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>ktlou: H«lzlc.

Der Gesellschafter.

Amis- und Intelligenzblatt für -en Ob er amts bezirk Nagold.

»^1. Freit tiss den 11. November 1864»

Dieses Blatt erscheint wöchentlich 2 Mal, und zw-'r am Dienstag und Freitag. A b on n em c n ts-Pi c is in Nagold jährlich 1 ff. 30 kr., halb« jährlich 45 ir. Einrückungs-Gebühr: me dreispaltige .ieile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken

2 kr., bei uicbrmaligeni Einrücken je I >/- kr. Paffende Beiträge sind willkommen.

Amtliche Nclimiiitinnchuiigeii.

N a g o l d. Tie Ortövorsteher werdeli angewiesen, die Geincilide- und Stiskungspfleg Rechnungen pro 1. Juli 1860/63 ohne Beil affen binnen 3 Tagen bisher einznsenden.

" " 1864.

Den 9. November

N u g o l d.

Die Brücke beim ehemaligen Kloster Nenthin (Wildberg) ist wegen der an ihr vorznnehmenden Reparation ans die Zeit vom 17. bis 24. Nvv. d. I. (je einschließ­lich) abgesperrk. Der Berkehr nach und von Emnmiffen, Nagold rc, ist daher ans die neue Staatsstraße verwiesen.

Ten 9. November 1864.

K. Oberamt.

Löltz.

K. Oberamtsgericht Nagold. Schnioen-Liq nidation.

In der Gantsache des ch Metzgers Carl Schnan ser von hier wird die Sebulden- liquidation am

Freitag den 9. Dezember d. I., Bormiltags 8 Uhr,

ans biesigem Natlihans vvrgcnommen, wozu die Gläubiger »nd Absonbernngsbe- rechligte hiedurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zn erscheinen oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt de« Crscheinens vor oder an der Li- quibationS-Tagsahrt ihre Forbernngen dmch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Fall unter Vorlegung der Beweis­mittel für ihre Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaigen Vorzugsrechte anzu- melden. Die nickt lignidirenden Gläu­biger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluß der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werde», daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs und der Bestä­tigung des Gülerpflegers ler Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitrelen.

Das Ergebnis; deö Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders er­öffnet werben, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinrcicht; den übrige» Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehn­tägige Frist zu Beibringung eines besseren Käufers in dem Fall, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tag- fahrl stattgefunden hat, vom Tag der Li­quidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagfahrt vor sich geht,

von dem Berkansstagc a».

Als besserer Käufer wird uur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An­bot sogleich verbindlich erklärt und seine Z a b l n n g s higkeit na ch weist.

Ten 8. November 1864.

König!. Oberamtsgericht.

P seil st i cke r.

N a g o l d.

Aufforderung.

Der Siebmacher Eberle von Unter­thalheim und der Siebmacher Eberle von Gündringen werben hiemit aufgcsvrderk, sich zur Beniehmung in einer gegen sie hier auhänigeu Untersuchungssache bei Ver­meidung steckbrieflicher Verfolgung unge­säumt hier z» stelle». Tie bekr ffenden Behörden wollen den Ebeile dies; eröffnen, und, daß es geschehe», bieder mittheilen.

Den 9. Nov. 1864.

K. Oberamtsgericht.

Pezvld, Aff.

2j

N a g o l d. AuöwuuderuuH.

Gottfried Gnnrber, Tnchscheerer da­hier, und seine Ebesran, Christiane, geh. Gras, welche schon im vorigen Jahre nach Amerika gereist sind, wollen nnn förmlich mit der Familie dahin anSwandern, sie können aber die vorschriftsmäßige Bürg­schaft nicht leisten, daher die Aufforde,nng au diejenige, welche etwa Ansprüche ;n machen haben, ergeht, solche binnen 15 Tagen geltend zu machen, wobei jedoch beme'ki wird, daß dieselben hier kegu Vermöge» mehr besitzen, und mit dein Vermag, n ihrer Kinder nach Amerika gereist sind. Den 9. Nov. 1864.

Gemeinderath.

König!. Oberamt. Boltz.

230 Ruthen Weg im Hinterbrunnenberg am Montag den 14. Novbr. d. I., Vormittags 10 Uhr,

ans biesigem Nathhaus z» verakkordiren, wozu Liebhaber eingeladen werden.

Die Herren Ortsvorsteher werden um die Bekanntmachung gebeten.,

Den 4. Nov. 1864.

Schultheißenamt. A.V. Seeg er.

3jb Ucberberg,

OberamtS Nagold.

Lang- uud Scheiterholz-Derkauf.

Am Samstag den 12. November, Nachmittags 1 Uhr, kommen auf hiesi­gem Rathhaus vom Gemeindewald Enz- wald

9 Klafter buchenes,

Klafter tannenes Holz und 11 Stämme Langholz zum Verkauf, wozu die Liebhaber eingela- den weiden.

Den 1. Nov. 1864.

Schnltheißcnamt.

Kübler.

Schönbro » n,

Oberamts Nagold.

Bei der hiesigen Schnlfondspflege liegen

Alten staig Stadt.

Laug- und Kiotzhvlz-Berkanf.

Montag den 14. Nov.,

? Vormittags 10 Uhr, j werden auf hiesigem Rathhaus vom Stadiwald Enz- wald 70 Stämme und Klotzholz im Ausstreich verkauft.

Stabtförster Gürr.

Hornberg. Die hiesige Gemeinde ist

gesonnen, ca.

zum Ausleihen parat.

Schulfondspflege.

Proß.

Privat-Dekanntmachungen.

Nagold.

Für ein sehr kränkliches Ehepaar sucht wenigstens nur auch für den Winter gegen billigen Micthpreis 1 Stübchen und Küche- Anthcil Albert Gay ler.

Mllk. Wer obiger Bitte entspricht, thut ein edles Liedesweck.

3j2 Ältenstgig.

Wegen schnellen Sinkens der

Baumwollpreife

verkaufe ich

Baumwoüwaaren

jeder Art zu sehr herabgesetzten Prei­sen. I. G. Wörner.