VI. Wer die Fatiruug sciiies Einkommens gänzlich unterläßt oder solches teilweise verschweigt, wird noch Art. l l des Gesetzes und H. 16 der Instruktion mit Strafe belegt.
VII. In Gemäßheit des tz. 13 der Instruktion vom 10. Juni 1853 ist gegenwärtige Aufforderung durch die Oils- steu e r c o i» m issi o n in der ortsüblichen Weise öffentlich bekannt zu machen und mit der etwa geeignet erscheinenden Belehrung am Rathhaus ober an einem sonst biezu geeigneten Orte öffentlich anznseblagen. Auch hat jede Ortsstencr com Mission in ihrer Bekanntmachung zu bestimme,,, zu welcher Zeit und in welchem Locale die Erklärungen (Fassioncnf an dicCo m- Mission abgegeben werden müsse n.
VIII. Den Ortsstcnercomnmsionen werden die vorbereiteten Protokolle mit den Vorgänge» zugestellt werden und es sind sämmtliche Akten nach vollzogenem Geschäft mit dem Kostenzettel aus den vorgeschrie- bencn Termin an das betreffende Kameral- amt einznsenden.
Den 24. Juni 1859.
Die K. Kameralämter
Altenstaig. Reuth in.
Stumpfs. Teichman n.
Aufforderung zur Anmeldung der Hunde.
In Gemäßheit des K. 5 der Finanzmi- nisterial-Verfügung vom 7. Juni 1853 werden sämmtliche Hundebesitzer im Bezirk der Unterzeichneten Stellen aufgesordert, ihre Hunde auf den 1. Juli d. I., spätestens bis zum 15. Juli d. I., bei dem Ortsäceiser desjenigen Orts anzuzeigen, in welchem sie zur Zeit der jährlichen Hauptanfnahme ihren Wohnsitz haben, indem im Unterlassungsfälle die gesetzliche Strafe eintret^n müßte.
Die Ortsvorstcher haben gegenwärtige Aufforderung in inren Gemeinden sogleich noch besonders öffentlich bekannt zu machen und bei der Hundcausnahme mit deren Besorgung die OrtSacciser unter Anberaumung eines Termins bis 31. Juli d. I. hiedurch beauftragt werden, der Vorschrift gemäß iiiitznwirken. Zur Nachachtung wird folgendes bemerkt:
Der Ortsvorsteher hat namentlich dafür zu sorgen, daß die nach Art. 3 des Gesetzes vom 8. September 1852 vom Ge- mcinderath in Spalte 6 cinzuholendc gutachtliche Aeußerung über die vorgebrachten Gründe um Lokation einzelner Hunde in die erste Elaste folgendermaßen lautet:
Die Einträge in Spalte 6 beurkundet mit dem Bemerken, baß s) die in Elaste I. beanspruchten Hunde zu den angegebenen Zwecken nothwen- dig und tauglich sind, b) ob, welche und wie viele Schashunde zum Hüten von ebensoviel abgeson-
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derten Schafhccrden verwendet werden, c) daß Fruchthändler^ welche die niedere Ahgabrnlokation beanspruchen, als solche Gewerbe st euer bezahlen.
Den 23. Juni 1859.
K. Oberaml Nagold.
Böltz.
Die Kameralämter Altensta g und Reulhin.
Stumpfs. Tcichmann.
Stuttgart.
Aufnahme von Zöglingen in die Ackerbau,cp ten.
Ta mit dem Ablauf des Schuljahrs 1858—1859 wieder eine Anzahl von Zöglingen in die Ackcrbanschnle zu Hohenheim, Ell w a n g en, O ch s e n h a u s c n und Kirchberg anfgenommcn wirb, so werden diejenigen Jnngiingc, welche sich um die Aufnahme bewerben wollen, ans- geforbcrt, sich innerhalb 3 Wochen, von heute an gerechnet, je hei dem Vorgeher- -unt derjenigen Ackerbauschule, in welche sie emzutreten wünschen, zu melden. Die Aus- zunehmcudcn müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben, vollkommen gesund und ,ur anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt, mit den gewöhnlichen tandwirih- schafilichcn Arbeiten bereits vertraut sein und lesen, schreiben und rechnen tonnen, wie auch die Fähigkeit besitzen, einen populären Vortrag über Landwirlhschaft gehörig auszusassen. Kost, Wohnung und Unterricht erhallen dieselben frei, wogegen sie aber alle verkommenden Arbeiten unentgeltlich zu verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen haben, den vorgeschriebenen Lehrkurs vollständig ducchzumachcn.
Mit den unter vbccamtlichem Bericht cinznbcsördendcn Eingaben ist ein Taufschein, Impfschein, sowie ein Zeugniß des Gemeiude-raths über den Stand und den etwaigen Grundbesitz dcö Vaters, über die Einwilligung besserven zum Vorhaben seines Sohnes, über das Heimathsrccht, das Prädikat und die Laufbahn des Auszunehmenden, sowie ferner darüber vorzulegen, welches Vermögen der letztere von seinen Eltern dereinst nach Wahrscheinlichkeit zu erwarten und ob er namentlich in den Besitz eines Bauernguts zu gelangen Aussicht hat. Diejenigen, welche die erforderlichen Ausweise beibringen, und nicht durch besonderen Erlaß zurückgewiescii werden, haben sich am Montag den 18. Jnlt d. I., Morgens 7 Uhr, zur allgemeinen Prüfung in Hohenheim cinzufinden.
Den 21. Juni 1859.
Eentralstelle für die Landwirthschaft.
In Stellvertretung: Oppel.
Nagold.
TVohltliätige Stiftung.
Abraham Sckiolder'S Wittwe hier hat dem Kirchen-Eouvenk ein Capital von 100 fl. mit der Bestimmung übergeben, daß die Zinfe daraus alljährlich unter diejenigen Schüler veitheilt werden, die an den Trinitalissonntagen den lutherischen Katechismus in der hiesigen Kirche sprechen.
Für diese schöne Stiftung auch öffentlich seinen Dank auszuspccchen, fühlt sich verpflichtet
Den 25. Juni 1859.
der Kirchcn-Convent.
Nagold.
Jagd-Verpacktnng.
' Die Jagd-Auöübung auf hics. wird wieder in Pacht . wozu sich Liebhaber am Samstag den 2. Juli 1859, Morgens 1l Uhr, ans dem RatbhanS einsiudcn wollen.
Den 27. Juni 1859.
Gemeinderath.
Wildberg.
Eichenbvlz-Verkanf.
Am Donnerstag den 30. Juni d. J>, von Mittags 11 Ubr au, kommen im Stadlwald Lindhalden zum Verkauf:
69 Eichen von 6 bis 28" mittlerem Durchmesser und 276 eichene Stangen, wozu Liebhaber Ungeladen sind.
Den 22. Juni 1859.
Waldmeister Walz.
Nagold.
Geld-Antrag.
Bei der Unterzeichneten Stelle liegen l i»tt« fl.
! znm alsbaldigen Ausleihen parat, j Den 27. Juni 1859. j Obcramtspflcge.
Maulbctsch.
2j' Oberthalheim,
Oberamts Nagold.
Geld-Antrag.
! Bei der hiesigen Gemcinbepflege liegen ^ gegen gesetzliche Sicherheit
A4« fl-
! zu 4'/s pCt. zum Ausleihen parat.
! Den 15. Juni 1859.
! Im Auftrag:
! Schultheißenamt.
j Klink.
2 ,'
,, Bern eck,
Nagold. Obcramts Nagold.
Die nächste Versammlung des hiesigen Geld-Antrag.
Lehrer-Gesangvereins findet am 7. Juli. Bei der hiesigen Stiftuugspflege liegen statt. Orgelspiel Nco. 4, 13, 81. Gesang 10tt fl-,
aus Weeber und Krauß Nro. 9, 15, 48. gegen gesetzliche Sicherheit zum Ausleihen Den 25. Juni 1859. parat.
K. Dekanatamt. ^ ' Stift,ingSpflcgc.
Freihoser. > Martin.