cke telegraphische eilig Erfolg von demselben Wege im großartigsten ni darf ich auch Negiernng vcr« fowleys und- i der Räumung zen Eindruck ge« ch ermattet, so« 'ts gethan ist. theilvng hervor, ar Mission Cow- (N.-Z., utet: Der fort« fmeiksamkeit deS sie sind mit dem d.em König von ichischen Angriff alten. Der Ar- ffectwe Friedens« i den Arsenalen die Ursache da« er Artillerie men sei. In i auf die Armi» äffe» , für ver- sich vorznstellen, s ihn allein die Rüstungen Eu« matischen Noten einen Krieg zn er über die Ur- che ihre Lösung. Fragen in das tS berechtige zu gnng des öffent« lT. D. d. H. T.) »zösischen Garde« in wird sie kom- lgnan. Paris mene und Euer- > P. ein alter

S Gerücht von eitet. Die Ent« aus Algerien zu- d in der Volks« t; cs mag auch Zeitungen nichts l hin als Mili«

epfropftff In man Propfreifer um von Weiden icn auf Weiden« nächtlicher Größe wbolei), geralhcn >f Aepfelbäumcn Geschmack, ht folgendes :n die Gicht, -enden Deutschen -ädern mit Was« erblnthe vermischt öchstens vier Ta«

ldakt'nn: H -1 le.

Ilmts- un- InteUigenzbiatt für -en Obernmtsbezirk Nagold.

IO. Freitag den 11. März 18Ä0.

DicskS Blatt ctschelnt wöchentlich 2 Mat. nnd zwar am Dienstag Iltid Freitag. Ab »I, e>» c n I s - Prc iS in Nazold jährlich 1 fl. so kr.. halbjährlich «L kr.. vienel- jihrlich SS Ir. E i nritckung S - Geb üh r : die dreispaltige Zeile ans gewöhnlicher Schrift odrr deren Rau», bei einmaligem Einrückcn s Ir., bei mehrmaligem Einrnckrn je l"/r kr. Paffende Beitrage find willkommen und werden ans Verlange» honorirt.

Amtliche Anzeigen.

Königliche Verordnung,

betreffend cm Verbot der Ausfuhr von Pferden über die Zollvcreinsgrenze.

Sm Namen des Königs.

Im Einverständniß mit anderen Staa­ten des Zollvereins haben Wir im Voll- machtsuamen Seiner Majestät des Königs nach Anhörung des Königlichen Geheinicn-Rathcs beschlossen und verordnen wie folgt:

8. 1.

Aus den Grund des Artikels 3 des Zoll­gesetzes vom 15. Mai 1838 wird die Aus­fuhr von Pferden über die Zollvereins« grenze bis auf Weiteres verboten, tz. 2.

Uebertrctnngen dieses Verbots werden als Contrcbande in Gemäßbcit des Zoll- strafgesctzcs vom 15. Mai 1838 geahndet.

Mit dem Vollzüge dieser Verordnung, welche mit dem Tage ihrer Verkündigung in Wirksamkeit tritt, ist der Königliche Finanz-Minister beauftragt.

Stuttgart, den 5. März 1859.

Im Vollmachts-Namen Seiner Majestät des Königs:

Der Ministerial-Rath.

Karl, Kronprinz. Der Finanz-Minister:

_ Knapp.

Rentamt Bern eck.

Reissach-Berkauf.

Am Montag den 14. März, Nachmittags 1 Uhr,

werden aus den gutshcrrlichen Walddistrikten Neubann 1. und Fichtwald 1. ca. 5000 ungeb. geschätzte tannene Reissach- Wcllen, und

am Dienstag den 15. März, Nachmittags 1 Uhr,

aus dem Walddistrikt Kegelshardt 2. u. 3. 5700 gebundene tannene Wellen und 1000 ungeb. geschätzte tannene Wellen in den betr. Schlägen selbst im öffentlichen Aufstreichc verkauft.

Die Zusammenkunft findet am ersten Tage im Schlag Neubann auf dem sog. Schönweg und am zweiten im Schlag Ke« gelshardt 2. statt.

Den 8. März 1859.

Freih. v. Gültlingen'scheS

_Rentamt.

Dürrcnhardter Hof bei'Gündringen.

Holz-Verkauf.

,Tas Unterzeichnete Rentamt verkauft im öffentl. Aufstreich gegen baare Bezahlung am Donnerstag den 17. März 1859, Vormittags 10 Uhr:

240 Stücke Floßholz von 11,200 C/

gereppelt und sowohl für den Sä­ger, als Flößer geeignet, und 14 Sägklötzc;

am Freitag den 18. März, Vormittags 10 Uhr:

5 Buchen,

20 Klafter Scheiter und Prügel,

38 Haufen Langreis und einige Schläge Reppclrinde, wozu die Liebhaber mit dem Bemerken cin- geladen werden, daß die Zusammenkunft !an beiden Tagen auf dem Dürrenhardter 'Hofe stattfindct.

§ Den 5., März 1859.

> Freih. v. Münch'schcS

Rentamt Mühringen.

H a i l e r.

2j* Dornstctten.

Holz-Verkauf

Die hiesige Gemeinde verkauft aus ihren Waldungen

am Samstag den 19. d. M., Morgens 9 Uhr, aus dem hiesigen NathhauS:

1800 Stück Hopfenstangen und 4650 Stück Floßwiedc», wozu Kaufsliebhaber eingeladen werden. Den 9 März 1859.

Stadtschultheißenamt. Brau n.

2j

Altenstaig Dorf.

Oberamts Nagold. Langholz-Verkauf.

Am Samstag den 12. d. M., Nachmittags 1 Uhr,

werden auf dem Rathhausc aus dem Ge mcindcwald Eckhau

175 Stück Langholz,

und wenn sich Liebhaber zeigen, auch das im Enzwald Heuer zu hauende Lang« und Klotzholz, circa 250 bis 300 Stück, mit verkauft.

Den 4. März 1859.

Schulthcißenamt. Mast.

Privat - Anzeigen.

Nagold.

Magd-Gefach.

Es wird sogleich oder aus Georgii ein kräftiges, braves Mädchen gesucht, welches gut wa- ' "scheu und putzen kann, und bc-

_ sonders im Kochen bewandert sein

muß; auch über Treue, Fleiß u. sittliches Verhalten gute Zeugnisse aufzuweisen hat. Freundlich e Behandlung und gute Be­lohnung wird zugestchert. Näheres bei Frau Koch Grüninger.

Nagold.

Anzeige.

Da ich meine seit fünf Jahren versehene Agentur für die württembcrgische Spar­kasse nun wieder abgegeben habe, so sehe ich mich hiedurch veranlaßt, öffentlich an­zuzeigen, daß ich von heute an weder Ein­lagen »och Zurückzahlungen mehr besorge.

Den 9. März 1859. '

Bisheriger Agent Buchbindermstr. Schuon.

N agold.

Unterzeichneter zeigt einem verehrten Publikum hiemit an, daß sein Geschäft sich seit 3 Tagen wieder im Gang befindet, und er durch vorgenommene^Verbesserungen nun schnelle und gute Arbeit zu liefern in Stand gesetzt ist, webhalb er um zahlrei­chen Zuspruch bittet.

L-ägmüller Rentschler.

Nagold.

Verkauf.

Unterzeichneter- verkauft folgende noch brauchbare Gegenstände:

1 Kammrad, 12'hoch, mit 72 Kämmen,

1 Trillis, 9' lang, mit 9 Spindeln,

1 Slelzenhaft sammt Hut,

einige hundert Kämme und Spindeln von hagenbuchenem Holz.

Sägmüllcr Rentschler.

Nagold.

Magd-Gesuch.

Eine erfahrene Stallmagd findet sogleich einen Platz. Bei wem? sagt die

Redaktion.

Nagold.

Einige Sorten abgelagerte, namentlich für Wirthe sich eignende Cigarren, per 100 Stück zu 50 kr. und 1 fl., nebst Cigarrcn-Abfall das Pfd. zu 8 kr. empfiehlt Franz Nisch.

Nagold.

(Duintefsenz zur Confervirung der Zähne.

von Adolph Osterberg in Stuttgart.

Diese ärztlich geprüfte, alle schädliche Substanzen ausschließende Zahntinctur ver­hindert bei richtigem Gebrauch hauptsächlich die Bildung des sog. Wassersteins, daS Kraukwerdcn des Zahnfleisches, die Fäul- niß der Zähne, den üblen Geruch deS Mundes und dient überhaupt als unentbehr­liches Hilfsmittel zur Erhaltung der Zähne.

Das Glas mit Gebrauchs-Anweisung kostet 24 kr. und ist vorräthig zu haben in der G. W. Zaiser'scheu

Buchhandlung.