III. Die nach Ziff. I. oben abzugeben- den Erklärungen (Fassionen)

1. über das Kapital- und Renten-Ein- kommen können entweder mündlich in das von der Ortssteuerkommission zu führende Ausnahmeprotokoll, oder schriftlich, nach der in 8- 17. Ziff- 1 der obenerwähnten Instruktion gegebenen näheren Bestimmung abgegeben werden. Dagegen sind

2. die Fassioncn über das Dienst- und Berufs-Einkommen in der Regel schriftlich nach dem vorgeschriebenen Formular zu übergeben; sie können aber in den im §. 17 Ziff. 2 der gedachten Instruktion bestimm­ten Fällen auch mündlich in das Ausnahme- Protokoll abgegeben werden.

IV. Bon der Fassionspflicht befreit sind bezüglich des oben Ziff. II. 1. bezeichnetcn Kapital- und Renten-Einkommens die im Gesetz-Art. 3. A ü. b. §. genannten An­stalten, die in Ges.-Art. 3. 4 k. erwähnte allgemeine Sparkasse in Stuttgart uud Die­jenigen, welche in diese Sparkasse Erspar- nißeinlagen gemacht haben, hinsichtlich der denselben ans diesen Einlagen z,-fließenden Zinse; ferner die in Art. 3. H.. I. genannte Kasse des Wohlthätigkeitsvereins, sowie bezüglich der Dienst- und Berufs-Einkom- inenssteucr diejenigen Personen, welche nach dem Einkommeussteuergesetz Art. 3 II. a. und nach dem Gesetz vom 20. August 1801 (Reg.-Blatt S. 186) Art. 3., sodann nach dem Einkomiiiensstenergesetz Art. 3. L. b. von dieser Steuer frei bleiben. Ilebrigens muß auf etwaiges Anfordern der Orts- fteiierkommission gleichwohl die in H. 14. Abs. 2. der mehrerwähnten Instruktion vor­geschriebene Anzeige gemacht werden.

V. Wenn weitere (s. Ziff. IV. oben) in Ges.-Art. 3. -1. k. genannte Anstalten, oder wenn Institute der in Ges.-Art. 3.

e. cl. Ic. bezeichneten Art. Steuerbefrei­ung ansprechen, desgleichen wenn auf Grund der Bestimmungen in Ges.-Art. .1. l,. i. ein solcher Anspruch erhoben werden will, so sind diese mit vollständigen Nachweisen zu begründenden Ansprüche durch die Orts­steuerkommission beim Kameralamt anzu­bringen. Die den Mitgliedern des Capi- talistenvereius in Stuttgart früher einge- räumte Steuerfreiheit für ihre Einlagen in diesen Verein findet nach einer Verfügung des K. Finanzministeriums vom 2. April 1859 nicht mehr statt. Ebenso haben nach h. Erlaß vom 9. August 1864 (Amtsblatt S. 99.)

n) die Rentenversicherten bei der Allge­meinen Rentcnanstalt in Stuttgart ihre jährlichen Bezüge an Leibrenten, steigenden Renten und Dividenden,

b) die Kapitaleinleger nach §. 102115 der Statuten ihre Zinsen- und Dividenden- Lezüge zu fatiren und zu versteuern; fer­ner haben die Einleger in die nach §. 120 der Statuten mit der allgemeinen Renten- onstalt verbundenen Spar- und Depositen- Casse, als Gläubiger der Rentenanstalt die hieraus zu beziehenden Zinse gleich ihrem sonstigen Capital- und Renteneinkommen, und ebenso haben die Mitglieder der ehe­maligen Rottenburger Wittwen-Kasse die ihnen von der Rentenanstalt zu bezahlen­den sogenannten Pensionen nach Inhalt Erlasses vom 12. November 1861 (Amts­

blatt S. 170) als Renteneinkommen nach , Art. I. II. d des Ges. vom 19. Septbr. - 1852 zu versteuern. f

VI. Wer die Fatirung seines Einkom­mens gänzlich unterläßt oder solches theil- weise verschweigt, wird nach Art. 11 des Gesetzes und §. 16 der Instruktion mit Strafe belegt.

Vorstehende Aufforderung ist dem §. 13 der Instruktion vom 10. Juni 1853 ge­mäß durch die Ortssteuer-Commission in der ortsüblichen Weise öffentlich bekannt zu machen, wobei zugleich zu bestimmen ist, zu welcher Zeit und in welchem Lokal die Erklärungen (Fassionen) an die Kommission abgegeben werden müssen.

Bei den Ortssteuerkommissionen werden die vorbereiteten Protokolle mit den Vor­gängen , soweit sie denselben nicht schon zu­gekommen sind, bis 10. Juli Anlaufen, und sind sämmiliche Akten alsbald nach Vollzug des Geschäfts neben den Kosten­zetteln an das betreffende Kameralamt ein- znsenden.

Den 4. Juli 1868.

Die Kameralämter Altenstaig und Reuthin.

2k agol d.

Der Lehrergesangverein kann am nächsten Mittwoch hier nicht stattfinden.

Den 6. Juli 1868. K. Dekanatamt.

Freihofe r.

2k a g o l d.

Stamm- u. Brennholz- Verkauf.

dem Stadt­walddistrikte Horn, Sulzeröschle, Gal­genberg, Mittler- bergle, Bühlkopf, Winterhalde, Lehm­berg , Sommer­halde, Killberg, Dreispitze, Kehrhalde rc. werden am

Dienstag den 14. Juli d. I., Vormittags 8 Uhr,

auf dem Rathhanse dahier im öffentlichen Aufstreich verkauft:

21 eichene Stämme, von 2035' lang, mit 219 Cub.',

226 Stämme tannen Lang- u. Klotz­holz, von 3075'lang, mit 5933 Cub.',

200 Kl. tannene Scheiter u. Prügel u.

4043 St. gebundene tannene Wellen.

Den 6. Juli -1868.

Gemeinderath.

2), Altenstaig Stadt.

Lang- L Klotzholz-Verkauf.

Samstag den 11. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr,

werden auf hiesi­gem Nathhaus vom Stadtwald Enz- wald 640 Stämme Lang- und Klotz­holz, mit 50,2M Cub.', im Aufstreich

verkauft.

Aus Auftrag:

Stadtförster Gürr. >

Wenden,

Oberamts Nagold.

Es liegen bei der Unterzeichneten Stelle bei gesetzlicher Sicherheit

!«»<» «-,, 1 , 1 , 1 ,

zum Ausleihen parat.

Stiftungspflege. Groß m a n n.

Privat-Delinnntina «Innigen.

2j* Altenstaig Stadt.

Für 2 ganz tüchtige und so- Geschäftsleute suche ich 1000 und 600 fl. aufzunehmen.

Den 29. Juni 1868.

Stadtschultheiß Richter.

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2 ), 2k a g o l d.

Bäckrr-Lchrlings-Gesuch.

Mit oder ohne Lehrgeld wird ein or­dentlicher junger Mensch in die Lehre aus­genommen; wo? sagt die

Redaktion.

MM