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b in einer Ehe« iun nicht mehr sondern gcschie- „Herr Bürger- önnen ja nicht iium." —. „Da iS der Faffiing >en, so müßt ihr
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Nr. 2S.
Dienstag den 18. März.
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Oberamt Nagold.
Den OrtSvorstehern wird durch die AmlSboten der zweite Entwurf eincS HochbaugefctzeS zukymmen, wofür auS der Gcmcindekasse 34 kr. umgehend einzusenden sind. Wegen des Entwurfs selbst werden die OrtSvorsteher besondere Weisung erhalten.
Nago l d, den 15. März 1856. Königs. Oberamt. Wiebbekink.
Gemeinschaftliches Oberamt Nagold.
W ü rt te m b erg i sch e Sparkasse. Da cs in einzelnen Gemeinden deS Bezirks nicht genügend bekannt -zu sein scheint, daß der Biichbiiibci-Odetzunftmeister, Pfarrgemeinderath Mchuon dahier als BezirkS-Agent für die württembergische Sparkasse ausgestellt ist, so wird solches wiederholt zur öffentlichen Kemikniß gebracht.
Nagold, den 13. März 1856. König!, gemeinschaftliches Obcramt.
Wiebbekink. Freihofer.
A 2 Oberamtsgericht Nagolv.
Enztha l.
Schnldenliquidatiouerr.
In den nachgeiianiiten Gantsachen ist zur Schuldenliquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnete Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen mit dem Aussigen auf das Ralh- hauS zu Enzlhal zur Sluiiielvuiig ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht auS den Gerichtsakten bekannt sind, in nächlter Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eineS etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Gü- terpsiegerö der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beiireten.
DaS Ergebmß deS LiegenschaftS- BerkausS wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös auS ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines
bessern Käufers in dem Fall, wenn der LiegcuschastS-Berkauf vor der Li- quidationStagfahrl stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Ligui- dalionSiagfahrt vor sich geht, von dem Verkausstage an.
Als- besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher <lch für ein höheres Anbot- sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit »ach-, weist.,
Liquidirt wird gegen:
1) Anna Maria, geb. Schneider, Ehe
frau deS. alt Adam. Schaber, KrämetS (vormals Conrad Bäz- ner'S Wittwe) ui Enzihal,
am Dienstag den 15. April 1-85L, Vormittags 9 Uhr;
2) Johann Georg Wetzel, Bürger
in Beseufeld, Taglöhner in Poppelthal, Gemeinde Enzthal,
am Dienstag den 15. April 1856, Vormittags 11 Uhr,
je airs dem RathhauS in Enzthal.
Nagold, den 7. März 1856.
Königs. OderanUSgericht^ Mittnacht.
21» Oboramtsgericht Nagold.
Wildberg.
Schulde,rliquidation. s
In der Gantsache des
Weiland Christian David Kugel, Maurers in Wildberg, ist zur Schuldenliqmdation rc. Tagfahrt auf
Montag den 1-4. April 1856, Vormittags 10 Uhr,
anberaumt, wozu dieGläubiger und Bürgen mit dem Anfügen auf daS RathhauS z»W i ldberg zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenden, soweit ihr- Forderungen nicht aus den GerichtS- akten bekannt sind, in nächster Ge, richtSsitzung durch Ausschlußbescheid voü derMaffe ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß st« hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Maffegegenstände und der Bestätigung . des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten..
Das Ergebniß deS Liegenschafts-- Verkaufs wird mrr denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen, durch Unterpfand ver-»-
l«»g.