III. Die nach Ziff. I. oben abzugeben- den Erklärungen (Fassionen)
1. über das Kapital- und Renten-Ein- kommen können entweder mündlich in das von der Ortssteuerkommission zu führende Ausnahmeprotokoll, oder schriftlich, nach der in 8- 17. Ziff- 1 der obenerwähnten Instruktion gegebenen näheren Bestimmung abgegeben werden. Dagegen sind
2. die Fassioncn über das Dienst- und Berufs-Einkommen in der Regel schriftlich nach dem vorgeschriebenen Formular zu übergeben; sie können aber in den im §. 17 Ziff. 2 der gedachten Instruktion bestimmten Fällen auch mündlich in das Ausnahme- Protokoll abgegeben werden.
IV. Bon der Fassionspflicht befreit sind bezüglich des oben Ziff. II. 1. bezeichnetcn Kapital- und Renten-Einkommens die im Gesetz-Art. 3. A ü. b. §. genannten Anstalten, die in Ges.-Art. 3. 4 k. erwähnte allgemeine Sparkasse in Stuttgart uud Diejenigen, welche in diese Sparkasse Erspar- nißeinlagen gemacht haben, hinsichtlich der denselben ans diesen Einlagen z,-fließenden Zinse; ferner die in Art. 3. H.. I. genannte Kasse des Wohlthätigkeitsvereins, sowie bezüglich der Dienst- und Berufs-Einkom- inenssteucr diejenigen Personen, welche nach dem Einkommeussteuergesetz Art. 3 II. a. und nach dem Gesetz vom 20. August 1801 (Reg.-Blatt S. 186) Art. 3., sodann nach dem Einkomiiiensstenergesetz Art. 3. L. b. von dieser Steuer frei bleiben. Ilebrigens muß auf etwaiges Anfordern der Orts- fteiierkommission gleichwohl die in H. 14. Abs. 2. der mehrerwähnten Instruktion vorgeschriebene Anzeige gemacht werden.
V. Wenn weitere (s. Ziff. IV. oben) in Ges.-Art. 3. -1. k. genannte Anstalten, oder wenn Institute der in Ges.-Art. 3.
e. cl. Ic. bezeichneten Art. Steuerbefreiung ansprechen, desgleichen wenn auf Grund der Bestimmungen in Ges.-Art. .1. l,. i. ein solcher Anspruch erhoben werden will, so sind diese mit vollständigen Nachweisen zu begründenden Ansprüche durch die Ortssteuerkommission beim Kameralamt anzubringen. Die den Mitgliedern des Capi- talistenvereius in Stuttgart früher einge- räumte Steuerfreiheit für ihre Einlagen in diesen Verein findet nach einer Verfügung des K. Finanzministeriums vom 2. April 1859 nicht mehr statt. Ebenso haben nach h. Erlaß vom 9. August 1864 (Amtsblatt S. 99.)
n) die Rentenversicherten bei der Allgemeinen Rentcnanstalt in Stuttgart ihre jährlichen Bezüge an Leibrenten, steigenden Renten und Dividenden,
b) die Kapitaleinleger nach §. 102—115 der Statuten ihre Zinsen- und Dividenden- Lezüge zu fatiren und zu versteuern; ferner haben die Einleger in die nach §. 120 der Statuten mit der allgemeinen Renten- onstalt verbundenen Spar- und Depositen- Casse, als Gläubiger der Rentenanstalt die hieraus zu beziehenden Zinse gleich ihrem sonstigen Capital- und Renteneinkommen, und ebenso haben die Mitglieder der ehemaligen Rottenburger Wittwen-Kasse die ihnen von der Rentenanstalt zu bezahlenden sogenannten Pensionen nach Inhalt Erlasses vom 12. November 1861 (Amts
blatt S. 170) als Renteneinkommen nach , Art. I. II. d des Ges. vom 19. Septbr. - 1852 zu versteuern. f
VI. Wer die Fatirung seines Einkommens gänzlich unterläßt oder solches theil- weise verschweigt, wird nach Art. 11 des Gesetzes und §. 16 der Instruktion mit Strafe belegt.
Vorstehende Aufforderung ist dem §. 13 der Instruktion vom 10. Juni 1853 gemäß durch die Ortssteuer-Commission in der ortsüblichen Weise öffentlich bekannt zu machen, wobei zugleich zu bestimmen ist, zu welcher Zeit und in welchem Lokal die Erklärungen (Fassionen) an die Kommission abgegeben werden müssen.
Bei den Ortssteuerkommissionen werden die vorbereiteten Protokolle mit den Vorgängen , soweit sie denselben nicht schon zugekommen sind, bis 10. Juli Anlaufen, und sind sämmiliche Akten alsbald nach Vollzug des Geschäfts neben den Kostenzetteln an das betreffende Kameralamt ein- znsenden.
Den 4. Juli 1868.
Die Kameralämter Altenstaig und Reuthin.
2k agol d.
Der Lehrergesangverein kann am nächsten Mittwoch hier nicht stattfinden.
Den 6. Juli 1868. K. Dekanatamt.
Freihofe r.
2k a g o l d.
Stamm- u. Brennholz- Verkauf.
dem Stadtwalddistrikte Horn, Sulzeröschle, Galgenberg, Mittler- bergle, Bühlkopf, Winterhalde, Lehmberg , Sommerhalde, Killberg, Dreispitze, Kehrhalde rc. werden am
Dienstag den 14. Juli d. I., Vormittags 8 Uhr,
auf dem Rathhanse dahier im öffentlichen Aufstreich verkauft:
21 eichene Stämme, von 20—35' lang, mit 219 Cub.',
226 Stämme tannen Lang- u. Klotzholz, von 30—75'lang, mit 5933 Cub.',
200 Kl. tannene Scheiter u. Prügel u.
4043 St. gebundene tannene Wellen.
Den 6. Juli -1868.
Gemeinderath.
2), Altenstaig Stadt.
Lang- L Klotzholz-Verkauf.
Samstag den 11. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr,
werden auf hiesigem Nathhaus vom Stadtwald Enz- wald 640 Stämme Lang- und Klotzholz, mit 50,2M Cub.', im Aufstreich
verkauft.
Aus Auftrag:
Stadtförster Gürr. >
Wenden,
Oberamts Nagold.
Es liegen bei der Unterzeichneten Stelle bei gesetzlicher Sicherheit
!«»<» «-,, 1 , 1 , 1 ,
zum Ausleihen parat.
Stiftungspflege. Groß m a n n.
Privat-Delinnntina «Innigen.
2j* Altenstaig Stadt.
Für 2 ganz tüchtige und so- Geschäftsleute suche ich 1000 und 600 fl. aufzunehmen.
Den 29. Juni 1868.
Stadtschultheiß Richter.
2)i Böblingen.
Alte und neue Weine, gesund und reingehalten, in guter Auswahl gebe ich zu sehr ermäßigten Preisen ab. — Darunter befindet sich auch ein Quantum frischer schmackhafter 67r, den ich zu eil» vül8v»l verkaufe.
Wo es sich um Abnahme ganzer Eimer handelt, werden auch Muster gegen Post- Nachnahme abgegeben.
I. G. Kayser.
Wildberg.
Von den billigen Waaren ist unter anderem noch vorräthig:
A 8tiiek «Er
-» 20—24 kr. pr. Elle, zu Bettüberzügen uud Kinderkleidern passend,
SO 8t. 8<I,ürtIn« ü 10—15 kr. per Elle.
I. N. Bräunig.^
2k a g o l d. Heute Dienstag
Turn-
Versammlung
im Lokal.
Der Vorstand.
M ö tz i n g e n,
Oberamts Herrcnberg.
Einen neuen einspännigen
Pferde- oder Kilhwagen
hat zu verkaufen
Christian Harr. Nagold.
Empfehlung
Dem verehelichen Publikum mache ich hiemit die ergebenste Anzeige, das; ich das von meinem sel. Vater betriebene Frachtfuhrwerk nach Tübingen übernommen und werde das mir geschenkte Zutrauen durch pünktliche und billige Besorgung der Fracht- gegenstände zu rechtfertigen suchen.
Gottl. Dan. Raufer.
2 ), 2k a g o l d.
Bäckrr-Lchrlings-Gesuch.
Mit oder ohne Lehrgeld wird ein ordentlicher junger Mensch in die Lehre ausgenommen; wo? sagt die
Redaktion.
MM