Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenzblatt für den Gberamtsbezirk Nagold.
65. Donnerstag den 7. Juni 1866.
Dieses Blatt erscheint wöchentlich 3 Mal. und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Abonnementspreis in Nagold halbjährlich 34 kr. im Bezirke Nagold sammt Postzuschlag 1 fl. 1 kr., im übrigen Theil unseres Landes I fi. 8 kr. — Einrückungs-G ebührwdie drei- ' gespaltene Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Einrücken je Iss- kr.
Amtliche Bekanntmachungen.
Forsta in t Alt e n st a i g.
Revier Siwmersscld.
Streu Verkauf.
Am Samstag den 9. d. Mts. aus dem Staatswald LimmerSfclderhardt ca. 66 Fuder Haidenstreil auf dem Halm.
Zusammenkunft Vormittags präcis 9 Uhr vor dem Nevieraml.
Sinimersfeld, den 9. Juni 1866-
K. Rcvieramt. Fischer.
2j- ^ N a g o l d.
Das Skeingrabeu auf dem Sladkeigen- tl'iiiu ohne zuvor cingeholte Erlanbniß ist bei einer Strafe von 3 fl. für jede Person verboten; und sind die Polizei-Offizianten, Wald- und Feldschntzcn angewiesen, jeden Erceß sogleich zur Anzeige zu bringen.
Den 28. Mai 1866.
Gcmcindcralb.
2j- R a g o l d.
Während der ans der Straße durch den Ansfcheller stattfinde »den Vekanntmachniigeii haben die die Straßen passirenden Fuhrleute mir ihren Wagen so lange stille zu halten, bis die öffentliche Bekanntmachung vorüber ist. Uebertreter werden mit 1 fl. Strafe belegt.
Ebenso wird das ganz zwecklose Peitschenknallen mit 2 fl. Strafe geahndet werden.
Den 28. Mai 1-66.
Stadtschnliheißenaink.
2j- Nagold.
Fuhrniß-Auktion.
AnS der VerlasfcnschaftSmasje des kürzlich gestorbenen Gemeinderaths Schönfärber Mavcr dahier wird am
Samstag de» 9. Juni d. I., von Morgens 8 Uhr a», in dessen Behausung gegen baare Bezahlung verkauft:
Gold u. Silber, worunter sehr werthvollc iiieerschanincne Tabakspfeifen, Ducker, viele MannSklci- dcr, Beltgewand, verschiedenes Küchen- geickirr, Sckreinwerk, worniiier ein gepolsterter Sovba, Sessel, Koininode, Kästen, Faß- und Bandgcschirr, allgeinciner Hans- rath,
wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 1. Inn, 1866.
Stadtschnltheißenaint.
2j- Nagold.
Das Holz-, Streu- rc. Sainnielii durch nicht bürgerliche Einwohner in den hiesigen Gemeinbewaldiingen ist für jede betretene Person bei 3 si. Strafe verboten.
Den 28. Mai 1866.
Genieinberath.
2js N a g o l d.
Das freie Hernnilaufcnlafscn der Schweine ist bei 1 fl. Strafe für jedes Stück verholen, und hat der Eigenthümer für etwa entstehenden Schaden nckch besonders zn haften.
Den 28. Mai 1866.
Stadtschnltbeißenanit.
louor seiiei, . ,orm»i» a. wub-r
Limssteinseilv j„ ^Itenstuig.
Nssröl
Köln. VVssser
2ji B e r II e ck.
Drei, nholz-Vcrkauf.
Mittwoch den 13. ^ ' d. Mts.,
von Mittags 1 Uhr
an,
werde» anS den Freih. v. lÄ ü l t-- ling e n'schcn Waldungen Kegelshardt, Lckillberg, Fichtwald und Nenbann
14 Ausscknßklötze,
Ptrivat-Bekanntmachungen.
1
'4
Klafter buchenes,
,, eichenes,
W a l d d o r s.
1'/<
„ birkenes und
Oberamts Nagold.
69»/-
„ tanneneS Brennholz
M.
Unterzeichneter erbietet sich den Bliimen- ^ freunden der Gegend^ zur Aiuiahnie von Bestellungen anst holländische Bliinienzwiebelii (Hzmeintlien).
Prima Qualität pro Dutzend fl. 4. —. Secnuda Qualität pro Dutzend fl. 3. 30.
Etwaige Bestellungen wolle» vor Ende Juni gemacht werden.
Unlerlcbrer Fr ick.
im öffentlichen Anfstreick verkauft.
Zusammenkunft im Waldhorn in Berneck. Den 4. Jnni 1866.
Freib. v. Gültlingen'scher Förster M a i c r.
Altenstaig Stadt
Familienveibältiiisse veranlassen mich-, mein am Selteiigradcn gelegenes, in gutem Zustande befindliches Hans mit eingerichteter Bäckerei und Branntweinbrennerei, sowie mit Gerechtigkeit zn Bier-und Branntweiiischank, unter billigen Zahlungsbedingungen z» verkaufen. Lnst- kragende köniien jeden Tag einen Kauf mit mir abschlicßen.
Michael Kirn, Bäcker.
N a g o l d.
Vorzüglichen
fetten Schweizerkäs
von einem in der Nähe gelegenen Gute verkaufe ich per 64 Pfund zu 5 kr.
Angnst Reichert.
2ji N a g o l d.
Am nächsten Samstag den 9. Jnni, Mittags 1 Uhr,
verpachten wir den Henrigen Ertrag der zn dein früheren Hammerwerk gehörigen Wiesen zeirca 5ss Morgen) ganz oder theil- weise, und laden Liebhaber hiezu auf die Wiesen selbst ein.
Ferd. Pfeifer und Comp.
2j, H e i l b r o n n.
! Empfehlung von amtlich geprüftem kölnischem Wasser zuin Waschen nach -ein Baden Ktärkung -er > geschwächten Augen und Glieder.
Beim Beginne der Badezeit empfehle ick mein selbst fabricirtes kölnisches Wasser, welches amtlich geprüft »nd nnlabel- bafl erfunden, und dessen Verkauf im Königreich Württemberg, Sachsen und Großherzogrbnm Baden genehmigt worden, auch deßbalb wegen seiner erprobten anerkannten Güte und feinem Parfüm sehr zu empfehlen ist.
Von diesem kölnischem Wasser erlasse ich die ganze Flasche n 22 kr.
„ halbe „ „ 12 „
Zur geneigten Abnahme empfiehlt sich bestens
Jvh. <§4ir. Fvcl)tcnber.;er,
an der WeinSbergerstraße Nro. 17.
Alleiniger Detail-Verkauf für Nagold und die Umgegend bei
Louis Santtcr bei der Kirche in Nagold.
2j2 Altenstaig.
Vrathstifte in allen Größen
von '4—6 Zoll Länge habe ich
ca. 20 t?tr. zu Ansnahmspreife»
abzuzeben.
I. G. Wörner.