Wie steht es dieses 3ahr mit dem Urlaub?

Dauer 14 ^rbeit 8 taZe ^usnalimen für bp80ncier8 LrüoIunZabeciürftjZs

Um die noch hier und da bestehenden Unklar­heiten über den diesjährigen Urlaub zu beseitigen, geben wir nochmals eine Zniailimeiifassung der wichtigste» Bestimmungen.

Durch dieSechste Ergänzung znr Anordnung über die Wiedereinführung von Urlanb vom 8. Dezeniber 1943" wurden di« im Borjahre ein gesührten Urlanbsdeschränkungen bis aus weite­res auch im Jahr 1914 sür gültig erklär,. Ter Erholungsurlaub beträgt darnach grundsätzlich höchstens 14 Arbeitstage und für Ge- folgschastsnntglieder über 59 Jahre, soweit sie vor dem 1. April 1894 geboren sind, höchstens 26 Arbeitstage. Alle ans Tarifordnungen, Be- triebsordnungen oder ans ArdeitSverlrägen be­ruhenden Ansprüche aus einen längere),, Er­holungsurlaub sind damit hinfällig.

Diese allgemeine Urlaubsbefchränknng schließt jedoch nicht aus, daß besonders erholungsbedürf­tigen Gefolgschastsmitgliedern ein «längerer Ur­laub erteilt werden kann. Es ist auck nicht so, daß jeder von seinem Urlachst etwas hergeben müßte. Wer nach den Taris oder sonstigen Be­stimmungen nur 14 bzw. 20 Tage zu deanspru chen hatte, kann diesen Urlaub selbstverständlich voll nehmen. Nur die Ansprüche aus Urlaub sind durch die allgemeine Beschränkung ausgejchaltet. Das ist keineswegs eine Ungerechtigkeit, sondern es entspricht der nationalsozialistischen Auffas­sung vom Wesen des Urlaubs als einem Mittel zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Ar­beitskraft.

Auf besonders schutzbcdürftige Personen finde» die Urlaubseinschränlungen infolgedessen auch 1944 keine Anwendung. Für Jugendliche bleiben auch hinsichtlich des Urlaubsanipruches die Vor­schriften des Jugendschutzgesetzes bestehen. Sofern aber über diese Vorschriften hinansgehende ver­tragliche Urlaubsansprüche festgelegt sind, können diese nicht gütend gemacht werden. Ebenso blei­ben die Bestimmungen über zulässigen Urlaub der Schwerbeschädigten, der Inhaberinnen des Ehrenkreuzes der deutschen Mutter sowie die gün- stigeren Urlaubsregelunge», die einen Mindest­urlaub bei gesundheitsgesährlichen Arbeiten ver­sehen, noch in Kraft.

Weiter in Geltung bleiben auch die Bestim­mungen über Familienheimsahrten, über den Urlaub der Frau während des Wehrmachturlau­bes des Ehemannes sowie über den Heimkehrer­urlaub der Soldaten und der Arbeitsmänner nach der Entlassung.

Notwendig erscheint vielleicht noch, daraus hin­

zuweisen, daß die Bestimmung über den Zeit­punkt des Urlanves bei dem Betriebsführer liegt. Selbstverständlich wird dieser die Wünsche nach dieser Richtung hin, soweit wie möglich, berück­sichtigen. Ferner ist darauf hinzuweiscn, daß in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September der Ur- laudsanlritt grundsätzlich nur an den Wochen­tagen, Dienstag bis Freitag, erfolgen soll, sofern gleichzeitig mit dem Urlaub eine Reise angetreteu wird. Wenn keine Reise beabsichtigt ist, hat diese Bestimmnng natürlich keine Bedeutung.

Rückständiger Urlaub aus dem Vorjahre kann auch 1944 ohne Zustimmung des Reichstrenhän- dcrs in natura nnchgewührt werde», wenn d« Bctriebsverhältnisse es zulassen. Ist dies nicht der Fall, so muß der Nrlaubsanspruch abgegolten werde». Auch hierzu ist die Zustimmung des Reichstreuhänders der Arbeit nicht erforderlich, Eine Abgeltung des Urlanbsanspruches darf die Dauer von drei Wochen nicht übersteigen. Eine

Abgeltung schon während des laufenden Urlaubs­jahres ist unzweckmäßig, da immer Ereignisse ein- treten können, die eine nicht vorgesehene Gewäh­rung von Freizeit erforderlich machen, die dann selbstverständlich als Urlanb angerechnet werden kann.

Schließlich ist noch der Urlanb der Halbtags­beschäftigten zu erwähnen, der so geregelt wurde, daß die Halbtagsbeschäftigten nach den tariflichen Vorschriften den gleichen Urlaub wie die Voll­beschäftigten erhalten, während das Urlaubsgeld nach der verkürzten Arbeitszeit berechnet wird.

Einer Urlaubsregelnng, wonach den Halbtags­beschäftigten der halbe Urlanb mit dem Urlanbs- geid der Vollbeschäftigten gewährt wird, stehen ge­genwärtig kejne arbeitseinsatzmäßigen Gründe entgegen. Der Zusatzurlaub für Inhaberinnen des Ehrenkreuzes der deutsche» Mutter steht auch den Halbtagsbeschäftigten 'zu, selbstverständlich mit dem entsprechend verkürzten Urlaubsgeld. Auch die Halbtagsbeschäftigten, deren Ehemänner infolge -Einberufung zu», Wehrdienst mindestens drei Monate abwesend waiM, sind auf Antrag anläßlich des Wehrmachtnrlanbes des Ehemannes

bis zur Dauer von 18 Arbeitstagen im Urlaub-« jahr von der Berufsarbeit ohne Entgelt stet» zustellen. Auf diese Zeit ist jedoch der der Ehefrau zustehende bezahlte Erholungsurlaub anzurechneu. Das gilt auch trotz der angeordneten Urlaubs»

beschränkung. Ist allerdings aus kriegswirtschaft­lichen Gründen eine Freistellung für diesen Zeit-

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MozartsIdomeneo" im Slaatslheal«

Die Wiederaufnahme dieser vor drei Jahren zu neuem Leben erweckten Jngendoper Mozarts.in den Spielplan der Württemberyischen Staatsthea- i« hat begeisterten Anklana gesunden. Man mag über die ziemlich durchgreifend« Neubearbeitung von Richard Strauß, der auch die jetzigen Aus­führungen folgen, denken, wie man will, auf jeden Fall hat dieses Werk dadurch an Ausdruckskraft gewonnen. Und wenn auch unschwer zu erkennen ist, was an Zutaten von Strauß stammt, das Genie Mozarts leuchtet dennoch aus allem hin­durch. In der aus de« früheren Ausführungen bekannten Inszenierung von Generalintendant Deharde mit der Gesamtausstattung von Gerd Richter sind die Litelpartie und die Rolle der Jsmene neubesetzt. Anton John als hohcitsvoller. durch den Konflikt zwischen göttlichem Gelübde und väterlicher Liebe schmerzgebeugter Jdomeneo wird auch gesanglich den hohen Anforderungen ge­recht. Annaliese Uhrlandt gibt ihrer leiden­schaftlich bewegten Jsmene stimmlich gleichfalls dramatische Beseelung. Der Jdamantes von Mand Eunih und di« Jlia von Marianne Warnryer find ebenso wie HanS DucrueS Oberpriester und Erich HarlandtS Urbares' als hervorragende Leistungen bereits anerkannt. An dem eindeutigen Erfolg der bank ihrer Geschlossenheit besonders hochstehenden Aufführung haben auch das Orchester unter Joses Dünnwald die von Hubert Hei­ne» geleiteten Chöre und die von Mascha Ltdolt verantwortet« Tanzgeftaktung vollen Anteil.

11 n. 8ei>lilti

Calw (Zwinger 9), 2. Mai 1944 Niein über alles geliebter, her­

zensguter und treusorgender Mann, unser lieb. Bruder, Schwiegersohn, Schwa ger, Onkel, Neffe und Döte ,

«efnetter Karl Blick

fiel im Osten am 30. Oktober 1943 im Alter von ZS Jahren.

Im festen Glauben an ein Wiedersehen Die Gattin: Lene Buck, geb. Dengler mit allen Angehörigen u. Verwandten Trauerseier Sonntag, 7. Mai, )k Uhr in der Ev Stadtkirche.

Seitzentak, 2. Mai 1944

In der Hoffnung aus ein Wieder- sehen erreichte uns die unfaßbare Nachricht, daß mein innigstgeliebter, le­bensfroher Gatte, der treusorgende Vater seiner Kinder, unser lieber unvergeßlicher Sohn, Enkel und Nesse, unser lb. Bruder, Schwiegersohn, Schwager und Onkel

«esretter H«NS WkNtsch

bei den schweren Kämpfen in Italien am 17. März 1944 kurz vor seinem 38. Ge­burtstag den Heldentod fand. Bon all sei­nen Lieben unvergessen, ruht er, fern seinem geliebten Tai, in fremder Erd».

In stillem Leid

Die Gattin: Lina Wentsch, geb. Nietham­mer, mit Kindern Margarethe und HanS. Die Großmutter: Barbara Wentsch Ww«. Die Eltern: Paul Zizmauu und Frau Marie, geb. Wentsch, Stammheim. Die Ge­schwister: Fam. Karl Holzinger; Gottlob Zizmanu, verm., mit Fam.; Paula; Lina; Elf«; Lugen, z. Z. Italien, und Paul Ziz- mann, z. Z. i. Laz. Die Schwiegereltern: Fam, Joh. Georg Niethammer mit An­gehörigen, Sommenhardt.

Trauergottesdienst Sonntag. 7. Mai, nachmittags 2 Uhr in Neubnlach.

Wildberg, 1. Mai 1944

. Ganz unerwartet erhielten wir nach glücklich verbrachten Urlaubs­tagen die für uns noch unfaßbare, schmerz­liche Nackzücht, daß mein über alles ge­liebter, herzensguter Mann, der treu­sorgende, glückliche Vater seiner drei Kin­der, unser einziger Sohn, Bruder, Schwa­ger und Onkel

«onditormeister Karl Meyer Obergefr. in einer Auskl.-Abteilung Inhaber des E.K. 2. Kl., des silb. Verw.- Abz-, der Jnf.-Stnrmabzeichens und der Nahkampsspangr

im Alter von 33 Jahren bei den schweren Kämpfen im Dsten den Heldentod fand. Auf einem Hrldensriedhof betteten ihn seine Kameraden zur letzten Ruhe.

In stiller Trauer

Emilie Meyer, geb. Schwemmte, als Gat­tin und Kinder Gretel, Karl und Hans. Familst Nikolaus Reher als Eltern und alle Verwandten.

Lmuergottesdienst Sonntag, 7. Mai, nachmittags >j2 Uhr.

Galbitz, Kr. Ols/Haitrrbach, 3. Mai 1944 Todesanzeige

Am 30. März 1944 verschied nach kurzer, schwerer Krankheit meine herzensgute Frau, unsre liebe, treusorgende Mutter, Oma uno Schwiegermutter

Frau Marie Helber

geb. Luginsland

im Alter V?n 70^ Jahren für uns alle viel zu früh.

In tiefer Trauer Philipp Helber

Maria Helber mit Gatten «. Kind; Fritz Helbrr und Frau Berta, geb. Vogt, in« «indenst Hermann Helber» z. Z. bei der

Wehrmacht.

Der Gatte: Die Kinder

Zainen, 1. Mai 1944

WWW Wir erhielten die traurige.Nach- E richt, daß mein lieber, herzensguter Mann, der trtubesorgte Vater seiner Kin­der, mein lieber Lohn, Bruder, Schwager und Onkel

»«steiler Gustav Lötterle

Inhaber verschiedener Auszeichnungen

ani 4. März im Alter von 34 Jahren wie leine beiden Schwäger bei den schweren Kämpfen im Osten den Heldentod gestorben ist. Auch er gab sein Leben für seine Lie­ben in der Heimat.

In tiefem Leid

Die Gattin: Marie Löttrrle mit Kindern Liselotte, Bruno und Margot. Die Mutter: Katharine Lötterle. Der Bruder: Karl Sötterle, H.W.-Meister i. P.. mit Familie. Die Schwiegereltern: Georg Adam Pfrom- mer mit Familie.

Traueraottesdienst am Sonntag, 7. Mai, um 14 Uyr in Maisenbach,

Walddorf. 2. Mai 1944 Todesanzeige

Verwandten, Freunden und Bekannten di« schmerzliche Nachricht, daß unsere liebe

und Schwiegermutter

Marie Kirn

geb. Ratsch

Dienstag früh im Alter von 81 Jahre« sanft in dem -Herrn entschlafen ist,

Im Namen der trauernden Angehörigen Karl SchSttle

Beerdigung Donnerstag 14 Uhr.

Goethe-Medaille kür «bol« Walln.ser. Der Kührer bat dem Komponisten »nb Sänger Adolf Woll­ust e r ln München au» Anlab der Bollendung leine» 90. Lebensjahre» in Würdigung leine» babn- brschende» Einsätze» für da» Werk Richard Wagners sowie seines eigenen musikalische» Schaffens die Goetbc-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Oberrheinisch« La,, in Karlsruhe. Da» U ir­dische Staatstbeater Karlsruhe und der Deutsche S-eskel-Bund veranstalte» vom 7. Hs» 22. Mai in Karlsruhe oberrheinische Tage. Im Staatstbealer werden Hermann Kurte mitKaste" Jakob Schaffner mitDa» kleine Weltgericht". Wil- Helm von Scholz mitAvatari" und Ernst Bacmeister mitDer teure Tanz" zu Worte kommen. Kerner Wielen die ftreilmrger Städtischen Bühnen ..Schwarz­künstler" iind das Staatstbeater KarlsruheEdel­wild" von Emil GStt. An Overn oberrheinischer Komponisten werden gegebenRomeo und Julia" von Sntermeistcr.Die Geschichte vom schönen Annerl" von Kaukfinaun. und in einem Svmvbonie- konzert spielt der in Kreibura lebende Komponist Julius WeiSmann sein neuestes Klavierkonzert. Als Austakt dieser oberrheinischen Tage erfolgt die Ver­leihung der Dichterprcise de» Deutschen Scheffel-Bun- d«S kür ISIS und 1S44.

Ausstellung der Reichsbahn. Retchsverkehrsminifter Dr. Dorp Müller eröffnet« m Dresden die AusstellungKriegseiulav der Deutschen Re-.chs- babn". in der Reichsbahnkrieakmgler- und -Bildbe­richter mit rund 459 Gemälde». Zeichnungen und Lichtbildern einen ciirzigartigcn Leistung töricht der Reichsbahn in den besetzten Gebiete« und in der Heimat geben. . .

raum nicht möglich, so kamt der Reichstreuhänder die Zeit der Freistellung bis auf zwölf Arbeits­tage herabsetzen, jedoch nicht unter die Dauer des zustehenden Urlaubs. Der Anspruch auf Frei­stellung besteht nur für Kriegerfranen, nicht für sonstige Familienmitglieder oder gar Bräute.

Um allen Verhältnissen gerecht zu werden müs- sen nach Auffassung des Reichstrenhänders zu der gesetzlichen Regelung für Kriegerfraueir fürsorg, liche Maßnahmen des Betriebssührers treten. Hierbei sollen insbesondere die werktätigen Müt­ter von Soldaten berücksichtigt werden. Diese Maßnahmen werde» sich auch auf solche Fälle zu erstrecken haben, in denen der ans Erholung kom­mende Ehemann oder Sohn zwar nicht der Wehr­macht selbst angehört, jedoch in einem dem Front­einsatz vergleichbaren Arbeits- oder Diensteinsatz steht. '

Aus riuer Versteigerung Silber- und Blau, suchslelle« in Oslo betrugen die Durchschnittspreis« für Silberfüchse SO» bis SO« Kronen ie Stück. Auch Blaufüchse hatten etwa den gleiche» Preis.

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