reich Krieg ein eigenen deres Land )er Freiheit >t und Ler- : Dynastie, im Namen b begonnen lingeschlach« lutivn desto >, der mit oerden soll, och weniger ganze (sehr wurde von 'A. Z.) aus R o m on erlassen d jede Z»- Oestreicher O. d. A. Z.) ichst' anfgc- Oesterreicb; >ß der- Bewegnng chcn hakten w deutschen >en und in Mittelpunkt ireu.

kana eine , der nicht ogna abge- a Unruhen Gefangene ischen Car- - d. H. T.) N'ität sind, zur Verffi- (St.-A.) die diplo- llseinander, Rußlands welche den m an eine ß die deur- -n abhäuge, fftzcn, wel- oußt ist. (?) Schrecken; n fielen 9 is Gerücht nid Course. " schreibt: lgeschlossc». >ge zwilchen tion seiner tehen, scr- mu au der eiten wird ff erklären, T. d H T.) er" zufolge mgeworben n Rußland (Klsr. Z.)

Hcrald" ieriiug die iglands gc- ind bestehe.

Höl ;le.

Amts- un- Inteüigenzblatt für den Oheramtbsezirk Nagold.

36. Freitag den 6. Mai 1859.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich 2 Mat, und zwar am Dienstag und Freitag. Ab vn nem e n - Breis in Nagold jährlich 1 fl. 30 kr., halbjährlich 45 kr., viertel- jihrli'ch 24 kr. Ei nrü ckung S - G eb ü h r : die dreispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrucken 2 kr., bei mehrmaligem Einrückcn je 1^/2 kr. Passende Beitrage sind willkommen und werden auf verlangen -onorirt.

Amtliche Anzeigen.

Bekanntmachungen in Post­sachen.

In der Stadt Wildberg, Obcramts Nagold, wird am 17. Mai d. I. eine Postexpcditivn eröffnet, welche durch täg­liche, zu Beförderung von Postsendungen und von je vier Reisenden geeignete Post- fahrten zwischen Calw und Nagold über Wildberg mit den übrigen Poststellen des Landes in Verbindung gesetzt wird. Dem Bestcllbezirk der neuen Postexpedition ist vorerst nur der Posiert und die dazu ge­hörige Parzelle Renthin zngetheilt. Die Postentfcrnnng zwischen Wildberg und Calw beträgt 2 geographische Meilen und zwi­schen Wildberg und Nagold 1^4 geogra­phische Meilen. Der Kurs der bezeichne- ten neuen Postfahrten findet in folgender Weise statt: Abgang aus Calw: um 2'ff Uhr Nachmittags (nach Ankunft des Eilwagcns von Stuttgart und Böblingen); Ankunft in Wildbcrg: um 4*/« Uhr Nachmittags; Abgang aus Wildbcrg: um 7ffs Ühr Abends; Ankunft in Na­gold: um 9*/4 Uhr Abends (zum An­schluß an die Nachts nach Stuttgart und Frcudenstadt passirciidcn Cilwagen); Ab­gang ans Nagold: um 2ffsUhr früh (nach Ankunft der beiden Nachtcilwageii von Freudenstadt.und Stuttgart rc.); Än- kunfi in Wildbkr.ga .um 4 Uhr früh; A b g a n g a u s W i 1 bberg. um 4 Uhr 10 Minuten früh; Ankunft. in^Calw: um 5 Uhr 55 Minnten srüss (zum soforti­gen Anschluß an die Cilwagen nach Pforz­heim, Mühlacker, Weil der Stadt, Stutt­gart re.) i .

Stuttgart, den 26. April 1859. Centralbehörde für die Verkehrs-Anstalten: Knapp.

N a g o ffdä ^

Der Flößer Carl'Bott von Calmbach wird anfgefvrdcrt, sich zu Eröffnung eme§ Erkenntnisses unverweilt best Unterzeichneter Behörde zu stellen.

Den 3. MK 1859.

vom 1. Juli 1841, daß in den in tz. 10. Ziffer 2, lit. ao. anfgcführten Fällen einer Beschlnßnahme durch den Vorstand der Untcrpfandsbehördc dieser eine Gebühr von je 12 kr. anzusprcchen habe, ist durch die K. Verordn, vom 25., Dez, 1858 nichts geändert, sondern es sind diesen Fällen in tz. 8 der Letzteren nur noch einige weitere Fälle gleich gestellt worden. Die Ansangswortc dieses Paragraphen,die gleiche Gebührenaiirechnung", beziehen sich nicht auf den vorhergehenden tz. 7, in welchem die Gebühr der Untcrpfandsbc- hörde für den Beschluß wegen Verschlechte­rung oder Verringerung eines Uiiterpsaiiffs- auf 30 kr. festgesetzt ist, sondern auf die in tz. 10. Ziff. 2, Ist. n6. auSgcsetzten Gebühren von je 12 kr., wie denn-.über­haupt die Eintheilung der. Kl Verordn, vom 25. Dez. 1858 in Paragraphen ledig­lich zur Erleichterung der Hiiiwessmig auf dieselbe besteht und keineswegs dazu berech­tigt, da, wo nicht ausdrücklich auf einen Paragraphen der neuen Verordnung hin- gewiescn ist, euxe Verbindung der Para­graphen unter sich zu unterstellen..

Wenn somiffbei einer.Beschlnßnahme des Orts-Vorstehers in den Fällen des tz. 10. Ziff. 2, lit .Äe. der Verordnung vom 1. Juli 1841 und des K. 8. Absatz 1 der Verordn, vom 25. Dez. 1858 bloS der OctSvorsteher thäeig ist, so gebühren ihm für den Beschluß. und den Eintrag im Ganzen nur 12'kr.; hat dagegen äußer ihm auch der Rathsschrcibcr oder Hülss- bcamte insofern mitzuwirken,, als dieser den Eintrag, in das UnterpfandSbuch macht, so hat nicht , nur der Ottsvorst'ehcrff sön- öcrii auch der Rätljöschreiber odc-r Hülss«. beamte (gleich diesem," nämlich dem Orts« Vorsteher) nach tz. 14. Abs. 3 der Verordn, vom 25. De^br. 1858 eine Gebühr von 12 kr. anzurcchnen.

K. Qbcramtsgericht.

M i t t n a ch t.

F o r st a.ui l, Altenstaig. --

9tcvler' Pfälzgrasenweiler. .

Abänderung ciMs .,

Werranfs. ' ä

K. Obörcmlt.

Akt.. R ooschüz, St.-V.

K. Oberamtsgericht Nagold. Der im letztem Blatt.ayff dsu^ 10. Mai Zur Beffitignng entstandener Zwcifelj ausgeschriebene Holz-Berkaiff inffHcrzogS- >ber den Lmn des H. 8. Abs. 1, vrgl.jweiler findet an .diesem Tage lisch ff, j.sv!!-

.... .... -8- «v,. i, vrai. weicer sii

Absatz 3 der K, Verordn, vom!der» am' . .

-u. Di'z. 18s8, in Betreff einiger 'Aende«! ' MsttwoH.' den 11. Maiffä -

ungen und Ersäuzüngen .der,Bestimmun- ' ' .. . -

M hinsichtlich der Taggelder und Gebüh-statt.

Morgens OUHffs

l> der Gemeindgdiener wird Nachstehendes crkZnncu gegeben:

An dev Bestimmung dev.-K. Verordnung

Al teilst arg,.ffen. 4 . .Hai' 1859 .

fff- r>4,4G>Us», . Alöcr.

Rentamt Berneck.

Fifchwasser-Verpnchtung.

- Die der Frciherrlich v. Gült« lingen 'scheu GutSherrschaft zu- stehcnden Fischwasser in der Nagold und dem - Zinsbach auf Garrwcilcr Markung, in der Nagold zwischen bier und Ebhansen und in dem Köllbach aufwärts, bis zum Zwerenbergbr Skcg,'werden am '^ Freitag den 13. Mai d. I.,

-'Nachmittags 1 Uhr, im untern Schlosse, dahier auf weitere 6 Jahre verpachtet, wozu die Liebhaber eingcladcu werden.

Den 3. Mai 1859.

Freih. v. Gültlingen'sches . . Rentamt.

Nagold.

Resultat des Viehmarktes.

An dem am 28. April d. I. stattge- hahtcn Di.ehmarkt wurden zu Markte gebracht: 170' Paar Ochsen,

144 Kühe,

82 Rinder,

- 22 Mastschweine,

79 Sam; sch weine,

17ff große und kleinere Läufer.

Verkauft wurden: 40 Paar Ochsen mit

dem Erlös von

10,465 fl.

kr.

49 Kühe um . .

3,305 15

,,

42 Rinder um. .

1,708 24

12 Mastschweine um

280

63 Läuferschwciiie um

829 30

71 Saugschweinc. um

430 10

Den 2. Mai 1859. ,

17,018 19

Sta dts ch ii ltheiß e n a i» l.

Oberjettiiigen,

Oberamts Herrenberg.

Rinden-Berkauf.

Aus dem Gemeindcwald Billing und Bühl werden, am ,

.Mo.ntäg d-en 9. Mai d. I., -Mittags 11 Uhr,

jvo-n ,70^80, Stück kleinen n. großen Eichen linge'fiM '12i 5 äklstr. (Alaiizrinde verkauft, und kömrcu solche ffäglM vorgezcigt werden. '.nÄclchabm.' hiezu werden höflich cingcladen. l n - 2 - Walduwistcr R o l l er.

: dvtvLt - MnZ-riger?.

2jtä'^ ....' Isagold.

.-'"ff -ff' LehrlrugS-Gesuch.

ffe.fiike'ter, junger Mensch, .^'istcher Lust ffat, das Schuhmacher- ^Hgud'nwrk zu erlernen, findet eine ..hei .. ^lcholph Grüningcr, ff.''Schichmächenneister.