über baS HeimathSrecht, daS Prädikat und die Laufbahn des Aufzunehmenden, sowie ferner darüber vorzulegen, welches !
Vermögen der Letztere von seinen Eltern einst nach Wahrscheinlichkeit zu erwarten und ob er namentlich in den !
Besitz eines Bauernguts zu gelangen Aussicht hat. Diejenigen, welche die erforderlichen Ausweise beibringen, werden s-f»rt Pt einer allgemeinen Prüfung berufen werden. Zugleich ergeht an die K. Oberämter die Aufforderung, l dahiy zu wirken, daß die vorstehende Bekanntmachung in die BezirkS-Jntelligenzblätter ausgenommen werde
Stuttgart, den 19. Juni 1856. . Eentralstelle für die Landwirthschast.
Für den Direktor: RegierungSrath O p p e k.
2jü Oberamtsgericht Nagold.
Schuldenliqnidationen.
In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schuldenliquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnte Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen zur Anmeldung chrerVorzugSrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenden, soweit ihreForderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluß der Liquidation durch AuSschlußbescheiv von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Maffege- genstände und der Bestätigung des Gü» terpflegerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
DaS Ergebniß des Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Li» quidationStagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liqui- dationStagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nach- weiSt.
Liquidirt wird gegen
Conrad Sch au pp, Metzger in Altenstaig Stadt,
Freitag den 18. Juli 1856, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaus in Altenstaig Stadt.
Johannes Weick, Bäcker in Altenstaig,
Freitag den 18. Juli 1856, Nachmittags 3 Uhr, auf dem RathhauS daselbst.
Nagold, den 16. Juni 1856.
König!. Oberamtsgericht.
M i t t n a ch t.
Cal w.
Flußsperre.
Mit höherer Genehmigung ist die Sperrung derFIoßstraße auf der kleine n E n z von der Schleiswasen-Wasser- stube auf den Markungen Bergorte und Hofstett an aufwärts, vom 1. August bis 15.Setember d.J., verfügt, was zur Nachachtung hienut bekannt gemacht wird.
Den 24. Juni 1856.
K. Obcramt.
O.-A.-Actuar M eeh, St.-V.
Forstamt Wildberg.
Revier Naislach. Brückenbau-Akkord.
Nachdem die Erbauung einer Brücke über die kleine Enz bei der Eisensägmühle die höhere Genehmigung erhalten hat, werden die betreffenden Arbeiten am
Mittwoch den 9. Juli, Vormittags 10 Uhr, auf dem RathhauS in Agenbach verak- kordirt.
Der Ueberschlag beträgt:
Grab- u. Maurerarbeiten 79 fl. 45 kr. Zimmerarbeiten . . 165 fl. 56 kr.
Schmidarb eiten . . 3 fl. 36 kr.
Für Auffarht und Wegherstellung . . . 70 fl. — kr.
319 fl. 17 kr.
Indem die Liebhaber zu Uebernahme dieses BrückenbckueS zu dieser Verhandlung eingeladen werden, wird bemerkt, daß Riß und Ueberschlag bei dem Re- viersörster eingesehen werden können.
Den 27. Juni 1856.
K. Forstamt.
Niethammer.
Revier NaiSlach.
Wiederholter Weabau- Akkord.
Der am 17. d. Mts. über die F-r. tigung deS in dem Teufelsberg neu anzulegcnden Wegs von 550 Ruthen Länge und 14 Schuh Breite, versehen mit einem Kleinbeschläg — vorgenommene Akkord erhielt die höhere Genehmigung nicht, daher ein wiederholter AkkordS-Versuch am
Samstag den 5. Juli, Morgens 7 Uhr,
vorgeiiommen wird. Auswärtige haben sich mit Vermögens- und Prädikats-Zeugnissen zu versehen.
Die Zusammenkunft findet bei der Eisenmühle statt.
Die «Lchultheißeiiämter wollen Obiges bekannt machen lassen.
Den 27. Juni 1856.
K. Revierförster Schla ich.
Nagold.
Gläubiger - Aufruf.
Diejenigen, welche an den kürzlich hier verstorbenen Ernst Buz, gewes. Bäcker von hier, irgend eine Forderung zu machen haben, werden hiemit aufgefordert, dieselben
innerhalb 15 Tagen anzuzeigcn, widrigenfalls sie unberücksichtigt bleiben müßten.
Den L7. Juni 1856.
Vorstand des WaisengerichteS:
Engel.
Rentamt Berneck. Verakkordirung von Flasch« ner- und Schlosserarbeiten.
Am untern Schlosse hier wird eine neue blecherne Dachrinne angebracht und dieses Geschäft, woran der Vor- anschag für
Flaschnerarbeiten . . 91 fl« 48 kr. Lchlosserarbeiten . 17 „ 36 ,,
beträgt, im Submissionswege an tüchtige Meister vergeben.