Amts- und IntelligenMatt für den Olieramtsbeiirk Ragow.

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Donnerstag den 11. Oktober

Dieses Blatt erscheint wöchentlich 3 Mal, und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Abonnementspreis in Nagold lmlbjährlich 54 kr., im Bezirke Nagold sammt Postzuschlag 1 fl. 1 kr., im übrigen Theil unseres Landes I fl. 8 kr. Einrückungs-Gebühr: die drei­gespaltene Zeile aus gewöhnlicher wchrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken L kr., bei mehrmaligem Einrücken je 1"/- kr.

Amtliche Nekattiitmachuliacil.

2j, K- Oberamtsgcricht Nagold.

^ Schttldcnliauidatiorl.

Zu der Gantsache des Fuhrmanns Jakob ^ Friedrich Teufel von Spielberg hat man l zur Schuldenliquidation und Leu gesetzlich bamil verbundenen wetteren Verhandlungen > Tagsahrl anberauutt auf

Montag den 13. November 1866, Vormittags 9 Uhr,

zu welcher Zeit die Gläubiger und Abson- derungsberewtigten auf dem Rathhause z» Spielberg persönlich oder durch hinläng­lich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der Liquidations-Tagfahrt, ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Beweismittel für ihr« Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaigen Vorzugsrechte anznmeldcn haben.

Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht ans den Ge- riehtSaklen bekannt find, am Schluß der Verhandlung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs und der Bestätigung des- terpflcgers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubiger» besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Untcrptaud versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinrcicht; den übrigen Gläubigern laust die gesetzliche fünfzehn- tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegen- schastSverkaus vor der Liquidations-Tagfahrt siattgeninden hat, vom Tag der Liquidation an. und wenn der Verkauf erst nach der Liquidattons-Lagfahrk vor sich geht, von dein Verkanfstage an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An­gebot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahl»ngsfähigkeil nachweist.

Den 9. Oktober 1866.

König!. Oberamtsgericht.

Ger.-Akt. Ziegler.

2jr K. O b e r a m t s g e ri ch t Nagold.

Schulden-Liqnidation.

In der Gantsache des Tuchmachers Tho­mas Ha Huer von Nagold hat man zur

Schuldenliquidatiou und den gesetzlich da­mit verbundenen weiteren Verhandlungen Tagsahrk anberanntt ans

Freitag den 16. November 1866, Vormittags 9 Uhr,

zu welcher Zeit die Gläubiger und Absvu- derungsberechtigten auf dem Nakhbanse zu Nagold persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich keiu Anstand obwaltet, stark des Erscheinens vor oder an der Li- quidations-Tagfahrl ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Fall unter Vorlegung der Be­weismittel für ihre Forderungen selbst so­wohl, als für deren etwaigen Vorzugsrechte anzumelden haben.

Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Ge­richtsakten betaunk sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs und der Bestätigung des Gü­terpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht binreicht. Den übrige» Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehn- tägige Frist z» Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tag- fahrr stattgesunden hat, vom Tag der Li­quidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, von dem VerkansStage an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An­gebot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 9. Oktober 1866.-

Köuigl. Oberamtsgericht.

Ger.-Akt. Ziegler.

Forstamt Wildbe rg.

Stammholz-Verkauf.

Mittwoch den 17. d. M.,

Morgens 10 Uhr, »ans

1) vom Revier Nais- lach aus dem Sraakswald Schwärzmiß:

1930 Stück Laug- und Klotzhvlz;

2) vom Revier Stammbcim aus Keuthei- merberg, Brühlberg und Dickemer Scblößle:

2600 Stück Laug- und Klotzhvlz; ferner Scheidhol; aus verschiedenen Wald- theilen:

170 Stück Lang- und Klotzboi;. Wildbcrg, de» 9 Ott. 1866.

^ König!. Forstamt.

Nietha m m e r.

Revier Stammbei m.

Die Holzkäufer werden aufgcsordert, die Schläge bis zum 20. d. M. bei Vermei­dung der gesetzlichen Strafe zu räumen. Ten 8. Ott. 1866.

König!. Nevieramt. _ Zel ler.

3js Obera m tsstadt N agol l.

Hopfen-Verkauf.

Das Erzeugnis; der städtischen Hopfen beträgt circa 8 Ecntner sebr schöne Waare, welche im Submissionswcge zum Verkauf komme», und sind die Offerte versiegelt, mit der Auflchrist:Submissions-Gffert auf Hopfen", adressier an die Stadlpstegc, bis Montag den 15. d.,

Vormittags 9 Uhr,

einzureichen.

Die Hopsen können jeden Tag eingesehen werde», und ist man erbötig, auch Muster ausfolgen zu lassen.

Stadtpflege. G üuihe r.

3js O b e r a in k s st a d t Nagold.

Flußweiden,

ein größeres Quantum, verkauft die Stadt- gemein de am

Montag den 15. d.,

und sind die Angebote bis 9 Uhr Bormit- tags schriftlich zu übergeben an die Stadt« pflege mit der Aufschrift:Angebote auf Flußmeiden".

S t a b t p f l e g e.

Mrivat-Dekaiintiuachungen.

2js Altenstaig Stadt.

Ein gut erhaltenes Chaischen, einen zweispännigeii Kaiten- schlitten,

ein neues, Zeimeriges, ovales.,,, Weinfaß

hat z» verkaufen und kann jederzeit eingesehen werben bei

Revierförster Ri eck er Wittwe.