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Amts-« ZntelligenzBlatt.

Nr. 2«.

Freitag den 29. August

L8SG.

Die Königl. württembergische Regierung des Schwarzwaldkreises an das K. Obcramt Nagold.

Im Berlage der Metzler'fchen Buchhandlung ist vor Kurzem

daö Medieinalwvsen des Königreichs Württemberg unter systematischer Zusammenstellung der dasselbe betreffenden Gesetze, Verordnungen, Verfügungen, Normal-Erlasse :c., dargcstellt von Dr. V. A. Nie cke,

erschienen.

Auf Ansuchen der Buchhandlung und nach der Vernehmung des Mcdicinal-Collegiums hat sich das K. Mini­sterium des Innern bewogen gefunden, der K. Kreisrcgieruug den Auftrag zu erthcilen, die ihr nachgesetztcn Be­zirksämter und durch dieselben die OrtSvorstchcr und das ärztliche Personal auf diese Schrift mit dem Anfügcn be­sonders aufmerksam zu machen, daß sie nack dem Urtheile des Medieinal-Collegiums vor dem in den Jahren IHM und 1847 in demselben Verlage erschienenenHandbuch der im Königreich Württemberg geltenden medicinal-polizei- liehen Gesetze und Verordnungen" neben der Fortführung der Gesetzgebung auf den neuesten Stand die wesentlichen Vorzüge voraus habe,

1, daß in derselben nicht nur die älteren gesetzlichen Bestimmungen in ausführlicher Vollständigkeit gegeben sind, als dicß in dem Pistorius'schen Handbuch der Fall war, sondern auch eine sorgfältigere Sichtung derselben in der Richtung stattgefunden hat, ob und inwieweit ibre Bestimmungen noch als geltendes Recht anzusehcn sind;

2) daß neben den im Regierungsblatt aufgcführten Bestimmungen auch die ungcdrucktcn Normal-Erlasse in derselben Aufnahme gefunden haben, und

Z) übcrdieß über die wichtigsten der in Württemberg bestehenden Privatkrankcnanstalten und sonstigen für die Krankenpflege bestehenden Einrichliuigcn in dieser Schrift Nachricht gegeben ist, weßhalb ihre Anschaffung als eine wesentliche Erleichterung für den öffentlichen Dienst sich von selbst empfehle.

Das Oberamt hat nun hienach in seinem Theilc das Weitere zu besorgen.

Reutlingen^ den 16. August 1856. Autenrieth. ' Kirchgraberg

Vorstehendes wirb bicmit zur Kenntniß des ärztlichen Personals und der Ortsvorsteher gebracht.

Nagold, deit 25. August 1856. K. Oberamt. Wiebbekink.

Vorstehendes den HH. Ortsvorstehcrn und dem ärztlichen Publikum anempfohlene Buch kann auch durch uns bezogen werden und Hallen wir solches stets vorrathig. _G. Zaiser'sche Buchhandlung.

Ls« Oberamtsgericht Nagold.

Haiterba cb.

Schul den-Liquidation.

In der nachgenaunten Ganksaebe ist zur Lchulden-Lignidation rc. Tag­fahrt auf die unten bezeichnet«: Zeit anberaumt, woHu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügeu zur An­meldung ihrer Vorzugsrechte vorgela­den werden, daß die Nicbtliquidiren- den, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluß der Liquidation durch AuS- schlußbescheid von der Masse ausge­schlossen, von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird an­genommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Ge­nehmigung des Verkaufs der Masse­gegenstände und der Bestätigung des

Gülcrpstcgers der Erklärung der Mehr­heit ihrer Klasse bcitretcn.

Das Ergebniß des Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werden, de­ren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Be­friedigung der Erlös aus ihren Unter­pfändern nicht hinrcicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche 1 ^tä­gige Frist zu Beibringung eines bes­sern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquida- tionStagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.

Als besserer Käufer wird nur der­jenige betrachtet, welcher sich für ei» höheres Anbot sogleich verbindlich er-

§ klärt und seine Zahlungsfähigkeit nach- , weist.

! Liquidirt wird gegen Jakob Friedrich Müller, Blattma- ! cher in Haiterbacb, j Donnerstag den 25. Sept. 1856,

! Morgens 8 Uhr,

! auf dem Rathhaus in Haiterbach.

> Nagold, den 20. August 1856.

K. Oberamtsgericht.

M i t t n a ch t.

2j* Rentamt Berneck.

Groß-Nutzholz- und Brenn­holz - Verkauf.

Am

Dienstag den 2. Sept.d.J., Morgens 9 Uhr, werden aus den Walddi­strikten Kegelshardt, Schillberg, Ficht-