W ö i n e! s b e r §. Da»ksag«ng. ^

Für dir dnich die zahl- j reiche Begleitung zu der l letzlen Ruhestätte » »sei es geliebte» Gatten, Vaters und Schwiegervaters 6'. Biirgbardl enviesene - Theilnahme sagen wir hie. > mit unfern Fiennden und Vckaunien den innigsten Donk.

Den 2. Januar 1664.

Im Namen der Hinterbliebenen:

Der Schwiegersohn I. G. Ka Imbach.

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21. Dezbr. 186 :,

43. Dezbr. 4865

50. Dezbr. >863.

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4 24 4 42 4 5

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4 42 4 6 4

4 56 4 28 4 20

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Viktualicu-Preirc

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22 kr. 28 kr.

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Tages-NeuigKeiten.

'-j- 'Nagold, 3. Jan. Nach der Ausnahme vom 3 Dez vor. Jahrs beträgt dae Zahl der diesigen Einwohner 26ll See­len. Dieselbe hat im letzten Jahre wieder nin 22 Pe.sone» zn- geuommeli. Die Zahl der Geburten belief sich im oougen Jahre aus 86 (je 43 von beiden Geschlechtern!, w>- »nie, sich drei Zwil­lingspaare befinden; Todesfälle sind in d : den 67 eingetreten, eS starben nämlich 32 Personen männllaund 35 weiblichen Geschlechls. Ehe» wurden >8 geschlossen. Die Zahl der Her- cülgezogeneu betrag 38, die der Hinansgezogene» 35 Personen. Zur Freude Bieler der Cinwohnerschasl bat der Gemeinderatd daS Nachtwächterinstilnt wieder ln seinen früheren Stand geletzt, so baß dle Nachtwächter in gewohnter Weise die beliebte» Rufe wieder hören lassen.

" 'Nagold. Tie hiesigen Geineinde-Collegien baden für G. Werner in Neittlingen 50 fl. oerwilligl. Bon Seiten der Privaten sind aber die Beiträge für denselben bis jetzt so spär­lich eingegaiige», das; wir wiederholt ans denNolhruf" in Nr. 102 d. Bl. vom oor. Jahr Hinweisen mochten.

Stuttgart. (26. Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Schluß.) Art 1 deS Gesetzes, der ans pri» ipielle Weise die Annahme des allgemeinen deutschen HanvelsgesetzbuchS in unver­änderter Gestalt ansspucht, wird ohne Debatte einstimmig ange­nommen. Mi kt» acht spricht den Wunsch ans, daß ein Mittel gefunden werben möge, de» einzelnen Siändeptrsammlnngen Deutschlands i» Einwirkung auch auf gemeinsame benlsche Ge­setze eittznräiimen, etwa dadurch, daß deren Entwürfe nach ihrer Ansarbeunng aber vor deren endgültiger Feststellung ihnen zur Begutachtung und Aeußerung zuginge», und bedauerte, baß die Commission diese Gelegenheit nicht ergriffen habe, die Regierung abermals zu bitten mit allen ihr zu Gebot stehenden Mitteln auf Schaffung einer allgemeinen deutschen Volksvertretung hinznwirken, die allein kompetent sei, solche allgemeine Gesetze für ganz Deutsch­

land zu bcratben und endgültig sestz,Kellen. Gegen den weitern Antrag der Commission, die Negierung zu bitten, mit alle» Mit- leln ans Niedersetznng eines obersten Gerichtshofs für Wechsel- nnd Handelssachen binziiwirke», sprechen namentlich Moh l, Be- Ger und Fetzer, die in einem solchen CentralhandelSgericbls- bof die ersten Anfänge eines Centralstaatsgerichtsbvss erblicken, der bei der Haltung des Bundestags »nr die offene Reaktion sei» könnte. Schließlich wird der Antrag mit 50 gegen 18 Stim­men abgelehnt. Bor dem Schluffe der Ätzung erhält noch der Abgeordnete Mack bas Wort. Er stellt den Antrag, die Kam­mer möge das Präsidium beauftragen, gegen den Al'g. Dr. R e y- scher aus Anlaß seiner Mandatnieberlegnng das Bedauern der Kammer über seinen Austritt knndzugebc». Der Antrag wird 'mit großer Majorität augenommen. 2!). Sitzung. In die Bibliothek-Commission werden gewählt: Freiherr v. Hofer mit 64, Dnvernoy mit 45, Mack mit 38, Prälat v. Mehring mit 37 und Fetzer mit 35 Stimme». Die Tagesordnung führt nun zur Fortsetzung der Berathung deS Einsührungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch und zwar zu Art. 2. Die Mehrheit der Com­mission beantragt, denselben zu streichen; die Minorität will ihn mit einer Redaktionsänbernug angeiiommen wissen. Nach einiger Debatte wirb der Antrag der Majoriiät abgelehnt, dagegen der der Minderheit der Commission mit großer Mehrheit angenommen. Art. 3 wird nach der Fassung der Commission, mit der sich der Jnstizminister einverstanden erklärt, nachdem dieselbe noch einen Zusatz erhielt, genehmigt, lieber Art. 4, der von den Proknra- rcägern und den Minderjährigen handelt, cnispinnt sich eine län­gere Debatte, die damit endet, daß der Artikel nach der Fassung der Commission angenommen wird. Außerdem wird der weitere zu diesem Artikel gestellte Antrag der Conimissiou:die Staats- regieruug um Einbringung eines Geictzesentmurss, betreffend die Aushebung der Vorrechte des Fiskus und anderer gesetzlich be­günstigter Personen im Gebiete des bürgerlichen Rechtes und