Amts- Sk Zntelligenz-Blatt.
Rk. A2. Freitag den 18. April I8AH.
Die König!. Württcmbergische Regieruiig des SchwarzwaldkreiseS
an das K. Oberamt Nagold.
Unter Be,»an,ihme auf die im Regierungsblatt vom 7. d. M- S. 55 erschienene Verfügung vom 31. März d. 3, ^treffend den Gebrauch qepfechteter Meßstangen bei öffentlichen Messungen und bei Messungen durch zur Ausübung der Ameßrkunst wkd dem Oberamt in Gemäßheit Ministerialerlasses vom 31. Marz d. I. Fol.
gendes zu erkennen gegeben. ^ in richtiger Weise vorgenommen werden kann, sind die Vorsteher der fünf
Laqerstädte (Stuttgart, Ludwigsburg. Tübingen, Hall und Ehingen) ausgefordert worden, ihre Normalren für das Fuß. ,nek loaleich an das Centralvfechtamt in Stuttgart zur Juftirung einzusendcn.
^ Tie Köuigl. Regierung des Neckarkreises wird dafür- sorgen, daß das Centralp,echtamt die,es Geschäft ungesäumt voruimnrt und die ihm zukornmenden Rormalien schleunigst zurüetgibt. . . , . .
Di- Vorsteher der übrigen Oberamtsstädte haben ihre Normalien für das Fußmeß an das Pfechtamt der betreffen- den Laaerstadt ,ur Untersuchung und etwa erforderlichen Berichtigung einzusendcn. Würden hiebei einzelne Normalmaße unbrauchbar erfunden, so müßten solche, falls sie nicht füglich verbessert werden könnten, vernichtet werden.
Menen dcr Anfertigung neuer Normalmaße wäre sich an das Eentralpzechtamt m Stuttgart zu wenden, welches solche in gleichförmiger und zweckmäßger Weise auf Kosten der betreffenden Oberamtsstadt ausführen zu lassen hat.
^ De?Vfechtämtern der Lagerstädre ist die Weisung ertbeilt worden, das ihnen obliegende Geschäft mit größter Be- schleuninunam besorgen, damit die Pftchtung der Meßstangen in den einzelnen Oberanusstädten ungehindert geschehen kann. ^ 2 ? B?,üalich des Pfechtens ^r Meßstangen ist darauf zu halte». daß unter den Mitgliedern deS Pfechtaruts wenigstens Eines sich befinde, welches geometrische Kenntnisse besitzt. Wo dieß nicht zutrifft, ist der Obecamtsgeometer zu der Vornahme deS Psechtgeschäfis beizuziehen. , ^ . n- ^
Hiebei sind diejenigen Meßstan.M, welche zu schwach oder unrichtig erfunden werden, falls sie nicht verbessert wer-
^ ^"hinsichtlich "?er "'neu anzuschaffe.iden Meßftangen ist - wenigstens soweit sich Gemeinden hiemit versehen - daraus hinznwirken . daß solche nur aus ganz necke.um Holze und in der Regel 20 Fuß lang gefert-gt wnde.i. Der Durchmesser solcher Stangen sollte in der Mitte- 15 und an den Enden 12 L.cnien betragen. Dm Enden sollten mtt Zwingen von starkem Eisenblech, 17 Lienien lang, welche die Form eines geschlossenen Cylmders haben, versehen und
lctzter^dein^Hol^gleich «n^Kvei Durchführung dieser Vorschriften strenge zu
ÄLg,». t,» g. »»,» ISSS. D.-«-r:
Nach Vorstehendem haben die OrtSbchörden daS Geeignete zu besorgen. -
Nagolds den 16. April 1856. Kowgl. Oberantt. Wrebbek.nk.
21, Osseramtsgerrcht Nagolv.
EberShardt.
Schuldenliquidatio»».
Zu der Ganlsache deS -h Christian Frey, Schmieds und GemeinderathS von EberShardt, ist! zur Schnldenliguidation rc. Tagfahrt auf
Freitag den 9. Mai d. I., Morgens 8 Uhr,
anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Ansügen auf daS RathhanS zu EberShardt zur Animi-- düng ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werben, daß die Mchtllqnidrrendeu, soweit ihre Forderungen nicht aus den GenchtSaklen bekannt find, am Schluß
der Liquidation durch AuSschkußbescheid vo» der Masse ausgeschlossen von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß si« hinsichtlich elneS etwaigen Vergleichs» der Genehmigung deS Verkaufs der Maffegegenstänbe und der Bestätigung des GüterpstegerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Kläffe beitreten.