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Nr. A3. Dienstag den 1. Juli 18A8»

Oberamt Nagold.

Am 1 sversamml n n g.

Am Donnerstag den 3. Juli, Vormittags s,, 9 Uhr, wird eine Amtsverfammlung auf dem hiesigen Nachhause abgehalten, wobei folgende Gegenstände Vorkommen werden:

1) Berathung des AmtS-CorporationS.Etats pro 1856^57. 2) Erledigung der AmtSvergleichung pro 185H/56. 3) Wahl des AmtSversammlungS-AuSschusseS für daS BerwaltnngSjahr 1856/57. 4) Wahl des RckrutirungsrathS für 1857. 5) Berathung wegen Besetzung der BoteumcisterSstelle. 6) Wahl eines OberamtkmühlschauerS. 7) Einige die OberamtSleihkasse betreffende Gegenstände.

Die Deputlrten haben nach Ziffer XU. deS bestehenden Turnus zu erscheinen.

Nagold, den 25. Juni 1856. K. Oberamt. Wiebbekink.

Die Hirnde-Aufnahme pro 1. Juli 1836 betreffend.

In Gemäßheit des §. 5 der Fiiianz-Miiiisterial-Vcrfügung vom 7. Juni 1853, (Reg.-Blatt S. 166), ergeht hiemit an sämmtliche Inhaber von Hunden die Aufforderung, ihre Hunde spätestens bis zum 15. Juli d. I. bei dem OriSsteuerbeamten (Acciser) desjenigen Orts anzujeigen, in welchem sie zur Zeit der jährlichen Hauptausnahme wohnen, indem im Unterlassungsfälle gesetzliche Strafe eintielen müßte.

Die Ortsvorsteher haben gegenwärtige Aufforderung in ihren Gemeinden sogleich noch besonders öffentlich bekannt zu machen, und bei der Hundeaufiiahme, mit deren Besorgung die Ortsacciser hiemit beauftragt werden, der Vorschrift gemäß mitziiwilken.

Den Orlssteuerbeamten werden die nöthigen Tabellen, sowie die Aufuahmsprotokolle deS Vorjahrs von den be­treffenden Kameralänuern zukommcn, und eS sind sodann die Protokolle unter Anzeige etwaiger Anstände längstens bis 31. Juli sammt Kostenszettel dem betreffenden Kameralamte zu übergeben.

Den 25. Juni 1856.

K. Obecamt Nagold. K. Kameralmt Reuthin.

Wiebbekink. Hartinaun.

Zugleich im Namen der Kameralämtcr Altenstaig und Horb.

Oberamtsgericht Nagold.

Ersatzansprüche badischer Behörden für au durch sie abgeurthcilte Württemberger abgegebene Kleidungsstücke sind, haben diese Württemberger kein Vermögen, als unstatthaft unbeachtet zu taffen, worauf die OttSvorsteher deS Bezirkes aufmerksam zu machen man sich veranlaßt findet.

Nagold, den 28. Juni 1856. K. Oberamtsgericht. Mittnacht.

^Aufnahme von Zöglingen in die A ckerbanschulen.Z Da mit dem Ablauf deS Schuljahres 185556 wieder eine Anzahl von Zöglingen in die Ackerbauschulen zu Hohenheim, Ellwangen, Ochsen- Hausen und Kirchberg ausgenommen wird, so werden diejenigen Jünglinge, welche sich um die Aufnahme bewer­ben wollen, aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen, von heute au gerechnet, je bei dem Vorsteheramt derjenigen Ackerbauschule, in welche sie einzutreten wünschen, zu melden. Die Aufzunehmenden müssen daS siebenzehnte Lebens, jahr zurückgelegt haben, vollkommen gesund und für anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt, mit den gewöhnlichen landwirthschaftlichen Arbeiten bereits vertraut sein und lese», schreiben und rechnen können, wie auch die Fähigkeit be­sitzen, einen populären Vortrag über Landwirthschaft gehörig aufzufassen. Kost, Wohnung und Unterricht erhalten dieselben frei, wogegen sie aber alle vorkommcndcn Arbeiten unentgelblich zu verrichten und die Verpflichtung zu über­nehmen haben,, den vorgeschriebenen dreijährigen LehrkurS vollständig durchzumachen. Mil den unter vbcramllichem Beibericht einzubefördernden Eingaben ist ein Taufschein, Impfschein, sowie ein Zeugniß deS GcmeindcratbS über den Stand und den etwaigen Grundbesitz des Vaters, über die Einwilligung desselben zum Vorhaben seines Sohnes,