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esellschafter.
Amts- und Intelligenzblatt für den C>beramtsbezirk Nagold.
chV-'. 79. Dienstag den 10. Juli 1866.
Dieses Blatt erscheint wöchentlich 3 Mal, und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Abonnementspreis in Nagold halbjährlich 54 kr., im Bezirke Nagold sammt Postzuschlag 1 fl. 1 kr., im übrigen Theil unseres Landes 1 fl. 8 kr. — Einrückungs-Gebühr: die drei- gespaltene Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Einrücken je 10- kr.
Amtliche Dekauntirmchungell.
Nagold. All die Ovtsschulbehörden. Durch höchste Entschließung Sr. Maj. des Königs ist genehmigt, daß vom 1. Juli 1866 an bis ans Weiteres sämmtliche Gehaltstbcile und widerrufliche Bcsoldnngsbeiträge, welche die Staatskasse an die Schnlstcllen von Gemeinden zu reichen hat, in sv weit sie nicht zu Bestreitung des Amtsiperwesereigehalls erforderlich sind, während der ersten 90 Tage nach der Erledigung der Schulstellen den örtlichen Schnlfonds überlassen werden. Die Ortsschulbchörden wollen eintrelendcn Falls für gehörige Verrechnung des dem Schulfvnd gebührenden Einkommensübcrschnsses erledigter Schnlstcllen sorgen.
Den 28. Juni 1866. Das gemeinschaftl. Oberamt in Schulsachen.
Böltz. Fr ei Hofer. Wurster. Kehle.
Bekanntmachung in Betreff der Gerichtsferien. Die gesetzlichen sechswöchigen Kerichtsferien des Oberlribu- nals, der KreisgericktShöse und der Bezirksgerichte beginnen demnächst mit dem 15. Juli und gehe» mit dem 25. August z» Ende.
Wahrend der Ferien haben nur dringende Angelegenheiten Anspruch auf Besorgung durch die Gerichte. Es wird daher Jedermann erinnert, während dieses Zeitraums sich der Anträge und Gesuche in nicht dringenden Angelegenheiten zu enthalten, außer soweit solche auch i» Sachen dieser Art zur Wahrung einer derjenigen Fristen erfordert werden, deren Lauf durch die Ferien ausnahmsweise nicht gehemmt wird (Art. 4 des Gesetzes vom 30. Mai 1858, betreffend die Einführung von GcrichtSferien, Reg.Bl. S. 82).
Für dringende (Ferien-) Sachen gelten kraft des Gesetzes:
1) Schwnrgerichtssachen, andere Strafsachen, wofern sie verhaftete oder öffentliche Diener betreffen, Voruntersuchungen ohne Unterschied, die Verkündung und Vollstreckung von Urtheilen der Strafgerichte, die Beschlußnahme über Anträge auf Unterdrückung in Beschlag genommener Druckschriften;
2) Ünterpfandssachen, Erkenntnisse über Verträge; Exekutionssachen; Gesuche um provisorische Verfügungen und um Beweisaufnahme zum ewigen Gcdächtniß; Arrcstsachen, insbesondere die Verfügung der Zahlnngssperre beim Abhandenkommen von Schuldscheinen und Zinsabschnikten; Wechselsachen; Gantsachcn, insoweit es sich um Anordnung und Vornahme von Vermögeiisuntcrsnchuu- gcn, um Erkennung deö Gants, um Sicherung, Verwaltung und Veräußerung der Aklivmasse handelt;
3) Obsignationen, soweit solche überhaupt den Gerichte» obliegen, Aufnahme und Eröffnung lctztwilligcr Verordnungen.
Die Gerichte sind gesetzlich verpflichtet, auch sonstige Geschäfte, sobald sic einer besonderen Beschleunigung bedürfen,
sowohl von AmtSwegen als auf den Antrag einer Partei für „Ferieufachcn" zu erklären. Ein dabin zielender Antrag einer Partie muß aber, um Beachtung zn finden, gehörig begründet und, wenn er schriftlich eingcreichk wird, als „Ferien sacke" bezeichnet sein.
Nagold, den 6. Juli 1866. Könjgl. Oberamtsgerickt. Pfeilsticker.
N a g o l d.
Zn Nenhersteüung der Pfrondorfer Mühl- floßgassc und Verbesserung der Zinsbach- wafserstnbe ist durch höhere Verfügung die Nagoldfloßstraße von Pfrondorf auswärts ans die Zeit vom ersten bis letzten August dieses Jahrs gesperrt worben.
Den 7. Juli 1866.
K. Oberamt.
_ Böltz .
Nagold.
Die gegen den Verkehr mit Schafen auf Wi ldbcrgerMarknng verfügt geweseneSperre wird hicmit aufgehoben, da die dortigen Schafe für gesund erklärt sind.
Den 9. Juli 1866.
Königl. Obcramt.
Euzklösierle.
Donnerstag den 12. d. Mts., Vormittags 11 Uhr,
wird der Heugrasertrag von circa 6 Morgen Wiesen im öffentlichen Aufstreich verkauft.
K. Revicrförster Hermann. ^
2ji Nagold.
Tie Holzverkänfe in den hiesigen Stadt. Waldungen vom 30. v. M. und vom 6. d. M. haben die gemeinderäthliche Genehmi- gung erhalten, und steht der Abfuhr des
Holzes bei Denjenigen, die sich über Bezahlung auszuweisen vermögen, kein Hindernis; im Wege.
Gemcinderalh.
N agold.
Wiederholter Kleinnutzholz-Verkauf.
Die bei dem Verkaufe am 6. d. M. in dem Stadtwalddistrikte Killberg XV. 2 unverkauft gebliebenen 540 Stück eichene Stangen von 10 bis 30 Fuß lang
werden am
Donnerstag den 12. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr,
wiederholt im Schlage öffentlich versteigert, wozu die Kaufsliebbaber hiemit ciugeladei, werden.
Den 9. Juli 1866.
Gemeinderatb.
Jürivat-Weknnntmachungen.
Nagold. ^
Um Gaben für kranke nnd verwundete Soldaten zu sammeln nnd dem württem- bergischen Sanitälsverei» zn übersenden, hat sich hier ein Verein von Frauen gebildet,
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und richtet derselbe besonders an die hiesigen Frauen die Bitte, ibn auf jede Weise zu unterstützen. Gewünscht werden hauptsächlich Socken, Jacken und gute Hemden, überhaupt Gegenstände, welche die Reinlichkeit und Gesundheit befördern. In allen Stücken ist weniger, aber gute, reine Waare vorzuziehen. Mit der Empfangnahme von Gaben ist die Unterzeichnete beauftragt.
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Im Namen des FranenvereinS: Hedwig Pfeilsticker.
N agol d.
Eine Anzahl Jungfrauen hat den Wunsch, einen Verein zu gründen, um für bas im Felde stehende Militär jede Woche einen Nachmittag zu arbeiten und zwar Hemden zu nähen, Socken zu stricken oder Verbandzeug zu fertigen, je wie die Bedürfnisse sind, nnd laden dieselben nun weitere Jungfrauen, die sich daran bethciligen wollen, auf nächsten Donnerstag den 12. Juli, Nach- mittags 2 Uhr, in den Rathhanssaal freundlich ein. Gaben an Geld sowohl als an Material werden dankbar entgegengcnom- men und können an gedachtem Tage in dem Rathhaussaal abgegeben ober auch der Unterzeichnete» üderbracht werden.
Den 9. Juli 1866.
Emilie Engel.