Amts- Lk Zntelligenz-Blatt.
Nr. Dienstag den 20. Mai I8AH.
2), Oberamtsgericht Nagold.
Ebers Hardt.
Schttldenlignidation.
In der Gantsache des
Johannes Frei, Strickers in EbcrS-
Hardt,
ist znr Schuldenliquidation re. Tag- sahrt auf
Montag den 9. Juni d. I., Morgens 8 Uhr,
anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen mit dem Anfügcn auf das RathhauS zu EberShardt zur Anmeldung ihrer VoizugSrechte vorgeladcn werden, daß die Nichtliquidirenven, soweit ihre Forberungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluß der Liquidation durch AuSschluß- drscheiv von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich cnieS et- waigcn Vergleichs, der Genehmigung des BcrkausS der Massegegenslände und der Bestätigung des Güterpfle, gerS der Erlläiuiig der Mehrheit ihrer Klasse beiircten.
DaS Ergebniß dcS Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinende» Gläubigern besonders eröffne« werde», deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös auS ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern laust die gesetzliche 15tägigc Frist zu Beibringung eines besseren Käufers in dem Fall, wenn der LlegenschaktS. Verkauf vor der LiquidalionStagfahrt stattgcfunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der LiquidationStagfahrt vor sich geht, von dem VcrkaufStage an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nach- weiSt.
Nagold, den 5. Mai 1856.
K. OberamtSgericht.
M i t t n a ch t.
2^ Oberamtsgericht Nagold.
Bö sin gen.
Schrtldenliquidatior».
In der nachgenannten Gantsache ist zur Schuldcnliquidation re. Tagfahrt auf die unten bezcichnetc Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Aussigen auf das RathhauS zu Bösiugen zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidii enden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, sowie der Genehmigung deS Masse-Verkaufs und der Bestätigung des GüterpflegerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Liquidirt wird gegen:
Katharine geb. Ri eg er, Ehefrau des Jakob Stahl, Schäfers in Bösingen,
Montag den 16. Juni 1856, Vormittags 10 Uhr, auf dem RathhauS in Bösingen.
Nagold, den 15. Mai 1856- K. Oberamtsgericht.
M ittnacht.
Oberamtsgericht Nagold.
EberShardt.
Schuldenliqnidation.
In der Gantsache deS
Johann Georg Keck, LammwirthS in EberShardt,
ist zur Schuldenliquidation rc. Tagfahrt auf
Dienstag den 17. Juni 1856, Morgens 8 Uhr,
anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen auf das RathhauS zu EberShardt zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenven, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluß der Liquidation durch Ausschlußbescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des GüterpflegerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe beitreten.
DaS Ergebniß des Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche I5käglge Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der LiquidationStagfahrt stattgcfunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der LiquidationStagfahrt vo» sich geht, von dem Verkaufstage an.