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« Franzbranntwein W
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D empfiehlt 'William Iw« als bewähr- M W tcs sicheres Heilmittel gegen Flüsse, M W Kopf-, Ohren- und Zahnweh, äu- W ßere Entzündungen, Verrenkungen ^ und Verletzungen aller Art re. re.
W Derselbe ist nebst GcbrauchSan- B Weisung a 15 kr. per Fläschchcistu W haben in der
W Branutweinhandlung
V von Ang. Kallhardt
W in U l in,
M sowie bei Herrn ^ G. A. Geyer
M in Wildberg.
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Den
Unterschwandorf,
Oberamts Nagold.
Bienenstöcke feil.
4 Stück Bienenstöcke, zum Stehcnlaffcn sehr tauglich, sind zu haben bei 6. März 1859.
G. Kehle.
I.
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Nagold.
Z» verkanfen:
Ein neuer Fla n d erpfl n g, Z'owie ein deutscher Pflug. zBei wem? sagt die
Redaktion.
Nagold.
Dienstmädchen-Gesnch.
Für eine Beamtcnfamilie wird bis Georgii ein evang. Mädchen, das über Treue und
Ehrlichkeit sich susweisen und etwas nähen und bügeln kann, gesucht. Näheres bei der Redaktion.
Von dem bekannten
Mittel gegen Hühner-Augen
haben wir wieder Vocrath und empfehlen das Schächtelchen mit Gebrauchs-Anweisung a 15 kr. zur gef. Abnahme.
G. W. Zaiser'sche Buchhandlung.
Ooiirs
»m 8. Stau 1859.
Pistolen.il. 9 33'/r—Z4'r
üito preussi»cko . . . , 9 53'/ 2 —54 ',2
tloll. 2eknAuIäonstücüv . . „ 9 38'/«—39'/«
lisnllkiucstea .. 5 26'/r—27'/«
XvrsnrjAkronüenstüoüo . - » 9 18'/«—19',r
Lnxliselie Louveieign» . . » ll 36—4S
D i e n st n a ch r i ch t r n rc.
Durch die im Bollmachtsnamcn Sr. Kgl. Maj. ergangene Ent- schließung des Ministerialraths wurdcidcr vereinigte Postcrpeditions - und Posthaltcreidienst in Schönmünzach dem Gastwirth Haisch zur Glas- Hütte in Schönmünzach mit dem Titel als Posthalter und mit Dienstrechten im Sinne des tz. 4 der Dienstpragmatik gnädigst übertragen; dem Präzeptor Dr. Linck an der lateinischen Schule in Blaubcürcn die »achgesuchte Dienstentlassung bewilligt. Durch Entschließung des Finanzministeriums wurde der Postamtsassistent Hacker in Stuttgart, seinem Ansuchen gemäß, in gleicher Eigenschaft zu dem Postamt Ulm versetzt. Durch die im Vollmachtsnamen Sr. Königs. Maj. ergangene Entschließung des Ministerialraths wurde der vereinigte Pvsterpeditions- und Posthalrereidienst in Schönthal dem Sonnenwirth Joh. Blatt au daselbst unter Verleihung des Titels als Posthalter, die neuerrichtcte posterpcdition in Oppenweiler dem Schultheißen Scharpf daselbst mit dem Titel als Posterpeditor, je mit Dienstrechten im Sinne des §. 4 der Dienstpragmatik, gnädigst übertragen; der Postpraktikant 1. Klasse, Schramm in Jsnp, zum Assistenten beim Postamt Stuttgart gnädigst befördert. Durch höchste Entschließung Sr. Kgl. Maj. wurde dem Rittmeister v. Ellrichshausen im 3. Reiterregiment wegen körperlicher Dienstuntüchtigkeit in Folge einer im bewaffneten Dienste erlittenen bleibenden Körperverletzung, seiner Bitte gemäß, mit der gesetzlichen Pension in das K. Ehreninvälidcnkorps gnädigst ausgenommen und auf die in Höchst-Jhrem Patronat befindliche neu errichtete kath. Kaplanei in Ulm und zumalige Stelle eines kath. Hausgeistlichen am dortigen Krcis- gefängniffe der Pfarrverweser Stark in Wcllendingen gnädigst ernannt.
Der erleb. Schuldienst zu Kochersteinsfeld, Dek. Neuenstadt, wurde dem Schulmeister Weitbrecht zu Vaihingen, der zu Bcimbach, Dek. Dlaufclden, dem Schulmeister Maper zu Lantenbach, der zu Engstlatt, Dek. Balingen, dem Schulmeister Drercl zu Streichen, und der zu Bösingen, Dek. Nagold, dem Unterlehrcr Ietter zu Pliezhausen übertragen.
Gestorben: Zu Bönnighcim Parochialvikar Klcinmann, 38 I. alt; zu Ulm der pcns. Reichsstadt Ulmsche Senator v. Besserer, 87 I. alt; zu Stuttgart Dr. Mörike, 88 I. alt; Oberbaurath v. Bühler, R. d. K.-Ord.
Tages - Neuigkeiten.
Stuttgart, 7. März. So. Exc. der Herr Minister des Innern ist gegenwärtig aus einer Reise nach Wien begriffen von der er jedoch dem Vernehmen nach heute zurückkehren wird. Daß diese plötzliche Reise mit den schwebenden Zeitfragen in Verbindung steht, wird wohl ohne Bedenken angenommen werden dürfen. lWird von anderer Seite widersprochen.) (H. T.)
Stuttgart, 8. März. Auf einem Balle, der verflossenen Samstag in einem hiesigen Gasthofe gegeben ward, fiel eine Dame inmitten des Tanzes zu Boden und war augenblicklich eine Leicbe.
Stuttgart, 9. März. Der Termin für Einberufung der Rekruten ist durch KricgSministerial-Erlaß vom 7. d. M. auf den 1. April festgesetzt worden. — Sollte das württember- gische Armeekorps zum Kampfe mit dem übcrrheinischen Störenfried kommen, so ist dasselbe im Stande, seine Schüsse aus verbesserten Kanonen, ebenfalls aus 50 ehernen Schlünden, die gezogen sind, zu beantworten. (H-T.)
Reutlingen, 6. März. Gestern Mittag wurde zwischen Jettenburg und Betzingen ein Verhafteter, welcher einen Fluchtversuch machte, nach vergeblicher Verfolgung des Landjäger»
und „Halt rufen" unglücklicher Weise erschossen. Wir sind im Stande, unfern Lesern hierüber aus zuverlässigen Quellen geschöpfte Mittheilungen zu machen: Am letzten Samstag Mittag zwischen 2 und 3 Uhr holte der Landjäger Hornung von Reutlingen zwischen Jettingen und Betzingen einen ihm der Landstreichern verdächtigen jüugern Mann ein, welcher in Gesellschaft einer Dicustmagd aus Reutlingen nach dieser Stadt wollte. Auf Befragen über Namen. Stand und Heimath wurde dem Landjäger jede Auskunft auch die Ansfolge von Legitima- tiouSpapiereu beharrlich verweigert. Ans dieses sprach Hornung die Verhaftung vorschriftmäßig aus. — Auf die Frage: ob er ihn verstanden habe? gab der Verhaftete zur Antwort: Ja, aber er glaube nicht Alles. — Hierauf ging cs Betzingen zu. Als sie bald vollends bei dem Tanneuwäldchen bei Betzingen waren, sprang der Verhaftete davon und eilte über das Ackerfeld dem Walde zu. Hier rief ihm der Landjäger abermals zu: Halt oder ich gebe Feuer. Als diesem Ruf keine Folge geleistet wurde, schoß derselbe — worauf der Flüchtling augenblicklich laut- und leblos zusammenstürzte. — Diese Wirkung des Schusses bedauerte der Landjäger sogleich aufrichtig; er mag nicht nur der Erste, sondern vielleicht der Einzige unter dem zusammenströmeuden Volk gewesen sein, welchem die Thränen hierüber in den Augen standen. — Sogleich wurde Anzeige an das Schulthcißenamt Betzingen und von da an das Oberamt Reutlingen gemacht. — Bis die Behörden kamen, mußte der Landjäger neben dem Erschossenen bleibe» und denselben bewachen. Durch die von dem K. Obcramt — sowie durch den Hauptmann des Landjägerkorps an Ort und Stelle alsbald vorgeuominene Inspektion und das Zeugenverhör in Betzingen wurde der Landjäger von aller Verantwortlichkeit frei gesprochen — weil er nach'seiner Instruktion gehandelt habe; — für die Wirkung des Schusses aber, während des schnellen Laufens, nicht garantiren konnte. — Die Inspektion erwies, daß der Landjäger auf 39 Schritte Entfernung auf den Flüchtling gefeuert habe. — Von den Schroten drangen 4 Körner in die Schultern und Hals, die übrigen in den Hinterkopf. Bei dem Getödteten fand man keine amtlichen LegitimationS- papicre, ebensowenig Geld; wie auch die Kleidung desselben in schlechtem Zustand gewesen sein soll. — Auf einem Fetzen Papier stand: Christian Helber von Haitcrbach; Inhaber des Papiers hatte 10 Tage von Nagold bis Betzingen gebraucht! (ES ist dieß derselbe Ehr. Helber, Hafnergeselle von Haitcrbach, der vor ein paar Jahren auf einem Transport auf der Eisenbahn bei Kehl entsprang, ohne bei diesem Lulto mortui« sich im Geringsten zu verletzen. Er war letzten Freitag noch hier in Nagold, um sich beim K. Oberamt ein Wanderbuch auszuwirken, das ihm aber schon aus dem Grunde nicht ans- gefolgt werden konnte, weil er, wie man sagt, im Kopfe schon lange nicht mehr recht „sauber" war. Seine Reise nach Reutlingen scheint sonach einzig zu Erlangung eines Wanderbuches unternommen worden zu sein, wobei er freilich nicht ahnte, einen Paß in die jenseitige Heimath zu erhalten.)
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