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Nr. 2S.

Dienstag den 18. März.

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Oberamt Nagold.

Den OrtSvorstehern wird durch die AmlSboten der zweite Entwurf eincS HochbaugefctzeS zukymmen, wofür auS der Gcmcindekasse 34 kr. umgehend einzusenden sind. Wegen des Entwurfs selbst werden die OrtSvorsteher be­sondere Weisung erhalten.

Nago l d, den 15. März 1856. Königs. Oberamt. Wiebbekink.

Gemeinschaftliches Oberamt Nagold.

W ü rt te m b erg i sch e Sparkasse. Da cs in einzelnen Gemeinden deS Bezirks nicht genügend bekannt -zu sein scheint, daß der Biichbiiibci-Odetzunftmeister, Pfarrgemeinderath Mchuon dahier als BezirkS-Agent für die württembergische Sparkasse ausgestellt ist, so wird solches wiederholt zur öffentlichen Kemikniß gebracht.

Nagold, den 13. März 1856. König!, gemeinschaftliches Obcramt.

Wiebbekink. Freihofer.

A 2 Oberamtsgericht Nagolv.

Enztha l.

Schnldenliquidatiouerr.

In den nachgeiianiiten Gantsachen ist zur Schuldenliquidation rc. Tag­fahrt auf die unten bezeichnete Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen mit dem Aussigen auf das Ralh- hauS zu Enzlhal zur Sluiiielvuiig ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht auS den Gerichtsakten bekannt sind, in nächlter Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse aus­geschlossen, von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird an­genommen werden, daß sie hinsichtlich eineS etwaigen Vergleichs, der Geneh­migung deS Verkaufs der Massege­genstände und der Bestätigung des- terpsiegerö der Erklärung der Mehr­heit ihrer Klasse beiireten.

DaS Ergebmß deS LiegenschaftS- BerkausS wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werden, de­ren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös auS ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines

bessern Käufers in dem Fall, wenn der LiegcuschastS-Berkauf vor der Li- quidationStagfahrl stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Ligui- dalionSiagfahrt vor sich geht, von dem Verkausstage an.

Als- besserer Käufer wird nur der­jenige betrachtet, welcher <lch für ein höheres Anbot- sogleich verbindlich er­klärt und seine Zahlungsfähigkeit »ach-, weist.,

Liquidirt wird gegen:

1) Anna Maria, geb. Schneider, Ehe­

frau deS. alt Adam. Schaber, KrämetS (vormals Conrad Bäz- ner'S Wittwe) ui Enzihal,

am Dienstag den 15. April 1-85L, Vormittags 9 Uhr;

2) Johann Georg Wetzel, Bürger

in Beseufeld, Taglöhner in Pop­pelthal, Gemeinde Enzthal,

am Dienstag den 15. April 1856, Vormittags 11 Uhr,

je airs dem RathhauS in Enzthal.

Nagold, den 7. März 1856.

Königs. OderanUSgericht^ Mittnacht.

21» Oboramtsgericht Nagold.

Wildberg.

Schulde,rliquidation. s

In der Gantsache des

Weiland Christian David Kugel, Maurers in Wildberg, ist zur Schuldenliqmdation rc. Tag­fahrt auf

Montag den 1-4. April 1856, Vormittags 10 Uhr,

anberaumt, wozu dieGläubiger und Bür­gen mit dem Anfügen auf daS Rath­hauS z»W i ldberg zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenden, soweit ihr- Forderungen nicht aus den GerichtS- akten bekannt sind, in nächster Ge, richtSsitzung durch Ausschlußbescheid voü derMaffe ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß st« hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Maffegegenstände und der Bestätigung . des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten..

Das Ergebniß deS Liegenschafts-- Verkaufs wird mrr denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werden, de­ren Forderungen, durch Unterpfand ver-»-

l«»g.