Z-thwarzvMld - Heimat
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„Und handeln sollst du so, als hinge von dir And deinem Tun allein das Schicksal ab der deutschen Dinge, und die Verantwortung wäre dein", Zagte Fichte. Besonders in der Gegenwart mutz Ach jeder diesen Gedanken immer wieder vor «lugen halten. Denn auf das richtige Handeln Hedes Einzelnen und darauf, wie er eine Arbeit Lngreift, kommt es in diesem Drang der Zeit an! Ms Gegenwart verlangt von uns allen — besonders auch von unserer Jugend, die mit ihrem Schaffen neu zu den Millionen arbeitender und kämpfender Menschen in Deutschland hinzukommt — zuzugreifen und inimer wieder herzhaft und mit Verstand zuzugreifen. Eine Tätigkeit über- legt, nicht leichtfertig angefaßt, bedeutet bereits ihre halbe Erledigung. Kann man nicht mit Stolz auf eine Arbeit zurückblicken, wenn man weiß, sie
ist gelungen und bedarf keiner Ausbesserung? Durch Qualitätsarbeit werden ja auch schon wieder Kräfte eingespart, deren das deutsche Volk heute so dringend bedarf.
Doch nicht nur am Arbeitsplatz wollen wir uns an Fichtes Worte erinnern, auch im privaten Umgang mit Menschen. Die neue Zeit, die harte Zeit fordert einen neuen harten Typ, der vom Menschen persönliches Auftreten verlangt: entschlossener Wille, Selbstvertrauen, Unerschütter- lichkeit, Zähigkeit und Zukunftsglaube. Charakterfestigkeit tritt jedoch erst dann in Erscheinung, wenn der Mensch zur Persönlichkeit herangereift ist. Er muß sich nur dessen bewußt sein, daß sein ganzes Handeln unter der Richtschnur steht, vonsich persönlich aus alles beitragen zu müssen, damit sein Volk und Reich die schweren Tore der großen Zukunft öffnet.
Der Obsternte entgegen
Ueber Obstdiebstähle wird im ganzen Kreis Catw geklagt
Je mehr wir uns dem Herbste nähern und da- > Mit der Obsternte entgegengehen, desto mehr wird ! über Obstdiebstähle geklagt. Aus dem ganzen ! 'Kreisgebiet wird von unerwünschten Erntehelfern berichtet, die sich bei Nacht und Nebel in die Baumgüter einschleichen und von den Bäumen den Erntesegen herunterholen. Niemand wird etwas dagegen haben, wenn jemand außerhalb eines Grundstückes einen Apfel aufhebt und in denselben beißt. Aber es häufen sich gerade in der letzten Zeit die Klagen, daß oft an Bäumen ein -- beträchtlicher Schwund des Behanges festzustellen ist. Zum Verlust des Obstes hat der Eigentümer - mitunter einen weiteren Aerger, nämlich den, daß die Bäume beim Plündern übel zugerichtet werden, daß man Zweige und Aeste abreißt und so den Ertrag im nächsten Jahre mindert. Die Feld- ' Hüter haben in diesen Tagen eine umfangreichere Aufgabe als sonst zu erfüllen. Nur können sie natürlich nicht überall sein. Um so mehr müssen sie alle Gutgesinmen unterstützen. In erster Linie sollten die Obstbaumbesitzer selbst öftere Kon- trollgänge durch ihre Grundstücke machen. Wenn das regelmäßig geschieht, wird das Klagen über Obstdiebstähle bald aufhören. Woher aber die Zeit auch noch dazu nehmen, wird allerdings mancher fragen. Die Frage ist sicherlich berechtigt, aber um sich seinen, in diesem Jahre gegenüber 1943 nicht so reichen Obstsegen zu erhalten, muß man auch mal in „einen saueren Apfel bRßen".
Wie man Fallobst ohne Zucker verwerte« kann?
Bon Fallobst, besonders von Falläpfeln, kann ein wohlschmeckender Sirup zuckerlos eingedickt werden folgendermaßen: Das Fallobst wird von allen schadhaften Stellen befreit, sonst aber mitsamt der Schale und dem Kerngehäuse zu Spalten ausgeschnitten, die, mit Wasser knapp bedeckt, so lange kochen, bis sie anfangen zu zerfallen. Dann läßt man den gewonnenen Saft durch einen Abtropf laufen und bringt ihn abermals aufs Feuer. Dort kocht man ihn ohne Zuckerzugabe zu einer zähen, dunklen Masse ein,'dem sogenannten „Apfelkraut". Dieser Aufstrich hält sich ausgezeichnet, schmeckt fein süß-säuerlich und ist natürlich außerordentlich gesund. Das einzig Unangenehme ist bei seiner Bereitung das notwendige lange Kochen. Doch ist ein häufiges Umrühren erst dann nötig, wenn der Sirup anfängt dicklich zu werden.
OeLW. — kleiner Alarm
' Man begegnet noch immer vielfach der Ansicht, baß die Oeffentliche Lustwarnung eine Art Voralarm sei. Das ist nicht richtig. Die Oeffentliche Luftwarnung ist gewissermaßen ein kleiner Alarm, der gegeben wird, wenn nur wenige Feind- Maschinen in das Warngebiet einfliegen. Die Flugabwehr tritt erforderlichenfalls in Tätigkeit, ßs können auch vereinzelt Bomben fallen. Ein Zwang zum luftschutzmäßigen Verhalten besteht nicht. Da? gesamte Wirtschafts- und Vcrkehrs- leben geht weiter. Deshalb hat, wie kürzlich schon Mitaeteilt wurde, der Reichsminister der Luftfahrt
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hinsichtlich des Verhaltens vei veftenMcher Warnung angeordnet, daß in den Arbeitsstätten die Arbeit sortzusetzen und. soweit der Arbeits- beginn in die Zeit der Oesfentlichen Lustwarnung füllt, die Arbeit zur üblichen Zeit aufzunehinen ist.
Bei öffentlichen Veranstaltungen, also zum Beispiel Kinovorsührungen und anderen, ist, so heißt es in der genannten Verordnung, den Teilnehmern die Tatsache der Oesfentlichen Lust- waruung bekanntzugeben. Die Veranstaltung wird nicht unterbrochen, aber eS kann, wer will, die Schutzräume aussuchen. Nur Großi Veranstaltungen, bei denen eine größere Menschenansammlung ftattfindet. find bei Oessent- licher Luftwarnung, gegebenenfalls auch schon vorher, auf Anordnung der zuständigen Stelle zu schließen. Zum Schutz der Jugend find sür die Schulen Sonderänweisungeu ergangen.
Die Kinderermäßigung
In Ergänzung der Ausführungen von Staatssekretär Reinhardt zu den Steuervereinfachungs- maßnahmen wird mitgeteilt, daß nach der neuen Verordnung auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sür 1944 und 1945 grundsätzlich mit dem gleichen Betrag wie bei der Veranlagung für 1S43 anzusetzen sind. Voraussetzung dabei ist, daß eine Bestandsveränderung durch Erwerb oder Veräußerung nicht vorgekommen ist. Jede Einsparung an Hausunkosten kommt voll dem Hauseigentümer zugute.
Eine weitere erhebliche Vereinfachung auf dem Gebiet der Einkommensteuer besteht auf dem Ge
ltet der Kinderermäßigung, indem klins- lig die Kinderermäßigung einfach für alle Kinder gewährt wird, die das 18. Lebens- jahr noch nicht vollendet haben. ES kommt also nicht mehr darauf an, ob das Kind haushaltszugchörig ist oder nicht und ob es sich zu Erwerbszwecken oder aus anderen Gründen außerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen aufhält, sondern einzig und allein auf das Alter des Kindes.
Auf dem Gebiet der Verkehrssteuern werden die Gesellschaftssteuer, die Wertpapiersteuer, die Börsenumsahsteuer, die Wechselsteuer, die Wert- zuwachssteuer, sowie die Beförderungssteuer im Möbel- und Werkfernverkehr während der weiteren Kriegsdauer nicht mehr erhoben. An Stelle der Wertzuwachssteuer erhebt da? Reich zugunsten der Steuergläubiger einen Zuschlag zur Grund, crwerbssteuer. Dieser beträgt zwei Prozent des Betrags, yon dem die Grunderwerbssteuer berechnet wird.
Während die Finanzämter bisher über Rechtsmittel endgültig entscheiden konnten, wenn der Streitgegenstand keinen höheren Wert als 100 RM. hatte, wird diese Grenze durch die Steuerverein- fachungs-Verordnung aus 5 00 RM. erhöht,
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Ebhausen. Obergesreiter Christian Benz, Sohn der Witwe des Gottlieb Benz, wurde für besondere Tapferkeit vor dem Feind mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse ausgezeichnet.
Pforzheim. Ein hiesiger Handwerksmeister war dem Schnellkommando bei Fliegeralarm zugeteilt worden. Anfänglich erfüllte er gewissenhaft dabei seine Pflicht. Als ihm jedoch eine Anordnung des Reichsführers seiner Innung zu Ohren kam, daß wegen dringlicher Arbeiten die Luftschutzverpflichtung für den Meister Wegfälle, glauhte er von seiner Verpflichtung entbunden zu sein. Nun stellte sich heraus, daß in einer Jnnungsversamm- lung der Obermeister ausdrücklich bekanntgegeben hatte, daß nur bei Nachtalarm auf Antrag der Handwerker von der Luftschutzpflicht befreit werden könne. Für ferne falsche Auffassung nahm die Polizeidirektion den Handwerker in eine Haftstrafe von zwei Tagen. Der Einzelrichter er- mätzigte die Haftstrafe auf eine Geldstrafe von 30 Mark.
Gestorbene: Karoline Weber, 74 I., Langenalb; Engen Schäfer, 20 I., Glatt; Egon Rebmann, 34 I., Fischingen; Erich Maier, 22 I., Mühlheim a. B.; Luise Ober, geb. Baumgärtner, 66 I., Leonberg; HeMpnn Etzlinger, §3 I., Rottenwachtmeister, Mengen (Unglücksfall); Hans Reiff, Dipl.-Jng., Korntol; Karl Siegle, Landwirt, 66 I., Ditzingen.
Ohne Hausgehilfin auskommen...
Huck tiier oberster Oruncjsatr: Oerecbte Verteilung cier Insten
In Durchführung der Anordnung des Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz waren bis spätestens 1. September sämtliche fremdvölkischen Haus- und Wirtschaftsgehilfinnen den Arbeitsämtern zum Einsatz in der Rüstung zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus alle deutschen in der Hauswirtschaft tätigen Kräfte den Arbeitsämtern nach örtlichem Aufruf ebenfalls zu melden. Damit muß manche Hausfrau auf eine bisher gewohnte Hilfe verzichten, denn nicht für alle der Rüstung zugeführten fremdvölkischen Hilfskräfte wird etwa eine deutsche Hausgehilfin zur Verfügung gestellt. Der in den Anordnungen umrifsene Personenkreis, denen eine deutsche Hausgehilfin bzw. eine über sechs Stunden wöchentlich beschäftigte Putzfrau zusteht, ist genau festgelegt und damit ein gerechter Maßstab gegeben.
Gewiß bringt diese Anordnung für manchen Haushalt eine spürbare Einschneidung, doch wie die auf Grund des Gesetzes meldepflichtige Frau zusätzlich zu ihrem Haushalt nun direkt für die Rüstung schafft und täglich eingesetzt ist, muß die Hausfrau, die künftig ohne Mädchen auskommen muß, viele Hausarbeit, auch die sog. „grobe", selber tun. Sie muß oufwaschen, Stuben putzen, Treppenhäuser reinigen, ihre Wäsche waschen und was sonst alles dazu gehört. Dabei ist nun keineswegs „das große Haus bzw. die große Wohnung" etwa ein Grund, für sich eine Hausgehilfin zu beanspruchen. Da müssen eben mal, wenn man die Instandsetzung aller Räume allein nicht schafft, einige unbenutzt bleiben, ganz abgesehen davon, daß wir ja ohnehin zusammenrücken und Ausgebombte bei uns aufnehmen sollten.
Es ist auch nicht kriegsentscheidend, ob nun mal
ein Stäubchen auf den Möbeln liegt oder nicht, wenn man neben dem längeren Einkäufen oder dem Anstehen bei der Milch täglich nicht ganz herumkommt. Die Bolschewisten würden uns, wenn sie Hier im Lande wären, solch» Dinge, die wir alle in normalen Zeiten als zum täglichen Leben notwendig erachten, gründlich abgewöhnen. In vielen Fällen können aber die größeren Kinder und auch der Niann, wenn er noch im Hause ist, der Frau und Mutter manche Arbeit und Besorgung abnehmen und sie dadurch entlasten. Es kommt nur auf den guten Willen an. Auf der anderen Seite hat manche Mutter mit vier, fünf und mehr kleinen und schulpflichtigen Kindern bisher ohne jede Hilfe auskommen müssen, und es ist nur gerecht, wenn diese Frauen aus den Reihen der nun freiwerdenden deutschen Kräfte, von denen doch noch eine ganze Zahl bei alleinstehenden Franen oder in Haushalten schafft, wo auch große Töchter und nicht berufstätige Verwandte sich aufhalten, Hilfe zugewiesen wird. Durch besondere Umstände gelagerte Grenzfälle, die durch Krankheit, ganztägigen Berufseinsatz der Frau und Mutter auch bet den zur Meldepflicht aufgerufenen Haushalten eine Hilfe rechtfertigen, werden von der zuständigen Kreiskommission genau geprüft.
Auch für die Hausgehilfinnenfrage gilt als einziger Grundsatz, daß im totalen Krieg die Lasten gerecht verteilt und auf allen Schultern getragen werden; und daß sie ihren Haushalt — vielleicht zum erstenmal in ihrem Leben — künftig allein versorgt, ist für manche Hausfrau eben ihr Kriegseinsatz in dieser Zeit, die auch für die Frauen nur eine Parole kennt: Durchstehcn gegen eine Welt von Feinden bis zum deutschen Sieg.
Ratschläge für den Landwirt
Zahlreiche Bauern und Landwirte find in diesen Kriegsjahren zum Selbstanbau von Tabak übergegangen. Nach Beendigung der Blatternte im Herbst werden wohl auch einige reife Knospen für die nächste Aussaat gesammelt. Der übrige reiche Samen- und Bliitenansatz steht dann am kahlen Stengel wie wertlos da. Der Samensatz der Tabakpflanze ist aber, auch unreif, ein vorzügliches Mittel zur Vernichtung der Mäuse. Man schneidet im Herbst die Samendolde» als Letztes vom Stengel und legt sie lose zum Trocknen hin. Die getrockneten Dolden legt man später auf eine möglichst glatte Unterlage dort aus, wo sie den Mäusen leicht zugänglich sind. Die Mäuse verzehren den Tabaksamen mit Vorliebe. Er ist ihr sicheres Ende.
Wenn der Obstbaum seinen Fruchtsegen darbietet, heißt es zugreifen. Aber nicht plündern und nicht zugleich mit den Früchten auch den Zweig, auf denen die Frucht saß, beschädigen oder gar abbrechen l Alles Obst muß so geerntet werden, daß mit den Früchten nicht auch ein Teil des Fruchtholzes mit abgerissen wird, weil im Frncht-
holz bereits die Anlage zu den Knospen liegt, aus denen sich im nächsten Jahr die Blüten entwickeln. Nun löst sich eine reise Frucht zwar ohnehin leicht vom Fruchtholz ab; wird sie aber noch unausgereift gepflückt, so geht es mit dem Ablösen weniger leicht, und wenn man noch dazu kräftig zupackt, wird der Zweig leicht beschädigt. Da an ein und demselben Baum nicht alle Früchte gleichzeitig reisen, nimmt man zuerst die Stücke an den Außenseiten des Baumes ab, weil die im Innern sitzenden Früchte später reifen. Frühe Birnen, besonders wenn sie zum Versand bestimmt sind, müssen ein paar Tage vor ihrer Vollreife geerntet werden, sonst neigen sie zuin Mehligwerdm.
Muß man zum Obstpflücken den Baum besteigen, statt von der Leiter aus zu ernten, so können leicht Rindenbeschädigungen entstehen, weshalb man nicht in schwerbesohltcn oder gar benagelten Schuhen klettern soll. Dennoch kann es das eine oder andere Mal bei der Obsternte zum Brechen von Aesten kommen. Dann wirkt man dem Schaden durch Absagen des Astes und Glätten der Schnittfläche mit einem scharfen Messer sowie Behandlung der Wunde mit Banmsalbe entgegen.
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Novelle von Neiflri et» von Kle ist 15
Bei diesen Worten kehrte ihm Luther mit ein« mißvergnügten Blick den Rücken zu und zog ! Klingel. Kohlhaas, während dadurch herüeigeruf ein Famulus sich mit Licht in dem Vorsaal m dete, stand betreten, indem er sich die Augen tro nete, vom Boden auf; und da der Famulus v« gebcns, weil der Riegel vorgeschoben war, an d Tür wirkte, Luther aber sich wieder zu seinen P Pieren niedcrgesetzt hatte, so machte Kohlhaas de Mann die Tür auf.
Luther, mit einem kurzen, auf den fremd Mann gerichteten Seitenblick, sagte dem Famulu „Leuchte!", worauf dieser, über den Besuch, d> er erblickte, ein wenig befremdet, den Hausschlüsj von der Wand nahm und sich, auf die Eutfernui desselben wartend, unter die halb offene Tür d Zimmers zurückbegab
Kohlhaas sprach, indem er seinen Hut bewe zwischen beide Hände nahm: „Und so kann i« hochwürdigster Herr, der Wohltat, versöhnt , werden, die ich mir von Euch erbat, nicht tei hastig werden?"
Luther antwortete kurz: „Deinem Heiland, neu dem Landesherrn — das bleibt einem Bersui wie ich dir versprach, Vorbehalten!"
Und damit winkte er dem Famulus, das G schüft, das er ihm aufgetragen, ohne weiten Aufschub abzumachen. Kohlhaas legte mit de Ausdruck schmerzlicher Empfindung seine beid« Hände auf die Brust, folgte dem Mann, der ih die Treppe hinunterleuchtete, und verschwand.
Am anderen Morgen erließ Luther ein Sen schreiben an den Kurfürsten von Sachsen, Won er nach einem bitteren Seitenblick auf die sei» Person umgebenden Herren Hinz und Krrnz, Käv merer und Mundschenk von Tronka, welche d Klage, wie allgemein bekannt war, unterschlag« hatten, dem Herrn mit der Freimütigkeit, die ih eigen war, eröffnete, daß bei so ärgerlichen Un ständen nichts anderes zu tun übrig sei, als d« Vorschlag des Roßhändlers anzunehmen und ih des Vorgefallenen wegen zur Erneuerung sein« Prozesses Amnestie zu erteilen.
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Die öffentliche Meinung, bemerkte er, sei ai eine höchst gefährliche Weise auf dieses Mamw Seite, dergestalt, daß selbst in dem dreimal vc- ihm eingeäscherten Wittenberg eine Stimme ( ' seinem Vorteil spreche; «nd da er sein Anerbiete falls er damit abgewiesen werden sollte, unfch ' bar unter gehässigen Bemerkungen zur Wissen' schüft des Volks bringen würde, so könne dasselli leicht in dem Grade verführt werden, daß mit d,- Staatsgewalt gar nichts mehr gegen ihn auszi, richten sei.
Er schloß, daß man in diesem außerordentliche/ Fall über die Bedenklichkeit, mit einem Staatsbürger, der die Waffen ergriffen, in Unterhalt lung zu treten, hinweggehen müsse, daß dersell' in der Tat durch das Verfahren, das man gege^ ihn beobachtet, aus gewisse Weise außer d«; Staatsvcrbindung gesetzt worden sei, und kur>> daß man ihn, um aus dem Handel zu kommen mehr als eine fremde, in das Land gefallen' Macht, wozu er sich auch, da er ein Ausländer se> gewissermaßen qualifiziere, als einen Rebellen, dn sich gegen den Thron auflehne, betrachten müss >
Der Kurfürst erhrelt diesen Brief eben, als d,i Prinz Christiern von Meißen, Generalissimus d«' Reichs, Oheim des bei Mühlberg geschlagenen un;! an seinen Wunden noch darniederliegenden Prn ü zen Friedrich von Meißen; der Großkanzler dk,l Tribunals, Graf Wrede; Graf Kallhcim, Präsident der Staatskanzlei, und die beiden Herre, Hinz und Kunz von Tronka, dieser Kümmere! jener Mundschenk, die Jugendfreunde und Vc,,' trauten des Herrn, in dem Schlöffe gegenwärtig waren. .!
Der Kämmerer, Herr Kunz, der in der Qualitc eines Geheimen Rats des Herrn geheime Korr, spondenz mit der Befugnis, sich seines Namen, und Wappens zu bedienen, besorgte, nahm zuer, das Wort, und nachdem er noch einmal wcitläufi > auseinandergelegt hatte, daß er die Klage, die d« > Roßhändler gegen den Junker, seinen Vetter, b>, dein Tribunal eingereicht, nimmermehr durch eii, eigenmächtige Verfügung niedergeschlagen habe. Würde, wenn er sie nicht, durch falst'e Angabe; verführt, für eine völlig grundlose und nicht« nutzige Plackerei gehalten hätte, kam er auf d; gegenwärtige Lage der Dinge. j
Er bemerkte, daß weder nach göttlichen no^ menschlichen Gesetzen der Roßkamm um dies«,' Mißgriffs willen befugt gewesen wäre, eine so ui, geheure Selbstrache, als er sich erlaubt, nuszuübe , schilderte den Glanz, der durch eine Verhandln,, mit demselben als einer rechtlichen Kriegsgewa; auf sein gottverdammtes Haupt falle; und d- Schmach, die dadurch auf die geheiligte Persc des Kurfürsten zurückspringe, schien ihm so u>, erträglich, daß er im Feuer der Beredsamkeit Ii - ber das Acußerste erleben, den Rechtsfchluß d rasenden Rebellen erfüllt und den Junker, fein^ Vetter, zur Ticksütterung der Rappen nach Kol haafenbrück abgeführt sehen, als den Vorschlag den der Doktor Luther machte, angenommen w,' jen wollte. , (Forts, folgte,
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