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Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz!'latt für den Oberamtsbezirk Nagold.

^ 5. Fr e i t a g de n L5. 2 an uar 1864.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich 2 Mal, und zwar am Dienstag und Freitag. Abonnemen tS-Pi eiS in Nagold jährlich I fl. 30 kr., halt- jährlich <5 kr. E i n r ü ck u n g s > G e b üh r: die dreispaltige Zeile auS gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Ei nrltcke»

2 kr., bei mehrmaligem Einriickcn je Ist« kr. Passende Beiträge sind willkommen.

Ämtlichr Dtkanntiillichuligcn.

Lehrkurr für Lflunstwiefenbau, Felderdrainirung und Markungsliereiuigung.

Um für die Berathung der vaterländischen Landwirthe und Gemeinden im Fache der Be- und Entwässerungen, der Felder« drainirnugen, Bachreguliruugen, Feldweganlagen, Feldereintheilungen und Zusammenleg,ingen eine größere Zahl sachkundiger Männer hecanzubilden, wird im nächsten Frühjahr, vom 22. Februar an, in Hohenheim ei» hauptsächlich auf praktischer Anschauung und Einübung beruhender Lehrkurs in den genannten Fächern unter angemessener Mitwirkung deS Lehrcrpersonals des Instituts durch einen tüchtigen Wiesenbaütechuiker abgehalten werden. Der Kurs wird 4 bis 5 Wochen dauern und soll dabei insbesondere auch das Kapitel der Feldweganlagcn sowie der Marknngs- und Gewandregulirnngen mit vorzüglicher Rücksicht ans baS Gesetz vom 26. März 1862 eingehend behandelt werden. Die zulässige Zahl der Theilnehiner beträgt 10 bis 12. Indem man wißbegierige und strebsame, im praktischen Leben erfahrene Männer, hauptsächlich aus der ,Klasse der Geometer, Oberau,tsmühlschauer, Werkmeister, Wegmeister rc. zur Theilnahme einladet, wird in Absicht ans die EintriltSbedingungen Folgendes bemerkt: 1) Um die genannten Lehr« sächer in der obigen kurzen Zeit mit Aussicht ans entsprechenden Erfolg vollenden zu können, sind genügende Vorkeuntniffe im geo­metrischen Zeichnen, in der Flächenaufnahme, dem Nivelliren, sowie vollkommene Einübung im Gebrauche der verschiedenen In­strumente unerläßlich. Es wird daher kein Bewerber zngelasse», welcher sich nicht über den Besitz dieser Kentnisse genügend auS« wersen kann. Bei Geometern wird dieser Beweis durch das Prüfiingszengniß erster oder zweiter Klasse geliefert. 2) Jeder Be­werber hat über ein unbescholtenes Prädikat ein gemeinderäthlichcS Zeuguiß, und derjenige, welcher im öffentlichen Dienste steht, auch noch ein Zeugnis über seine dienstliche» Leistungen von ,einer nächst Vorgesetzten Behörde beizubringen. 3) Die Theilnahme an dem Lehrkucs ist durchaus unentgeltlich. Dagegen haben die Theilnehiner für Wohnung und Kost, wozu es in Hohenheim und in der Nachbarschaft an hinreichender Gelegenheit nicht fehlt, selbst zu sorgen; es wird übrigens zu theilweiser Bestreitung der Kosten hiesür nach hoher Entschließung des K. Ministeriums des Innern au 10 Theiluehnier, welche sich durch Fleiß und guten Erfolg des genossenen Unterrichts auszeichne». ein StaatSbeikrag von je 35 fl. verabreicht werden. 4) Am Ende des Kurses wird eine Prüfung statlfindcn, welcher sämmtliche Theilnehiner sich zu unterziehen haben. Nach befriedigender Erstehung der Prüfung werden sie mit dem entsprechenden Zeugnisse versehen werden. 5) Die Bewerbungen um Zulassung zu dem Lehrkurs find binnen 3 Wochen mit oberamklichem Begleitschreiben bei der Central stelle für die Landwirthschast cinzurcichen. Bei der Auswahl der Auf- zunehmenden entscheidet theils die persönliche Tüchtigkeit der einzelnen Bewerber, theils baS Bednrfniß der Gegend, in welcher sie ansäßig sind. Ueber die erfolgte Aufnahme wirb den Bewerbern besondere Nachricht zugchen.

Stuttgart, den 31. Dezember 1863. K. Centralstelle für die Landwirthschast.

O p p e l.

G ü l t l i n g c n,

Oberamis Nagold.

Aufforderung.

Jakob Proß, lediger Zimmcrgeselle von hier, wandert nach Amerika ans, kann aber die gesetzliche Bürgschaft nicht leisten. Forderungen au rc. Proß wollen binnen 15 Tagen

geltend gemacht werden.

Schnltheißenamt.

_ H a u g.

H o ch d o r s,

Oberamts Frendcnstadt.

Gefundenes

Am Montag den 4. d. M. wurde aus der Nagoldthalstraße vom Schnaitbach ge­gen Altenstaig eine stärkere Kette (sogenann­ter Krätzer) gefunden. Der rechtmäßige Eigeuthümer kann dieselbe innerhalb 14 Tagen gegen Ersatz der Einrückungsgebühr hier in Empfang nehmen.

Den 12. Januar 1864.

Schultheißenamt.

Schaible.

jltenstaig Stadt.

Bei der hiesigen Stadtpflege liegen ge­gen gesetzliche Sicherheit

gen gesetzliche Sicherheit

zu 4'/, pCt. zum Ausleihen parat.

Sladtpflege.

S ch a n p p.

Privat - Dekanntmachungeil.

Nagold.

Indem wir ans den Aufruf deS Franeu- Comite's in Reutlingen im Schwab. Mer­kur vom 13. Jan., Kronik Seite 82, zur Betheilignng an der Lotterie zu Gunsten der Gustav Werner'scbc» Rettungs-An­stalten Bezug nehmen, laden w,r die Frauen und Jungfrauen unserer Gegend ein, ihr Interesse für diese menschenfreundliche Un­ternehmung durch Gaben zu beihätigen, zu deren Empfangnahme und Weiterbeförde­rung an das Comite wir uns erbieten. Diese Gaben sollten längstens bis zum 1. März d. I. eingesendet sein.

Wegen des Verschlusses von Loosen wer­den wir später das Weitere bekannt geben.

Marie Böltz.

Pauline Groß.

Magd-Gefuch.

Ein ordentliches Mädchen von 16 bis 18 Jahren, welches mit Kindern umzn- gehen weiß, findet sogleich oder bis Licht­meß einen Platz. Bei wem? sagt die

Redaktion.

G ü l t l i n g e n,

Oderamts Nagold.

Ä H u I) NI d) t r ü n ö )V t k E ö H <5 n ll 6 Verkauf. ^

Der Unterzeichnete hat einen im besten Zustand befindlichen vollständigen Schuh- inacherhandwerkszeug, darunter einen fran­zösischen Brcnnzeng, zu verkaufen.

Etwaige Liebhaber können täglich einen Kauf mit demselben abschließen.

De» l.ft Januar 1864.

Jakob Bacher, ___ _ Zimmermann.

2ji Alkc» stai g.

Durch einen günstigen Einkauf in acht leinenen damastcirlen Servietten bin ich in den Stand gesetzt, dieselben zu einem au­ßergewöhnlich billige» Preise zu erlassen. Auch würden sich dieselben insbesondere zu HochzeitSpresenten eignen.

__ Carl Wa lz.

G ü l t l i n g e n,

Oberamts Nagold.

Geld arrzuleihett.

1VV ft. PflegfchaftSgeld liegen gegen gesetzliche Versicherung zu 4'/, pCt. zum Ausleihen parat.

Pfleger

Kronenwirth De üble.