Der Gesellschafter.

Amts- und Inteltigenzblatt für den E>beramtsbezirk Nagold.

59. Donnerstag den 24. Mai 1866.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich 3 Mal, und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Abonnementspreis in Nagold halbjährlich 54 kr im Bezirke Nagold sammt Postzuschlag 1 fl. 1 kr., im übrigen Theil unseres Landes 1 fl. 8 kr. Einrückungs-Gebühr: die drei- ' gespaltene Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Einrücken je 1>/r kr.

Amtliche Vekanntmachungen.

N ä g o l d.

Aauicnsanderung.

Mit Dekrvt vom 15. d. hat die königl. Krcisregierung dem Gesuche des Johannes Renz von Emmingen um Erlaubniß, sei­nem Stiefsohn Friedrich Schölp seinen Fa­milienname» bciznlegcn, vorbehaltlich etwai­ger Rechte Dritter, entsprochen.

Den 20. Mai 1866.

Königl. Obcramt. _ Böltz.

Revier Hosstett.

Stcinzerkleinernngs-Akkord.

DaS Zerkleinern (Schlagen) von 1000 Roßlast Kalksteinen ans der Schindelhardl- steige wird

kommenden Samstag den 26. d. M., Nachmittags 2 Uhr,

im Abstrelch vcrakkordirt. !

Akkvrdsliebhaber wollen sich zur besagten '

Stunde bei der Försterwohnung in Hosstett j. einfinben.

Hosstett, den 21. Mai 1866. i

K. Revieramt. !

Gottschick. j

Pirivat-Deklmntinachung^l.

N agol d.

Am Dienstag den 29. Mai findet die eheliche Verbindung meiner Tochter Friederike mit Stations- Kommandant Vogel in Gövpingen statt, ans welcher Veranlassung ich alle meine Verwandten und Bekann­ten am nämlichen Tage zu Bierbrauer l Köhler hier freundlich cinlade.

< Gottfried Wagner,

t Schuhmacher.

Nagold.

Rechter

Nheinhanfsamen

ist wieder cingelroffen bei

August Reichert.

Nagold.

Anzeige.

In dieser Woche schlage ich Magsamen für Kunden.

August Reichert.

Hochzeits-Einladung.

Zur Heier unseren: ehelichen Verbindung erlauben wir uns, unsere Freunde und Bekannte auf

Dienstag den 29.

in das Gasthaus zum

Mai

chisf hier freuudlichst cinznladen.

Wilhelm Lenz,

Sohn deS Sladtaccisers Lenz hier, und seine Braut:

Anna Maria,

Flößers Job. Georg Kuhn i» Erzgrube, Oberamts Freudenstadt.

Die vi. Hartung'schcn privilegirten Haarwuchsmittel unterscheiden sich durch ihre bewährten, ausgezeichnete» Eigenschaften und durch ihren angemessenen Preis sehr vortheilhaft von den so man­nigfach «»gepriesenen Macaffer-, Klettenwurzcl- und den meisten an­deren HaarölcUUnd Haarpomaden, indem ihre Composition gänzlich auf unwiderlegbaren, naturgemäßen Gründen beruht und unbestritten im Bereiche rationeller Haarwuchsmittel keine erfolg sicherere Zu­sammensetzung eristirt als diese; sie ist das glückliche Resultat viel­jährigen Forschcns, vielseitiger Erfahrungen und Versuche, über deren Werth und Stich­haltigkeit die anerkennendsten Zustimmungen hochachtbarer Wisscnschaflsmänncr vorliegen, so daß die beiden, sich in ihren Wirkungen gegenseitig ergänzenden vr. Hartung'schcn Haarwuchsmittel in aller Gewissenhaftigkeit anempsohlen werden können, und zwar: vr. Hartung's Chinarinden-Oel (ä Flasche 35 kr.) zur Conscrvirung und Bersch önerung der Haare, und vr. Härtung'- Kräuter-Pomade ss Krause 35 kr.) zur Wiedererweckung und Belebung des Haarwuchses. Ausführliche Prospekte werden gratis verabreicht, sowie die Mittel selbst in Nag old nur allein acht verkauft bei__ G. W. Zaiser.

Hai kerb ach.

Zwei Einsteber

könne» erfragt werden bei

Lammwirth Günther.

S v ielberg,

Oberamts Nagold.

I lD s ftMll b Einen neuen einspännigen Wa- mit eisernen Achsen hat bissig

Schinid Bühl er. 2ji Un te r s ch w a » d o r f.

Weiße Vierhefe

ist fortwährend zu haben bei

Lammwirtb Maier.

2s» Nagol d.

Ein neues, gut gefertigtes

Kinderwägelchen

hat aus Auftrag billig zu verkaufen

Köhler, Sattler.

Nöllen Packpapier

ist zu haben in der

G. W. Zaiser'scheu Buchhandlung.

In der G. W. Zaiser'scheu Buch­handlung i» Nagold ist zu haben:

Gesetz, betreff, die militärische Einquartierung und ähnliche Lei­stungen für die königl. Truppen, vom 18. Juni 1864. Handausgabe mit Er­läuterungen von E. Neudörffer, Secre« tär im königl. Ministerium de- Innern. Preis 40 kr.

Das Gesetz über die Verpflich­tung zum Kriegsdienst im Kö­nigreich Württemberg vom 22.

Maj 1843, und die Vollziehuugsinstruk- tion vom 30. Dezember 1843 mit den daraus Bezug habenden neueren Gesetzen, ferner mit Erläuterungen, Normalien, Bescheiden und Entscheidungen des Ober- Rckrnlirungsratbs und Gcheimenralds, ferner mit einer Belehrung der Gcmelnde- bebörden über die ihnen obliegenden Rek, rutirungsgcschäste, mit Verfügungen des Kriegsministeriums, Formulancn zu Ein« standsverkrägen und einem alphabetischen Sachregister. Heransgcgebcn von Fr. W. Schall, Oberkcicgsrath und Mitglied des Ober-RckrnlirungSralhs. Preis fl. 2. 42.