durch dir e», man i belieben , Prüfuu-
tcrii »ach er Brücke zcu Esel, err Fould nicht alle werden?"
: malitiös » Lächeln (Fr. A., Rong e« i 10-^16
d Deutsch«
ame Rcak- ernstbafte die Nuck- Redc, eine
e Vormit« tolksmaffcn :l erklärt:
der Hin- sch Hab e»
der Kühe he, welche und kleine sind. Ans de» Kühe» en, daß die en bei glei« Tage nach örnern nur iger täglich, ch gibt, ;n Milch der Maas chc- n hornlose« »er». E»d« n der Hör- (Milch der er cmpfäng- n saus co-
ie folgenden :orbene che« riefe seinem
hu» kannst, chnn kannst.
und Kalke, -aben.
'acht, welche
sprichst; bist
Der Gesellschafter.
Amts- und Irtteüigenzblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.
94 . Dieltftag den 22 . November 1864 .
Dieses Blatt erscheint wöchentlich 2 Mal, und zw w am Dieintag und Freitag. Ab on n ein en tS-P, c iS in Nagold jährlich 1 ff. 30 kr., — halb- jäoriich 4L Ir. — Einrückungs-Gebühr: ic dreispaltige oeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei ei » maligem Einrücken
2 kr., bei mehrmaligem Einrücken ie I kr. — Paffende Beitrage sind willkommen.
'2)
3)
4)
Amtliche Nelranntiiuichunge».
Oberamt Raqvld. Die OrtSvorstrber weroen aufaefordert, hinnen 8 Tage» sich über folgende Frage» bcrichtlich zu äußern- Bestehe» seit 1^49 i» den Gemeinden »och besondere Flug schützen lni Sinne des Punkt VII. der K. Verordnung vom 18^ Januar 1817 und 13. Juni 1817, beziehungsweise des tz. 40 des Veifassnngsentwurss vom 3. März 1817 (RcgierungSblatl Seite 307 >? '''
Welche Instruktionen habe» diese Flugschützen; müssen sie namentlich. außer den im sreien lebenden schädlichen Vögeln, ekicka auch die zu Schade» gebenden zahmen Gänse. Tauben, Enten und Haushühner wegschicße»?
Dürfen sie die genannten Vögel auch innerhalb' Elleis eilegen?
Wurde i» der Gemeinde von den tztz 3 und folg, der K Veroidnnng vom 7. Mai 1859. den Schnitz der Vögel betreffend, durch Ausstellung beiondercr Vogelfänger oder Vogelschutz!-» Gebrauch gemacht, und, bejahendenfalls, sind die Flugschützen oder andere Personen dazu bestellt worden?
De» 20. November 1864.
N a g o l d. AriSwandcrirngen. ^Verfassungsmäßig sind ausgewandert:
Von Nagold:'
Gottlieb Friedlich Müller.
Von Al teilst aig Stadt:
Earl Nisch, Maria Henßler, Ebristia» Friedr. Walz,
Von Effringen:
Paul Bühler.
Von Enzthal:
Wilhelinine Huzel mit Kind. Johann Michael Bätzner, Wilbeliinne Mast.
Von U nte rt b a l h e i i»:
Engelbert Lutz, Joseph Lutz.
Von Wildberg:
Göttlich Kemps, Katharine Philippine Hetze!. I. Ludwig Völmle mit Ehefrau. Den 17. Nov. 1864.
K. Oberanit. B v l tz.
2j K. Oberamtsgericht Nagold.
Schulden Liquidation.
I» der Gantsache des ch Metzgers Carl Schnaufer von hier wird die Schulden« liquidativn am
Freitag den 9. Dezember d. I., Vormittags 8 Uhr,
auf hiesigem Rathhaus vorgcnomme», wozu die Gläubiger und Absonderungsbe« rechtigte hiedurch vorgcladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen ober auch, wenn voraussichtlich kein Anstqnd obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an der Li- quidations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Fall unter Vorlegung der Beweismittel für ihre Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaigen Vorzugsrechte anzu« melden. Die nicht liquidirenden Gläu« diger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluß der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird
angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs und der Bestätigung des Gittcrpflege's rer Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse b irreren.
Das Ergebt,iß des LiegenichaftS-Verkanss wird nur denjenigen bei" der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonters eröffnet werben, deren Forderungen durch Unterpfand "versichert sind, und zu deren ' voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht binrelebt; den übrige» Gläubigern laust die gesetzliche fünfzehn- tägige Frist zu Beibringung eines besseren Käufers in dem Fall, wenn der Liegen- IchaflS-Veikauf vor der Liquidakious-Tag- fahrt stattgefunden hat, vom Tag der Li- quidbtiou an. und wenn der Veikanf erst nach der LiquidalionS-Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstagc an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Den 8. November 1864.
Königs. OberamtSgcricdi.
Pfeilsticker.
Nagold.
Eiltinündiiittug
Christiane Friederike Sterzer und Katharine Wilhelnitne Slerzer von hier >ind zu selbständiger Vermögensverwaltung unfähig und daher unter Vormundschaft gestellt wor« Len, was mit dem Aussigen bekannt gemacht wird, daß dieselben ohne Zustimmung ihres Pflegers, Johann Marlin Essig von hier, kein gültiges Rechtsgeschäft abschließcn können.
Den 19. November 1864.
König!. Oberamtsgericht.
Psetlsticker.
Gerichtsnotariatsbezirk Nagold.
Aiigefallene Thcilnngen.
Zu Nagold:
Johann Georg Damsohn's Wiltwe, Wilhelmine Helber, ledig.
Jakob
König!. Oderamt. B Lltz. Ha i t e r b a ch:
BalibaS Braun.
M i n d e r s b a ch:
Jakob Friedrich Bräuning'S Ehefrau. S ch i e t i n g e n:
Bernhardt Ptefferle's Ehefrau,
Anna Maria Reichert, Schutzen Wittwe.
Etwaige Forderungen an diese Personen sind alsbald anzninelden bei de» betreffenden Theilungsbehörden
W i l d b e r g.
Eröffnung a« Gläubiger.
Ans Ableben des Gg. Heinrich Visel dabier hat sich ein Ackivvermögen von 59 fl. 15 kr., in Fahrnissen bestehend, ergeben, während die Schulden, einschließlich des Beibringens der Wittwe, auf 754 fl. 42 kr. sich belaufen. Es hat deßhalb keiner der Gläubiger außer den in I. Classe Bevorzugten Befriedigung zu erwarten. Wollen dennoch Ansprüche, namentlich von den bei dem Visel'scheu Gante von 1858 darchgefallenen Gläubigern, erhobenwerden so sind sie binnen 15 Tagen auzuzeigei^ widrigenfalls 'sie bei der BerlassenschaftS« Auseinandersetzung des Visel iinberücksich. tigt bleiben.
Den 17. November 1864.
Tbeiliingsbehörde 2j' Fünfbronn.
Oberamts Nagold.
Langholz-Berkauf.
Samstag den 26. b. Mts.. Nachmittags 1 Uhr, kommen auf dem Rathhails dahier cirka 200 Stücke Langholz vom 30er bis 80er aus dem Gemeindewcld zum öffentlichen Verkauf, wozu KaufSlicbhaber hiedurch eingeladen werben.
Den 18. Nov. 1864.
Schultheißenamt.
Waidelich.
on: Holzte.