über baS HeimathSrecht, daS Prädikat und die Laufbahn des Aufzunehmenden, sowie ferner darüber vorzulegen, welches !

Vermögen der Letztere von seinen Eltern einst nach Wahrscheinlichkeit zu erwarten und ob er namentlich in den !

Besitz eines Bauernguts zu gelangen Aussicht hat. Diejenigen, welche die erforderlichen Ausweise beibringen, wer­den s-f»rt Pt einer allgemeinen Prüfung berufen werden. Zugleich ergeht an die K. Oberämter die Aufforderung, l dahiy zu wirken, daß die vorstehende Bekanntmachung in die BezirkS-Jntelligenzblätter ausgenommen werde

Stuttgart, den 19. Juni 1856. . Eentralstelle für die Landwirthschast.

Für den Direktor: RegierungSrath O p p e k.

2jü Oberamtsgericht Nagold.

Schuldenliqnidationen.

In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schuldenliquidation rc. Tag­fahrt auf die unten bezeichnte Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen zur Anmel­dung chrerVorzugSrechte vorgeladen wer­den, daß die Nichtliquidirenden, soweit ihreForderungen nicht aus den Gerichts­akten bekannt sind, am Schluß der Liqui­dation durch AuSschlußbescheiv von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Geneh­migung deS Verkaufs der Maffege- genstände und der Bestätigung des» terpflegerS der Erklärung der Mehr­heit ihrer Klasse beitreten.

DaS Ergebniß des Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werden, de­ren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Li» quidationStagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liqui- dationStagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.

Als besserer Käufer wird nur der­jenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich er­klärt und seine Zahlungsfähigkeit nach- weiSt.

Liquidirt wird gegen

Conrad Sch au pp, Metzger in Altenstaig Stadt,

Freitag den 18. Juli 1856, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaus in Altenstaig Stadt.

Johannes Weick, Bäcker in Al­tenstaig,

Freitag den 18. Juli 1856, Nachmittags 3 Uhr, auf dem RathhauS daselbst.

Nagold, den 16. Juni 1856.

König!. Oberamtsgericht.

M i t t n a ch t.

Cal w.

Flußsperre.

Mit höherer Genehmigung ist die Sperrung derFIoßstraße auf der klei­ne n E n z von der Schleiswasen-Wasser- stube auf den Markungen Bergorte und Hofstett an aufwärts, vom 1. August bis 15.Setember d.J., verfügt, was zur Nachachtung hienut bekannt gemacht wird.

Den 24. Juni 1856.

K. Obcramt.

O.-A.-Actuar M eeh, St.-V.

Forstamt Wildberg.

Revier Naislach. Brückenbau-Akkord.

Nachdem die Erbauung einer Brücke über die kleine Enz bei der Eisensäg­mühle die höhere Genehmigung erhal­ten hat, werden die betreffenden Arbei­ten am

Mittwoch den 9. Juli, Vormittags 10 Uhr, auf dem RathhauS in Agenbach verak- kordirt.

Der Ueberschlag beträgt:

Grab- u. Maurerarbeiten 79 fl. 45 kr. Zimmerarbeiten . . 165 fl. 56 kr.

Schmidarb eiten . . 3 fl. 36 kr.

Für Auffarht und Weg­herstellung . . . 70 fl. kr.

319 fl. 17 kr.

Indem die Liebhaber zu Uebernahme dieses BrückenbckueS zu dieser Verhand­lung eingeladen werden, wird bemerkt, daß Riß und Ueberschlag bei dem Re- viersörster eingesehen werden können.

Den 27. Juni 1856.

K. Forstamt.

Niethammer.

Revier NaiSlach.

Wiederholter Weabau- Akkord.

Der am 17. d. Mts. über die F-r. tigung deS in dem Teufelsberg neu anzulegcnden Wegs von 550 Ruthen Länge und 14 Schuh Breite, versehen mit einem Kleinbeschläg vorgenom­mene Akkord erhielt die höhere Ge­nehmigung nicht, daher ein wiederhol­ter AkkordS-Versuch am

Samstag den 5. Juli, Morgens 7 Uhr,

vorgeiiommen wird. Auswärtige ha­ben sich mit Vermögens- und Prädi­kats-Zeugnissen zu versehen.

Die Zusammenkunft findet bei der Eisenmühle statt.

Die «Lchultheißeiiämter wollen Obi­ges bekannt machen lassen.

Den 27. Juni 1856.

K. Revierförster Schla ich.

Nagold.

Gläubiger - Aufruf.

Diejenigen, welche an den kürzlich hier verstorbenen Ernst Buz, gewes. Bäcker von hier, irgend eine Forderung zu machen haben, werden hiemit auf­gefordert, dieselben

innerhalb 15 Tagen anzuzeigcn, widrigenfalls sie unberück­sichtigt bleiben müßten.

Den L7. Juni 1856.

Vorstand des WaisengerichteS:

Engel.

Rentamt Berneck. Verakkordirung von Flasch« ner- und Schlosserarbeiten.

Am untern Schlosse hier wird eine neue blecherne Dachrinne angebracht und dieses Geschäft, woran der Vor- anschag für

Flaschnerarbeiten . . 91 fl« 48 kr. Lchlosserarbeiten . 17 36 ,,

beträgt, im Submissionswege an tüch­tige Meister vergeben.