Amts- und Intelligenzblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.

14. Samstag den 3. Februar §866«

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Amtliche Dekan» tmachrmgen.

Wildbad. Attfnabme in das Armenbad. Die Gesuche um Ausnahme in das Armcnbad lKatbarincnstift) i» Wild- bad sind spätestens bis 10. März d. I. durch Vermittlung einer zur Portofreiheit berechtigten Behörde mit der Bezeichnung als Dienstsache" au die K. Badaufsichlsbehörde in Wilbbad cinzureichen.

" Betreffs der Ausnahmebediugungen stehe StaalS-Anzeiger uom 1. Februar, Nro. 27.

Den 24. Januar 1866. König!. Badausstchtsbehördc.

2ss K- Ob eramlsgericht Nagold.

S skttlderilicxnidation.

In der Gantsache des Bernhard Mast, Kiffers und Gemeindewaldscbützen von Egcuha » sc u, hat mau zur Schnldcnliqui- dation und den gesetzlich damit verbun­denen weiteren Verhandlungen Tagfahrt an- beranmt ans

Freitag de» 16. Februar 1866, Vormittags 6 Uhr,

zu welcher Zeit die Gläubiger und Abson- dernugsberechtigten auf dem Rathbause zu Egenbanscn persönlich oder durch hinläng­lich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor ode? an dem Tage der Liquidations-Tagfahrt, ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Beweismittel für ihre Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige» Vorzugsrechte anzumeldcn haben.

Die nicht liqnidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht ans den Gc- richtsakten bekannt find, in nächster Ge­richtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs und der Bestätigung des- terpflcgers der Erklärst»«; der Mehrheit ihrer Klaffe beitreteu.

Nagold, den 15. Januar 1866.

K. Oberamtsgericht.

P f e i l st i ck e r.

2js K. Oberamtsgericht Nagold. Sch ttldcn-Liq nidation.

In der uachgenaunten Gantsache ist zur Schnlden-Liqnidation und den gesetzlich da­mit verbundenen weiteren Verhaublnugen Tagfahrt auf die unten bestimmte Zeit an­beraumt, und werden die Gläubiger, Bür­gen und Absondernugsbercchtigte hiezu vor­geladen, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein An­stand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der Liquidations-Tagfahrt, ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Beweismittel für die

Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anznmelden.

Tie nicht liqnidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gc- richtsaktcn bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht.er­scheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs und der Bestätigung des Gü­terpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreteu.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werben, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös anö ihren Unterpfänder» nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehn- tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der LiqnidationS-Tag- fahri stattgefnndcn hat, vom Tag der Li­quidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, von dem Vcrkansstage an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An­bot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachwrisk.

Liquidirl wird gegen:

Julius Huber, Kaufmann in Altcn- staig, am

Donnerstag den 22. Februar d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem dortigen RalhhanS.

Nagold, den 16. Januar 1866.

K. Oberamtügericht.

Pfeilsticke r.

3js M artinsmovS,

Oberarms Calw.

Schafweidc-Verleihung.

Die Diesige Ge- mcindcschasweide ' wird auf dem Rathszimmcr am Donnerstag den 8. Febr. d. I., Vormittags 10 Uhr,

für sden^Sommer 1866 verpachtet, wozu ! die Pachtliebhaber, mit den erforderlichen i Zeugnissen versehen, eingcladen werden. Den 30. Januar 1866.

Schnllbeißenamt. Gabe l.

2j

Wildbcrg. Stangcil-Verkanf.

Dir hiesige Ge­meinde verkauft am Donnerstag den 8. Febr. d. I., Vormittags 9 Uhr, in dem Stadlwald Pfifferling und Schwarzenbach:

625 Stuck rothtannenc Hopfenstangen i von 2035 Fuß Länge.

! Die Zusammenkunft ist beim hiesigen

! Rathhaus.

i Sodann am gleichen Tage,

! Nachmittags 2 Ubr,

im Stadtwald Malten:

^ 638 Stück roihlannene Hopfenstangen

von 2030 Fuß Länge und 500 Slängle von 1215 Fuß Länge, wozu Liebhaber eingcladen werden.

Die Zusammenkunft ist beim Kloster. Den 31. Jan. 1866.

Waldmeister Haarer.

2jr Hochdor f,

Oberamts Horb.

Hopfenstangen-Verkattf.

Die hiesige Ge­meinde verkauft aus ihren Gcmcin- dcwaldnngcn am Donnerstag den 8.

Februar d. I., Bormiltags 9 Uhr: 1600 Stück Hopfenstangen, 274t? lang, 500 ' 2027'

60 ,, Hagstange»,

2500 Stück Zaun- und Bohnenstecken.

Der Anfang ist im Gemcindewald Bahn­bühl.

Den 29. Januar 1866.

Eck'nlkheißenalnt.

Walz.