Amts- UN- Intelligenzblatt für den Vberamtbsezirk Nagst-.
Freitag den 2V. Mai
18SS.
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' Di,l»«!»la„ -rschkinl wöck-niUch r M»l, UN« zwar am Dienstag »nd Krcü-iq. Ab vü »-m k n l« . P ,-k i« in Nagold jährlich «fl.»» kr., — halbjährlich « kr.,— «ierlkl-
labrlilb Ir _ E i nrü cku ng « - G cb ü h r : die dklisoallige Zdilc au» grwohnlicher Schrift oder deren Nauln bei ei» ma lig « m vinrucken r kr., bei mehrmalige»
* * ^inrucken je l'/r kr. — Paffende Peirrag« ffnd irillkommcn und werden auf Perkangen bonorirr.
Amtliche Anzeigen.
Königliche Verordnung,
betreffend ein Verbot der Ausfuhr von Schießpulver und von Schlachtvieh > über die Zollvcreinsgrcnze.
Wilhelm, vou Gottes Gnade»
König von Württemberg.
Im Einverständnisse mit anderen Staaten des Zollvereins haben Wlr nach Anhörung Unseres geheimen Nathes beschlossen und verordnen wie folgt:
8- 1.
Aus Grund des Artikels 3 des Zvllge- setzeS vom 15. Mai 1838 wird die Ausfuhr von Schießpulver und von Schlachtvieh über die Zollvcreinsgrenze bis aus Weiteres verboten.*)
8 - 2 .
Uebertretnngen dieses Verbots werden als Contrebande in Gemäßheit des Zoll- ßrafgesetzcs vom 15. Mai 1838 geahndet.
Mit dem Vollzüge dieser Verordnung, welche mit dem Tag ihrer Verkündigung in Wirksamkeit tritt, ist Unser Finanz- Minister beanstragt. :
Stuttgart, den 14. Mai 1859.
Wilh e l m.
Der Finanz-Minister:
Kn app.
württembcrgischen Staaksschuldverschreibun- gen des Eisenbähiianlehelis von 185? verkaufen. Diese auf den Inhaber läutenden Staatsschuldverschrcibungen, welchen halbjährig ans den 1. Mai und.1. November verfallende. Zins-Coupolts betgegeben stnd, werden in Abschnitten von 10s) fl., 300 fl., 500 fl. und 10l>0 fl. mit den rom l. Mai an fälligen Zinsen, ohne Berechnung von Zwischenzinsen zum Eourfe von 97 fl. für 100 fl. ansgeboten. Die AiHwbe der Obligationen erfolgt zwar bei. der Staats-- hauptkaffe gegen baare Bezahlung des be- zeichnetcu Preises. Die . Staatökameral- Acmter sind jedoch beanstragt, Bestellungen aus solche Obligationen, anzunehmen, wenn der Kaufpreis bet ihnen haar hinterlegt wird, wofür sie Empfangs-Bescheinigung ausstcllen, gegen deren Zurückgabe« die Obligationen ipätcstens am achten Tage nach der Bestellung, den Käufern eingchändigt werden, welche für die Versendung des Geldes an die Ltaatshauplkaffe und der Obligation an die Kameralämter weder Porto noch sonst eine Gebühr zu bezahlen haben.
Reut hin, den 12. Mai 1859.
K. Kamcralamt.
Teich,mann.
Ans Befehl des Königs, Der Chef des Geheimen-Kabinets: Maucle r.
K. Oberamtsgericht Nagold. Auf vorstehende Bekanntmachung, werden
_, die Waisengerichtc und Pfleger des Bezir-
Nach einer unterm 17. Mai erschie-jkes mit dem Ansüge» hingewiesen, daß der Neuen K. Verordnung erstreckt sich dassAnkauf der in derselben ainzebotenen Staats- Ausfuhrverbot in gleicher Weise auch auf schuldfcheine für Pflegschaften weit gecig-
Nagold.
In Folge höherer Andordnnng werden die Bewerber um die Stelle eines Verwalters der — übrigens in der Auflösung begriffenen — Oberämtsleihkasse in Nagold »ingeladen, ihre Meldungen mit Nackwci-7 "
mogens-Verhaltnijje blnnen 10 Tagen der Unterzeichneten Stelle cinzureichcn.
Den 17. Mai 1859.
K. Oberamt. Bvitz.
neter erscheint, als das Ausleihen der Pfleg- schastsgelder auf Privakschnldscheine,- selbst wenn diese obrigkeitlich beglaubigt sind, Zu solchen Anlehen dürfen daher' jetzt, nachdem zu gesetzlicher Anlegung von Pflegschafts-Geldern ausreichende Gelegenheit gegeben ist, die Waisengerichtc.nur ui f§l-
im Falle eines Verlustes ihre Ginwillügung erthetlen, kein Pfleger aberv kann .fortan noch einen 100 fl. übersteigenden Kaffen- vorrath mit deiü Mangel der Gelegenheit zu dessen Ausleihung entschuldigen. Ucbri- gens ist keiner Pflegschaft gestaltet, auf den Inhaber läutende Stäatsschnlvperschrci- , ^ bnngen zu besitzen, und die K. Kameral-
»ProZentrstc>itvilrt 1 einberlgische>lämter stnd daher zu ersuchen, die bestell- Gttlars^el)«ldscl)einen. stcn Schuldscheine nach Maßgabe des Art. Nach der Bekanntmachung des Königs. 16 des Gesetzes vom 16. Septbr. 1852 Smanz-Minlsterlums vom 6. dieß im Staats- (Reg.-Bl. S. 227) 'je auf den Rainen der nzeiger Nro. 110 heurigen Jahrs wird betreffenden Pflegschafteiiischrcibcnzu'lässen. die K. Staatshanptkasse in der nächstem Den 12. Mai 1959. -
«ndsi^ü«" 'hrem Besitz bc- ' K. Oberamtsgericht,
findlichen, mit 4 Prozent verzinslichen,! ' ' -'Mittitaiht.
K. Kamera kamt Rcuthin.
Einladung znm Ankauf von
2fr Oberamtsgericht Nagold.
Nagold.
Schnlden-Liquidation.
In der'nachgenannten Gantsachc ist zur Schulden-Lignibanpu n. Tagsahrt auf die unten bezcichnetc Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorge« laden werden, daß die Nichtliquidirenden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Ge» richtsakten bekannt sind, in der nächsten Ge» richtssitzuiig durch Ansschlußbescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse bei« treten.
Liquidirt wird gegen Mägitus Sa litte r, Schreiner hier, Samstag den 18. Juni 1859, Vormittags 9 Uhr, auf dem hiesigen Rathhaus.
Nagold,'den 17. Mai 1859.
K. Obcramtsgericht.
Mittnacht.
Forstamt Altcnstaig.
Revier Psalzgrafcnweiler.
Holz-Verkauf.
Aus den Staatswalbungen Reutplatz, Baumberg, Ebene und Eschenrieth kommeu zur Versteigerung:
1) am Montag den 30. d. Mts.
.in Kalbcrbronn,
' , von Morgens 9 Uhr an:
196 Klftr. buchene Scheiter,
112 „ „ Prügel,
22 ,, tannene Scheiter und Prügel,
688 Stück gebundene buchene Westen ' -' ,nnd däs-Abfällreis, geschätzt zu "2150.'Wellen, in der Ebene und in
fcrücr -
920 tgnn. Stangrn,von 40—60' Länge, 555 Hövsenstangen von 26—35' Länge, 2345 Floßwieden.
2) - Am Dienstag den 31. d. Mts.
auf dem Rakhhaus in Pfalzgrafenweiler,
. von Morgens 9 Uhr an:
193 buchene Nutzholzstämme,
211 buchene Wagnerstangen,
2075 gebundene buchene 1 526 „ tannene und > Wellen.
1-275: nicht gebundene buchene )
. Altenstaig/den 16. Mai 1859.
- kl' - K. Forstamt.