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Verkauf vom 17./27. Mai d. I. sein Ver­bleiben haben solle oder nicht.

Im Falle eines Vergleichs wird von den Gläubigern, welche sich hierüber we­der schriftlich noch mündlich erklären, an­genommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger beitrcte».

Die gar nicht zur Anzeige gekommenen Forderungen, sowie etwaige Vorzugsrechte auch im allgemeinen bekannter Gläubiger, welche nicht angemeldet und sofort beschei­nigt werden, können, sofern sie nicht aus den Akten ersichtlich sind, nicht berücksich­tigt werden.

Den 15. August 1861.

Gemeinderath Unter thalheim. vät. K. Gerichtsnotariat Nagold.

Groß.

Gerichtsnotariatsbczirk Nagold.

Angefallene Theilnngen.

Zu Nagold:

Bartholomäus Nestle, Rcchenmachers Ehefrau,

Friedrich Gr ein er, Schlossers Wittwe.

Zu Haiterb ach:

G. Fr. Reichert, Untermüller,

Schlosser Gutekunst's Wittwe,

Johann Jakob Gutekunst.

Forderungen an genannte Personen sind alsbald anzuzeigen den betreffenden

Theilungsbehörden.

W a l d d o r f,

Oberamts Nagold.

IV. Danksagung über die für die hiesigen Abgebrannten cin- gegangenen Liebesgaben.

Herr Fr. Leo in Bietigheim 2 fl. 42 kr.; Gemeindepflege Ettmannsweiler 10 fl.; Gc- meindepflege Neuweiler. O.-A. Calw, 10 fl.; Herr Schulmeister Heß in Bermaringen 8 fl. 30 kr. und Kleider und Bettzeug; Gemeindepflege Oberthalheim 10 fl.; Herr Oberamtsthierarzt Dettling 2 fl.; Gcrichts- notar Wullen in Sulz 5 fl. 45 kr.; Ober­amtmann Maier von da und seine Frau Schwiegermutter 2 fl.; F. I. G. in N. durch Herrn Gcrichtsnotar Wullen 4 fl.; Stadtpflege Haiterbach 25 fl.; Herr Schul­meister Walz in Oberjettingen 1 fl.; Dre­her Bochingcr in Nagold 42 kr.; durch Herrn Pfarrer Hainlen in Oberjettingen 48 kr.; durch Herrn Pfarrer Heuß in Op­pelsbohm Hosenzeug und baar 16 fl. 33 kr.; durch Herrn Oberamtmann Wiebbekink in Ulm 8 fl. 30 kr.; von Herrn Dr. Hölzle

1 Jacken, 1 Pr. Hosen, 1 Pr. Schuh, 1 Hut; alt Traubenwirth Maier in Altenstaig

2 fl. 20 kr.; Herr Dekan F. 1 fl. 30 kr.; vom K. Pfarramt Großvillars 3 fl. 23 kr.; Herrn Bäcker Scheck in Nagold 24 kr.; Herrn Dr. Zeller in Nagold 10 fl.; Gc- memdepflege Warth 33 fl.; Herrn Müller N. N. in Bcrneck 24 kr.; durch Herrn A. Gayler von N. N. 12 kr.; von S. H. 30 kr.; durchs K. Stadtpfarraml Wild- berg v. G. Geyer 1 fl.; durchs K. Pfarr­amt Sulz 30 fl. 54 kr.; von Frau Z jl r Nachlaß der Juseratiousgebühr 4 f. 2z kr. Summe aller bis jetzt eiugegangenen Ll - bes-Gaben 1602 fl. 43 kr.

Gott vergelte den Gebern reichlich.

Den 16. August 1861.

Gern. Amt:

Pfr. Trippel. Sckulth. Gänßl

Hör ivat - Anzeigen.

Nagold.

La»dwirtlischt»ftliches

Bezirks-Fest.

Das landwirtbschaftliche Bezirksfest wird in diesem Jahr am Bartholomäi-Feiertage den 24. August auf dem gewöhnlichen Platze bei dem Oberamtsgerichte abgehalte» werden und Morgens '/s8 Uhr seinen Anfang nehmen.

Die Oberamtsangehörigen, welche etwas Ausgezeichnetes von Pferden, Rindvieh, Schweinen, aufzuwcisen vermögen, werden zur Vorführung derselben und der ihnen cröffnetcn Preis-Bewerbung zu dem Feste eingcladen.

Die Preise bestehen

in der Pferdezucht .

1) für die besten Mutterstuten mit ,dieß-

jährigcn Fohlen:

Iter Preis 12 fl,

2ter 10

3ter 8

4tcr 6

2) für die schönsten 23jährigen Fohlen:

Iter Preis 10 fl.,

2ter 9

3tcr 8

L) in der Nindviehzucht:

1) für Fairen bis zu 3 Jahren mit dem

ersten und zweiten Bruch:

Iter Preis 20 fl ,

2ter 16

3ter 14 .,

4ter 12

5ter ,, 10 ,,

2) für Fairen von */s Jahr bis zum er­

sten Bruch:

Iter Preis 10 fl.,

2ter ,, 9 ,,

3tcr 8

4ter 7 ,,

5ter ,, 6

6ter ,, 5 ,,

3) für trächtige Kalbeln oder Kühe mit

erstem Kalb:

Iter Preis . . - . . . 14 fl-, 2ter und 3ter Preis k 12 fl. 24 4ter, 5ter und 6ter Preis

L 10 fl.30

7ter, 8ter und 9ter Preis

n 8 fl.24

lOter, llter und 12ter

Preis a 6 fl. . . 18 13ter, 14ter, 15ter u. 16-

ter Preis ä 5 fl. . 20

0) in der Schweinezucht:

1) für die 4 besten Eber:

Iter Preis 10 fl-,

2ter 8

3ter 7

4ter 6

2) für die besten Mutterschwcinc:

Iter Preis.10 fl.,

2ter und 3ter Preis ^ 9 fl. 18

4ter und 5ter Preis L 8 fl. 16

6ter Preis.7

7ter .6

8ter .5

Sodann werden an 5 männliche und 5 weibliche Dienstboten je 5 Preise, bestehend in 7 fl., 5 fl., 5 fl-, 4 fl. und 4 st>, un­ter folgenden Bestimmungen vertheilt

werden:

Die Dienstboten müssen mindestens 6 Jahre bei einer Herrschaft Vorwurfs« frei gedient haben, und müssen ihr Brod auf dieselbe Weise in jedem Augenblick bei einer andern Dienstherrschaft finden können; die Dienstherrschaften haben Zeugnisse über Treue, Brauchbarkeit und über sittliches Betragen auszustellen, und sollen diese vom Pfarramt und der Ge­meindebehörde beglaubigt sei». Beson­dere Berücksichtigungen finden neben obi- gen Eigenschaften diejenigen, welche nach- weisen können, daß sie etwas erspart haben."

Denjenigen Concurrenten, welchen keine Preise zugetheilt werden, wohl aber sechs Jahre im Dienste sind und gute Zeugnisse Nachweisen können, werden Ehrenbriefe ausgestellt werden.

Bemerkt wird noch, daß Gewerbegehil­fen nicht unter Dienstboten verstanden wer­den können, und daß letztere nicht in zu nahen Verwandtschafts-Verhältnisse mit der Dienstherrschaft stehen dürfen.

Die Bewerber haben am Tage des Festes Morgens 7 Uhr

auf dem Rathhaus sich einzufinden und der zu erkennenden Preise und der Ehren­briefe sich zu gewärtigen.

In denjenigen Orten, in welchen land« wirthschaftlichc Fortbildungsschulen bestehen, werden die Herren Lehrer, welche sich du- ch Thätigkeit ausgezeichnet haben, sowie die fleißigeren Zöglinge mit Prämien bedacht werden.

Diejenigen Bewerber um Preise in der Pferd.-, Rindvieh- und Schweinzucht sol­len für die Herbeiführung solcher Thiere, welche den für prciiwüidig erkannten der Qualität nach am nächsten stehen, eine angemessene Reisientscbädigung erhalten, auch haben sämmtckche Preisbewcrber durch ortsobrigkcitliche Zeugnisse uackzuweisen, daß sie i/s Jahr im Besitz der Thiere sind, und dürfen solche ^ Jahr nachher bei Verlust deS erhaltenen Preises nicht ver­kaufen.

Alle Diejenigen, welche, ohne auf einen der oben bestimmten Preise Anspruch zu machen, irgend etwas Ausgezeichnetes an Pferden, Rindvieh und Schweinen aufzu­weisen vermögen, werben cingeladen, durch Aufstellung desselben zu Förderung der ge­meinnützigen Zwecke des Festes mitzuwirken.

Sämmtliche Bewerber um die oben be­stimmten Preise haben sich am gedachten Tage,

Morgens '/s8 Uhr,

mit ihren,Thieren auf dem Festplatz ein­zufinden.

Diejenigen, welche in der Pferde-, Rind­vieh- und Schweinezucht Preise erhalten, haben wenn sie nicht schon Mitglieder des Vereins sind für die nächsten drei Jahre in den Verein einzutreten.

Die Mitglieder des Vereins, insbeson­dere noch die HH. Ortsvorsteher werden ersucht, für öffentliche Bekanntmachung in ihren Gemeinden Sorge zu tragen und dahin zu wirke», daß ihre Gemeinde-An­gehörigen preis- und schauwürdige Gegen­stände zum Feste bringen.

Schließlich nmd bemerkt, daß sich die Vereinsmitglicder und Pr Trichter Morgens '/s8 Uh.,

auf dem RathhauS inNagotd versammeln