-reise
3. Jan. 1856.
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n Zuhören; mau l, eher langsam, re»d der Andere i Gehörte, wirft Er sagt zuweilen daS noch einmal, d Napoleons ist:
Er scheint ihn an, schweigt und fern, sein AuS- altnapoleon'schcr urch!" — DaS ou sitzt und von m werben, ein i oder gefürchtet, t.
französischen Einer. 0'68t Ko»! >ute Sachsenhäu- hnen verstanden
' die Beine eines bequem in eifere,* sagte der Beine." „Ver- da sie so weit
Uagolder
mts- Zntelligenz-BIatt
Nr. S
Dienstag den 29. Januar
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Gemeinschaftliches Oberamt Nagold.
An Gaben für die Hagelbeschädigten in Emmingen sind eingegangcn bei Dekan Frei Hofer: Von der Gem. Nohrdorf 4 fl. 27 kr., MinderSbach 1 fl. 53 kr., C. H. 1 fl. 10 kr., Apotheker Hölzle in Kirchhcim 30 kr., Kaufm. Kappler in Nagold 12 Pf. Reis, alt Weißgerber Harr und Seifensieder Harr 48 kr., D. F. 2 fl.
Wofür freundlichst dankt und zum Empfang weiter Gaben bereit ist
Nagold, den 28. Januar 1856 Königs. gcm. Oberamt.
Wiebbekink. Freihofer.
Oberamtsgericht Nagold.
fWiederangriff eines Verganteten.) DaS Gesetz gibt dem, welcher ohne seine Schuld in Gant ge- ralhen ist, daS Rechst von denjenigen Gläubigern, deren Forderungen schon zur Zeit des GanleS vorhanden waren, zu verlangen, daß ihm die Mittel zum nothwcndi'gen Unterhalte für sich und seine Familie nicht entzogen werden. Diese Rechtswohlthat steht dem Verganteten zwar nickt gegen Forderungen, welche nach dem Gant entstanden sind, aber gegen alle Gläubiger zu, welche es zur Zeit des Eantes schon waren, namentlich auch gegen die, welche sich damals nicht gemeldet haben, sei es, daß sic vom Gante keine Kunde hatten,, sei es, daß sie das bessere Glück des Schuldners abwar- ten wollten. Klagt also ein alter Gläubiger, so darf der Ortsvorstand nicht, wie es schon geschah, der Einsprache deL Schuldners ungeachtet crequiren, sondern hat zuerst ein gerichtliches Erkcnntniß darüber abzuwarten, ob letzterer den Gant verschuldet, oder bereits wieder mehr Vermögen erworben hm, als er zum nothwendigen Unterhalte für sich und seine Familie bedarf.
Nag o ld, den 25. Januar 1856. K. OberamtSgcricht. Mittnacht.
Äi Oberamtsgericht Nagolv.
E m m i n g e n.
SHrrldettliHttidativn.
In der Gamsache des
' Andreas R e n z, Bauers und Schuhmachers -in Emnnngen, ist zur, SchuloenUquwation rc. Tagfahrt auf
Donnerstag den 6. März d. I., Nachmittags 2 Uhr, anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen mit dem An fügen auf vaS NathhauS zu Emmingen zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nlchlliqmdirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch AuS- schlußbeschcid von der Masse ausgeschlossen , von deih übrigen nicht er- scheinenden Gläubigern aber wird an
genommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Gü- txrpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitrcten.
DaS Ergebniß des LiegenschafS- VerkaufS wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche Ibtägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquidationstagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liqui- dationölagfahrt, vor sich geht, von dem Verkaufstage an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, wvlchcr sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist. ,,
Nagold, den 28. Jan. 1856.
K. Oberamtsgericht.
,M ittnach t.
2). Oberamtsgericht Nagolv. Pfrondorf. Schulderiliquidation.
In der Gantsache des Jacob Bizer, Schneiders und AmtS- dienerS in Pfrondorf, ist zur Schulbenliquidatwn rc. Tag. fahrt auf
Montag den 25. Februar 1856, Vormittags 9 Uhr,
f anberaumt, wozu dieGläubiger und Bürgen mit dem Anfügen auf das Nakh- hauS zu Pfrondorf zur Anmeldung