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und kirchlicher ,d da lcichtsin- ic ausschlagen, In Wetzlar müssen, weil gemeinsam be- »besitz und um n. Am lctz en onsparteieif zu )c> der gegen- befürchten; da
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einer Apotheke, jeder verlassen cdct.* Von da verlangte vom eürl" — Die« gang, und er« angbar gcwcsc» tsch so viel als e. Bier und r Apotheke,, und rief hin- affen von ihm! rviteur! Jetzt
Nr. 43.
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2s, Oberamtsgericht Nagold.
EberShardt.
Schttldettliquidation.
In der Gantsache des Johann Georg Keck, LainmwirthS in EberSharvl,
ist zur Schuldenllquibation rc. Tag« fahrt ans
Dienstag den 17. Juni 1856, Morgens 8 Uhr,
anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen mit dem Ansagen aus daS NathhauS zu EberSbardt zur Anmeldung ihrer VoizugSrechie vorgeladen werden, daß die Nichlliqulvircnvcn, soweit ihre Forderungen nicht auS den GericktSakten bekannt find, am Schluß der Liquidation durch AuSschluß- deschew von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines er- waigen Vergleichs, der Genehmigung deS Berkauss der Massegegenstände und der Bestätigung deS Güterpstc- gerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe bcilreten.
DaS Ergebniß deS LiegenschaftS- VcrkausS wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werbe», deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös auS ihren Unterpfänder» nicht hiureicht. Den übrigen Gläubigern laust die gesetzliche Idrägigc Frist zu Beibringung eines besseren Käufers in dem Fall, wenn der LiegcnschastS - Verkauf vor der LigiildalivnSltrgsahrt stattgesundcn hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der LiguidationSlagfahrt vor sich geht von dem Verkaufstage an.
Dienstag den 27. Mai
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet. welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nach- weiSk.
Nagold, den 14. Mai 1856.
K. OberamtSgcricht. _ Mi ttn a cht.
2s, Oberamtsgericht Nagold.
Sptelberg.
Schnldenliquidalion.
Zn der Gantsache des
Johann Georg Här, TaglöhnerS von Spielberg,
ist zur Schuldenliguidation rc- Tagfahrt auf
Freitag den 20. Juni d. I., Morgens 8 Uhr,
anberaumt, wozu dieGläubiger und Bürgen mit dem Ansligen auf das NathhauS zu Spielderg zur Arunelduug ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nlchtliqnidtrenvcii, soweit ihre Forderungen nicht auS den GerichtS- aklen bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch AuSschlußbescheid von der Masse ailsgeschlosfen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung deS GüterpstegerS der Erklärung der Mehrheil ihrer Klasse beitreten.
DaS Ergebniß deS LiegenschaftS- VerkausS wird nur denjenigen bei der Liquidarion nicht erscheinenden Gläit- bigern besorrderS eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös ans ihren Un- terpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern tauft die gesetzliche lötägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der LiegcnschastS-Velkauf vor der Li«
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quidationStagsahrt statkgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach derLiqui- dationStagfahrtvor sich geht, von dem Verkaufstage an.
AlS besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nach- weiSt.
Nagold, den 17. Mai 1856.
König!. Oberamtsgericht.
M i t t n a ch t.
21, Oberamtsgericht Nagold.
Bö sin gen.
Schnldenliquidalion»
In der nachgenannlen Gantsache ist zur Schlrldenliquidation rc. TiWahrt auf die unten bezeichnen- Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügcn auf daS NathhauS zu Bösingcn zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenden, soweit ihre Forderungen nicht auS den Gerichtsakten bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenom- men werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, sowie der Genehmigung deS Masse, Verkaufs und der Bestätigung des GüterpstegerS der Er- klärnng der Mehrheit ihrer Klaffe brikreten.
Liquidirt wird gegen r
Katharine geb. Ri eg er, Ehefrau deS Jakob S ta h l, Schäfers in Bösingcn,
Montag den 18. Juni 1856, Vormittags 10 Uhr, auf dem NathhauS in Bölingen.
Nagold, den 15. Mai 1856.
K. OberamtSgencht.
Mlttnacht.