2?

und von da an auf den Festplatz sich be­geben, wozu diese hiemit eingeladen werden.

Wildberg, 3. Juli 1861.

Vorstand

des landwirthschastlichen Vereins:

N i e thammer. _

Nagold.

Landtvirthschaftliches

Bezirks-Fest.

Die Vertheilung der Ehrenpreise an Dienstboten findet Morgens */s8 Uhr auf dem Rathhause in Nagold statt, und wer­den hiezu auch die Dienstherrschaften freund- lich^eingeladen.

Den 19. August 1861.

Der Vorstand:

Niethammer.

D Nagold. M

M Landwirthschaflliches M

z Bezirks-Fest. 8

W

SK-

W Mittagessen aus-er Post

A l t e n st a i g.

Eine frische Sendung sehr schöner Cit- ronen ist aiigekommen bei

Carl Schaupp, Conditor.

A l t e n st a i g.

Kliegenwafser,

für dessen Güte garantirt wird, empfiehlt Carl Schaupp.

A l t e n st a i g.

Putzsteine

in bekannter, guter Qualität empfiehlt Carl Schaupp, Conditor.

A l t e n st a i g.

Gute weiße Bierhefe ist zu haben bei Buob z. Blume.

Nagold.

Das Missionsfest

wird am Sonntag den 1. September, Nach­mittags l'/s Uhr. in der hiesigen Stadt­kirche gefeiert werde», wozu die Missions- sreunde herzlich einladet

der Ausschuß.

A l t e n st a i g.'

Est werde» einige gute Feinspinner gesucht und denselben bei fortwährender Beschäftigung guter Verdienst zugesichert.

Wollspinnerei z. Brnderhaus.

Ehningen bei Böblingen.

^ In Nro. 281 dahier sind ca. 10 MH Eimer guter Wein von 1860, sowie auch reine Weine von 1857 und 1858 in größeren oder kleineren Par- thien billig zu kaufen.

2?

Nagold.

Unterzeichneter sucht einen zweispännigcn, .eisernen Wa­agen zu kaufen.

Schühle, Wagner.

3j' F ü n f b r o n n,

Obcramts Nagold.

Zugelaufener Hund.

V - Bei Unterzeichnetem stellte sich ein schwarzer, schäferartiger z^^g^^Hund, mit einem weißen Strei­fen an der Brust, ein. Der Eigenthümer des Hundes kann denselben gegen die be­treffenden Kosten abholen bei

Andreas Seid.

A l t e n st a i g.

Geld auszuleiheu.

Bei dem Unterzeichneten liegen gegen gesetzliche Sicherheit zu 4 Prozent 250 fl., 244 fl. und 100 fl. zum Ausleihen parat. Den 16. August 1861.

Schiffwirth Steeb.

2)' Nagold.

Zu verkaufen:

Ein gut erhaltenes Der- nerwägelchen mit Tafel« _° sitz und Spri'tzleder, deßgleichen

Charabanc, ,

gelchen,

scheu und Tyrolerstäbe

sind billigst zu haben bei

Sckwarrkovf. Sattlermeiker.

21» Nagold.

Geld auszuleihen.

Bei dem Unterzeichneten liegen 300 fl. Pflegschastsgeld zu 4'/- Procent zum Aus­leihen parat.

Michael Grüniuger.

Nagold.

In der Unterzeichneten ist zu haben: Neuer

Englischer DoUmetscher

für Deutsche.

Enthaltend die Grundregeln der englischen Grammatik, die allernöthigsten Wörter der verschiedenen Redetheile und neue Gespräche. Preis 36 kr.

G. W. Zaiser'sche Buchhandlung.

CourS der K. StaatSkaffen-Verwaltuug für Goldmünzen, s) mit unveränderlichem Kurs.

Württ. Dukaten.S fl. 45 kr.

b) mit Veränderlichem KurS:

Andere Dukaten.5 fl. 31 kr.

Prcuß. Pistolen.9 fl. 56 kr.

andere dito.9 fl. 36 kr.

20-Frankenstückc.S ff. 20 kr.

Stuttgart, 15. Aug. 186l.

Staatskassen-Derwaltnng.

«r Sours

sm 14. ^ug. 1861.

Pistolen.6. 9. 36-37

rlito kroussisoko . . , 9. 5657

llo». Lebuguläeustück« ,, 9. 4445

lisnääucsten. 5. 3233

Awsurixkrsukeuslücks . . 9. 2122

Lngliscke 8ouvereigos . . ,11. 4852

Frucht-Preise.

Frucht-

Nagold,

Alteustaig,

Freuden stadt.

Calw,

Tübingen,

Heilbronn,

Viktualien-Dreise.

g i t t u n g e n.

17. Aug. 1861.

14. Aug. 186 l.z

10. Aug. 1861.

13- Aug. 1861.

16.

Aug.

1861.

17.

Aug.

1861.

Nagold.

Vfd.

Rindfleisch besseres kr.

Alrcn-

Vinkel, alter

fl. kr. fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr-,fl. kr.

fl. kr.rsl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

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iS kr.

5 26 520

5 10

5 39

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dto. aerinqereS ,.

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515 5 8

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5 48

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Kalbfleisch . ^

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Kerne» . .

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6 58

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abgezogen . . a nabgezoqen .

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Haber . .

4 24 410

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3 51

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Gerste . .

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4 Pf.Kernenbr. .

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Waizen . . Roggen . .

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8 ,, Schwarzbr- . kr

1 §r..Weck L. Q. 4 Lth. 1Q

Bohnen . .

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521

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1 Pfund Butter kostet ' .

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Linsen . .

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1 .. Nindichmalz . .

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Erbsen . .

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1 ., Schweineschmalz

6 Eier- . . . . .

. 24 kr . 6 kr

Tages - Neuigkeiten.

Suttgart. (156. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Der Minister des Auswärtigen, Freiherr v. Hügel, macht in Verbindung mit dem Chef des FinanzdcpartcmcntS der Kammer in geheimer Sitzung eine Mittheilung über die Fortsetzung der Obcrneckarthalbahn, worauf zur Ta­gesordnung und zwar zuerst zu Berathung des Artikels 93 der neuen Ge­werbeordnung übergcgangcn wird. Die Kammer genehmigt denselben nach kurzer Debatte nach der Fassung der Commission. Derselbe lautet:Dem Ortsvorsteher oder Gemeindcrathe kommt in so weit, als die verwirkte Strafe die gesetzliche Strafbefugnis derselben nicht übersteigt, das Erkennt­nis zu über Verfehlungen gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes. In denjenigen Fällen, in denen deren Strafmaß überschritten wird, sowie in den Fällen der Artikel 16, 42, 43, 44, 44 s, 53, 53 s, ist das K. Obcramt, beziehungsweise die K. Kreisrcgierung zuständig." Zu Art. 94 stellt Rödin- ger einen Antrag, wornach derselbe gestrichen, und statt seiner ein anderer Artikel ausgenommen werden soll, der sich auf die Schiedsgerichte basirt. Von mehreren Seiten wird beantragt, den Art. 94 s der Commission zu streichen. Bei der erfolgenden Abstimmung wird Art. 94 der Commission angenommen. Derselbe heißt:In allen Streitigkeiten zwischen Gewerbe-

Inhabern und ihren Arbeitern (mit Einschluß der Lehrlinge) und diesen un­ter sich, welche sich auf das Lehrlings- und Arbeitcrverhältniß und die hier­aus sich ergebenden Rechte und Pflichten beziehen, sind die Gerichte zustän­dig, auch wenn eine Vorschrift dieses Gesetzes Anwendung findet." Artikel 94 s des Commissions-Entwurfs und der Antrag des Abgeordneten Rödin- ger werden verworfen. Die Debatte kommt nun zu Art. 94 b des Com- missions-EntwurfS. Schott beantragt die Streichung dieses Artikels, was die Kammer auch genehmigt, dagegen beschließt, dem Schluß des ersten Sa- tzes in Art. 93 die Worte beizufügcn:Insbesondere gegen den Art. 41." Art. 95 des Commissions-Entwurfs wird ohne Debatte angenommen; er lautet:Alle Gegenstände, welche sich auf eine Bestimmung dieses Gesetzes beziehen, und welche nicht durch Art. 94 den Gerichten zugcwiescn sind sind von den Verwaltungsbehörden (Orts- und beziehungsweise Staatsbe- Hörden) in den bestehenden Jnstanzenfolgcn zu entscheiden." Das Gleiche ist mit Art. 96 der Fall, der heißt:Auf das Verfahren von den Vcrwal- tungsbehörddn findet bei Streitigkeiten, welche unter den Absatz 1 des Art. 1 des Gesetzes vom 13. November 1855, betreffend die Rechtsmittel in Vcr- waltungsjustizsachen, fallen, dieses bei andern Gegenständen Art. 710 jenes Gesetzes Anwendung." Die Art. 97 und 98 des RegicrmigSentwurfs werden nach dem CommisfionSantrag gestrichen, Art- 99 endlich in folgen-