DaS Ergebniß deS Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werden, de­ren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihre» Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche lölägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Ligenschafts-Verkauf vor der Li- quibationStagfahrt staltgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liqui- dationstagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.

Als besserer Käufer wird nur der­jenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich er­klärt und seine Zahlungsfähigkeit Nach­weis t.

Nagold, den 9. April 1856.

Königl. Oberamtsgericht.

Mittnacht.

21, Oberamtsgericht Nagold.

Altenstaig Stadt.

Schuldenliquidation.

An der Gantsachr des Simon Friedrich Schüler, Küfers Von Altenstaig Stadt, ist zur Schulvenliquidation rc. Tag- fahrt auf

Mittwoch den 14. Mai d. I., Vormittags 8 Uhr, anberaumt, wozu dieGläubiger und Bür­gen mit dem Anfügen auf daö Rath- hauS zu Altenstaig Stadt zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenden, soweit ihre Forderungen nicht aus den GerichtS- akten bekannt sind, in nächster Gerichts­sitzung durch Ausschlußbescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung deS GüterpflegerS der Erklärung der Mehrheil ihrer Klaffe beitreten.

Da- Ergebniß deS Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werden, de­ren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Be­

friedigung der Erlös aus ihren Um terpfändern nicht hinreicht. Den übri­gen Gläubigern lauft die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der LiegenschaftS-Veikauf vor der Li- quivativustagfahrt staitgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach derLiqui- dationStagfahrtvor sich geht, von dem Verkaufstage au.

Als besserer Käufer wird nur der­jenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich er­klärt und seine Zahlungsfähigkeit nach­weist.

Nagold, den 9. April 1856.

Königl. Oberamtsgericht.

M i t t n a ch t.

E Forstamt Wildberg.

Revier Nagold.

Stammholzverkanf auf dem Stock.

Am

Montag den 28. April, kommen auf dem RathhauS in^Overjcttingen zum Verkauf:

AuS dem Staatswald Forst, Abth 2: 700 Stück Nadelholzstämme mit 20.892 C.si Den 15. April 1856.

Königl. Forstamt. Niethammer.

Forstamt Wildberg. Revier Schönbronn.

Holz ° Verkauf.

Am

Montag den 21. April, rm Staats wald Gro­ßer Buhler Ir 15,225 Stück tannene Wellen; im Staats wald Schmaler Buhler 2:

16,450 Stück tannene Wellen.

Zusammenkunft

Morgens 9 Uhr, im Schlag Großer Buhler 1.

Den 11. April 1856.

Königl. Forstamt. Kronberger, Assist., g. St.V.

1j Flo ß insp ektion Calmbach.

Eröffnung des 183t»ger Enz- fcheiter - Floßes.

Am

Montag den 5. Mai d. I. wird der Hauptschciterfloß euch der

Enz in Betrieb gesetzt und zu diesem Behuf mit dem Vorstoß einzelner ent­fernt stehender Holzpanhien an de» Eyach, an der Kleinen Enz und an der Großen Enz, zwischen Gompel- scheuer und Enzklösterle, schon am Freitag den 2. Mai begonnen werden, waS die betreffenden OrtSvorftehcr rechtzeitig zur Kenut- niß der Langholzflößer und Wasser­werksbesitzer bringen wollen.

Den 15. April 1856.

K. Floßinspektion.

21, Salzstetten,

OberamtS Horb.

Ban - Akkord.

Die hiesige Gemeinde erbaut in die, sein Frühjahr eine neue Back- und Waschküche. Zugleich wird bei dieser Akkords-Verhandlung auch die Einrich­tung eines Armenhauses mit verakkor- dirt, und eS werden diese beiden Bau­wesen auSAbbruchsmaterialien, die sich kaum 50 60 Schritte vom neuen Bauplatz befinden, auSgeführt, weßhald auch diese Arbei­ten von jedem Handwerksmeister um so leichter übernommen werden kön­nen.

Die lleberschlagSpreise sind:

Für Abbruch- und Maurer-

Arbeit . .

691

fl.

18

kr,

Steinhauerarbeit

65

ff

5

ff

Zimmerarbeit

125

ff

22

Schreinerarbeit

. 54

ff

5

ff

Glaserarbeit .

. 38

ff

39

ff

Schlosserarbeit

. 76

ff

29

Dicse Arbeiten werden im Wege deS Abstreichs an tüchtige Meister in Akkord gegeben, und findet die dieß- fallsige Verhandlung am

Dienstag den 22. April 1856, Vormittags 9 Uhr,

auf dem hiesigen Rathhauje statt, wo­zu man die Liebhaber mit dem Bemerken einladet, daß unbekannte amtlich be­glaubigte Zeugnisse über ihre Tüchtig­keit und Vermögens-Verhältnisse vor dem Beginne der Verhandlung vorzu­legen haben.

Risse und Ueberschläge können täg­lich auf dem hiesigen Nachhause ein« gesehen werden.

Die Herren OrtSvorsteher werden ersucht, Vorstehendes den in ihren