mit­teln ein Akkreditiv von zwei Millionen Dollar gestellt habe. Der Vorsitzende unterstellte als wahr, daß Barmak 1920 ein Ver­mögen von rund 9 Millionen Dollar gehabt habe. Der Ange­klagte gab eine Darstellung seiner Vermögensverhältnisse und erklärte wiederholt erregt, er müsse dies alles vortragen, um der falschen Behauptung der Rechtspresse entgegenzutreten, daß er

als ein armer Schnorrer nach Deutschland gekommen sei, um hier Geld zu machen. Durch Verlesung weiterer Briefe suchte er nachzuweisen, daß amtliche deutsche Stellen ihn wiederholt er­sucht hätten, nach Deutschland zu kommen. Das Gevicht unter­stellte als wahr, daß Barmat auf Wunsch verschiedener deutscher Persönlichkeiten und auf Ersuchen amtlicher Stellen nach Deutschland gekommen sei. Dann schilderte Julius Barmat die Entwicklung seiner Gcschäftsunternehmungen. Erst im März 1924 sei er an den Krediten der Staatsbank selbst beteiligt ge­wesen, die ihm anstandslos bewilligt worden seien, nachdem Dr. Rühe und Dr. Hellwig mit der Verwaltung der Staatsbank Fühlung genommen hatten. Die Staatsbank sei davon unter­richtet gewesen, daß er nennenswerte Beträge immer wieder ver­lieh und daß die Anexima in Berlin ein Finanzierungsinstitut war. Besonders günstige Bedingungen habe die Staatsbank ihm nicht bewilligt. Die Herren der Staatsbank hätten ihm be­sondere Vorteile nie angeboten, auch dann nicht, als er ihnen in der Inflation Lebensmittel geschickt habe, welche sie durchaus bezahlen wollten. An Bestechungen habe er hierbei nicht ge­dacht. Wenn er Dr. Hellwig eine Stellung angeboten habe, so habe er auch nicht daran gedacht, dadurch günstigen Einfluß bei der Staatsbank zu erlangen.

Nach der Vernehmung Julius Barmats und des Geschäfts­führers Klenske, welcher die Geschäfte der Gebrüder Barmat mit der Staatsbank führte, wurde der Angeklagte, Finanzrat Dr. Hellwig, über seine Beziehungen zu den Barmats vernommen. Der Angeklagte wies darauf hin, daß er am 1. März 1921 ohne banktechnische Vorbildung aus dem Justizministerium in die Preußische Staatsbank gekommen sei und nach kurzer Anlernung bald oin selbständiges Referat erhalten habe. Während eines Urlaubs des Dr. Rühe habe er die Verhandlungen mit den Bar­mats allein zu führen gehabt, und da er die Barmatschen Un­ternehmungen solide fundiert glaubre, sei er mit Julius Bar­mat zu einem freundschaftlichen Verhältnis gekommen. Au spät habe er erkannt, daß Julius Barmat nicht nur ehrgeizig, son­dern vor allem ein unbegreiflicher Optimist soi. Dr. Hellwig betonte, daß die Staatsbank eine der letzten Banken gewesen sei, die selbst in der Inflation noch Kredite zu normalen Be­dingungen gegeben habe. Dabei seien die fälligen Gelder der Bank so dahingeschwunden, daß sie im November 1923 der Anexima den Kredit nahezu ganz kündigen mußte. Dr. Hellwig begründete sein Vertrauen zu den Barmats damit, daß über ihn Empfehlungen Vorlagen seitens des Reichskanzlers a. D. Bauer und des Herrn Gradnauer. Ueber die Goldmarkkredite befragt, erklärte Dr. Hellwig, daß für diese drei Aktienpakete als dauernde Deckung gegeben worden soien. Bei ihrer Bewertung seien ihm allerdings heute unverständliche Fehle: unterlaufen. Er gab zu, daß er unter Barmats Einfluß die Zukunftsausstch- ten der Papiere maßlos überschätzt habe, doch entschuldigte er sich damit, daß er selbst noch unter dem Einfluß der Papiermark­summe gestanden habe, als er die Chromo mit etwa 6 Millionen Mark eingeschätzt habe. Dr. Hellwig verwahrte sich entschieden dagegen, daß die Barmats, als die Staatsbank Anfang 1924 viel flüssiges Geld vergab, von ihm bevorzugt worden seien. Weder die Lebensmittelpakcte, zu deren Bezahlung er stets be­reit gewesen sei, noch die Aussichten auf eine angenehmere Stel­lung in der Hypothekenbank hätten ihn bewogen, den Barmats eine Vorzugsstellung einzuräumen. Die Verhandlungen wurden daraus vertagt.

Zum dritten Verhandlungstag des Barmatprozesses ist auch der Angeklagte Henry Barmat nicht erschienen. Das Gericht nimmt die Beweisanträge der Verteidigung entgegen, nach denen unter anderem unter Beweis gestellt wird, daß die Staatsbank niemals über den Umfang des Anexima-Konzerns im unklaren war und daß dieser Konzern nicht günstiger behan­delt wurde, als alle anderen Banken. Die Staatsbank habe An­fang 1924 erheblichen Geldübersluß gehabt und darauf ge­drängt, das Geld schnellstens weiter zu verleihen. Ohne Befra­gung der Generaldirektion hätten die zuständigen Beamten auf Grund, der allgemeinen Beleihungsgrundsätze Kredite geben können. Im ganzen wurden von der Verteidigung etwa 20 Zeugen, darunter Oberfinanzrat Rühle und der sozialdemokra­tische Landtagsabgeordnete Heilmann genannt. Als erster sach­verständiger Zeuge wird 'dann Oberfinanzrat Soldat vernom­men. Er äußerte sich über die Geschäftsgrundsätze der Staats­bank und ihre Richtlinien für die Kreditgewährung. Darnach durf en alle Rentenmarkkredite und alle Kredite von mehr als 300 Mark nur mit Zustimmung der Generaldirckdion gegeben werden. Nach einem Protokoll der Generaldirektion vom 19. Mai 1924 hätten Kutisker, Barmat und Michael Kredite im Gesamtbetrag« von 35 Millionen Mark besessen. Danach habe die Generaldircktion auf die Abtragung dieser Kredite ge­drungen. Dr. Hellwig erklärte, daß er davon erst viel später erfahren habe. _

Württembergifcher Landtag.

Das Ministerpensionsgesetz im Finanzausschuß des Landtags.

In Fortsetzung der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Dienstverhältnisse der Minister wurden am Donners­tag die Atikel 2 bis 7 erledigt. Art. 2 handelt von den Ab­standsbezügen. Art. 3 von den Mindestsätzen des Ruhegehalts, Art. 4 von der Dienstbeschädigung der Minister, Art. 5 vom Ruhegehalt, Art. 6 vom Wartegeld, Art. 7 von der Wiederan­stellung im früheren Beruf. Zu den verschiedenen Artikeln wurde eine Reihe von Abänderungsanträgen gestellt und zwar von fast allen Parteien. Aber.alle Anträge wurden abgelehnt und die Artikel mii wechselnder Mehrheit nach dem Regierungsent­wurf angenommen. ^

Der Finanzausschuß esd Landtags setzte am Freitag die Beratung des Entwurfes eines Gesetzes über die Dienstverhält­nisse der Minister bei Artikel 8 und 9 fort. Diese beiden Ar­tikel handeln von dem Ruhegehalt und den Uebergangsbezügen für diejenigen Minister, die keine Beamte vor ihrem Eintritt

in die Ministerlaufbahn gewesen sind. Zu Art. 8 lag ein An­trag des Abg. Andre (Ztr.) vor, der dahin ging, einen neuen Absatz 3 cinzufügen, der wie folgt lautet:Hat ein nach min­destens vierjähriger Amtsdauer aus dem Amt scheidender Mi­nister das 60. Lebensjahr vollendet, so hat er Anspruch auf Ruhegehalt in Höhe von einem Drittel des Diensteinkommens des Ministers." Ueber den Antrag entstand eine längere De­batte. Regierungsseitig wurde derselbe bekämpft. Bei der Ab­stimmung wurde der Antrag mit 7 Ja- bei 5 Nein- und 2 Ent­haltungsstimmen abgelehnt und der Artikel 8 im Sinne des Re­gierungsentwurfes angenommen. Ueber den Artikel 9 berichtete Berichterstatter Pflüger eingehend. Regierungsseitig wurde der Standpunkt vertreten, daß eine Gleichstellung von Ministern, die aus der freien Wirtschaft hervorgcgangen sind, mit Beamten­ministern nicht möglich sei. Von sozialdemokratischer Seite wurde gewünscht, daß wenigstens für ältere Personen Sonder­bestimmungen geschaffen werden soll en, die über den Rahmen der Uebergangsbezüge nach der Vorlage der Regierung hinaus­gehen. Der Abg. Dr. Schall brachte einen umfangreichen An­trag ein, der eine wesentliche Verbesserung der Dienstbezüge der aus der freien Wirtschaft hervorgegangenen Minister nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung Vorsicht. Seitens der Abgeord­neten Dr. Hölscher, Rath und Roos wurden Anträge gestellt, die zum Teil eine Verengung, zum Teil eine Verbesserung des Regicrungsentwurfs bedeuten. Die Anträge Dr. Hölscher-Roos- Rach wurden angenommen; der Antrag Schall abgelehnt. Da­gegen wurde ein zu Absatz 2 des Art 8 gestellter Antrag des Abg. Schall angenommen. Damit war der Regierungsentwurf in Absatz 2 des Art. 9 gefallen. Weiter wurden erledigt die Artikel 10 und 11. Bei Artikel 13 entspann sich eine oingehende Aussprache über die Frage, ob und inwieweit eine Rückwirkung des bestehenden Gesetzes auf die nach dem 20. Mai 1919, dem Tage der Jnkrafttrelung der neuen württcmbergischen Verfas­sung, aus dem Amt geschiedenen Minister und auf die Witwen­pensionen stattzufinden habe. Die Debatte konnte noch nicht zu Ende geführt werden. _

Das neue württembergische

Ministerpenfionsgesetz.

Nach dem am 22. April 1926 dem Landtag vorgclcgten Ministerpensionsgesetz sollen für di« Minister die Vorschriften für Beamte im Sinne des Boamtengesetzes gelten, soweit nicht in der Verfassung und im Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Beim Ausscheiden aus dem Amt erhalten nach Artikel 2 des Entwurfs die Minister noch auf das dem Monat des Ausscheidens fol­gende Vierteljahr ihre vollen Bezüge, abgesehen von Dienstauf­wandsentschädigung. Wenn der Minister mindestens acht Jahre oder zwei volle Landtagsperioden hindurch das Ministcramt innegehabt und das 55 Lebensjahr zurückgelegt hat, so steht ihm Anspruch auf Ruhegehalt zu. Der Ruhegehaltsberechnung wird das Diensteinkommen des Ministers und die Dienstzeit als Mi­nister unter Einrechnung der früheren ruhegehaltsbcrcchtigten Dienstzeit als Beamter zugrundegelegt. Das Recht auf den Be­zug des Ruhegehaltes ruht, wenn und solange der in den dau­ernden Ruhestand versetzte Minister ein Einkommen aus selb­ständiger Berufstätigkeit oder nicht selbständiger Arbeit bezieht, insowsit, als dieses Einkommen unter Hinzurechnung des Ruhe­gehaltes den Bettag des zuletzt bezogenen Diensteinkommens übersteigt.

Wenn die Voraussetzungen für den Ruhegehalt nicht zu treffen, so erhält der Minister ein Wartegeld. Dieses Wartegeld soll abgestuft sein nach der Zoit der Ministertätigkeit und nach dem Lebensalter.

Wenn ein mit Ruhegehalt oder mit Wattegeld ausgeschic- dener Minister, bet dem di« allgemeinen Voraussetzungen der Versetzung von Beamten in den dauernden Ruhestand nicht vvrliegen, eine seiner Vorbildung entsprechende planmäßig« Dienststelle mit Einzelgehalt angeboten erhält und di« Ueber- nahme der Stelle ablehnt, so verliert er den Anspruch auf Ruhe­gehalt oder Wartegeld.

Der mit Wartegeld ausgeschieden« Minister, bei dem die all­gemeinen Voraussetzungen der Versetzung von Beamten in den dauernden Ruhestand nicht vorliegen, hat anstelle des Rechte« auf Wartegdl Anspruch auf Wiedereinstellung in eine plan­mäßige Dienststelle von mindestens gleicher Art und gleichem Diensteinkommen wie der in der früheren Beamtenstcllung unter Berücksichtigung von etwa in der Zwischenzeit oingetretenen Be­förderungsmöglichkeiten.

Minister, die vordem nicht im Beamtenverhältwis standen, erhalten Ruhegehalt nach denselben Grundsätzen wie diejenigen Minister, die vordem planmäßige Beamte gewesen sind. Da diese naturgemäß sehr selten, wenn überhaupt eine so lange Ministerzeit haben werden, daß für sie ein Ruhegehalt in Be­tracht kommt, so ist im Artikel 9 des Gesetzentwurfs die Rei- chung von Uebergangsbezügen vorgesehen.

Für die Ansprüche der Witwen und Waisen eines ruhege» haltsbevechtigten Ministers gelten die allgemeinen Vorschriften des Beamtengefehes.

Nach Artikel 13 des Gesetzentwurfs soll dieses Gesetz für all« Minister gelten, die nach Inkrafttreten der neuen Verfassung vom 20. Mai 1919 mit Ruhegehalt ausgcschieden sind, und ebenso für die zurzeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Minister. Vorgesehen ist zur Beseitigung von be­sonderen Härten, die sich in einzelnen Fällen aus der Rück­wirkung ergeben, daß das Staatsministerium mit Zustimmung des Landtags Sonderreglung treffen kann.

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